Gesundheitsprüfung. Die Umstellung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. § 8a Abs. 3 Teil I bleibt jedoch unberührt, d. h. vereinbarte Risiko- zuschläge können entsprechend geändert werden.
Gesundheitsprüfung. PUBLICA führt zwecks Steuerung der Prämien für die Risiken Tod und Invalidität Gesundheitsprüfungen durch. Die Einzelheiten, namentlich das Verfahren sowie die Kostentragung, sind im SLA Gesundheitsprüfung geregelt.
Gesundheitsprüfung. Im Antragsformular sind alle für die Beurteilung der Gefahr erheblichen Tatsachen, soweit und so wie sie beim Vertragsabschluss bekannt sind oder bekannt sein müssen, wahrheitsgemäss und vollständig anzugeben. Wer- den solche Tatsachen unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen, kann die Helsana innert 4 Wochen, nachdem sie von der Verletzung der Anzeige- pflicht Kenntnis erhalten hat, den Vertrag durch schriftliche Erklärung kün- digen. Die Kündigung wird mit Zugang beim Versicherungsnehmer wirk- sam. Wird der Vertrag durch Kündigung aufgelöst, so erlischt auch die Leis- tungspflicht der Helsana für bereits eingetretene Schäden, deren Eintritt oder Umfang durch die nicht oder unrichtig angezeigte erhebliche Gefahrs- tatsache beeinflusst worden ist. Soweit die Leistungspflicht schon erfüllt wurde, hat die Helsana Anspruch auf Rückerstattung.
Gesundheitsprüfung. Der Versicherer verzichtet bei Antragstellung auf eine Gesundheitsprüfung. Im Tarif Primus Plus ist ein Mitwirkungsverzicht versichert. Bei Personen, mit bestimmten Vorerkrankungen wird die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen auf 50% angehoben. Bedingungsgemäß ist folgendes bei Abschluss des Tarifes Primus Plus vereinbart: Der Mitwirkungsverzicht in Höhe von 100% gilt nicht für Personen, die an einer oder mehrerer folgender Krankheiten leiden: - Multiple Sklerose - Parkinson - Glasknochenkrankheit Für die betroffenen Personen gilt gemäß Ziffer 3 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008) SLP die Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen ab einem Mitwirkungsanteil von 50%.
Gesundheitsprüfung. Die Umstellung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. § 8a Abs. 3 Teil I bleibt jedoch unberührt; d. h. vereinbarte Risikozu- schläge können entsprechend geändert werden. Das Optionsrecht entfällt, wenn die Tarifumstellung nicht spä- testens bis zum tariflich festgelegten möglichen Zeitpunkt gemäß Abschnitt C 1 beantragt wird.
Gesundheitsprüfung. 1 Die Pensionskasse verlangt vom Versicherten bei Eintritt in die Pensionskasse eine schriftliche Erklärung über seinen Gesundheitszustand. Dem Versicherten wird der Gesundheitsfragebogen von der Pensionskasse innert 15 Tagen, nach Eingang der Eintrittsmeldung durch den Arbeitgeber, zugestellt. Der Versicherte hat in der schriftlichen Erklärung ebenfalls zu bestätigen, dass er bereit ist, sich gegebenenfalls einer von der Pensionskasse angeordneten vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Gesundheitsprüfung. Vor Abschluss einer Versicherung stellen wir Fragen zu der Gesundheit der zu versichernden Person. Mit diesen Antworten schätzen wir ein, ob wir den Antrag zu normalen Bedingungen annehmen. Falls Vorerkrankungen vorliegen, können wir Zuschläge auf den Beitrag verlangen, be- stimmte Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen. Es ist wichtig, dass die Fragen zur Gesundheit richtig beantwortet werden. Denn sonst können wir in bestimmten Fällen vom Vertrag zurücktreten oder Ihnen eine Leistung versagen. Näheres dazu finden Sie in § 20. Auch wenn Sie während der Laufzeit die Leistungen erhöhen möchten, können wir eine Gesundheitsprüfung durchführen. Ausnahmen davon be- schreiben wir in § 11.
Gesundheitsprüfung. PUBLICA führt zwecks Steuerung der Prämien für die Risiken Tod und Invalidität Gesund- heitsprüfungen durch. Die Einzelheiten, namentlich das Verfahren sowie die Kostentra- gung, sind im SLA G geregelt.
Gesundheitsprüfung. Für den Beitritt sind auf der Gesundheitsdeklaration alle für die Beurteilung der Gefahr erheblichen Tatsachen, soweit und so wie sie bekannt sind oder bekannt sein müssen, wahrheitsgemäss und vollständig anzugeben. Werden solche Tatsachen unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen, kann Helsana bzw. Helvetia innert 4 Wochen, nachdem sie von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erhalten hat, den Beitrittsvertrag durch schriftliche Erklärung kündigen. In diesem Fall erlischt der Versicherungsschutz mit Zugang bei der versicherten Person. Die Leistungspflicht erlischt auch für bereits eingetretene Schäden, soweit deren Eintritt oder Umfang durch die nicht oder unrichtig angezeigte erhebliche Gefahrstatsache beeinflusst worden ist. Soweit die Leistungspflicht schon erfüllt wurde, hat Helsana bzw. Helvetia Anspruch auf Rückerstattung.
Gesundheitsprüfung. Auf Verlangen der Allianz Suisse Leben haben die zu versi- chernden Personen aufgrund schriftlich gestellter Fragen schriftliche Erklärungen über ihren Gesundheitszustand ab- zugeben und sich auf Kosten der Allianz Suisse Leben einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.