Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit der vom AN zu liefernde Gegenstand für den Export benötigt wird, ist der AN verpflichtet, rechtzeitig vor der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigt. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel auf Kosten des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatz. Für Mangelrügen verlängert sich die gesetzliche Rügefrist um einen Monat.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Gewährleistung und Mängelrüge. 1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
3. Der Besteller hat zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom AN Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu liefernde Gegenstand verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Export benötigt wirdBesteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ist wenn sich nicht insbesondere aus der AN verpflichtet, rechtzeitig vor Art der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ware Sache oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch des Mangels oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigtsonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehaltenhaben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG Besteller nach seiner Xxxx auch Beseitigung Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG Besteller erst geltend machen, wenn die Mängel Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf Kosten des AN selbst beseitigen einer fahrlässigen oder uns vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatzoder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Mangelrügen verlängert sich Schäden, die gesetzliche Rügefrist um einen Monatauf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
5. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
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Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit Im Falle eines Mangels der vom AN zu liefernde Gegenstand für den Export benötigt wird, Ware ist der AN verpflichtet, rechtzeitig vor der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigt. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG GRIPS zunächst nach seiner Xxxx auch Beseitigung zur Nachlieferung oder Nachbesserung (Nacherfüllung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung nach mindestens drei Versuchen endgültig fehl, so kann der Kunde angemessene Herabsetzung des Mangels Kaufpreises oder Lieferung mangelfreier Ware Schadenersatz statt der Erfüllung verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen Mit Ausnahme des Rücktritts setzt die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen die eigene, richtige und rechtzeitige Belieferung an GRIPS seitens der GRIPS Unterlieferanten voraus. Grundsätzlich übernimmt GRIPS während der Gewährleistung nur die Kosten für Ersatzteile und Arbeitszeit. Eine weitere Kostenübernahme wie z.B. für Reisen oder Rücksendungen kann nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit GRIPS erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich auf seine Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel müssen GRIPS unverzüglich – bei Säumigkeit erkennbaren Mängeln jedoch spätestens innerhalb von zehn Tagen nach der Lieferung, bei nicht erkennbaren Mängeln innerhalb von zehn Tagen nach Feststell-barkeit schriftlich mitgeteilt werden. Das Verpackungsmaterial ist – unter Erhaltung angebrachter Kipp- und Schock-Nachweiseinrichtungen – vom Kunden bis zur Abnahme des AN Produktes aufzubewahren und GRIPS Mitarbeitern zugänglich zu machen. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich auch der Spedition anzuzeigen, welche die Anlieferung besorgte. Die Gewährleistungsfrist für neue GRIPS Produkte beträgt zwölf Monate ab Lieferung. Ist im Einzelfall eine Abnahme vereinbart, beginnt die Gewährleistungsfrist mit, der Abnahme der Anlage durch den Kunden. Nach vier(4)-wöchigem Betrieb, wird die Abnahme unterstellt. Vor Einsatz des Produkts in der Nachbesserung Produktion ist die schriftliche Freigabe von GRIPS erforderlich. Verbrauchsartikel bzw. Verschleißteile von der Gewährleistung ausgeschlossen. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder mangelfreier Ersatzlieferung kann falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, durch nichtbestimmungsgemäßem Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, falsche Lagerung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, elektrische, elektro-chemische, chemische oder atmosphärische Einflüsse und Schäden durch höhere Gewalt z.B. Blitzschlag. Die Gewährleistung entfällt, soweit der AG Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GRIPS Geräte auspackt, in Betrieb nimmt, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel auf Kosten weder insgesamt noch teilweise durch solche Handlungen, Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Handlung, Änderung nicht erschwert wird. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten räumt GRIPS eine Gewährleistungsfrist von drei (3) Monaten für individuell spezifizierte Funktionen ein. Im Übrigen haftet GRIPS nicht, außer im Rahmen gesetzlich zwingender Vorschriften oder schriftlicher Vereinbarung. Erst nach vorheriger Aufforderung von GRIPS mit angemessener Fristsetzung zur Fehlerbeseitigung darf der Kunde den Mangel selbst beheben oder Dritte damit beauftragen. Verstößt der Kunde hiergegen und besteht keine schriftliche vorherige Zustimmung von GRIPS zur eigenständigen Behebung des AN selbst beseitigen Mangels oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindeckendem Ausbau von Teilen durch den Kunden oder durch Dritte, verliert der Kunde etwaige Gewährleistungsrechte. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf SchadenersatzEiner Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sie dem Kunden unzumutbar ist. Für Mangelrügen verlängert sich Im Fall unberechtigter Beanstandungen sind GRIPS alle entstandenen Kosten, insbesondere Arbeits- und Wegezeiten, Reisekosten und Spesen sowie die gesetzliche Rügefrist um einen Monateingebauten Ersatzteile zu vergüten. Zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten, ist GRIPS durch den Kunden ausreichende Zeit und Gelegenheit zu geben und, falls erforderlich, Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit Symphonic gewährleistet, dass der vom AN Vertragsgegenstand den im Vertrag vereinbarten Bedingungen entspricht. Der Gewährleistung unterliegen alle von Symphonic gelieferten Teile, sofern der Mangel nachweisbar auf einen vor Übernahme bzw. bei reinen Lieferungen vor Lieferung liegenden Umstand zurückgeht; diesen Nachweis hat der Kunde zu liefernde Gegenstand für den Export benötigt wird, ist erbringen. Die Vermutung der AN verpflichtet, rechtzeitig vor Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand Übergabe wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Übernahme des Vertragsgegenstandes (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung uswsiehe IV.) abzugeben bzw. bei reinen Lieferungen mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (siehe IV.). Der Gewährleistungsanspruch des Kunden beschränkt sich unter Ausschluss anderer Ansprüche - jedoch vorbehaltlich der Regelungen de Abschnitt VII. - auf die Mängelbehebung, und zwar auf die Verbesserung oder den Ersatz fehlerhafter Teile einschließlich Fracht, Demontage und Montage. Er erstreckt sich nicht auf Nachteile, die dem Kunden anlässlich der Mängelbehebung entstehen. Symphonic ist nach eigener Xxxx berechtigt, den mangelhaften Teil entweder auszubessern oder neu zu liefern. Im letzteren Fall nimmt er den ersetzten Teil zurück. