Common use of Gefahrübergang Clause in Contracts

Gefahrübergang. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver- schlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gefahrübergang. Die Gefahr für den des zufälligen Untergang Untergangs und der zufälligen Ver- schlechterung des Betons/Baustoffs Verschlechterung der Baustoffe geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässtverladen ist. Bei Zulieferung durch Fahrzeuge geht diese die vorgenannte Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle Übergabestelle eingetroffen ist; befindet sich die Übergabestelle jedoch abseits einer öffentliche Straße, spätestens jedochso tritt der Gefahrübergang ein, sobald es das Fahrzeug die öffentliche Straße verlässt, um zur zu der vereinbarten Anlieferstelle Übergabestelle zu fahren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton Und Verwandten Produkten

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr für den des zufälligen Untergang Untergangs und der zufälligen Ver- schlechterung des Betons/Baustoffs Verschlechterung der Baustoffe geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässtverladen ist. 2. Bei Zulieferung mittels Fahrzeuge geht diese die vorgenannte Gefahr auf den Käufer über, sobald das jeweilige Fahrzeug an der Anlieferstelle Übergabestelle eingetroffen ist. Befindet sich die Übergabestelle jedoch abseits einer öffentlichen Straße, spätestens jedochso tritt der Gefahrübergang ein, sobald es das Fahrzeug die öffentliche Straße verlässt, um zur zu der vereinbarten Anlieferstelle Übergabestelle zu fahren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton Und Baustoffen

Gefahrübergang. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver- schlechterung Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem welchen die Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässtver- lässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

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Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen

Gefahrübergang. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver- schlechterung Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in ab dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem welchen die Ware die Mischanlage Misch­ anlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton Und Werkfrischmörtel

Gefahrübergang. Die Gefahr für den des zufälligen Untergang Untergangs und der zufälligen Ver- schlechterung des Betons/Baustoffs Verschlechterung der Baustoffe geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässtverladen ist. Bei Zulieferung durch Fahrzeuge geht diese die vorgenannte Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle Übergabestelle eingetroffen ist, spätestens jedochbefindet sich die Übergabestel- le jedoch abseits einer öffentlichen Straße, so tritt der Gefahrübergang ein, sobald es das Fahrzeug die öffentliche Straße verlässt, um zur zu der vereinbarten Anlieferstelle Übergabestelle zu fahren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Baustoffen

Gefahrübergang. Die Gefahr für den des zufälligen Untergang Untergangs und der zufälligen Ver- schlechterung Verschlechterung des BetonsAsphalts/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässtverladen ist. Bei Zulieferung Lieferung nach außerhalb des Werks geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, jedoch sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Gefahrübergang. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver- schlechterung Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton, Werkfrischmörtel Und Werkfrischestrich

Gefahrübergang. Die Gefahr für den des zufälligen Untergang Untergangs und der zufälligen Ver- schlechterung des Betons/Baustoffs Verschlechterung der Baustoffe geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässtverladen ist. Bei Zulieferung mittels Fahrzeugen geht diese die vorgenannte Gefahr auf den Käufer über, sobald das jeweilige Fahrzeug an der Anlieferstelle Übergabestelle eingetroffen ist. Befindet sich die Übergabestelle jedoch abseits einer öffentlichen Straße, spätestens jedochso tritt der Gefahrübergang ein, sobald es das Fahrzeug die öffentliche Straße verlässt, um zur zu der vereinbarten Anlieferstelle Übergabestelle zu fahren.

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Samples: Price List

Gefahrübergang. Die Gefahr für den des zufälligen Untergang Untergangs und der zufälligen Ver- schlechterung des Betons/Baustoffs Verschlechterung der Baustoffe geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässtverladen ist. Bei Zulieferung durch Fahrzeuge geht diese die Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle Übergabestelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässtverläßt, um zur vereinbarten Anlieferstelle Übergabestelle zu fahren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton

Gefahrübergang. Die Gefahr für den des zufälligen Untergang Untergangs und der zufälligen Ver- schlechterung des Betons/Baustoffs Verschlechterung der Baustoffe geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässtverladen ist. Bei Zulieferung mittels Fahrzeugen geht diese die vorgenannte Gefahr auf den Käufer über, sobald das jeweilige Fahrzeug an der Anlieferstelle Übergabestelle eingetroffen ist. Befindet sich die Über- gabestelle jedoch abseits einer öffentlichen Straße, spätestens jedochso tritt der Gefahrenübergang ein, sobald es das Fahrzeug die öffentliche Straße verlässt, um zur zu der vereinbarten Anlieferstelle Übergabestelle zu fahren.

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Samples: Transportbetonlieferungsvertrag

Gefahrübergang. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver- schlechterung Verschlechterung des Betons/Baustoffs Transportbetons / - mörtels geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässtverladen ist. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle An- lieferstelle zu fahren.

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Samples: General Terms and Conditions