Gewährleistung, Sachmängel Musterklauseln

Gewährleistung, Sachmängel. 8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kun-den aus Produkthaftung, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die Lieferantin oder deren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
Gewährleistung, Sachmängel. (1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
Gewährleistung, Sachmängel. 8.1 Bei werkvertraglichen Leistungen gewährleistet der Auftragneh-­ mer, dass die im Angebot vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsgegenstand entsprechen. Der Auftragnehmer wird Gewährleistungsmängel, die vom Auftraggeber in schriftlicher Form gemeldet wurden, beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme (Ziffer 2.3) und beträgt 12 Monate. Für Verbraucher und für Leistungen, die ein Bauwerk oder ein Werk zum Gegenstand haben, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs-­ oder Überwachungs-­ leistungen hierfür besteht, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Xxxxxxx es dem Auftragnehmer auch nach Setzung einer angemesse-­ nen Nachfrist nicht, einen Fehler innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen, kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei unerheblichen Fehlern ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausge-­ schlossen.
Gewährleistung, Sachmängel. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Im Übrigen leistet der Auftragnehmer Xxxxxx wie folgt:
Gewährleistung, Sachmängel. 9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme und bei Lieferungen von Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für Bauwerke verwendet werden, 5 Jahre. Dies gilt nicht im Fall des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Lieferant eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Für Schadensersatzansprüche gelten die Verjährungsfristen zudem nicht, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle einer – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehenden – schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Gewährleistung, Sachmängel. Liegt ein Mangel bei Gefahrübergang vor, leisten wir Gewähr wie folgt:
Gewährleistung, Sachmängel. 5.1 Die gelieferte Xxxx ist auch bei Anlieferung von Paletten unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorg- fältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn der Brauerei nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Dies gilt auch bezüglich Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und /oder Rechnungen ange- gebenen Mengen im Falle einer Zuwenig-Lieferung. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefer- gegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge der Brauerei nicht binnen fünf Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der Brauerei ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die Brauerei zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Brauerei die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
Gewährleistung, Sachmängel. 1.1) Die von uns gelieferten Maschinen, Anlagen und/oder Teile derselben entsprechen unserer Produktbeschreibung, dem Stand der Technik, etwa vorhandenen Zulassungen und/oder den besonderen vertraglichen Abmachungen und können unter üblichen Bedingungen bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Alle in den Zulassungen und Vertragsbestandteilen niedergelegten Werte und Maße verstehen sich mit den nach der geltenden Übung oder DIN üblichen Toleranzen, es sei denn, anderes wäre ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
Gewährleistung, Sachmängel. 10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erfor- derlich ist, ab der Abnahme. Den Parteien ist dessen ungeachtet bewusst, dass die Erzeugnisse auch Einwegprodukte sein können oder die Lebensdauer von Verpackungsmaterial, insbesondere bei der Verwendung von Spezialklebern oder biologisch abbaubaren Erzeugnissen aus der Natur der Sache heraus deut- lich unter einem Jahr liegen kann.
Gewährleistung, Sachmängel. VI. Warranty, Quality Defects JoRe Werkzeugbau GmbH Kontakte Geschäftsführer Bankverbindungen