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur erhoben werden, wenn der Kunde die Vertragsbedingungen – insbesondere die Zahlungsbedingungen – einhält. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden, sowie Eingriffe oder jegliche unsachgemäße Verwendung durch diesen. Der Kunde hat den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und bei Entdecken eines nicht nur geringfügigen Mangels Symphonic davon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den AG ggfMangel konkret zu spezifizieren. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informierenSämtliche Ansprüche des Kunden aus der Mangelhaftigkeit des Vertragsgegenstandes erlöschen, wenn der Kunde diese Anzeige unterlässt, wenn der Kunde die Mängelbehebung selbst vornimmt bzw. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich versucht, oder Symphonic nicht die Gelegenheit und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen angemessene Zeit für die notwendig erscheinenden Ausbesserungen und eine Freigabe bei dem AG einzuholenErsatzlieferungen einräumt. Der AN übernimmt Weitere Ansprüche des Kunden wegen Mängeln am Vertragsgegenstand, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die Gewährnicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigtsind vorbehaltlich der Regelungen des Abschnitt VII. ausgeschlossen. Die Übereinstimmung Geltendmachung von Ansprüchen aus Irrtum, der gelieferten Rohstoffe laesio enormis oder Fertigwaren mit allen jeweils in wegen Wegfalls der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit Geschäftsgrundlage durch den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel auf Kosten des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatz. Für Mangelrügen verlängert sich die gesetzliche Rügefrist um einen MonatKunden sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit 1. Entscheidend für die Beurteilung des vertragsgemäßen Zustandes der vom AN zu liefernde Gegenstand für Ware ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch EOM an den Export benötigt wirdSpediteur bzw. Frachtführer, ist im Fall einer Lieferung "frei Haus" der AN verpflichtet, rechtzeitig Zeitpunkt der Entladung beim Adressaten und im Fall einer Lieferung mit Installation bzw. Werkerstellung vor Ort der ersten Zeitpunkt der förmlichen Abnahme gemäß Punkt V oder – sofern eine förmliche Abnahme von der EOM nicht eingefordert wird – der Zeitpunkt der Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung uswspätestens jedoch der Inbetriebnahme der Anlage.) abzugeben und den AG ggf
2. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die GewährDie EOM stehen dafür ein, dass die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung zum maßgeblichen Zeitpunkt frei von Material- und Herstellungsfehlern ist, die den Wert oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Bei Mängeln der Fehlerklasse 3 und keine 4 hat der Besteller in keinem Fall Gewährleistungsansprüche zur Wandlung des Vertrages. Er ist nur zur Geltendmachung von Preisminderungsansprüchen berechtigt, wenn der Mangel als unbehebbar anzusehen ist, oder eine Behebung unwirtschaftlich ist. Im Fall des Vorliegens von unbehebbaren Mängeln der Klasse 4 setzt die Geltendmachung von Preisminderungsansprüchen voraus, dass diese tatsächlich mit nicht als unwesentlich zu bezeichnenden wirtschaftlichen Nachteilen für den GebrauchBesteller verbunden sind. Preisminderungsansprüche sind der Höhe nach in jedem Fall mit dem durch den Mangel für den Besteller tatsächlich verbundenen Nachteil (Schaden) begrenzt, Verbrauch wenn dieser geringer ist.
3. Konstruktions-, Maß- oder Formänderungen, Abweichungen im Design sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Ware nicht erheblich geändert wird, die Änderungen für den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigtBesteller nicht unzumutbar sind oder eine ausdrücklich bedungene Eigenschaft betreffen. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiertGewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab förmlicher Abnahme bzw. 18 Monate ab Lieferung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
4. Der AN Besteller hat die von der EOM erbrachten Werkleistungen und Warenlieferungen unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und allfällige Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche nach Empfang schriftlich der EOM anzuzeigen, widrigenfalls dem Besteller keinerlei Rechte, insbesondere keine Gewährleistungsansprüche, zustehen.
5. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvorrausetzungen der Gewährleistung, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6. Bestehen berechtigte Gewährleistungsansprüche für den Besteller, so ist gehaltendie EOM nach deren Xxxx berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, wodurch Wandlungs- und Preisminderungsansprüche des Bestellers zur Gänze ausgeschlossen werden. Ergibt sich die Unmöglichkeit der von der EOM zu erbringenden Gewährleistung, so kann der Käufer lediglich die Rücknahme der Erzeugnisse, nicht aber Austausch verlangen. Auch im Zusammenhang mit der Gewährleistung sind Schadenersatzansprüche des Bestellers, insbesondere die Haftung für Mängelfolgeschäden - sofern die EOM nicht Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit trifft - in besonderem Maße jedem Fall ausgeschlossen.
7. Kommt es im Verhältnis des Bestellers zu seinen Kunden zu einem Gewährleistungsfall, so ist ein Rückgriff auf die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachtenEOM gemäß § 933 b ABGB ausgeschlossen. Der Lieferer übernimmt Besteller wird seinen Kunden gegenüber ebenfalls das Rückgriffsrecht gemäß § 933 b ABGB ausschließen.
8. Einvernehmen besteht darüber, dass Software mit angemessenen Mitteln nicht gänzlich von Fehlern und Störungen befreit werden kann, weshalb als vereinbart gilt, dass eine derartige Störungsfreiheit keine ausdrücklich bedungene Eigenschaft darstellt und die EOM auch im Rahmen der Gewährleistung oder Softwarewartung keine Gewähr für verborgene einen diesbezüglichen Erfolg der Verbesserungs- oder Wartungsarbeiten übernehmen können. Insbesondere kann nicht gewährleistet werden, dass alle Programmierfehler korrigiert werden können. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind dem Auftragnehmer schriftlich zu melden. Mängelrügen für mitgelieferte Software sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel auf die Dauer betreffen und wenn sie innerhalb von 12 Monaten vier Wochen nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung Auftreten des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf gemeldet wurden. Im Fall einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG gerechtfertigten Mängelrüge werden die Mängel auf Kosten des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt in angemessener Frist behoben, wobei der Anspruch auf Schadenersatz. Für Mangelrügen verlängert sich Auftraggeber zu einer Mitwirkung an der Mängelbehebung insoweit verpflichtet ist, als er alle zur Untersuchung der Mangelursache sowie der zur Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen bestmöglich zu unterstützen, zu koordinieren und die gesetzliche Rügefrist um einen Monatdabei notwendigen Vorbereitungshandlungen zu setzen hat.
