Common use of Gegenstand der Forderungsausfalldeckung Clause in Contracts

Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversi- cherten Personen Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versi- cherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und die daraus entstandene Schadendersatzforderung gegen den Schädiger nicht durchgesetzt wer- den kann. Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung die- ses Vertrages. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Scha- denersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt und für Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder -hüter entstanden sind. Nicht versichert sind jedoch, auch wenn sie gemäß Teil A Abschnitt 1 Ziffer 6.20. der Bedingungen der privaten Haftpflichtversicherung mit- versichert sind, Ansprüche gegen nicht deliktsfähige Personen.

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Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversi- cherten Personen Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versi- cherte versicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und die daraus entstandene Schadendersatzforderung Scha- denersatzforderung gegen den Schädiger nicht durchgesetzt wer- den werden kann. Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung die- ses dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Scha- denersatzansprücheSchadener- satzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde zu- grunde liegt und für Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder -hüter entstanden sind. Nicht versichert sind jedoch, auch wenn sie gemäß Teil A Abschnitt 1 Ziffer 6.203.20. der Bedingungen der privaten Haftpflichtversicherung mit- versichert mitversi- chert sind, Ansprüche gegen nicht deliktsfähige Personen.

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Gegenstand der Forderungsausfalldeckung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversi- cherten Personen Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versi- cherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und die daraus entstandene Schadendersatzforderung gegen den Schädiger nicht durchgesetzt wer- den kann. Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung die- ses Vertrages. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Scha- denersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt und für Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder -hüter oder-hüter, sowie aus der Eigenschaft als Kraftfahrzeugführer oder-halter entstanden sind. Nicht versichert sind jedoch, auch wenn sie gemäß Teil A Abschnitt 1 Ziffer 6.20. der Bedingungen der privaten Haftpflichtversicherung mit- versichert sind, Ansprüche gegen nicht deliktsfähige Personen.

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