Common use of Genehmigung Clause in Contracts

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen ist: o einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Gemeinschaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals oder einer beglaubigten Kopie o einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen Der, www.htag-duisburg.de

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen ist: o - einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o - einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Europäischen Gemeinschaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals Originals oder einer beglaubigten Kopie o - einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o - einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung Sicherheitsbescheinigung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o - einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 Satz1 AEG erbringen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen ist: o einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Europäischen Gemeinschaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals Originals oder einer beglaubigten Kopie o einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung Sicherheitsbescheinigung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringen.

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Samples: www.captrain.de

Genehmigung. 2.1.1 2.1.1. Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG 20 ERegG weist das EVU durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie Fotokopie nach, dass es im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen ist: o einer Genehmigung zum Erbringen zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Europäischen Gemeinschaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung für das Erbringen die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals Originals oder einer beglaubigten Kopie o einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung Sicherheitsbescheinigung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. 20 April 2007 geltenden Fassung oder o einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringen.

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Samples: obj.abellio.de

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen ist: o einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Europäischen Gemeinschaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals Originals oder einer beglaubigten Kopie o einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung Sicherheitsbescheinigung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen Allgemeiner Teil (Nbs At)

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen ist: o - einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o - einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Europäischen Gemeinschaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals Originals oder einer beglaubigten Kopie o - einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o - einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung Sicherheitsbescheinigung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o - einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringen.

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Samples: www.zuelpich.de

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer der ersten Vereinbarung nach §§ 14 20 und 21 Abs. 6 AEG 1 Satz 2 ERegG eines jeden Jahres weist das EVU durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen Ge- nehmigungen ist: o einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Gemeinschaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Eines jährlichen Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, solange das EVU aufgrund einer vertraglichen Regelung eine dauernde Geschäftsbeziehung zu dem EIU unterhält. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals Originals oder einer beglaubigten Kopie o einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceein Richtungen

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen ist: o einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Gemeinschaften Europäischen Ge- meinschaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung für das Erbringen Er- bringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals Originals oder einer beglaubigten Kopie o einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung Sicherheitsbescheinigung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen Allgemeiner Teil (Nbs At)

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU durch Vorlage Vor- lage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen ist: o einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne Sin- ne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Gemeinschaften Europäischen Ge- meinschaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung für das Erbringen Er- bringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals Originals oder einer beglaubigten Kopie o einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung Sicherheitsbescheinigung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringen.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG in Bezug auf die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur im Hafen weist das EVU EVU, das zugangsberechtigt entweder selbst Vertragspartner ist oder im Auftrag eines Zugangsberechtigten den Zugang begehrt, gegen- über dem EIU durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen ist: o einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne Sin- ne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Gemeinschaften Europäischen Ge- meinschaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals Originals oder einer beglaubigten Kopie o einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung Sicherheitsbescheinigung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringen.

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Samples: www.eurohafen.de

Genehmigung. 2.1.1 2.1.1. Bei Abschluss einer Vereinbarung eines INV nach § 14 Abs. 6 AEG 20 ERegG oder bei dessen Verlängerung weist das EVU durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie gegenüber NPorts nach, dass es im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen ist: o einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Europäischen Gemeinschaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum Wirtschafts- raum erteilten Genehmigung für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Eines periodischen ununterbrochenen Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, solange das EVU aufgrund einer vertraglichen Regelung eine dauernde Geschäftsbeziehung mit NPorts unterhält, die eine andere Nachweispflicht bestimmt. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals Originals oder einer beglaubigten be- glaubigten Kopie o einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a 7 a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a 7 a Abs. 4 Satz 1 AEG a. F. erbringen.

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Samples: www.nports.de

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU der Nutzer durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es er im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen ist: o einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Gemeinschaften Europä- ischen Union oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung Genehmi- gung für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Das EVU Der Nutzer kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals oder einer beglaubigten Kopie einer o einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o einer gemäß § 38 Abs. 5a Abs.5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung Sicherheitsbescheinigung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 20.April 2007 geltenden Fassung oder o einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringen.

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Samples: www.captrain.de

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es im Besitz folgender fol- gender behördlicher Genehmigungen ist: o einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Gemeinschaften Europäischen Ge- meinschaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung für das Erbringen Er- bringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals Ori- ginals oder einer beglaubigten Kopie o einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringen.

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Samples: cdn.swk.de

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen ist: o einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Europäischen Gemeinschaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung erteiltenGenehmigung für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals Originals oder einer beglaubigten Kopie o einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung Sicherheitsbescheinigung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es im Besitz folgender fol- gender behördlicher Genehmigungen ist: o - einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o - einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Gemeinschaften Europäischen Gemein- schaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung für das Erbringen von EisenbahnverkehrsleistungenEi- senbahnverkehrsleistungen. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals oder Originals o- der einer beglaubigten Kopie o - einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o - einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung Sicherheitsbescheinigung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o - einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringener- bringen.

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Samples: www.friesoyther-eisenbahngesellschaft.de

Genehmigung. 2.1.1 Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU durch Vorlage Vor- lage des Originals oder einer beglaubigten Kopie nach, dass es im Besitz folgender behördlicher Genehmigungen ist: o einer Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder o einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Gemeinschaften Europäischen Gemein- schaften oder eines Mitgliedstaates des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Genehmigung für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen. Das EVU kann den Nachweis gemäß Satz 1 auch durch Vorlage des Origi- nals Originals oder einer beglaubigten Kopie o einer Sicherheitsbescheinigung im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG oder o einer gemäß § 38 Abs. 5a AEG fortgeltenden Sicherheitsbescheini- gung nach § 14 Abs. 7 AEG in der bis zum 20. April 2007 geltenden Fassung oder o einer zusätzlichen nationalen Bescheinigung gemäß § 7a Abs. 4 Satz 1 AEG erbringen.

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