Gesellschaftsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag des Publikums-AIF ist vollständig in die- sem Prospekt in Abschnitt 20 abgedruckt.
Gesellschaftsvertrag. Gesellschaftsvertrag HEP – Solar Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment KG HEP Kapitalverwaltung AG mit Sitz in Güglingen (nachstehend „HEP KVG“)
Gesellschaftsvertrag. Wealthcap Immobilien Deutschland 41 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
Gesellschaftsvertrag. Wealthcap Fondsportfolio Private Equity 22 GmbH & Co. geschlos- sene Investment KG
Gesellschaftsvertrag. Mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 1984 errichtete die Stadt Wertheim zum 31. Dezember 1984 eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma „Städtische Holding Wertheim GmbH", mit Sitz in Wertheim (beurkundet, Notariat Wertheim, Urkundenrolle Nr. 1981/84). Die Gesellschaft wurde am 14. Januar 1985 ins Handelsregister – Abt. B – des Amtsgerichts Tauberbischofsheim unter HRB 181 W eingetragen.
Gesellschaftsvertrag. Die Firma der Gesellschaft lautet: Ranft Invest GmbH. Satzungssitz der Gesellschaft ist Bad Mergentheim. Verwaltungssitz der Gesellschaft ist gleichfalls Bad Mergentheim. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch die Betei- ligung an energieerzeugenden Unternehmen, der Erwerb von Energieerzeugungsanlagen und mit diesen in Verbindung stehenden Grundbesitz. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen, vertre- ten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 500.000,00 EUR - in Worten: fünfhunderttausend Euro -. Auf das Stammkapital hält: die Ranft Immobilien GmbH mit dem Sitz in Creglingen 500.000 Geschäftsanteile mit einem Nominalwert von je 1,00 EUR (Geschäftsanteilsnummern 1 bis 500.000) insgesamt 500.000,00 EUR. Die Stammeinlagen sind in bar zu leisten. Auf jede Stammeinlage ist der hälftige Betrag sofort vor Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister einzuzahlen, der Rest nach Anforderung durch die Geschäftsführung. Soweit bei der Leistung der Einlage keine abweichende Tilgungsbestimmung er- folgt, wird das Stammkapital für alle von einem Gesellschafter übernommenen Geschäftsanteile gleichmäßig aufgebracht. Nachschüsse sind nicht zu erbringen. Mehrere voll eingezahlte Geschäftsanteile eines Gesellschafters können auf Antrag dieses Gesell- schafters durch Gesellschafterbeschluss, der mit einfacher Mehrheit unter Zustimmung des beantra- genden Gesellschafters gefasst werden kann zu einem Geschäftsanteil vereinigt werden, soweit zwingende Vorschriften des GmbHG dem nicht entgegenstehen. Die Teilung von Geschäftsanteilen bedarf ebenfalls der Zustimmung des betroffenen Gesellschafters und eines mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefassten Gesellschafterbeschlusses. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Die ordentliche Kündigung der Gesellschaft ohne wichtigen Grund wird ausgeschlossen.
Gesellschaftsvertrag. Gesellschaftsvertrag der IMMAC Irland Sozialimmobilien Ⅵ Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft Inhaltsverzeichnis Artikel I Grundlegende Bestimmungen Artikel VI Gesellschafterkonten, Jahresabschluss,
Gesellschaftsvertrag. (1) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über die Auflösung der Gesellschaft, Än- derungen des Gesellschaftsvertrages und Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals müssen mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden.
Gesellschaftsvertrag. (2) Neben den festen Kapitalkonten I werden für jeden Gesellschafter variable Kapitalkon- ten II geführt. Auf dem Kapitalkonto II wird die Bareinlage nach § 3 Abs. 3 und 4 verbucht. In Form von Unterkonten zum Kapitalkonto II werden für Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen jeweils getrennte Konten geführt.
Gesellschaftsvertrag. (4) Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem ausscheidenden Gesellschafter innerhalb von 3 Jahren nach Wirksamwerden der Kündigung in gleichen Jahresraten auszuzahlen, wenn die Gesellschaft hierfür Sicherheit durch eine Bankbürgschaft stellt. Soweit die Sicherheit nicht gewährt wird, ist das Auseinandersetzungsguthaben sofort fällig. Bei einer ratierlichen Zahlung ist die erste Jahresrate mit Ablauf des Geschäftsjahres, das der Kündigung folgt, fällig. Der jeweils geschuldete Rest ist mit 3 % jährlich zu verzinsen.