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Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit (1) Der Lieferant haftet nach Maßgabe der vom AN zu liefernde Gegenstand für den Export benötigt wirdgesetzlichen Bestimmungen. Er garantiert die sorgfältige und sachgerechte Erfüllung des Vertrages, ist insbesondere die Einhaltung der AN verpflichtetfestgelegten Spezifikationen und sonstigen Ausführungsvorschriften entsprechend dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, rechtzeitig vor sowie die Güte und Zweckmäßigkeit der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand hinsichtlich Material, Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung gehörenden Unterlagen (z.B.: über UrsprungslandBetriebsanleitungen, HS‐CodeZeichnungen, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung uswPläne etc.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigt). Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz festgelegten Spezifikationen gelten als garantierte Eigenschaften der Lieferung oder Leistung.
(2) Mängelrügen, gelten als rechtzeitig erhoben, wenn äußerlich erkennbare Mängel innerhalb von sechs Arbeitstagen nach Wareneingang, versteckte Mängel nach 10 Arbeitstagen, nachdem sie durch uns entdeckt oder durch unsere Kunden mitgeteilt worden sind, angezeigt werden. Mängel, die nicht durch Stichproben entdeckt werden können, gelten als versteckte Mängel.
(3) Bei Fehlschlagen der daraus hergestellten Produkte. Außer Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung steht uns neben den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG gesetzlichen Ansprüchen nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen zur Abwendung akuter Gefahren oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel Vermeidung größerer Schäden auch das Selbstbeseitigungsrecht auf Kosten des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf SchadenersatzLieferanten zu.
(4) Rücklieferungen zurückgewiesener Waren erfolgen grundsätzlich unfrei gegen Rückbelastung des berechneten Warenwertes.
(5) Sachmängelansprüche verjähren in 3 Jahren, es sei denn, die Sache ist entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden und hat dessen Mangelhaftigkeit verursacht. Für Mangelrügen verlängert sich aufgrund von Mängelansprüchen ersetzte oder instandgesetzte Teile der Lieferung beginnt die gesetzliche Rügefrist um einen MonatVerjährungsfrist zu dem Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der Lieferant unsere Ansprüche auf Nacherfüllung vollständig erfüllt hat.
(6) Bei Rechtsmängeln stellt uns der Lieferant von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. Für Rechtsmängel gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit 5.1 Senozon erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vom AN vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit Senozon nicht durch sie nicht zu liefernde Gegenstand vertretene Umstände daran gehindert wird. Dem Kunden ist bekannt, dass Senozon ihre Leistungen über das Internet bzw. unter Inanspruchnahme von Kommunikationsnetzen erbringt. Namentlich aufgrund technischer Störungen, Betriebsstörungen sowie Störung oder Unterbrechung von Kommunikationsnetzen und durch einen Ausfall von IT-Infrastrukturen oder anderer Teile der zur Leistungserbringung beanspruchten Infrastruktur kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung durch Senozon kommen. Senozon gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit ihrer Leistungen ab.
5.2 Von Senozon erbrachte Leistungen gelten, wenn vertraglich nichts anderes abgemacht wurde, unmittelbar nach deren Abschluss und Zurverfügungstellung an den Export benötigt wirdKunden als abgenommen. Die erbrachten Leistungen gelten auch dann als abgenommen, ist wenn Senozon dem Vertragspartner die Vollendung der AN verpflichtet, rechtzeitig vor Leistungen angezeigt hat resp. diese zur Verfügung gestellt hat und der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholenVertragspartner der Senozon keine ausdrückliche Abnahme mitgeteilt hat. Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigt. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN Kunde ist gehalten, in besonderem Maße sichtbare oder erkennbare Mängel oder Schlechterfüllung unmittelbar bei Erhalt der Leistung zu beanstanden. Tut er dies nicht sofort im Laufe seines üblichen Geschäftsgangs, so sind die Übereinstimmung Gewährleistungsrechte für diesen Mangel oder die Schlechterfüllung verwirkt.
5.3 Erst nach der gelieferten Ware mit Abnahme und bei dieser nicht erkennbare Mängelmüssen bei deren Entdeckung unverzüglich durch den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen Vertragspartner schriftlich gerügt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate nach Abnahme der erbrachten Leistungen. Senozon hat das Recht, selbst zu beachtenbestimmen, wie sie den Mangel beseitigt. Der Lieferer übernimmt die Insbesondere behält sie sich vor, diesen durch (auch mehrmalige) Nachbesserung zu beheben. Im Übrigen wird sämtliche Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten ProdukteSenozon, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel auf Kosten des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch Kunden auf Schadenersatz. Für Mangelrügen verlängert sich die gesetzliche Rügefrist um einen Monat, Wandelung, Minderung oder Nachbesserung ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben. In beiden Fällen verjähren, soweit nichts anderes vereinbart ist, alle Mängelansprüche 12 Monate nach Gefahrübergang. Soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, gelten diese. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Xxxx von FT nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist FT unverzüglich in Textform zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum von FT. Zur Vornahme aller FT notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatz-lieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit FT die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist FT von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wovon FT sofort zu verständigen ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von FT Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt FT – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes und der Verpackung. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom AN zu liefernde Gegenstand Vertrag, wenn FT – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine FT gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhaftes Zusammensetzen (Montage) bzw. Ingebrauchnahme durch den Export benötigt wirdKunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Verwendung, Lagerung oder Wartung, ungeeigneter Einsatz. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung für FT für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von FT vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes. Wenn FT den Kunden außerhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet FT für die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei ausdrücklicher vorheriger Zusicherung. Erfährt der Kunde, dass durch die von FT gelieferte Xxxx eine Schutzrechtsverletzung bei einem Dritten eintreten könnte, ist der AN Kunde verpflichtet, rechtzeitig vor der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über FT dies unverzüglich in Textform mitzuteilen. Dasselbe gilt für den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die GewährFall, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigt. Die Übereinstimmung als Folge eines Verbrauchsgüterkaufs der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils Kunde in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften Regress genommen wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel auf Kosten des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatz. Für Mangelrügen verlängert sich die gesetzliche Rügefrist um einen Monat(§ 478 BGB).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit der vom AN zu liefernde Gegenstand für den Export benötigt wird, ist der AN verpflichtet, rechtzeitig vor der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die GewährGewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigtRügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils Mängelansprüche verjähren in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz erfolgter Ablieferung der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den von uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier gelieferten Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel auf Kosten des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatzunserem Kunden. Für Mangelrügen verlängert sich Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Rügefrist um Verjährungsfrist. Es bestehen keine Schadenersatzansprüche auf gebrauchte oder überholte Ware. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen MonatMangel aufweisen der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, haben wir zunächst das Recht auf Nacherfüllung nach unserer Xxxx, nachbessern oder Ersatzware liefern. Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, nehmen wir die Ware zurück und erstatten den Kaufpreis. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich innerhalb einer Woche zu untersuchen und etwaige Mängel innerhalb einer weiteren Woche anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit der vom AN zu liefernde Gegenstand für den Export benötigt wirdMängelrüge ist das Datum des Poststempels maßgebend. Die Rüge muss die einzelnen Mängel genau und vollständig be- zeichnen. Ist ein Teil der Sendung mangelhaft, ist der AN verpflichtetanzugeben, welcher Teil bemängelt wird.
