Gewährleistungsfrist Musterklauseln

Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem ISP den Mangel angezeigt hat.
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Ab- schluss der Reparatur oder ab Abnahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleis- tungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminde- rung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Anlagen und technischem Zubehör, die mehrschichtig eingesetzt werden 6 Monate. Sie beginnt mit Abgang der Lieferung ab Werk oder, sofern die Lieferantin auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Abholung, Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die die Lieferantin nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungszeit spätestens 18 Monate nach Meldung der Abhol- bzw. Versandbereitschaft. Diese Fristen gelten auch für ersetzte Teile oder Reparaturarbeiten.
Gewährleistungsfrist. 11.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt nach der Abnahme (Zif- fer 9) und dauert zwei (2) Jahre. 11.2 Nach der Behebung von gerügten Mängeln beginnt die Gewährleistungsfrist für die in Stand gestellten Teile neu zu laufen. 11.3 Die Firma ist von der Gewährleistung befreit bei von der SIX vorgenommenen Änderungen des Quellcodes, der Hardware oder Standardschnittstellen.
Gewährleistungsfrist. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt bei offensichtlichen Mängeln nicht, wenn der Kunde Unternehmer ist und den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff.(e)).
Gewährleistungsfrist. 24 Monate ab Einweisung und Inbetriebnahme.
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate ab Lieferung der Vertragssoftware. Eine Erweiterung des Einsatzum- fangs hat keinen Einfluss auf den Lauf der Verjährung.
Gewährleistungsfrist. 8.1 Bei Instandhaltung* gegen pauschale Vergütung beträgt die Gewährleistungsfrist* für eingesetzte Teile 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleistungsfrist* beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Leistungserbringung abgeschlossen ist. Die Gewährleistungsfrist für Nacherfüllungsleistungen endet ebenfalls mit Ablauf der Gewährleistungsfrist nach Satz 1. 8.2 Bei Instandhaltung* gegen Vergütung nach Aufwand beträgt die Gewährleistungsfrist* für Instandsetzungs*- und Wartungsar- beiten* 12 Monate, für eingesetzte Neuteile 24 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleistungsfrist* beginnt bei Instandsetzungsarbeiten* mit dem Zeitpunkt der Abnahme, bei Wartungsarbeiten mit deren Abschluss. Die Gewährlei- stungsfrist für Nacherfüllungsleistungen endet ebenfalls mit Ablauf der Gewährleistungsfrist nach Satz 1. 8.3 Meldet der Auftraggeber vor Ablauf der Gewährleistungsfrist* einen Mangel, wird die Frist des gemeldeten Mangels gehemmt, wenn der Auftragnehmer im Einverständnis mit dem Auftraggeber das Vorhandensein des Mangels prüft oder nacherfüllt. Die Gewährleistungsfrist* ist so lange gehemmt, bis der Auftragnehmer das Ergebnis seiner Prüfung dem Auftraggeber mitteilt, die Nacherfüllung für beendet erklärt oder die Fortsetzung der Nacherfüllung verweigert.
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist im Falle mangelhafter Lieferung endet nach Ablauf eines Jahres nach Ablie- ferung. Verzögert sich die Übernahme oder der Versand ohne Verschulden von VOL-Stahl, erlischt die Gewährleistung spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang. Unberührt davon gelten die gesetzli- chen Gewährleistungsfristen für Ware, die entspre- chend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bau- werk verwendet worden ist und dessen Mangelhaf- tigkeit verursacht hat.
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, in allen anderen Fällen sechs Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin der Salzburg AG den Mangel angezeigt hat.