Common use of Gegenstand der Forderungsausfalldeckung Clause in Contracts

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 11 contracts

Samples: www.psd-westfalen-lippe.de, sichererbauen.de, rsv-bedingungen.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß A1-2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraussetzungen: - Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und - die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 4 contracts

Samples: www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß A1-2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und unter folgenden Voraussetzungen: - der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und - die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 3 contracts

Samples: www.reisepolice.com, www.reisepolice.com, www.reisepolice.com

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 1.1 Versicherungsschutz besteht – je nach Produktlinie – für den Fall, dass der Versicherungsnehmer Sie oder die mitversicherte/n Person/en eine mitversi- cherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- Zah- lungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haftpflicht- bestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 3 contracts

Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, Tierhalter Haftpflichtversicherung, Tierhalter Haftpflichtversicherung

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 6.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß Abschnitt A1 Ziff. 2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraussetzungen: - Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und - die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haftpflicht- bestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 2 contracts

Samples: www.nv-online.de, www.gup-makler.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 8.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 2 contracts

Samples: www.ruv.de, www.ruv.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß A1-2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraussetzungen: Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 2 contracts

Samples: www.policenwerk.de, www.xxv24.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mit- versicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraussetzungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 2 contracts

Samples: www.continentale.de, www.mannheimer.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine mitversicherte Per- son während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung Schadenersatzver- pflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden Vermögens- schaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen privatrecht- lichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 2 contracts

Samples: www.pferd-versichert.de, www.gothaer.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß Abschnitt A1 Ziff. 2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraussetzungen: - Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und - die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haftpflichtbe- stimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 2 contracts

Samples: www.nv-online.de, www.nv-online.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß A1-2 mitver- sicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung Versi- cherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (VersicherungsfallVersi cherungsfall) und unter folgenden Voraussetzungen: ▪ der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch An- spruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Scha- densersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit Leistungs- unfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Drit- ten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-Per- sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden Vermö- gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet Schadensersatz ver- pflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 2 contracts

Samples: www.wwk.de, www.wwk.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß A1-2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der unter fol- genden Voraussetzungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene genom- mene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn den Dritten gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.brokerport.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß A1- 2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden geschä- digt wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraussetzungen: − Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haftpflichtbe- stimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.gdv.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und Versicherungsfall)und der wegen dieses Schadenereignisses Schadenereig- nisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung Schadenersatz- verpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadenersatz- pflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Vermögensschadenzur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haft- pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadener- satz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.asspario.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine mitversicherte Per- son während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Zahlungsoder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadener- satzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-Perso- nen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden Vermögens- schaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen privatrechtli- chen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender schä- digender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.diebayerische.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine mitversi- cherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- Zah- lungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haftpflichtbe- stimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender DritterDrit- ter).

Appears in 1 contract

Samples: www.gothaer.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. (1. ) Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine im Familientarif gemäß 3.3.2.1. mitversicherte Person während der Wirksamkeit Wirksam- keit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert geschei- tert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadener- satz verpflichtet ist (schädigender Dritter). Abweichend zu Ziff. 25.1 beginnt die Anzeigepflicht für diese Forderungsausfall- deckung erst, wenn die Leistungsvoraussetzungen gemäß Ziff. 3.2 E) 9.2 (1) – (2) erfüllt sind.

Appears in 1 contract

Samples: www.adac.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 3.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß Abschnitt A1 Ziff. 2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und unter folgenden Voraussetzungen: - der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und - die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haftpflichtbe- stimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.nv-online.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. (1. ) Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß A1-2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann. Dies setzt voraus, weil dass die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit Leis- tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

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Samples: www.xxv24.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. a) Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: trainer-haftpflicht-versicherung.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß A1-2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraussetzungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene genom- mene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert den Dritten ge- scheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: rechner.prokundo.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. A3-1.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß A1-2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraus- setzungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn den Dritten gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.triathlondeutschland.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses Schadenereig- nisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung Schadenersatz- verpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadenersatz- pflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haft- pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadener- satz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.asspario.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen scha- denersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung Forde- rung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden resul- tierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher gesetzli- cher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß A1-2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraussetzungen: - Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und - die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.xxv24.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß A1-2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten Drit- ten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraussetzungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene genom- mene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert den Dritten ge- scheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: Ver Wahrungsvertrag

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. (1. ) Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine Nr. 2.1 und 2.2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner sei- ner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadenersatzpflichti- gen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.verti.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß A1-2 mitversicherte Per- son während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraussetzungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene genom- mene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten schadensersatzpflichtigen Dritt- en festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn den Dritten gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haftpflicht- bestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: Ver Wahrungsvertrag

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. (1. ) Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß Ziff. 1.2 BB THV CIF4ALL comfort 2021 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses Schadener- eignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung Schaden- ersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- Zahlungs oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen scha- denersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-Personen, Sach- Sach oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haftpflicht- bestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.conceptif.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 18.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen nach- kommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen scha- denersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.janitos.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 6.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit Leistungsfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.ruv.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 3.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß Abschnitt A1 Ziff. 2 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraussetzungen: - Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und - die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haftpflichtbe- stimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.nv-online.de

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. 1. 6.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte/n Person/en eine gemäß Abschnitt A1 Ziff. 2 mitversicherte Personen während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird/werden wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraussetzungen: - Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung Scha- densersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haftpflicht- bestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

Appears in 1 contract

Samples: www.nv-online.de