6.2 Für die nicht rechtzeitig vor der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungslandgerügten Mängel wird keine Gewährleistung übernommen, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähres sei denn, dass es sich um zunächst nicht erkennbare Mängel handelt, die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigt. Die Übereinstimmung noch innerhalb der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme Lieferung auftreten. Treten innerhalb der Verjährungsfrist von vornherein nicht erkennbare Mängel auf, muss die Mängelrüge ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Entdeckung, erhoben werden.
6.3 Wir leisten Gewähr für fachgerechte Herstellung und einwandfrei gelieferte Ware, nicht jedoch für un- sachgemäße Verwendung und Behandlung. Gewährleistungsansprüche gegen uns entfallen bei unsachge- mäßer Behandlung oder Einsatz Lagerung der Lieferung Ware nach dem Gefahrübergang. Hinweise und Richtlinien des Herstellers der Ware sind zu beachten und sind Bestandteil dieser Bedingungen.
6.4 Die eingesetzten Rohstoffe und die Art ihrer Verarbeitung führen unter Umständen zu gewissen Ab- weichungen, z.B. in Farbe, Oberflächenbeschaffenheit, Abmessungen, Festigkeit, Wasseraufnahme u.ä. Hält die Ware die Anforderung einschlägiger Normen ein oder überschreiten die Abweichungen den Rah- men der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten Handelsüblichkeit nicht, kann der AG Käufer aus der Abweichung keinerlei Rechte herleiten. Für die Toleranzen gelten - soweit vorhanden - die EN-Normen, es sei denn bezüglich bestimmter Produkte haben wir auf entsprechende Abweichungen gesondert hingewiesen.
6.5 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung temperaturbedingter Spannungen und zur einwandfreien Weiterverarbeitung der Spanplatten eine ausreichende Klimatisierung der Platten nach deren Anlieferung erforderlich ist. Biegungen der Platten als Folge nicht ausreichender Klimatisierung können nicht als Mangel anerkannt werden.
6.6 Unerhebliche Mehr- und Minderlieferungen in Menge und Stückzahl sind zulässig. Sie berechtigen nicht zur Mängelrüge.
6.7 Wird eine Mängelrüge von uns anerkannt oder gerichtlich als begründet festgestellt, sind wir verpflichtet, zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung zu leisten. Ohne unsere vorherige Zustimmung ist der Kunde nicht berechtigt, mangelhafte Ware an uns zurückzu- senden.
6.8 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx auch Beseitigung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur ge- ringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.9 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rück- tritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
6.10 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öf- fentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Lieferung mangelfreier Werbung stellen daneben keine vertragsgemäßen Beschaffen- heitsangaben der Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in dar.
6.11 Für die von uns gelieferten Waren und Werkstoffe sichern wir die Einhaltung der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel auf Kosten des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatz. Für Mangelrügen verlängert sich die gesetzliche Rügefrist um einen Monathierfür geltenden aktuellen EN-Normen zu, soweit nicht produktspezifische Besonderheiten eine Abweichung rechtfertigen und wir hierauf gesondert hingewiesen haben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit (1) Der Lieferant haftet, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nach Maßgabe der vom AN zu liefernde Gegenstand für den Export benötigt wirdgesetzlichen Bestimmungen. Er garantiert die sorgfältige und sachgerechte Erfüllung des Vertrages, ist insbesondere die Einhaltung der AN verpflichtetfestgelegten Spezifikationen und sonstigen Ausführungsvorschriften sowie die Güte und Zweckmäßigkeit der Lieferung in Bezug auf Material, rechtzeitig vor Konstruktion und Ausführung und der ersten zur Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigtzugehörigen Unterlagen. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz festgelegten Spezifikationen werden als garantierte Eigenschaften der Lieferung oder Leistung betrachtet.
(2) Mängelrügen gelten als rechtzeitig erhoben, wenn äußerlich erkennbare Mängel innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Erhalt der daraus hergestellten Produkte. Außer den Ware, versteckte Mängel innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Entdeckung durch uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Mitteilung an uns durch unsere Kunden erhoben bzw. mitgeteilt werden. Mängel, die nicht durch Stichproben entdeckt werden können, gelten als versteckte Mängel.
(3) Gelingt die Mängelbeseitigung nicht oder erfolgt keine Ersatzlieferung, steht uns neben den gesetzlichen Ansprüchen nach Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten von uns gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel zur Abwendung von Gefahren und zur Vermeidung größerer Schäden auch das Recht zu, den Mangel auf Kosten des AN Lieferanten selbst zu beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt Dritte damit zu beauftragen.
(4) Sachmängelansprüche verjähren 36 Monate nach der Anspruch auf SchadenersatzLieferung an uns, außer die Sache ist entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden und hat dessen Mangelhaftigkeit verursacht. Für Mangelrügen verlängert sich wegen Mängelansprüchen ersetzte oder instandgesetzte Teile der Lieferung beginnt die gesetzliche Rügefrist um einen MonatVerjährungsfrist neu zu laufen, sobald der Lieferant unsere Ansprüche auf Nacherfüllung vollständig erfüllt hat.
