Common use of Gepäck Clause in Contracts

Gepäck. Das Athener Übereinkommen begrenzt auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks während der Beförderung zahlen müssen. Je nachdem, ob der Verlust oder die Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis oder ein Nicht-Schifffahrtsereignis entstanden ist, gelten unterschiedliche Haftungsgrundlagen. Kabinengepäck ist Gepäck, das der Fluggast in seiner Kabine oder anderweitig in seinem Besitz, seiner Obhut oder unter seiner Kontrolle hat. Das Gepäck schließt keine Mobilitätshilfen mit ein, die im Folgenden behandelt werden. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck umfasst Kosten, die dadurch entstehen, dass das Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ankunft des Schiffes, auf dem das Gepäck befördert wurde oder hätte befördert werden sollen, an den Passagier zurückgegeben wird, nicht jedoch Verspätungen aufgrund von Arbeitskonflikten. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Nicht-Schifffahrtsereignis hat der Xxxx Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, wenn er nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden des Beförderers zurückzuführen ist. Alle wertvollen und wichtigen Gegenstände (z.B. Geld, Schmuck, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände, wichtige Reise- und andere Dokumente, Video-/Kamera-/Computerausrüstung, andere Wertsachen usw.) müssen von Hand getragen werden und dürfen nicht in Ihrem Gepäck verstaut und/oder ungesichert in Ihrer Suite oder anderswo an Bord des Schiffes, in einem anderen Transportmittel oder in einer anderen Unterkunft zurückgelassen werden. Solche Gegenstände müssen besonders sorgfältig behandelt werden. Zu Ihrem Schutz müssen alle wertvollen und wichtigen Gegenstände an Bord des Schiffes oder während eines Hotelaufenthalts in Ihrer Suite oder Ihrem Hotelzimmer, sofern vorhanden, in einem Mini- Safe aufbewahrt oder bei der Rezeption Ihres Hotels hinterlegt werden, wenn diese Gegenstände nicht persönlich in der Hand oder am Körper getragen werden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass kein Mini-Safe absolut sicher ist und überlegen Sie gut, ob Sie die betreffenden Gegenstände mit in den Urlaub nehmen müssen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl eines wertvollen oder wichtigen Gegenstandes sind wir berechtigt, gegebenenfalls geltend zu machen, dass Sie den Gegenstand besser nicht in den Urlaub hätten mitnehmen sollen. Wir haften in keinem Fall für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, handelbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Schmuck, Ornamenten, Kunstwerken oder anderen Wertsachen. Es wird dringend empfohlen, eine geeignete und angemessene Versicherung abzuschließen, um alle wertvollen und wichtigen Gegenstände zu schützen. Bitte beachten Sie, dass wir auf keinem unserer Schiffe die Möglichkeit haben, Wertsachen zur Aufbewahrung anzunehmen. In Übereinstimmung mit dem Athener Übereinkommen können wir daher für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, die Sie mit in den Urlaub nehmen, keine Haftung übernehmen. Die Unterbringung von Wertsachen in einem Mini-Safe in der Suite stellt im Sinne des Athener Übereinkommens keine sichere Aufbewahrung dar. Unbeschadet des Vorstehenden ist für den Fall, dass wir für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen auf irgendeiner Grundlage haftbar gemacht werden, der Maximalbetrag, den wir Ihnen für den Verlust oder Schaden zahlen müssen, das Maximum, dass wir nach dem Athener Übereinkommen für Wertsachen, die zum vereinbarten Zweck der Verwahrung bei uns hinterlegt werden, zu zahlen ist. Dieses Maximum beträgt 3.375 SZR pro Person (ungefähr 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018).

Appears in 4 contracts

Samples: www.e-hoi.de, www.regentsevenseas-kreuzfahrten.com, www.regentsevenseas-kreuzfahrten.com

