Vertraulichkeitsvereinbarung Musterklauseln

Vertraulichkeitsvereinbarung. Die Vertragspartner vereinbaren die vertrauliche Behandlung des zwischen ihnen bestehenden Vertrages, seiner Anlagen und sämtlicher im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen und der Vertragserfüllung bekannt werdenden Informationen. Eine Offenbarung von Informationen soll nur nach gegenseitiger Abstimmung oder in den Fällen erfolgen, in denen ein Vertragspartner gesetzlich oder behördlich hierzu verpflichtet ist. Ausgenommen von den Regelungen dieser Bestimmung ist die Weitergabe von Kundeninformationen an beauftragte Dritte der Vertragspartner; diese müssen ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
Vertraulichkeitsvereinbarung. Während der Dauer dieser Vereinbarung besteht die Möglichkeit, dass YL vertrauliche Information, wie z.B. Übersicht der Downline-Struktur, organisatorische Berichte, Mitgliedslisten, Mitgliedsinformation, Herstellerlisten oder Herstellerinformation, Geschäftsberichte, YL Geschäftsmöglichkeiten, Produktinformation, Knowhow, Design, Betriebsgeheimnisse, Software, Vergütungen oder Verkaufsberichte, Marketing Strategien und Pläne, und andere finanzielle und geschäftliche Information, welche als vertraulich eingestuft sind („vertrauliche Information“) zur Verfügung stellt. Jegliche vertrauliche Information (schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form), wird Vertriebspartnern unter strengster Vertraulichkeit („muss wissen“) zur Verwendung von YL Geschäftsabwicklungen übermittelt. Solche Information wird Vertriebspartnern, egal ob schriftlich, mündlich oder elektronisch, nur mitgeteilt wenn es sein muss und nur, um im Young Living Business dieses Vertriebspartners genutzt zu werden, muss geheim gehalten werden, und nicht an Dritte, direkt oder indirekt, weitergegeben werden. In einigen Fällen (zum Beispiel für Promotion-Aktionen, deren Informationen an hochrangige Vertriebspartner im Vorfeld gegeben werden), dürfen diese Informationen nicht einmal an Mitglieder der eigenen Organisation weitergegeben werden bis die Details der Aktion allen Young Living Vertriebspartnern zur Verfügung stehen. Diese Informationen müssen geheimgehalten werden und Sie müssen vernünftige Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Informationen sicher zu halten und Sie dürfen diese Art von informationen weder direkt noch indirekt mit dritten Parteien teilen. Sie und Ihre Vertriebsorganisation stimmen zu, Young Living für jeden Schaden, der durch Informationen, die durch Dich und die Organisation unerlaubt verbreitet wurden, zu entschädigen. Sie dürfen diese Art von Informationen nicht nutzen, um mit Young Living in Wettbewerb zu treten oder für jeden anderen Zweck außer dem Bewerben von Young Livings Programm und seiner Produkte und Services. Sie dürfen diese Art von Informationen nur teilen und nutzen unter strikter Einhaltung der Bedingungen und Beschränkungen, die Young Living von Zeit zu Zeit nach alleinigem Ermessen anlegt (zum Beispiel dürfen hochrangige Vertriebspartner die Informationen bezüglich Promotion-Aktionen, die sie frühzeitig erhalten haben mit niemandem teilen, auch nicht mit Mitgliedern ihrer Downline, bis Young Living diese Informationen und Materialien für alle V...
Vertraulichkeitsvereinbarung. 3.15 Meldung von Richtlinienverletzungen
Vertraulichkeitsvereinbarung. Auf Verlangen unterzeichnen alle Mitglieder des Auditteams, einschließlich etwaiger Beobachter, eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung, die der (angehende) WEEELABEX-Betreiber vorlegt, um die Vertraulichkeit weiter zu gewährleisten, und halten sich daran. Kopien aller dieser Vereinbarungen werden vom leitenden WEEELABEX-Auditor für einen Zeitraum von zwei Jahren aufbewahrt, oder länger, wenn beide Parteien dies vereinbaren.
Vertraulichkeitsvereinbarung. Soweit zwischen DRÄXLMAIER und dem Auftragnehmer eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen wurde, geht diese den Regelungen dieser Ziffer 10 vor.
Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen Xxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx - im folgenden FFG genannt - und *** [Firma] *** *** [Adresse]*** - im folgenden Partner genannt - nachfolgend einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt,
Vertraulichkeitsvereinbarung. Zusätzlich verweisen wir auf unsere Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), welche separat vorliegt und nach Bedarf des Projektes vor Instandekommen der Zusammenarbeit von beiden Parteien unterzeichnet warden muss.
Vertraulichkeitsvereinbarung. HeiTec ist verpflichtet, geschäftliche und betriebliche Vorgänge vertraulich zu behan- deln. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit diesem Ver- trag zur Kenntnis der HeiTec gelangt sind, sind auch zwei Jahre nach Beendigung des Vertrags geheim zu halten. Als vertraulich gelten insbesondere offensichtlich ver- trauliche und schutzwürdige Betriebsgeheimnisse des Kunden sowie andere als ver- traulich gekennzeichnete Informationen. Vertrauliche Unterlagen dürfen lediglich den Personen offenbart werden, die sie angehen, insbesondere denjenigen, die dem ent- sprechenden Tätigkeitsbereich angehören. Alle Schriftstücke, auch Abschriften und Durchschläge einschließlich ihrer Aufzeichnungen, die diesen Vertrag betreffen, hat HeiTec als ein ihm anvertrautes Eigentum des Kunden sorgfältig aufzubewahren, vor jeder Einsichtnahme Dritte zu schützen und auf Verlangen jederzeit – spätestens aber bei Beendigung dieses Vertragsverhältnisses – dem Kunden zu übergeben. Weiterhin hat HeiTec in schriftlicher Form zu versichern, dass er keine weiteren Unterlagen we- der in schriftlicher noch digitaler Form, insbesondere Kopien, besitzt. HeiTec wird die Vorschriften der EU Datenschutzgrundverordnung und - soweit erforderlich - des Te- lemediengesetzes und beachten. Alle an der Vertragsabwicklung Beteiligten dürfen die daraus erhaltenen Informationen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen.
Vertraulichkeitsvereinbarung. Diese Vereinbarung wurde am XX/XX/XXXX abgeschlossen ZWISCHEN Redilo GmbH, Xxxxx Xxxxxxxxxx-Xxxxxxx 00, 0000 Xxxxx, Xxxxxxx Swiss Recycling, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx Im Folgenden «Allianz und Drehscheibe» UND VOM PARTNER AUSZUFÜLLEN Im Folgenden «Partner» Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Allianz und Drehscheibe und dem Partner bezüglich des EvaluREC-Auftrags werden folgende Vereinbarungen geschlossen: Die von einer Partei und/oder deren beauftragten Dritten («Offenlegende Partei») offengelegten Vertraulichen Informationen dürfen von der anderen Partei («Empfänger») nur zur Abwicklung des des EvaluREC-Auftrags verwendet werden. Um die Zusammenarbeit zu ermöglichen, tauschen die Parteien Informationen aus. Diese Information dürfen nur dafür verwendet werden («Zweck»).
Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen [Name], mit Sitz in [Adresse], eingetragen im Handelsregister unter [HRB], (nachfolgend „Inhaber“) und [Name], mit Sitz in [Adresse], eingetragen im Handelsregister unter [HRB], (nachfolgend „Empfänger“) (nachfolgend beide Parteien auch bezeichnet als „Partei“ oder „Parteien“)