Common use of Geltungsbeginn Clause in Contracts

Geltungsbeginn. Für den Betrieb wird diese Vereinbarung von dem Zeitpunkt an wirksam, in dem der Dienstgeber der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices (ehem. Arbeitsamt) anzeigt, dass er sich den Bestimmungen der Vereinbarung unterwirft. Die Anzeige hat die Zahl der von der Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen zu enthalten. Gleichzeitig hat der Dienstgeber in der Anzeige zu erklären, dass er bereit ist, im Betrieb Betriebskontrollen darüber vornehmen zu lassen, ob die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen eingehalten werden. Die Anzeige muss, soweit im Betrieb Betriebsratskörperschaften errichtet sind, vom jeweiligen Vorsitzenden des Betriebsrates mitgefertigt sein. Der Dienstgeber ist an die Vereinbarung bis zum Widerruf der Anzeige gebunden.

Appears in 3 contracts

Samples: Vereinbarung, www.wko.at, www.wko.at

Geltungsbeginn. Für den Betrieb wird diese Vereinbarung von dem Zeitpunkt an wirksam, in dem der Dienstgeber bzw die Dienstgeberin der zuständigen regionalen Geschäftsstelle Ge- schäftsstelle des Arbeitsmarktservices (ehem. ArbeitsamtArbeits- amt) anzeigt, dass er bzw sie sich den Bestimmungen der Vereinbarung unterwirft. Die Anzeige hat die Zahl der von der Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen be- troffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu enthalten. Gleichzeitig hat der Dienstgeber bzw die Dienstgeberin in der Anzeige zu erklären, dass er bzw sie bereit ist, im Betrieb Betriebskontrollen darüber darü- ber vornehmen zu lassen, ob die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen eingehalten werden. Die Anzeige muss, soweit im Betrieb Betriebsratskörperschaften Betriebsratskör- perschaften errichtet sind, vom von dem bzw der jeweiligen Vorsitzenden des Betriebsrates mitgefertigt sein. Der Dienstgeber bzw die Dienstgeberin ist an die Vereinbarung Verein- barung bis zum Widerruf der Anzeige gebunden.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung

Geltungsbeginn. Für den Betrieb wird diese Vereinbarung von dem Zeitpunkt an wirksam, in dem der Dienstgeber der zuständigen zustän- digen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices (ehem. Arbeitsamt) anzeigt, dass er sich den Bestimmungen Be- stimmungen der Vereinbarung unterwirft. Die Anzeige hat die Zahl der von der Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen zu enthalten. Gleichzeitig hat der Dienstgeber in der Anzeige zu erklären, dass er bereit ist, im Betrieb Betriebskontrollen darüber vornehmen vorneh- men zu lassen, ob die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen eingehalten werden. Die Anzeige muss, soweit im Betrieb Betriebsratskörperschaften errichtet sind, vom jeweiligen Vorsitzenden des Betriebsrates mitgefertigt sein. Der Dienstgeber ist an die Vereinbarung bis zum Widerruf der Anzeige gebunden.

Appears in 1 contract

Samples: www.arching.at