Gepäck. Das Athener Übereinkommen begrenzt auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks während der Beförderung zahlen müssen. Je nachdem, ob der Verlust oder die Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis oder ein Nicht-Schifffahrtsereignis entstanden ist, gelten unterschiedliche Haftungsgrundlagen. Kabinengepäck ist Gepäck, das der Fluggast in seiner Kabine oder anderweitig in seinem Besitz, seiner Obhut oder unter seiner Kontrolle hat. Das Gepäck schließt keine Mobilitätshilfen mit ein, die im Folgenden behandelt werden. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck umfasst Kosten, die dadurch entstehen, dass das Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ankunft des Schiffes, auf dem das Gepäck befördert wurde oder hätte befördert werden sollen, an den Passagier zurückgegeben wird, nicht jedoch Verspätungen aufgrund von Arbeitskonflikten. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Nicht-Schifffahrtsereignis hat der Xxxx Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, wenn er nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden des Beförderers zurückzuführen ist. Alle wertvollen und wichtigen Gegenstände (z.B. Geld, Schmuck, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände, wichtige Reise- und andere Dokumente, Video-/Kamera-/Computerausrüstung, andere Wertsachen usw.) müssen von Hand getragen werden und dürfen nicht in Ihrem Gepäck verstaut und/oder ungesichert in Ihrer Suite Kabine oder anderswo an Bord des Schiffes, in einem anderen Transportmittel oder in einer anderen Unterkunft zurückgelassen werden. Solche Gegenstände müssen besonders sorgfältig behandelt werden. Zu Ihrem Schutz müssen alle wertvollen und wichtigen Gegenstände an Bord des Schiffes oder während eines Hotelaufenthalts in Ihrer Suite Kabine oder Ihrem Hotelzimmer, sofern vorhanden, in einem Mini- Mini-Safe aufbewahrt oder bei der Rezeption Ihres Hotels hinterlegt werden, wenn diese Gegenstände nicht persönlich in der Hand oder am Körper getragen werden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass kein Mini-Safe absolut sicher ist und überlegen Sie gut, ob Sie die betreffenden Gegenstände mit in den Urlaub nehmen müssen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl eines wertvollen oder wichtigen Gegenstandes sind wir berechtigt, gegebenenfalls geltend zu machen, dass Sie den Gegenstand besser nicht in den Urlaub hätten mitnehmen sollen. Wir haften in keinem Fall für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, handelbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Schmuck, Ornamenten, Kunstwerken oder anderen Wertsachen. Es wird dringend empfohlen, eine geeignete und angemessene Versicherung abzuschließen, um alle wertvollen und wichtigen Gegenstände zu schützen. Bitte beachten Sie, dass wir auf keinem unserer Schiffe die Möglichkeit haben, Wertsachen zur Aufbewahrung anzunehmen. In Übereinstimmung mit dem Athener Übereinkommen können wir daher für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, die Sie mit in den Urlaub nehmen, keine Haftung übernehmen. Die Unterbringung von Wertsachen in einem Mini-Safe in der Suite Kabine stellt im Sinne des Athener Übereinkommens keine sichere Aufbewahrung dar. Unbeschadet des Vorstehenden ist für den Fall, dass wir für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen auf irgendeiner Grundlage haftbar gemacht werden, der Maximalbetrag, den wir Ihnen für den Verlust oder Schaden zahlen müssen, das Maximum, dass wir nach dem Athener Übereinkommen für Wertsachen, die zum vereinbarten Zweck der Verwahrung bei uns hinterlegt werden, zu zahlen ist. Dieses Maximum beträgt 3.375 SZR pro Person (ungefähr 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018).

