Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine gemäß A1-2 mitversi- cherte Person während der Wirksamkeit der Versiche- rung von einem Dritten geschädigt wird (Versiche- rungsfall) unter folgenden Voraussetzungen: • Der wegen dieses Schadenereignisses in An- spruch genommene Dritte kann seiner Schadens- ersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nach- kommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfä- higkeit des schadensersatzpflichtigen Dritten fest- gestellt worden ist und • die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Perso- nen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögens- schaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist (schädi- gender Dritter).
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