Geldleistungen Musterklauseln

Geldleistungen. 3.1. Die/Der Geldgeber_in beteiligt sich an der Finanzierung dieser Produktion wie folgt:
Geldleistungen. 2.2.1 Invaliditätsleistung (sofern vereinbart)
Geldleistungen. 9.1.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim In- validitätsanspruch innerhalb von drei Monaten – in Text- form zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Ein- gang folgender Unterlagen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Be- messung der Invalidität notwendig ist. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir – bei Invalidität bis zu 1 ‰ der versicherten Summe, – bei Übergangsleistung bis zu 1 % der versicherten Summe, – bei Unfall-Rente bis zu 50% der versicherten monat- lichen Unfall-Rente, – bei Tagegeld bis zu einem Tagegeldsatz, – bei Krankenhaustagegeld bis zu einem Krankenhaus- tagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Geldleistungen. (1) Zur teilweisen Abdeckung des Mehraufwandes an Hilfe und Betreuung sichern die Vertragsparteien Pflegegeld zu, das nach dem Bedarf abgestuft ist.
Geldleistungen. ✓ Einmalige Invaliditätsleistung bei dau- erhaften Beeinträchtigungen (z. B. Be- wegungseinschränkungen) in Abhängig- keit vom Invaliditätsgrad (ab einer Inva- lidität von 50 %). ✓ Sofortleistung ab 50 % Invalidität. ✓ Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze.
Geldleistungen. Geldleistungen erfolgen stets durch Überweisung auf ein Bank- oder Postkonto. Es gilt ein striktes Bar-Inkasso- und -Exkasso-Verbot.
Geldleistungen. Eine Person, die die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sachleistungen nach Artikel 14 Absätze 1 bis 3 erfüllt, hat Anspruch auf Geldleistungen vom zuständigen Xxxxxx nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften.
Geldleistungen. Eine Person, die die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sachleistungen nach Artikel 20 erfüllt, hat Anspruch auf Geldleistungen vom zuständigen Xxxxxx nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften. Satz 1 gilt nicht für Renten und einmalige Geldleistungen.
Geldleistungen. (1) Im Falle des Artikels 11 Absatz 1 sind die Geldleistungen vom zuständigen Xxxxxx nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften zu gewähren.
Geldleistungen