Gesellschafter Musterklauseln

Gesellschafter. Alleingesellschafterin der Emittentin ist die One Group GmbH mit Sitz in Hamburg (Geschäftsanschrift: Xxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx). Gesellschafter der One Group GmbH sind in Höhe von 85 % der GmbH-Anteile die OG Holding GmbH und in Höhe von 15 % der GmbH-Anteile die Moin Invest GmbH. Die One Group GmbH kann als Alleingesellschafterin (100 % der Stimm- und Kapitalanteile) in der Gesellschafterversammlung der Emittentin sämtliche Beschlüsse fassen. Die One Group GmbH ist damit in der Lage, bedeutenden Einfluss auf die Emittentin auszuüben. Es existieren bei der Emittentin keine Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs der Kontrolle durch die One Group GmbH. Der Emittentin sind keine Vereinbarungen bekannt, die zu einer Veränderung bei der Kontrolle der Emittentin führen könnten. Ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht nicht.
Gesellschafter. Die Höhe des gezeichneten und vollständig eingezahlten Kapitals der KVG beträgt 5.000.000 Euro. Mit Wirkung zum 30.06.2021 erwarb die DIANTHUS Verwaltungsgesellschaft mbH 10,1 % am Stammkapital der KVG von der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG als deren bisherigen Alleingesellschafterin. Das Stammkapital wird demnach wie folgt gehalten: HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 94,9 %, DIANTHUS Verwaltungsgesellschaft mbH 10,1 %. Alleiniger Geschäftsführer der DIANTHUS Verwaltungs- gesellschaft mbH ist Xxxxxx Xxxxx, geschäftsansässig in der Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxx.
Gesellschafter. Alleinige Gesellschafterin der Emittentin ist die Bitpanda Group AG, eine nach schweizerischem Recht errichtete Aktiengesellschaft, mit der Geschäftsanschrift Xxxxxxxxxxx 000, XXX-0000 Xxxxxx, und eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich unter der Handelsregisternummer CHE 267.250.666.
Gesellschafter. Als Gesellschafter einer OOO dürfen eine oder mehrere russische und/oder ausländische natürliche und/oder juristische Personen auftreten. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung darf aber nicht eine andere juristische Person, deren Aktien (Anteile) zu 100 Prozent im Eigentum eines alleinigen Aktionärs (Gesellschafters) stehen, als Einzelgesellschafter haben (sog. Enkelverbot). Die Gesellschaft ist verpflichtet, das Verzeichnis der Gesellschafter mit den Angaben zu jedem Gesellschafter, der Höhe seines Anteils und seiner Bezahlung sowie über die Höhe der Anteile, die der Gesellschaft gehören, zu führen. Ihrerseits müssen die Gesellschafter die Gesellschaft rechtzeitig über die Änderungen ihrer Daten oder Angaben zu den ihnen gehörenden Anteilen informieren. Stimmen die in dem Verzeichnis der Gesellschaft enthal- tenen Angaben mit den in dem Register enthaltenen Daten nicht überein, wird das Recht am Anteil aufgrund der in dem Register enthaltenen Daten begründet. Die Anzahl der Gesellschafter darf fünfzig nicht übersteigen. Wenn die Anzahl der Gesell- schafter über diese Höchstgrenze hinausgeht, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung verpflichtet, sich innerhalb eines Jahres in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln.
Gesellschafter. 1.1 Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Gesellschaft ist die Kabel Deutschland Verwaltungs GmbH mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München, eingetragen bei dem Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 145835. Der Begriff Komplementärin in diesem Gesellschaftsvertrag bezeichnet die Kabel Deutschland Verwaltungs GmbH und jeden neuen der Gesellschaft beitretenden persönlich haftenden Gesellschafter. 1.2 Kommanditisten der Gesellschaft sind a) die Kabel Deutschland GmbH mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 145837, und b) die Kabel Deutschland Vertrieb und Service Beteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 84369.
Gesellschafter. Schäden und Kosten, die durch eine zu einem Zeitpunkt vor der Entdeckung alleine oder zusammen mit Kindern oder Ehegatten mehr als 15 % des Kapitals eines versicherten Unternehmens innehabende Vertrauensperson verursacht werden, sind nicht versichert. Dies gilt nicht für einen Freibetrag in Höhe von 15 % des Schadens und der Kosten, soweit sie nach den übrigen Vor- schriften dieses Vertrages gedeckt sind, und die von einer Ver- trauensperson verursacht werden, die gemäß Satz 1 nicht mehr als 49 % des Kapitals eines versicherten Unternehmens hält. Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrages ist, dass Strafanzeige erstattet und zur Strafverfolgung erforderliche Strafanträge gegen die Vertrauensperson gestellt wurden.
