Common use of Gefahrübergang Clause in Contracts

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht spätestens – im Falle vereinbarter Versendung – mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder – anderenfalls - wenn dem Besteller die Bereitschaft zur Abholung gemeldet ist auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder von uns noch andere Leistungen, z.B. Versand oder Anfuhr zu erbringen sind. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 2. Auf schriftlichen Wunsch des Bestellers versichern wir die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken. 3. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. Wir verpflichten uns, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. 4. Unsere Anlieferungen sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt X entgegenzunehmen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gefahrübergang. 16.1. Die Gefahr des Verlustes, der Zerstörung oder Beschädigung der Sa- chen geht spätestens – im Falle vereinbarter Versendung – mit Übergabe Zugang der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder – anderenfalls - wenn dem Besteller die Bereitschaft Bereitstellungsmitteilung zur Abholung gemeldet ist durch einen Spediteur bzw. Frachtführer, einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten oder dem Auftraggeber selbst auf den Besteller Auftraggeber über, und zwar auch dann. Das gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder von uns der Auftragnehmer noch andere an- dere Leistungen, z.B. Versand bspw. die Versandkosten oder Anfuhr zu erbringen sindAnlieferung und Aufstel- lung übernimmt. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum AbnahmeterminAbnahmeter- min, hilfsweise nach der Meldung Anzeige des Auftragnehmers über die Abnahmebereitschaft Abnah- mebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller Auftraggeber darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 26.2. Auf schriftlichen Wunsch Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können vereinbaren, dass der Auftragnehmer den Versand der Sache übernimmt. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Gefahr des Bestellers versichern wir Verlustes, der Zerstörung oder Beschä- digung der Sache ab Übergabe an die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare RisikenTransportperson. 36.3. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand durch Verschulden des Bestellersbzw. die Abnahme infolge von Umständen, so die dem Auftragnehmer nicht zuzurechnen sind, geht bereits die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereit- schaft auf den Besteller Auftraggeber über. Wir verpflichten unsDer Auftragnehmer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, auf Verlangen und Kosten des Bestellers die Auftraggebers in einem solchen Fall entsprechende Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. 4. Unsere Anlieferungen sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt X entgegenzunehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht spätestens – im Falle vereinbarter Versendung – mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder – anderenfalls - wenn dem Besteller die Bereitschaft zur Abholung gemeldet ist Absendung auf den Besteller über, auch wenn Teillieferungen erfolgen, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen wir die Lieferung vornehmen oder von uns noch andere Leistungen, z.B. Versand oder Anfuhr zu erbringen sind. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigernVersendungskos- ten übernommen haben. 2. Auf schriftlichen Wunsch des Bestellers versichern wir die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken. 3. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellersinfolge von Umständen, so die der Besteller zu vertreten hat, geht bereits die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr an auf den Besteller über. Wir verpflichten unsIn diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach unserem Ermessen zu lagern und Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen. Wir haben in diesem Fall nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten und haben keine Verpflichtungen aus einem etwaigen Verwah- rungsvertrag. Hieraus stellt uns der Besteller in vollem Um- fang frei. Er hat auch ab diesem Moment die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangtWare gegen Verlust oder Verderben / Beschädigung zu versichern. 43. Unsere Anlieferungen sindAlle Sendungen, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweiseneventuelle Rücksendungen reisen auf Gefahr des Bestellers. Versandart, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt X entgegenzunehmenWeg und –Verpa- ckung werden mangels schriftlicher Weisung des Bestel- lers nach unserem Ermessen gewählt. Eine Versicherung schließen wir nur auf Wunsch und im Namen sowie auf Rechnung des Bestellers ab.

