Geheimhaltungspflicht. Bei allen Transporten besteht eine Geheimhaltungspflicht, die es dem Auftragnehmer strikt untersagt, sämtliche Informationen, die diesem im Zuge der Auftragsdurchführung bekannt werden, an Dritte weiterzugeben. Der Auftragnehmer haftet hier für sämtliche Gehilfen. Im Falle einer unerlaubten Weitergabe von Informationen an Dritte wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Vertragsstrafe in der Höhe von € 10.000,- fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich Auftraggeber ausdrücklich vor.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Transportauftrag
Geheimhaltungspflicht. Bei allen Transporten besteht eine GeheimhaltungspflichtGeheimhaltungs- pflicht, die es dem Auftragnehmer strikt untersagt, sämtliche Informationen, die diesem im Zuge der Auftragsdurchführung bekannt werden, an Dritte weiterzugeben. Der Auftragnehmer haftet hier für sämtliche Gehilfen. Im Falle einer unerlaubten Weitergabe Wei- tergabe von Informationen an Dritte wird eine verschuldensunabhängigever- schuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht Mäßi- gungsrecht ausgeschlossene, Vertragsstrafe in der Höhe Hö- he von € 10.000,- 10.000,00 fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden ei- nes darüberhinausgehenden Schadens behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor.
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Samples: Transportauftrag, Transportauftrag, Transportauftrag
Geheimhaltungspflicht. Bei allen Transporten besteht eine Geheimhaltungspflicht, die es dem Auftragnehmer strikt untersagt, sämtliche Informationen, die diesem im Zuge der Auftragsdurchführung Auftragsdurchfüh- rung bekannt werden, an Dritte weiterzugeben. Der Auftragnehmer haftet hier für sämtliche Gehilfen. Im Falle einer unerlaubten Weitergabe von Informationen an Dritte Drit- te wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlosseneausge- schlossene, Vertragsstrafe in der Höhe von € 10.000,- fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich Auftraggeber ausdrücklich vor.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltungspflicht. Bei allen Transporten besteht eine Geheimhaltungspflicht, die es dem Auftragnehmer strikt untersagt, sämtliche Informationen, die diesem im Zuge der Auftragsdurchführung bekannt werden, an Dritte weiterzugeben. Der Auftragnehmer haftet hier für sämtliche Gehilfen. Im Falle einer unerlaubten Weitergabe von Informationen an Dritte wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Vertragsstrafe in der Höhe von € 10.000,- 10.000,00 fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden darüberhinausgehenden Schadens behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor.
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Samples: Transport Agreement
Geheimhaltungspflicht. Bei allen Transporten besteht eine Geheimhaltungspflicht, die es dem Auftragnehmer strikt untersagt, sämtliche Informationen, die diesem im Zuge der Auftragsdurchführung bekannt werden, an Dritte weiterzugeben. Der Auftragnehmer haftet hier für sämtliche Gehilfen. Im Falle einer unerlaubten Weitergabe von Informationen an Dritte wird eine verschuldensunabhängigeverschuldensunab- hängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Vertragsstrafe in der Höhe von € 10.000,- 10.000,00 fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden darüberhinausgehenden Schadens behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor.
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Samples: Transport Agreement