Gesellschafter. 13 Aufgaben der Gesellschafterversammlung § 14 Einberufung der Gesellschafterversammlung, Vertretung, Vorsitz § 15 Gesellschafterbeschlüsse § 16 Einsicht-, Auskunfts- und Informationsrecht § 17 Wettbewerbsverbot, Nebenpflichten
Gesellschafter. 13 Aufgaben der Gesellschafterversammlung (1) Die Entscheidungen durch die Gesellschafterversammlung werden im Verwaltungsrat vorberaten. (2) 1Die Gesellschafterversammlung ist zuständig für die ihr durch Gesetz und Gesell- schaftervertrag zugewiesenen Aufgaben. 2Die Gesellschafterversammlung beschließt ins- besondere in folgenden Angelegenheiten: a) Beschlussfassung über die Grundzüge und Leitlinien für die Arbeit der Gesellschaft, b) Xxxx und Abberufung der zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrats, c) Entsendung der Vertreterinnen oder der Vertreter für die Vertreterversammlung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche von Westfalen nach den Bestim- mungen der Satzung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche von West- falen, d) Entgegennahme des vom Verwaltungsrat zu erstattenden Berichts über die Arbeit der Gesellschaft, e) Entgegennahme des jährlichen Geschäftsberichts der Geschäftsführung und des vom Verwaltungsrat festgestellten und von der Abschlussprüferin oder dem Abschluss- prüfer geprüften Jahresabschlusses, f) Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung, g) Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere Änderungen des Zwecks und der Ausrichtung der Gesellschaft sowie der Beitritt weiterer Gesellschafter und Erhöhung bzw. Herabsetzung des Stammkapitals und die Auflösung der Gesellschaft, h) Bestellung bzw. Abberufung eines Liquidators, i) Erlass oder Änderung der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat, j) Veräußerung des Unternehmens im Ganzen und die Aufnahme, Veräußerung und Aufgabe von Geschäftsfeldern, soweit sie mehr als 20 % des Jahresumsatzes ausma- chen, k) Erstattung von Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder.
Gesellschafter. 3.1 Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Mobility inside Ver- waltungs GmbH mit Sitz in Berlin (die "Komplementärin"), eingetragen im Handelsregis- ter des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 118084. Die Komplementärin erbringt keine Einlage in die Gesellschaft. 3.2 Kommanditisten sind vorbehaltlich der Aufnahme weiterer Kommanditisten: (a) Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 1, als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 700.000,00 (in Worten: EURO siebenhunderttausend); (b) Dortmunder Stadtwerke AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dort- mund unter HRB 2391, als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 700.000,00 (in Worten: EURO siebenhunderttausend); (c) Stadtwerke München GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mün- chen unter HRB 121920, als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 3.260.000,00 (in Worten: EURO drei Millionen zweihundertsechzigtausend); (d) Aktiv Bus Flensburg GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flens- burg unter HRB 3863, als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: EURO fünftausend); (e) Bentheimer Eisenbahn AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnab- rück unter HRB 130037, als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: EURO fünftausend); (f) Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 7351, als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 300.000,00 (in Worten: EURO dreihunderttausend); (g) Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 34128, als Kommanditist mit einer Kom- manditeinlage in Höhe von EUR 3.260.000,00 (in Worten: EURO drei Millionen zwei- hundertundsechzigtausend); (h) Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 8674 als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 700.000,00 (in Worten: EURO siebenhunderttausend); (i) Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetra- gen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 6993 als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 500.000,00 (in Worten: EURO fünfhun- derttausend); (j) Deutsche Bahn Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des ...
Gesellschafter. (1) Alleinige Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) ist die PP GmbH mit dem Sitz in … und der Geschäftsanschrift … eingetragen zu FN … im Firmenbuch des Landesgerichts … (im Folgenden auch kurz „PP“ genannt). Sie ist an dem Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt und hat keine Kapitaleinlage übernommen. (2) Die einzige Kommanditistin der Gesellschaft ist die AL Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in …, eingetragen zu FN … im Firmenbuch des Landesgerichts … (im folgenden kurz „AL“). Sie übernimmt gemäß Punkt IV. Abs 3 eine Hafteinlage von EUR 100.000,– (einhunderttausend Euro). (3) Die AL bringt unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerlichen Begünstigungen des Art IV UmgrStG ihren Betrieb mit allen Rechten und Pflichten als Sacheinlage in das Vermögen der Gesellschaft ein. Der Verkehrswert des Betriebs beträgt zumindest EUR 100.000,– (einhunderttausend Euro). Der Kommanditanteil ist daher zur Gänze aufgebracht und eingezahlt. Die im Firmenbuch einzutragende Haftsumme der AL beträgt daher EUR 100.000,– (einhunderttausend Euro). (4) Die Gründung dieser Gesellschaft erfolgt als Zusammenschluss, unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerlichen Begünstigungen des Alt IV UmgrStG.