Gewährleistung, Mängel. 17.1. Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Rechts- und Sachmängel. Er gewährleistet für sich, seine Subunternehmer und Vorlieferanten die sorgfältige und sachgemäße Erfüllung des Auftrages, insbesondere die Einhaltung der technischen Daten, Spezifikationen und sonstigen Ausführungsvorschriften von Frequentis, entsprechend dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie die Qualität und Zweckmäßigkeit der Lieferungen hinsichtlich Menge, Material, Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung gehörenden Unterlagen (wie z.B. Dokumentation, Zeichnungen). Der Auftragnehmer garantiert die bestell- bzw. lieferkonforme, vollständige und mängelfreie Ausführung und die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften am Bestimmungsort und für die von Frequentis bekannt gegebenen Absatzmärkte.
Gewährleistung, Mängel. 13.1. Der Lizenznehmer hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass der Funktionsumfang der Vertragsprodukte seinen Erwartungen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen bekannt. Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass die Vertrags- produkte den speziellen Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, In- stallation und Nutzung der Vertragsprodukte sowie für die damit erzielten Ergebnisse und den wirtschaftlichen Erfolg.
Gewährleistung, Mängel. 6.1. Die Gewährleistungspflichten des Lieferanten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, nach unserer Xxxx kostenlose Nachbesserung oder Lieferung einwandfreier Waren zu verlangen. In dringenden Fällen sind wir nach Abstimmung mit dem Lieferanten berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch einen dritten ausführen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Lieferant mit seinen Gewährleistungsverpflichtungen in Verzug gerät.
Gewährleistung, Mängel. Transportschäden, die der Besteller bereits anhand der Verpackung feststellen kann, hat er bei Annahme der Ware vom Lieferanten bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden können, müssen innerhalb von 1 Woche schriftlich gemeldet werden (Zugang bei uns). Der Besteller ist verpflichtet die Ware unverzüglich zu untersuchen und auf vollständige, richtige und mangefreie Lieferung hin zu überprüfen. Rügen wegen Mängel sind unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzumelden. Unterbleibt die Meldung, gilt die Ware als genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können (verborgene Mängel) sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Veränderungen der Ware, selbständige Reparaturversuche oder Reparatur durch Dritte, führen zum Erlöschen der Gewährleistung. Bei Montagearbeiten haften wir nur für fehlerhafte Montage. Das Risiko von Beschädigungen am Montageort (Anbohren von Leitungen o. ä. ), die ohne unser Verschulden entstehen, trägt der Besteller. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn uns trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, auch für Montagearbeiten zwei Jahre. Im Gewährleistungsfall bessern wir nach unserer Xxxx nach oder tauschen um. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Xxxx Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Preises) verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei uns oder unsere Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Gewährleistung, Mängel. Die Webdesigner verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Xxxx. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Wir weisen darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Formular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die Webdesigner haften nicht für durch Mängel an Fremd- Programmen hervorgerufenen Schäden.
Gewährleistung, Mängel. Die Auftragsnehmer verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Xxxx. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Wir weisen darauf hin, dass auf den Computer des Kunden eingesetzte Fremd-Programme (Schreibprogramme etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die Auftragsnehmer haften nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.
Gewährleistung, Mängel. 13.1 tm-k verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen.
Gewährleistung, Mängel. (a) agosense wird die Dienstleistung in professioneller und fachmännischer Art und Weise und im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den für solche Dienstleistungen in der entsprechenden Leistungsbeschreibung festgelegten Spezifikationen ausführen. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
Gewährleistung, Mängel. Die Fine Science Tools haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 434 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn die Fine Science Tools nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die Fine Science Tools zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht der Fine Science Tools, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Gewährleistungsfrist auf von Fine Science Tools gelieferte Waren beträgt zwölf Monate. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet der Fine Science Tools nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Fine Science Tools vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
Gewährleistung, Mängel. 8.1 Der Käufer verpflichtet sich, die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt im Hinblick auf Menge und Beschaffenheit sorgfältig zu untersuchen. Dabei sind Beschädigungen der Verpackung unbedingt bereits beim Empfang der Ware auf dem Speditionsfrachtbrief zu vermerken. Erfolgt dies nicht, so wird gemäß § 438 HGB vermutet, dass die Ware in vertragsgemäßen Zustand abgeliefert worden ist.