Common use of Genehmigung Clause in Contracts

Genehmigung. Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinden Groß Pankow (Prignitz), Gumtow und Plattenburg sowie der Ämter Meyenburg und Putlitz-Berge mit der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Per­ sonenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fach­ verfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 18.06.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung ein­ schließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Brandenburg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxx

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Genehmigung. Gemäß § 24 Abs. Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Abs. Absatz 4 Satz 2 Nr. Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinden Groß Pankow (Prignitz), Gumtow und Plattenburg sowie der Ämter Meyenburg und Putlitz-Berge mit vom 06.03.2013 zwischen der Stadt Cottbus Eisenhüttenstadt und dem Landkreis Oder-Spree über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Per­ sonenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb die Übernahme der der Stadt Eisen­ hüttenstadt obliegenden Aufgaben der unteren Bauaufsichts­ behörde in die Zuständigkeit des ITLandkreises Oder-Fach­ verfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 18.06.2013Spree. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. Absatz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung ein­ schließlich einschließ­ lich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Brandenburg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxxwirk­ sam.

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Genehmigung. Gemäß § 24 Abs. Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Abs. Absatz 4 Satz 2 Nr. Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinden Groß Pankow (Prignitz), Gumtow zwischen dem Amt Brieskow-Finkenheerd und Plattenburg sowie der Ämter Meyenburg und Putlitz-Berge mit der Stadt Cottbus Cott­ bus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Per­ sonenstandsregisterverfahrens Personen­ standsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fach­ verfahrens Fachverfah­ rens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 18.06.201307.01.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. Ab­ satz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung ein­ schließlich einschließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für BrandenburgBranden­ burg“ wirksam. Im Auftrag XxxxxxxXxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Abs. Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Abs. Absatz 4 Satz 2 Nr. Num­ mer 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinden Groß Pankow (Prignitz)Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Gumtow der Gemeinde Großbee­ ren, der Gemeinde Niedergörsdorf und Plattenburg sowie der Ämter Meyenburg und Putlitz-Berge mit der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Per­ sonenstandsregisterverfahrens Personenstandsre­ gisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fach­ verfahrens Automation Fachverfahrens Auto­ mation im Standesamt (AutiSta) vom 18.06.201302.05.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. Absatz 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung ein­ schließlich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Brandenburg“ wirksam. Im Auftrag XxxxxxxXxxxxxxxxxx

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Genehmigung. Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Ge­ meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) genehmige ich als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 27 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b GKG die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinden Groß Pankow Ämter Brüssow (PrignitzUckermark), Gumtow Gartz (Oder) und Plattenburg Gramzow sowie der Ämter Meyenburg den Städten Lychen und Putlitz-Berge Prenzlau mit der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Per­ sonenstandsregisterverfahrens Personenstandsregister­ verfahrens sowie den Betrieb des IT-Fach­ verfahrens Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) vom 18.06.2013. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. 4 GKG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung ein­ schließlich einschließ­ lich ihrer Genehmigung im „Amtsblatt für Brandenburg“ wirksam. Im Auftrag Xxxxxxx

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