Appears in 3 contracts

Samples: www.hitreise.at, www.ncl.com, www.ncl.com

Gepäck. Das Athener Übereinkommen begrenzt auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks während der Beförderung zahlen müssen. Je nachdem, ob der Verlust oder die Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis oder ein Nicht-Schifffahrtsereignis entstanden ist, gelten unterschiedliche Haftungsgrundlagen. Kabinengepäck ist Gepäck, das der Fluggast in seiner Kabine oder anderweitig in seinem Besitz, seiner Obhut oder unter seiner Kontrolle hat. Das Gepäck schließt keine Mobilitätshilfen mit ein, die im Folgenden behandelt werden. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck umfasst Kosten, die dadurch entstehen, dass das Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ankunft des Schiffes, auf dem das Gepäck befördert wurde oder hätte befördert werden sollen, an den Passagier zurückgegeben wird, nicht jedoch Verspätungen aufgrund von Arbeitskonflikten. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Nicht-Nicht- Schifffahrtsereignis hat der Xxxx Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, wenn er nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden des Beförderers zurückzuführen ist. Alle wertvollen und wichtigen Gegenstände (z.B. Geld, Schmuck, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände, wichtige Reise- und andere Dokumente, Video-/Kamera-/Computerausrüstung, andere Wertsachen usw.) müssen von Hand getragen werden und dürfen nicht in Ihrem Gepäck verstaut und/oder ungesichert in Ihrer Suite Kabine oder anderswo an Bord des Schiffes, in einem anderen Transportmittel oder in einer anderen Unterkunft zurückgelassen werden. Solche Gegenstände müssen besonders sorgfältig behandelt werden. Zu Ihrem Schutz müssen alle wertvollen und wichtigen Gegenstände an Bord des Schiffes oder während eines Hotelaufenthalts in Ihrer Suite Kabine oder Ihrem Hotelzimmer, sofern vorhanden, in einem Mini- Mini-Safe aufbewahrt oder bei der Rezeption Ihres Hotels hinterlegt werden, wenn diese Gegenstände nicht persönlich in der Hand oder am Körper getragen werden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass kein Mini-Safe absolut sicher ist und überlegen Sie gut, ob Sie die betreffenden Gegenstände mit in den Urlaub nehmen müssen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl eines wertvollen oder wichtigen Gegenstandes sind wir berechtigt, gegebenenfalls geltend zu machen, dass Sie den Gegenstand besser nicht in den Urlaub hätten mitnehmen sollen. Wir haften in keinem Fall für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, handelbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Schmuck, Ornamenten, Kunstwerken oder anderen Wertsachen. Es wird dringend empfohlen, eine geeignete und angemessene Versicherung abzuschließen, um alle wertvollen und wichtigen Gegenstände zu schützen. Bitte beachten Sie, dass wir auf keinem unserer Schiffe die Möglichkeit haben, Wertsachen zur Aufbewahrung anzunehmen. In Übereinstimmung mit dem Athener Übereinkommen können wir daher für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, die Sie mit in den Urlaub nehmen, keine Haftung übernehmen. Die Unterbringung von Wertsachen in einem Mini-Safe in der Suite Kabine stellt im Sinne des Athener Übereinkommens keine sichere Aufbewahrung dar. Unbeschadet des Vorstehenden ist für den Fall, dass wir für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen auf irgendeiner Grundlage haftbar gemacht werden, der Maximalbetrag, den wir Ihnen für den Verlust oder Schaden zahlen müssen, das Maximum, dass wir nach dem Athener Übereinkommen für Wertsachen, die zum vereinbarten Zweck der Verwahrung bei uns hinterlegt werden, zu zahlen ist. Dieses Maximum beträgt 3.375 SZR pro Person (ungefähr 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018).

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Samples: www.oceaniakreuzfahrten.com, www.oceaniakreuzfahrten.com, www.go7seas-kreuzfahrten.de

Gepäck. Das Athener Übereinkommen begrenzt auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks während der Beförderung zahlen müssen. Je nachdem, ob der Verlust oder die Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis oder ein Nicht-Nicht- Schifffahrtsereignis entstanden ist, gelten unterschiedliche Haftungsgrundlagen. Kabinengepäck ist Gepäck, das der Fluggast in seiner Kabine oder anderweitig in seinem Besitz, seiner Obhut oder unter seiner Kontrolle hat. Das Gepäck schließt keine Mobilitätshilfen mit ein, die im Folgenden behandelt werden. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck umfasst Kosten, die dadurch entstehen, dass das Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ankunft des Schiffes, auf dem das Gepäck befördert wurde oder hätte befördert werden sollen, an den Passagier zurückgegeben wird, nicht jedoch Verspätungen aufgrund von Arbeitskonflikten. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 2.400£ oder 0.000 0.000€ per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Nicht-Nicht- Schifffahrtsereignis hat der Xxxx Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 ca.2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 22.Juni 2018) für anderes Gepäck, wenn er nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden des Beförderers zurückzuführen ist. Alle wertvollen und wichtigen Gegenstände (z.B. Geld, Schmuck, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände, wichtige Reise- und andere Dokumente, Video-/Kamera-/Computerausrüstung, andere Wertsachen usw.) müssen von Hand getragen werden und dürfen nicht in Ihrem Gepäck verstaut und/oder ungesichert in Ihrer Suite Kabine oder anderswo an Bord des Schiffes, in einem anderen Transportmittel oder in einer anderen Unterkunft zurückgelassen werden. Solche Gegenstände müssen besonders sorgfältig behandelt werden. Zu Ihrem Schutz müssen alle wertvollen und wichtigen Gegenstände an Bord des Schiffes oder während eines Hotelaufenthalts in Ihrer Suite Kabine oder Ihrem Hotelzimmer, sofern vorhanden, in einem Mini- Mini-Safe aufbewahrt oder bei der Rezeption Ihres Hotels hinterlegt werden, wenn diese Gegenstände nicht persönlich in der Hand oder am Körper getragen werden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass kein Mini-Mini- Safe absolut sicher ist und überlegen Sie gut, ob Sie die betreffenden Gegenstände mit in den Urlaub nehmen müssen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl eines wertvollen oder wichtigen Gegenstandes sind wir berechtigt, gegebenenfalls geltend zu machen, dass Sie den Gegenstand besser nicht in den Urlaub hätten mitnehmen sollen. Wir haften in keinem Fall für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, handelbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Schmuck, Ornamenten, Kunstwerken oder anderen Wertsachen. Es wird dringend empfohlen, eine geeignete und angemessene Versicherung abzuschließen, um alle wertvollen und wichtigen Gegenstände zu schützen. Bitte beachten Sie, dass wir auf keinem unserer Schiffe die Möglichkeit haben, Wertsachen zur Aufbewahrung anzunehmen. In Übereinstimmung mit dem Athener Übereinkommen können wir daher für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, die Sie mit in den Urlaub nehmen, keine Haftung übernehmen. Die Unterbringung von Wertsachen in einem Mini-Safe in der Suite Kabine stellt im Sinne des Athener Übereinkommens keine sichere Aufbewahrung dar. Unbeschadet des Vorstehenden ist für den Fall, dass wir für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen auf irgendeiner Grundlage haftbar gemacht werden, der Maximalbetrag, den wir Ihnen für den Verlust oder Schaden zahlen müssen, das Maximum, dass wir nach dem Athener Übereinkommen für Wertsachen, die zum vereinbarten Zweck der Verwahrung bei uns hinterlegt werden, zu zahlen ist. Dieses Maximum beträgt 3.375 SZR pro Person (ungefähr 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018).