(5) Der Lieferant erstattet uns alle in Zusammenhang mit einem Sachmangel entstehenden Kosten, auch solche, die Kunden uns berechtigt in Rechnung stellen, im Rahmen und Umfang seiner gesetzlichen oder vertraglichen Haftung. Der Lieferant entschädigt uns auch für Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung bei uns oder unseren Kunden sowie für entgangenen Gewinn, sofern der Schaden durch den vom Lieferanten zu vertretenden Mangel des Vertragsgegenstandes verursacht worden ist.
(6) Bei Rechtsmängeln stellt uns der Lieferant von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei, sofern den Lieferanten ein Verschulden trifft. Für Rechtsmängel gilt ebenfalls eine Verjährungsfrist von 36 Monaten.
(7) Im Geschäftsverhältnis zu unseren Lieferanten gelten die Regelungen gemäß §§ 478 und 479 BGB auch dann, wenn die vom Lieferanten bezogenen Bauteile die Mangelhaftigkeit des von uns hergestellten Zwischen- oder Endproduktes herbeiführen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. 7.1 Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthalte- nen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
7.2 Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweige- rung der Nacherfüllung berechtigt sind.
7.3 Der Besteller hat zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Er- satzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom AN Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu liefernde Gegenstand verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Export benötigt wirdBesteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem er- folglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ist wenn sich nicht insbesondere aus der AN verpflichtet, rechtzeitig vor Art der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ware Sache oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch des Mangels oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigtsonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehaltenhaben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG Besteller nach seiner Xxxx auch Beseitigung Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlan- gen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
7.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG Besteller erst geltend machen, wenn die Mängel Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von wei- tergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt da- von unberührt.
7.5 Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbe- schränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf Kosten des AN selbst beseitigen einer fahrlässigen oder uns vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatzoder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haf- ten wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Mangelrügen verlängert sich Schäden, die gesetzliche Rügefrist um einen Monatauf dem Fehlen der garantier- ten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintre- ten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
7.6 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungs- beschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
7.7 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemach- ten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien ge- braucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit Für Mängel haften wir wie folgt:
1. Der Kunde, der vom AN nicht Verbraucher ist, hat die empfangene Ware un- verzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit, zugesicherte Eigenschaften und subjektive und objektive Anforderungen zu liefernde Gegenstand für den Export benötigt wirdunter- suchen. Mängel die beim Versand entstanden sind, ist wie beschädigte Verpackungen etc. hat der AN Kunde unverzüglich anzuzeigen, offensicht- liche Mängel hat er innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Bei verspäteter Anzeige erlischt die Gewährleistungspflicht.
2. Bei berechtigten Beanstandungen von Mängeln, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes herausstellen, sind wir verpflichtet, rechtzeitig vor nach billigem Ermessen unserer Xxxx die Teile auszubes- sern, zu tauschen oder fehlerhafte Ware neu zu liefern. Hierzu hat der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr, dass Kunde uns die Ware frei Bremerhaven zur Verfügung zu stellen. Keines- falls darf die Ware nach Erkennen möglicher Mängel weiter genutzt werden. Etwaige dadurch entstehenden Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfol- genden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder Leistung unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten, normale Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe oder Fremdein- wirkungen, besondere Anweisungen des Kunden hinsichtlich Konstruk- tion oder Materialauswahl.
4. Zur Mangelbeseitigung hat der Kunde eine angemessene Frist und die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigterforderliche Gelegenheit zu gewähren.
5. Die Übereinstimmung Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden beim Kauf von neuen Waren verjähren in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrüber- gangs in zwölf Monaten. Bei einem Verbrauchergeschäft verjähren die Mängelgewährleistungsansprüche bei neuen Waren in 24 Monaten, bei gebrauchten in zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Hat sich der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehaltenMangel innerhalb dieser Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjäh- rung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunklt ein, in besonderem Maße dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Verbraucher zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt dem Unternehmer oder auf Veranlassung des Unternehmers einem Dritten übergeben, so tritt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer Verjährung von 12 Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor dem Ablauf von zwei Monaten nach Ingebrauchnahme dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder Einsatz ersetzte Ware dem Verbraucher übergeben wurde. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens oder wegen Verletzung des Lebens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet sind oder auf grobes Verschulden von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Diese Ansprüche unterliegen der Lieferung gesetzlichen Verjährung. Bei Werkleistungen verjähren die Mängelgewährleistungsansprüche, die nicht Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, des Körpers oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels Gesundheit sind oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen auf grobes Verschulden unsererseits oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN Erfüllungsgehilfen gestützt werden, in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel auf Kosten des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatz. Für Mangelrügen verlängert sich die gesetzliche Rügefrist um einen Monatzwölf Monaten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. 7.1 Soweit die in den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben vom Verkäufer nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
7.2 Soweit der vom AN zu liefernde gelieferte Gegenstand nicht die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Be- schaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzten oder die Ver- wendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften hat, die der Käufer nach den Export benötigt wirdöffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten konnte, ist der AN Verkäufer zur Nacherfül- lung verpflichtet. Dies gilt nicht, rechtzeitig vor wenn der ersten Lieferung Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
7.3 Der Käufer hat zunächst die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über UrsprungslandXxxx, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholenob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatz- lieferung erfolgen soll. Der AN übernimmt Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Gewährvom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, dass wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die Ware andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine der Rücktritt vom Vertrag durch den GebrauchKäufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, Verbrauch wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigtsonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Übereinstimmung Ist die Nacherfüllung fehl- geschlagen oder hat der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehaltenVerkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG Käu- fer nach seiner Xxxx auch Beseitigung Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rück- tritt vom Vertrag erklären.
7.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG Käufer erst geltend machen, wenn die Mängel Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Ver- käufer die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
7.5 Der Verkäufer haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haf- tungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf Kosten einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen des AN selbst beseitigen Verkäufers beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätz- lichen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatzoder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Mangelrügen verlängert Xxxxxxx, die auf dem Fehlen der ga- rantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware ein- treten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
7.6 Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wer- den, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Ein- haltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinal- pflichten). Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen, nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten, haftet er im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
7.7 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Verkäuferhaftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.8 Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Bei den Anlagen han- delt es sich um bewegliche Sachen, die gesetzliche Rügefrist um einen Monatnicht zu einem dauerhaften Einbau dienen. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Gewährleistung und Mängelrüge. 1. Sollte der Besteller Verbraucher sein, gilt hinsichtlich Gewährleistungsrechten folgendes:
a. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,
b. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag voraus- gesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unse- ren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
c. Der Besteller hat zunächst die Xxxx, ob die Nacher- füllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung er- folgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom AN Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu liefernde Gegenstand verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachtei- le für den Export benötigt wirdBesteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rück- tritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbe- sondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nach- erfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
d. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden
e. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahr-
f. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die
g. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine An- sprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
h. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstleri- schen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der AN verpflichtetkünstlerischen Gestaltung sind ausge- schlossen.