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Samples: Sales Contracts

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht spätestens – im Falle vereinbarter Versendung – mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder Absendung der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder – anderenfalls - wenn dem Besteller die Bereitschaft zur Abholung gemeldet ist Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder von uns der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. Versand die Versendungskosten oder Anfuhr zu erbringen sindAnfahrt und Aufstellung, übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hatMangels besonderer Lieferklausel im Vertrag erfolgt die Lieferung des Liefergegenstandes "ab Werk" (EXW). Sind Lieferklauseln vereinbart, ist sind diese für nach den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 2Vertragsschluss gültigen INCOTERMS auszulegen. Auf schriftlichen Wunsch des Bestellers versichern wir die Sendung wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare RisikenRisiken versichert. Jede Art der Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Werkes, die nicht dem ersten Absatz dieser Ziffer unterfällt, geht mit der Abnahme des Werkes auf den Besteller über. Nach Gefahrübergang trägt der Besteller die Gefahr für jede Art des Verlusts oder der Beschädigung des Liefergegenstandes oder des Werkes, sofern ein solcher Verlust oder Schaden nicht auf fahrlässiges Verhalten des Lieferers zurückzuführen ist. 32. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellersbzw. die Abnahme infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht bereits vom die Gefahr von dem Tage der Anzeige der Versandbereitschaft die Gefahr ab auf den Besteller über. Wir verpflichten uns, jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließenzu bewirken, die dieser verlangt. 43. Unsere Anlieferungen sindTeillieferungen sind zulässig, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom soweit für den Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt X entgegenzunehmenzumutbar.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Und Montage Von Maschinen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht spätestens – im Falle vereinbarter Versendung – mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder – anderenfalls - wenn dem Besteller die Bereitschaft zur Abholung gemeldet ist auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über, und zwar auch dann: a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn Teillieferungen erfolgen sie zum Versand gebracht oder von uns noch andere Leistungen, z.B. Versand oder Anfuhr zu erbringen abgeholt worden sind. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hatAuf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tag der Über- nahme im eigenen Betrieb oder, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmeterminsoweit vereinbart, hilfsweise nach der Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigernein- wandfreiem Probebetrieb und erfolgter Abnahme. 2. Auf schriftlichen Wunsch des Bestellers versichern wir Wenn der Versand, die Sendung Zustellung, der Beginn, die Durchfüh- rung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Grün- den in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr am Tag der vereinbarten Übernahme auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risikenden Besteller über. 3. Verzögert sich Wird der Versand Liefergegenstand durch Verschulden des Bestellersden Besteller genutzt, ob- wohl eine Abnahme im Sinne von IX. auf Grund Mangelhaftigkeit verweigert wurde, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr am Tag der Unterzeich- nung des Protokolls über die Nichtabnahme, spätestens jedoch am Tag des Nutzungsbeginns auf den Besteller über. Wir verpflichten uns, auf Kosten Die Nut- zungsabsicht des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangtist auf dem Protokoll zu vermerken; der Nutzungsbeginn ist dem Lieferer schriftlich anzuzeigen. 4. Unsere Anlieferungen sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt X entgegenzunehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr geht spätestens – im Falle vereinbarter Versendung – mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder – anderenfalls - wenn dem Besteller die Bereitschaft zur Abholung gemeldet ist auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über, und zwar auch dann: a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn Teillieferungen erfolgen sie zum Versand gebracht oder von uns noch andere Leistungen, z.B. Versand oder Anfuhr zu erbringen abgeholt worden sind. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hatAuf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert. b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tag der Übernahme im eigenen Betrieb oder, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmeterminsoweit vereinbart, hilfsweise nach der Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigerneinwandfreiem Probebetrieb und erfolgter Abnahme. 2. Auf schriftlichen Wunsch des Bestellers versichern wir Wenn der Versand, die Sendung Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der probebetrieb aus dem Besteller zu vertretenden gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr am Tag der vereinbarten Übernahme auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risikenden Besteller über. 3. Verzögert sich Wird der Versand Liefergegenstand durch Verschulden des Bestellersden Besteller genutzt, obwohl eine Abnahme im Sinne von IX. auf Grund Mangelhaftigkeit verweigert wurde, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr am Tag der Unterzeichnung des Protokolls über die Nichtabnahme, spätestens jedoch am Tag des Nutzungsbeginns auf den Besteller über. Wir verpflichten uns, auf Kosten Die Nutzungsabsicht des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangtist auf dem Protokoll zu vermerken; der Nutzungsbeginn ist dem Lieferer schriftlich anzuzeigen. 4. Unsere Anlieferungen sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt X entgegenzunehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens – im Falle vereinbarter Versendung – mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder – anderenfalls - wenn dem Besteller die Bereitschaft zur Abholung gemeldet ist auf den Besteller über, sobald die Produkte an die den Transport ausführende Person übergeben werden oder zum Zwecke der Versendung das Lager von Herrenhäuser verlassen. Im Falle der Abholung durch den Besteller geht die Gefahr mit der Anzeige der Abholbereitschaft auf den Besteller über. Satz 1 und zwar auch dannSatz 2 gelten auch, wenn Teillieferungen erfolgen die Lieferung in Teilen erfolgt oder von uns noch andere Herrenhäuser weitere Leistungen, z.B. Versand oder Anfuhr zu erbringen sind. Soweit eine Abnahme zu erfolgen etwa die Transportkosten, übernommen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 2. Auf schriftlichen Wunsch Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so kann Herrenhäuser den Ersatz des Bestellers versichern wir entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. Das selbe gilt, wenn der Besteller sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, es sei denn der Besteller hat die Sendung Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten nicht zu vertreten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Produkte geht – unbeschadet der Regelungen in Absatz 1 – spätestens zu dem Zeitpunkt auf seine Kosten gegen Diebstahlden Besteller über, Bruch-in dem er in Annahmeverzug gerät. Herrenhäuser ist berechtigt, Transport-, Feuer- nach fruchtlosem Ablauf einer von Herrenhäuser gesetzten angemessenen Frist anderweitig über die Produkte zu verfügen und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risikenden Besteller mit einer angemessen verlängerten Frist zu beliefern. 3. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellersinfolge von Umständen, die Herrenhäuser nicht zu vertreten hat, so geht bereits vom Tage die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. Wir verpflichten uns, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. 4. Unsere Anlieferungen sindAngelieferte Produkte sind vom Besteller unbeschadet seiner Mängelansprüche auch dann entgegenzunehmen, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt X entgegenzunehmen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen