Geheimhaltungsverpflichtung. 6.1 Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Abschnitts sind alle Informa- tionen, die schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind oder die zum Zeitpunkt der Offenlegung mündlich als vertraulich bezeichnet werden und in einer schrift- lichen Benachrichtigung, die bei dem betroffenen Vertragspartner innerhalb von 30 Tagen nach Offenlegung eingegangen sein muss, als vertraulich bezeichnet sind. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dies von dem betrof- fenen Vertragspartner zu vertreten ist; oder (b) dem betroffenen Vertragspartner vor der Offenlegung bereits bekannt waren und weder direkt noch indirekt vom offen legenden Vertragspartner bereit gestellt wurden; oder (c) dem betroffenen Vertragspartner von einer dritten Partei ohne Geheimhaltungsverpflichtung recht- mäßig bereit gestellt werden; oder (d) per Gesetz oder richterlicher Anordnung offen gelegt werden müssen, vorausgesetzt der offen legende Vertragspartner benachrichtigt den betroffenen Vertragspartner über eine solche Notwendigkeit, so dass dieser die entsprechenden Maßnahmen zur Abwehr ergreifen kann. 6.2 Die Vertragspartner vereinbaren, die vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners für die Laufzeit der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus für die Dauer von 3 Jahren nach Ablauf derselben vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners in keiner Form einer dritten Partei zugäng- lich zu machen und die vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertrags- partners ausschließlich zum Zweck der Ausführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden. Beide Vertragspartner unternehmen alle notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen nicht von Mitarbeitern oder Er- füllungsgehilfen vertragswidrig gebraucht, veröffentlicht oder weiter gegeben wer- den.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltungsverpflichtung. 6.1 9.1 Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Abschnitts sind alle Informa- tionen, die schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind oder die zum Zeitpunkt der Offenlegung mündlich als vertraulich bezeichnet werden und in einer schrift- lichen schriftli- chen Benachrichtigung, die bei dem betroffenen Vertragspartner innerhalb von 30 Tagen nach Offenlegung eingegangen sein muss, als vertraulich bezeichnet sind. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dies von dem betrof- fenen Vertragspartner betroffenen Ver- tragspartner zu vertreten ist; oder (b) dem betroffenen Vertragspartner vor der Offenlegung bereits bekannt waren und weder direkt noch indirekt vom offen legenden Vertragspartner bereit gestellt wurden; oder (c) dem betroffenen Vertragspartner von einer dritten Partei ohne Geheimhaltungsverpflichtung recht- mäßig rechtmäßig bereit gestellt werden; oder (d) per Gesetz oder richterlicher Anordnung offen gelegt werden müssen, vorausgesetzt der offen legende Vertragspartner benachrichtigt den betroffenen Vertragspartner über eine solche Notwendigkeit, so dass dieser die entsprechenden Maßnahmen zur Abwehr ergreifen kann.
6.2 9.2 Die Vertragspartner vereinbaren, die vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners für die Laufzeit der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus für die Dauer von 3 Jahren nach Ablauf derselben vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners in keiner Form einer dritten Partei zugäng- lich zu machen und die vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertrags- partners Ver- tragspartners ausschließlich zum Zweck der Ausführung des jeweiligen Vertrags Vertrag zu verwenden. Beide Vertragspartner unternehmen alle notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen nicht von Mitarbeitern oder Er- füllungsgehilfen Erfüllungsgehilfen vertragswidrig gebraucht, veröffentlicht oder weiter gegeben wer- denwerden.
Appears in 1 contract
Geheimhaltungsverpflichtung. 6.1 9.1 Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Abschnitts sind alle Informa- tionen, die schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind oder die zum Zeitpunkt der Offenlegung mündlich als vertraulich bezeichnet werden und in einer schrift- lichen Benachrichtigung, die bei dem betroffenen Vertragspartner innerhalb von 30 Tagen nach Offenlegung eingegangen sein muss, als vertraulich bezeichnet sind. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dies von dem betrof- fenen Vertragspartner zu vertreten ist; oder (b) dem betroffenen Vertragspartner vor der Offenlegung bereits bekannt waren und weder direkt noch indirekt vom offen legenden Vertragspartner bereit gestellt wurden; oder (c) dem betroffenen Vertragspartner von einer dritten Partei ohne Geheimhaltungsverpflichtung recht- mäßig bereit gestellt werden; oder (d) per Gesetz oder richterlicher Anordnung offen gelegt werden müssen, vorausgesetzt der offen legende Vertragspartner benachrichtigt den betroffenen Vertragspartner über eine solche Notwendigkeit, so dass dieser die entsprechenden Maßnahmen zur Abwehr ergreifen kann.
6.2 9.2 Die Vertragspartner vereinbaren, die vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners für die Laufzeit der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus für die Dauer von 3 Jahren nach Ablauf derselben vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners in keiner Form einer dritten Partei zugäng- lich zu machen und die vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertrags- partners Ver- tragspartners ausschließlich zum Zweck der Ausführung des jeweiligen Vertrags Vertrag zu verwenden. Beide Vertragspartner unternehmen alle notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen nicht von Mitarbeitern oder Er- füllungsgehilfen Erfüllungsgehilfen vertragswidrig gebraucht, veröffentlicht oder weiter gegeben wer- denwerden.
Appears in 1 contract