2. Sollte der Besteller Unternehmer sein, rechtzeitig vor der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggfgilt statt IX. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informierenNr. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr1 folgendes:
a. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass die Ware dieser seinen nach Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsge- mäß nachgekommen ist. Mehr- oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigtMinderleistung von Druckerzeugnissen bis zur Höhe von 10% des Auftrags- umfanges stellen keinen Mangel dar. Die Übereinstimmung Es gilt in diesem Fall der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils schriftliche Auftrag.
b. Mängelansprüche verjähren in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme er- folgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätz- lichen oder Einsatz fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwen- ders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Lieferung Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
c. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die geliefer- te Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeit- punkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder der daraus hergestellten ProdukteErsatzware liefern. Außer den Es ist uns gesetzlich zustehenden Rechten stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche blei- ben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
x. Xxxxxxx die Nacherfüllung fehl, kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen zurücktreten oder die Vergütung mindern.
e. Mängelansprüche bestehen nicht bei Säumigkeit nur unerhebli- cher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauch-
f. Ansprüche des AN in Bestellers wegen der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann zum Zweck der AG Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbe- sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Mängel auf Kosten Aufwendungen sich erhö- hen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des AN selbst beseitigen oder Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung ent- spricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx des Bestellers gegen uns auf seine Kosten anderweitig beste- hen nur insoweit, als der Besteller mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatzseinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für Mangelrügen verlängert sich die gesetzliche Rügefrist um einen Monatden Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
h. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstleri- schen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausge- schlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. 8.1 Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
8.2 Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
8.3 Der Besteller hat zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom AN Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu liefernde Gegenstand verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Export benötigt wirdBesteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ist wenn sich nicht insbesondere aus der AN verpflichtet, rechtzeitig vor Art der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ware Sache oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch des Mangels oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigtsonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehaltenhaben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG Besteller nach seiner Xxxx auch Beseitigung Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
8.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG Besteller erst geltend machen, wenn die Mängel Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
8.5 Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf Kosten des AN selbst beseitigen einer fahrlässigen oder uns vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.6 Sollten Hersteller der vom Besteller ausgewählten Produkte eine eigene Herstellergarantie ausgelobt haben, werden hierdurch nur die Hersteller und nicht wir verpflichtet. Soweit wir bezüglich der Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatzoder Teile derselben eine eigene Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Mangelrügen verlängert sich Schäden, die gesetzliche Rügefrist um einen Monatauf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
8.7 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
8.8 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. 1.) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung entstanden sind.
2.) Soweit der vom AN zu liefernde gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für den Export benötigt wirddie nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die Verwendung allgemein eignet, ist der AN Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Die vereinbarte Beschaffenheit oder die die nach Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder Verwendung allgemein betrifft nicht die Passform des Sattels an ein konkretes, rechtzeitig vor in Bewegung befindliches Pferd, sondern bezieht sich ausschließlich auf die Umsetzung von Vorgaben und Maßen des Auftraggebers an einem konkreten Sattel. Die Pflicht zur Nacherfüllung besteht nicht, wenn er aufgrund gesetzlicher Regelung zur Verweigerung der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung uswNacherfüllung berechtigt ist. Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
3.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholenDer Auftraggeber hat zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der AN übernimmt Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die Gewährvom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist oder die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung der Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Auftragnehmer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4.) Für die Kosten einer durch den Auftraggeber selbst vorgenommenen Mängelbeseitigung hat der Auftragnehmer nur dann aufzukommen, wenn er vorher erfolglos zur Nacherfüllung aufgefordert worden ist oder er hierzu seine Zustimmung gegeben hat.
5.) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Auftragnehmer die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.
6.) Wird eine Ware vom Auftragnehmer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Auftraggebers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur darauf, dass die Ware oder Leistung Ausführung gemäß den Angaben des Auftraggebers erfolgte. Folglich übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigt. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel auf Kosten des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatz. Für Mangelrügen verlängert sich die gesetzliche Rügefrist um einen MonatPassform einzelner Sättel am Pferd.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer , Reparatur Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit der vom AN zu liefernde Gegenstand für den Export benötigt wird, ist der AN verpflichtet, rechtzeitig vor der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is ist dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigt. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 24 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel auf Kosten des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt ungerührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatz. Für Mangelrügen verlängert sich die gesetzliche Rügefrist um einen Monat. Die Gewährleistungsfrist der Ersatzlieferung gilt frühestens ab dem Tag der Ersatzlieferung.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. (a.) Ist der Käufer Kaufmann, setzt die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche des Käufers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer hat die Ware nach Eingang der Sendung an dem vereinbarten Ort oder bei Abnahme hinsichtlich der Anzahl, der Abmessungen, der vertraglich ver- einbarten Form und der Beschaffenheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer in- nerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware oder der Abnahme schriftlich mitzuteilen. Versteck- te Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(b.) Bei Fremderzeugnissen beschränken sich die Gewährleistungsansprüche wegen Mängel des Liefer- gegenstandes auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die dem Verkäufer gegen den Her- steller oder Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen. Der Verkäufer tritt seine diesbezüglichen Ansprüche bereits jetzt an den Käufer ab. Der Verkäufer unterstützt die Geltendmachung der An- sprüche des Käufers durch Angabe des Anspruchsverpflichteten.
(c.) Soweit die Kaufsache einen Mangel aufweist, der vom AN zu liefernde Gegenstand für den Export benötigt wirdbereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vor- lag, ist der AN verpflichtet, rechtzeitig vor der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigt. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG Verkäufer nach seiner Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist auch Beseitigung des Mangels die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist unmöglich, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktretenzurücktre- ten oder den Kaufpreis angemessen mindern. In dringenden Fällen Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Verkäufer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.
