Genehmigung. Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinden Groß Pankow (Prignitz), Gumtow und Plattenburg sowie der Ämter Meyenburg und Putlitz-Berge mit der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Per sonenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fach verfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 18.06.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung ein schließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Brandenburg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxx
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Genehmigung. Gemäß § 24 Abs. Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Abs. Absatz 4 Satz 2 Nr. Num mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinden Groß Pankow (Prignitz), Gumtow und Plattenburg sowie der Ämter Meyenburg und Putlitz-Berge mit vom 06.03.2013 zwischen der Stadt Cottbus Eisenhüttenstadt und dem Landkreis Oder-Spree über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Per sonenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb die Übernahme der der Stadt Eisen hüttenstadt obliegenden Aufgaben der unteren Bauaufsichts behörde in die Zuständigkeit des ITLandkreises Oder-Fach verfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 18.06.2013Spree. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. Absatz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung ein schließlich einschließ lich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Brandenburg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxwirk sam.
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Genehmigung. Gemäß § 24 Abs. Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Abs. Absatz 4 Satz 2 Nr. Num mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinden Groß Pankow (Prignitz), Gumtow zwischen dem Amt Brieskow-Finkenheerd und Plattenburg sowie der Ämter Meyenburg und Putlitz-Berge mit der Stadt Cottbus Cott bus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Per sonenstandsregisterverfahrens Personen standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fach verfahrens Fachverfah rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 18.06.201307.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. Ab satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung ein schließlich einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für BrandenburgBranden burg“ wirksam. Im Auftrag XxxxxxxXxxxxxxxxxx
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Genehmigung. Gemäß § 24 Abs. Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Abs. Absatz 4 Satz 2 Nr. Num mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinden Groß Pankow (Prignitz)Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Gumtow der Gemeinde Großbee ren, der Gemeinde Niedergörsdorf und Plattenburg sowie der Ämter Meyenburg und Putlitz-Berge mit der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Per sonenstandsregisterverfahrens Personenstandsre gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fach verfahrens Automation Fachverfahrens Auto mation im Standesamt (AutiSta) vom 18.06.201302.05.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. Absatz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung ein schließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Brandenburg“ wirksam. Im Auftrag XxxxxxxXxxxxxxxxxx
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Genehmigung. Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinden Groß Pankow Ämter Brüssow (PrignitzUckermark), Gumtow Gartz (Oder) und Plattenburg Gramzow sowie der Ämter Meyenburg den Städten Lychen und Putlitz-Berge Prenzlau mit der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Per sonenstandsregisterverfahrens Personenstandsregister verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fach verfahrens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 18.06.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung ein schließlich einschließ lich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Brandenburg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxx
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