Geltungsbereich, Rangfolge Musterklauseln

Geltungsbereich, Rangfolge. 1.1 Diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mittels Kauf- oder Werklieferungsverträgen werden Inhalt aller Bestellungen des Auftraggebers (AG), wenn der AG Lieferungen und Leistungen mittels eines Kauf- oder Werklieferungsvertrages bestellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der AN in Schreiben, etwa in einer Auftragsbestätigung, auf sie hinweist. Sie gelten nur, wenn der AG ihnen ausdrücklich zustimmt.
Geltungsbereich, Rangfolge. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma instantnet, Xxxxxxxxxxx. 00 xx 00000 Xxxxxx (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, das heißt natürlichen oder juristischen Personen, welche Leistungen zur gewerblichen oder beruflichen Verwendung erwerben. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Kunden, unabhängig von den jeweiligen Leistungen, und auch für Auskünfte und Beratungen gelten ausschließlich die nachfolgenden SB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit der Auftragnehmer sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Ein Schweigen des Auftragnehmers auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringt und ausführt. Die AGB gelten anstelle etwaiger Einkaufsbedingungen des Kunden auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme oder Leistungserbringung als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen vorgesehen ist oder der Auftragsnehmer nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Einkaufsbedingungen leistet, es sei denn, es wurde ausdrücklich auf die Geltung der SB verzichtet. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten. Der Kunde erkennt durch Annahme der AGB ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Einkaufsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet. Bei einem Vertragsschluss mit dem Kunden gelten die folgenden Regelungen in der nachfolgenden genannten Rangfolge:
Geltungsbereich, Rangfolge. 1.1. Erwirbt ein Wiederverkäufer eine Reise zum entgeltlichen Weitervertrieb, ist die AUDI AG nicht selbst Veranstalter gegenüber den Anmeldenden/ Teilnehmenden („Kunden“), sondern lediglich Leistungserbringer. Der Wiederverkäufer ist Veranstalter der Reisen. Dies gilt insbesondere, sofern eine Pauschalreise gemäß § 651a BGB vorliegt.
Geltungsbereich, Rangfolge. 1. Alle Leistungen und Lieferungen der Stadtwerke Unna GmbH, nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt, erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. All- gemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der AG in Schreiben, etwa in einer Bestellung, auf sie hinweist. Sie gelten nur, wenn der AN ihnen ausdrücklich zustimmt. Anderslautende AGB des AG werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der AN in Kenntnis der entgegenstehenden oder abweichenden Bestimmungen des AG vorbehaltlos Leistungen erbringt. Die Beachtung und Geltung zwingender gesetzlicher Vorschriften (Bsp.: Produkthaftungsgesetz, Regelungen zum Mindestlohn) wird durch die nachfolgenden Bedin- gungen nicht berührt.
Geltungsbereich, Rangfolge. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Diese AGB gelten für Werkleistungen und Dienstleistungen sinngemäß. Anstelle der Annahme der gelieferten Waren tritt bei Werkleistungen die Abnahme der erbrachten Werkleistungen und bei Dienstleistungen die Entgegennahme der Dienstleistung. Der Vertrag unterliegt ausschließlich diesen AGB. Sofern der Lieferant nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, werden entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden nicht Bestandteil des Vertrags. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Lieferant eine Lieferung an den Kunden in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltslos ausführt. Bei Widersprüchen zwischen den verschiedenen Vertragsbestandteilen und sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, hat die Auftragsbestätigung des Lieferanten Vorrang vor den AGB und die AGB Vorrang vor allen anderen Vertragsbestandteilen.
Geltungsbereich, Rangfolge. 1.1 Diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen von Allgemeinen Werkvertragsleistungen werden Inhalt
Geltungsbereich, Rangfolge. 1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen („Vertragsbedingungen“) gelten für die im Dienstleistungsvertrag spezifizierten Dienstleistungen sowie ggf. damit zusammenhängenden Nebenleistungen und alle damit zusammenhängenden vertraglichen und vorvertraglichen Beziehungen, die die TA Triumph-Adler Deutschland GmbH (nachfolgend „TA“) mit anderen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“) abschließt.
Geltungsbereich, Rangfolge. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Managed Service-AGB) gelten für die im Vertrag über Managed Service (Managed Service-Vertrag) spezifizierten Leistungen, bestehend aus Dienstleistungen und ggf. Software sowie Hardware (nachfolgend Managed Service-Lösung) und alle damit zusammenhängenden vertraglichen und vorvertraglichen Beziehungen, die die TA Triumph-Adler Deutschland GmbH (nachfolgend „TA“) mit anderen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“) abschließt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.