(d.) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaf- fenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Säumigkeit Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungs- arbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Fol- gen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(e.) Ansprüche des AN in Käufers wegen der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann zum Zweck der AG Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Mängel auf Kosten Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Verkäufer gelieferte Ware nachträglich an einen ande- ren Ort als die Niederlassung des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindeckenKäufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung ent- spricht ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
(f.) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche beträgt zwölf Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Hiervon Diese Frist gilt auch für Mangelfolgeschäden. Zwingende ge- setzliche Fristen bleiben unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatz(z.B. §§ 438 Abs. Für Mangelrügen verlängert sich die gesetzliche Rügefrist um einen Monat1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB).
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Gewährleistung und Mängelrüge. Der Käufer ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen zu erheben. Die Rüge bedarf zwingend der Schriftform. Die Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in den von ihm als druckreif bezeichneten Fotokopien, Entwürfen, Ausdrucken oder Vorlagen übersehen hat, können nicht zu Beanstandungen führen. Telefonisch durchgegebene Text- und Zeichnungsänderungen werden von uns ohne Prüfung für die Richtigkeit durchgeführt. Geringe Abweichungen in Farbnuancen oder in Formaten zwischen Andruck und Auflagendruck oder zwischen Original und Auflagendruck berechtigen nicht zur Beanstandung. Abweichungen in der Beschaffenheit des von dem Lieferanten beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind, oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der Lieferant nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit bestimmte Sonderarbeiten durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Frist und formgerechter Mängelrüge, nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom AN zu liefernde Gegenstand Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Wir haften nur für den Export benötigt wirdunmittelbaren Schaden. Eine Haftung für Folgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden besteht nicht. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, ist bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der AN verpflichtetBrauchbarkeit, rechtzeitig vor bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse bestehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von dem Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Käufers wegen der ersten Lieferung zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die erforderlichen schriftlichen Erklärungen Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über den Liefergegenstand die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Im Falle des arglistigen Verschweigen eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges i. S.
v. 444 BGB (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die GewährErklärung des Verkäufers, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat, und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigt. Die Übereinstimmung dass der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung Verkäufer verschuldensunabhängig für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel auf Kosten des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatz. Für Mangelrügen verlängert alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die gesetzliche Rügefrist um einen MonatRechte des Käufers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. (1) Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
(2) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
(3) Der Besteller hat zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom AN Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu liefernde Gegenstand verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Export benötigt wirdBesteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ist wenn sich nicht insbesondere aus der AN verpflichtet, rechtzeitig vor Art der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ware Sache oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch des Mangels oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigtsonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehaltenhaben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG Besteller nach seiner Xxxx auch Beseitigung Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(4) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG Besteller erst geltend machen, wenn die Mängel Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- ansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(5) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf Kosten des AN selbst beseitigen einer fahrlässigen oder uns vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatzoder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Mangelrügen verlängert sich Schäden, die gesetzliche Rügefrist um einen Monatauf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(6) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(7) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit 1. Kaufrechtliche Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel gelten als genehmigt, wenn der vom AN zu liefernde Gegenstand Spinder Dairy Housing Concepts GmbH nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen vier Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen vier Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Export benötigt wirdBesteller bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, ist der AN verpflichtet, rechtzeitig vor der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung uswzugegangen ist.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen
2. Der AN übernimmt die GewährAuftraggeber kann einen Garantieanspruch erst dann geltend machen, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigtwenn er seine gesamten Verpflichtungen erfüllt hat.
3. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils Mängelansprüche verjähren in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz erfolgter Ablieferung der Lieferung oder von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, in 12 Monaten nach der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel auf Kosten des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf SchadenersatzAbnahme. Für Mangelrügen verlängert sich Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Rügefrist um Verjährungsfrist.
4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen MonatMangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
6. Die Auftraggeber muss Beanstandungen in Bezug auf die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich beim Auftragnehmer eingereicht haben; anderenfalls verfallen alle Rechte.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit 1. Der Lieferant haftet nach Maßgabe der vom AN zu liefernde Gegenstand für den Export benötigt wirdgesetzlichen Bestimmungen, ist soweit im Folgenden nichts Abweichendes vereinbart ist. Er wird seine vertraglichen Verpflichtungen sorgfältig und sachgerecht erfüllen, insbesondere die Einhaltung der AN verpflichtetfestgelegten Spezifikationen und sonstigen Ausführungs- vorschriften entsprechend dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, rechtzeitig vor sowie die Güte und Zweckmäßigkeit der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand hinsichtlich Material, Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung gehörenden Unterlagen (z.B.: über UrsprungslandBetriebsanleitungen, HS‐CodeZeichnungen, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung uswPläne etc.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigtsicher stellen. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz festgelegten Spezifikationen gelten als vereinbarte Eigenschaften der Lieferung oder Leistung.
2. Durch die behördliche Genehmigung von Unterlagen oder durch unsere Lieferung oder Genehmigung von Zeichnungen, Berechnungen und anderen technischen Dokumenten wird die alleinige Verantwortung des Lieferanten für die Mangelfreiheit der daraus hergestellten ProdukteVertragsgegenstände nicht eingeschränkt. Außer den Das gleiche gilt in Bezug auf unsere Anordnungen, Vorschläge und Empfehlungen, sofern der Lieferant hiergegen nicht rechtzeitig schriftlich Widerspruch erhebt.
3. Mängelrügen gelten als rechtzeitig erhoben, wenn äußerlich erkennbare Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Entdeckung durch uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Mitteilung durch unsere Kunden, erhoben bzw. angezeigt werden. Mängel, die nicht durch Stichproben entdeckt werden können, gelten als versteckte Mängel.
4. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung steht uns neben den gesetzlichen Ansprüchen nach Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten von uns gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen zur Abwendung akuter Gefahren oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel Vermeidung größerer Schäden auch das Recht zu, den Mangel auf Kosten des AN Lieferanten selbst zu beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindeckenDritte damit zu beauftragen.
5. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf SchadenersatzRücklieferungen zurückgewiesener Waren erfolgen grundsätzlich unfrei gegen Rückbelastung des berechneten Warenwertes.
6. Sachmängelansprüche verjähren in 36 Monaten ab Lieferung an uns, es sei denn, die Sache ist entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden und hat dessen Mangelhaftigkeit verursacht. Für Mangelrügen verlängert sich aufgrund von Mängelansprüchen ersetzte Teile der Lieferung beginnt die gesetzliche Rügefrist um Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der Lieferant unsere Ansprüche auf Nachlieferung vollständig erfüllt hat.