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Samples: www.vacationatsea.de

Gepäck. Das Athener Übereinkommen begrenzt auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks während der Beförderung zahlen müssen. Je nachdem, ob der Verlust oder die Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis oder ein Nicht-Nicht- Schifffahrtsereignis entstanden ist, gelten unterschiedliche Haftungsgrundlagen. Kabinengepäck ist Gepäck, das der Fluggast in seiner Kabine oder anderweitig in seinem Besitz, seiner Obhut oder unter seiner Kontrolle hat. Das Gepäck schließt keine Mobilitätshilfen mit ein, die im Folgenden behandelt werden. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck umfasst Kosten, die dadurch entstehen, dass das Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ankunft des Schiffes, auf dem das Gepäck befördert wurde oder hätte befördert werden sollen, an den Passagier zurückgegeben wird, nicht jedoch Verspätungen aufgrund von Arbeitskonflikten. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Nicht-Schifffahrtsereignis hat der Xxxx Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, wenn er nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden des Beförderers zurückzuführen ist. ist Wertgegenstände oder wichtige Dinge Alle wertvollen und wichtigen Gegenstände (z.B. Geld, Schmuck, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände, wichtige Reise- und andere Dokumente, Video-/Kamera-/Computerausrüstung, andere Wertsachen usw.) müssen von Hand getragen werden und dürfen nicht in Ihrem Gepäck verstaut und/oder ungesichert in Ihrer Suite Kabine oder anderswo an Bord des Schiffes, in einem anderen Transportmittel oder in einer anderen Unterkunft zurückgelassen werden. Solche Gegenstände müssen besonders sorgfältig behandelt werden. Zu Ihrem Schutz müssen alle wertvollen und wichtigen Gegenstände an Bord des Schiffes oder während eines Hotelaufenthalts in Ihrer Suite Kabine oder Ihrem Hotelzimmer, sofern vorhanden, in einem Mini- Mini-Safe aufbewahrt oder bei der Rezeption Ihres Hotels hinterlegt werden, wenn diese Gegenstände nicht persönlich in der Hand oder am Körper getragen werden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass kein Mini-Safe absolut sicher ist und überlegen Sie gut, ob Sie die betreffenden Gegenstände mit in den Urlaub nehmen müssen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl eines wertvollen oder wichtigen Gegenstandes sind wir berechtigt, gegebenenfalls geltend zu machen, dass Sie den Gegenstand besser nicht in den Urlaub hätten mitnehmen sollen. Wir haften in keinem Fall für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, handelbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Schmuck, Ornamenten, Kunstwerken oder anderen Wertsachen. Es wird dringend empfohlen, eine geeignete und angemessene Versicherung abzuschließen, um alle wertvollen und wichtigen Gegenstände zu schützen. Bitte beachten Sie, dass wir auf keinem unserer Schiffe die Möglichkeit haben, Wertsachen zur Aufbewahrung anzunehmen. In Übereinstimmung mit dem Athener Übereinkommen können wir daher für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, die Sie mit in den Urlaub nehmen, keine Haftung übernehmen. Die Unterbringung von Wertsachen in einem Mini-Safe in der Suite Kabine stellt im Sinne des Athener Übereinkommens keine sichere Aufbewahrung dar. Unbeschadet des Vorstehenden ist für den Fall, dass wir für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen auf irgendeiner Grundlage haftbar gemacht werden, der Maximalbetrag, den wir Ihnen für den Verlust oder Schaden zahlen müssen, das Maximum, dass wir nach dem Athener Übereinkommen für Wertsachen, die zum vereinbarten Zweck der Verwahrung bei uns hinterlegt werden, zu zahlen ist. Dieses Maximum beträgt 3.375 SZR pro Person (ungefähr 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018).

