Common use of Genehmigung Clause in Contracts

Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel und der Stadt Cott­ bus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Ketzin/Havel und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201307.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Jüterbog und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Schöneiche bei Berlin und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Perso­ nenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachver­ fahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Hohen Neuendorf und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstands­ registerverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Nennhausen und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Herzberg (Elster) und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstands­ registerverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201318.06.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag XxxxxxxxxxxXxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Biesenthal-Barnim und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Luckau und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201302.05.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Heideblick und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregis­ terverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Automa­ tion im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201311.04.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Plessa und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Uckerland und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Wittstock/Dosse und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregis­ terverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Automa­ tion im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201318.03.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Bad Belzig und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Fürstenberg/Havel und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstands­ registerverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Au­ tomation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201311.04.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Altlandsberg und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Zehdenick und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201307.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Finsterwalde und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Falkenberg/Elster und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201318.06.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag XxxxxxxxxxxXxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Dahme/Mark und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Großräschen und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Lindow (Mark) und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201307.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Per­ sonenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachver­ fahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201311.04.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Wriezen und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb Be­ trieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201312.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Stadt Cott­ bus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201318.06.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag XxxxxxxxxxxXxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Wiesenburg/Mark und der Stadt Cott­ bus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201318.03.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Bad Liebenwerda und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstands­ registerverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Au­ tomation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201311.04.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Schorfheide und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Beetzsee und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb Be­ trieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregisterver­ fahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Drebkau und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb Be­ trieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Neuruppin und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201318.06.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag XxxxxxxxxxxXxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Ludwigsfelde und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201307.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Rhinow und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb Be­ trieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregisterver­ fahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Strausberg und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201311.04.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Märkische Heide und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Lübbenau/Spreewald und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Königs Wusterhausen und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Kleine Elster (Niederlausitz) und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Per­ sonenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fach­ verfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Trebbin und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb Be­ trieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Eberswalde und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201302.05.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Am Mellensee und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Guben und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201318.03.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Nauen und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb Be­ trieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Treuenbrietzen und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Nuthe-Urstromtal und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstands­ registerverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Mühlberg/Elbe und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregis­ terverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Automa­ tion im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Schönewalde und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Beeskow und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb Be­ trieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregisterver­ fahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Petershagen/Eggersdorf und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Perso­ nenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachver­ fahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201309.08.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Velten und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt Stan­ desamt (AutiSta) vom 22.07.201302.05.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Barnim-Oderbruch und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201318.03.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Spremberg und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag XxxxxxxxxxxXxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Michendorf und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201302.05.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Golzow und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb Be­ trieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201319.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Gerswalde und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201307.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Nuthetal und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Kolkwitz und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Lebus und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb Be­ trieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Wandlitz und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Lenzen-Elbtalaue und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201312.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Storkow (Mark) und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Perleberg und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb Be­ trieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201302.05.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Ruhland und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201312.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Scharmützelsee und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201312.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Premnitz und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb Be­ trieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregisterver­ fahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Templin und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Ahrensfelde und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Friesack und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201307.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Gransee und Gemeinden und der Stadt Cott­ bus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Falkensee und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Oranienburg und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag XxxxxxxxxxxXxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Schlieben und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201311.04.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Hennigsdorf und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201312.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Mittenwalde und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201302.05.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Oder-Welse und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201318.06.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Baruth/Mark und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Schwedt/Oder und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201312.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Gemeinde Schönefeld und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstands­ registerverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201318.06.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag XxxxxxxxxxxXxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Burg (Spreewald) und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Bad Freienwalde (Oder) und der Stadt Cott­ bus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Neuhardenberg und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201313.02.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Lübben (Spreewald) und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201307.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel dem Amt Neuzelle und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb Be­ trieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregisterver­ fahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201311.04.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Rathenow und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag XxxxxxxxxxxXxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Pritzwalk und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb Be­ trieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsregisterver­ fahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201307.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel Werder (Havel) und der Stadt Cott­ bus Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personen­ standsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfah­ rens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 22.07.201306.12.2012. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Branden­ burg“ wirksam. Im Auftrag XxxxxxxxxxxXxxxxxx

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