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Samples: www.vacationatsea.de

Gepäck. Das Athener Übereinkommen begrenzt auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks während der Beförderung zahlen müssen. Je nachdem, ob der Verlust oder die Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis oder ein Nicht-Schifffahrtsereignis entstanden ist, gelten unterschiedliche Haftungsgrundlagen. Kabinengepäck ist Gepäck, das der Fluggast in seiner Kabine oder anderweitig in seinem Besitz, seiner Obhut oder unter seiner Kontrolle hat. Das Gepäck schließt keine Mobilitätshilfen mit ein, die im Folgenden behandelt werden. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck umfasst Kosten, die dadurch entstehen, dass das Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ankunft des Schiffes, auf dem das Gepäck befördert wurde oder hätte befördert werden sollen, an den Passagier zurückgegeben wird, nicht jedoch Verspätungen aufgrund von Arbeitskonflikten. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Nicht-Nicht- Schifffahrtsereignis hat der Xxxx Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 ca.2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 22.Juni 2018) für anderes Gepäck, wenn er nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden des Beförderers zurückzuführen ist. Alle wertvollen und wichtigen Gegenstände (z.B. Geld, Schmuck, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände, wichtige Reise- und andere Dokumente, Video-/Kamera-/Computerausrüstung, andere Wertsachen usw.) müssen von Hand getragen werden und dürfen nicht in Ihrem Gepäck verstaut und/oder ungesichert in Ihrer Suite Kabine oder anderswo an Bord des Schiffes, in einem anderen Transportmittel oder in einer anderen Unterkunft zurückgelassen werden. Solche Gegenstände müssen besonders sorgfältig behandelt werden. Zu Ihrem Schutz müssen alle wertvollen und wichtigen Gegenstände an Bord des Schiffes oder während eines Hotelaufenthalts in Ihrer Suite Kabine oder Ihrem Hotelzimmer, sofern vorhanden, in einem Mini- Mini-Safe aufbewahrt oder bei der Rezeption Ihres Hotels hinterlegt werden, wenn diese Gegenstände nicht persönlich in der Hand oder am Körper getragen werden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass kein Mini-Mini- Safe absolut sicher ist und überlegen Sie gut, ob Sie die betreffenden Gegenstände mit in den Urlaub nehmen müssen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl eines wertvollen oder wichtigen Gegenstandes sind wir berechtigt, gegebenenfalls geltend zu machen, dass Sie den Gegenstand besser nicht in den Urlaub hätten mitnehmen sollen. Wir haften in keinem Fall für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, handelbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Schmuck, Ornamenten, Kunstwerken oder anderen Wertsachen. Es wird dringend empfohlen, eine geeignete und angemessene Versicherung abzuschließen, um alle wertvollen und wichtigen Gegenstände zu schützen. Bitte beachten Sie, dass wir auf keinem unserer Schiffe die Möglichkeit haben, Wertsachen zur Aufbewahrung anzunehmen. In Übereinstimmung mit dem Athener Übereinkommen können wir daher für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, die Sie mit in den Urlaub nehmen, keine Haftung übernehmen. Die Unterbringung von Wertsachen in einem Mini-Safe in der Suite Kabine stellt im Sinne des Athener Übereinkommens keine sichere Aufbewahrung dar. Unbeschadet des Vorstehenden ist für den Fall, dass wir für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen auf irgendeiner Grundlage haftbar gemacht werden, der Maximalbetrag, den wir Ihnen für den Verlust oder Schaden zahlen müssen, das Maximum, dass wir nach dem Athener Übereinkommen für Wertsachen, die zum vereinbarten Zweck der Verwahrung bei uns hinterlegt werden, zu zahlen ist. Dieses Maximum beträgt 3.375 SZR pro Person (ungefähr 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018).

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Samples: www.e-hoi.de