7. Der Lieferant ist verpflichtet uns alle in Zusammenhang mit einem Sachmangel entstehenden Kosten, auch solche die uns durch unsere Kunden berechtigt- erweise in Rechnung gestellt werden, im Rahmen und Umfang seiner gesetzlichen oder vertraglichen Haftung, zu erstatten. Zu diesen Kosten gehören insbesondere solche Kosten, die bei der Fehlersuche, beim Ausbau des fehlerhaften Teils und beim Einbau des Ersatzteils entstehen, sowie Gutachter-, Transport- und Sortierkosten. Darüber hinaus hat der Lieferant auch Ersatz für Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung bei uns oder unseren Kunden, entgangenen Gewinn sowie sonstigen Schadenersatz zu leisten, sofern der Schaden durch einen Monatvom Lieferanten zu vertretenden Mangel des Vertragsgegenstandes verursacht worden ist.
8. Bei Rechtsmängeln stellt uns der Lieferant von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, soweit den Lieferanten kein Verschulden trifft. Für Rechtsmängel gilt ebenfalls eine Verjährungsfrist von 36 Monaten.
9. Im Verhältnis zu unseren Lieferanten finden die Regelungen der §§ 445a, 478 BGB auch dann Anwendung, wenn die vom Lieferanten bezogenen Bauteile die Mangelhaftigkeit des von uns hergestellten Zwischen- oder Endproduktes herbeiführen.
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Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit der 7.1 Im Falle des Vorliegens eines Mangels sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, vom AN Vertrag zurückzutreten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, unverzügliche Neulieferung einer mangelfreien Ware oder/und die Fehlerbeseitigung zu liefernde Gegenstand für verlangen.
7.2 Für den Export benötigt wird, ist der AN verpflichtet, rechtzeitig vor der ersten Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die GewährFall, dass die Ware Fristsetzung zur Nacherfüllung, Neulieferung oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den GebrauchFehlerbeseitigung uns in zeitlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht unangemessen benachteiligt, Verbrauch sind wir im Rahmen der uns obliegenden Schadensminderungspflicht berechtigt, eine Fehlerbeseitigung oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigt. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz der Lieferung oder der daraus hergestellten Produkte. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann der AG nach seiner Xxxx auch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des AN in der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG die Mängel Ersatzbeschaffung auf Kosten des AN Auftragnehmers selbst beseitigen vorzunehmen, oder durch Dritte vornehmen zu lassen.
7.3 Mängelrügen gelten als rechtzeitig erhoben, wenn äußerlich erkennbare Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Wareneingang geltend gemacht werden. Im Fall versteckter Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung nach Übergabe nicht festgestellt werden können, gilt die Mängelrüge als rechtzeitig erhoben, wenn die Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Erkennung durch uns oder nach Mitteilung durch unsere Kunden, geltend gemacht werden.
7.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns alle im Zusammenhang mit einem Sachmangel entstehenden Kosten, auch solche, die uns durch unsere Kunden berechtigter Weise in Rechnung gestellt werden, im Rahmen und Umfang seiner gesetzlichen oder vertraglichen Haftung zu erstatten. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer auch Schäden auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindeckenGrund von Betriebsunterbrechung bei uns oder unseren Kunden, entgangener Gewinn sowie sonstigen Schadensersatz zu leisten, sofern der Schaden durch den vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel des Vertragsgegenstandes verursacht worden ist.
7.5 Die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf SchadenersatzDas Gleiche gilt für Ersatzlieferungen.
7.6 Liegen Rechtsmängel vor, werden wir vom Auftragnehmer von evtl. Für Mangelrügen verlängert sich die gesetzliche Rügefrist um einen Monatbestehenden Ansprüchen Dritter freigestellt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Soweit (1) Der Lieferant haftet (insbesondere für Sach- und Rechtsmängel), sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nach Maßgabe der vom AN zu liefernde Gegenstand für den Export benötigt wirdgesetzlichen Bestimmungen. Er garantiert die sorgfältige und sachgerechte Erfüllung seiner Leistungspflichten, ist insbesondere die Einhaltung der AN verpflichtetfestgelegten Spezifikationen und sonstigen Ausführungsvorschriften sowie die Güte und Zweckmäßigkeit der Lieferung in Bezug auf Material, rechtzeitig vor Konstruktion und Ausführung und der ersten zur Lieferung die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über den Liefergegenstand (z.B.: über Ursprungsland, HS‐Code, Ausfuhrlisten‐Nummer, Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.) abzugeben und den AG ggf. auch über nachträgliche Exportbeschränkungen zu informieren. Ein Ursprungswechsel is dem AG unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen und eine Freigabe bei dem AG einzuholen. Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ware oder Leistung die angegebenen Eigenschaften aufweist und keine den Gebrauch, Verbrauch oder den Betrieb beeinträchtigenden Mängel zeigtzugehörigen Unterlagen. Die Übereinstimmung der gelieferten Rohstoffe oder Fertigwaren mit allen jeweils in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften wird garantiert. Der AN ist gehalten, in besonderem Maße die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung für verborgene Mängel auf die Dauer von 12 Monaten nach Ingebrauchnahme oder Einsatz festgelegten Spezifikationen werden als garantierte Eigenschaften der Lieferung oder Leistung betrachtet.
(2) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der daraus hergestellten ProdukteLieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Außer den uns gesetzlich zustehenden Rechten kann Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der AG Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird.
(3) Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau des mangelhaften Vertragsproduktes und der erneute Einbau, sofern das Vertragsprodukt seiner Art und seinem Verwendungszweck nach in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde; unser gesetzlicher Anspruch auf Ersatz entsprechender Aufwendungen bleibt unberührt. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Lieferant auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.
(4) Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Xxxx auch durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Ware verlangen oder nach fruchtlosem Ablauf eines mangelfreien Vertragsproduktes (Ersatzlieferung) – innerhalb einer vom Zeitpunkt unserer Rechtsausübung an gerechneten von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Vertrag zurücktretenLieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. In dringenden Fällen einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlgeschlagen oder bei Säumigkeit für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten.
(5) Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängel verjähren 36 Monate nach der Lieferung an uns oder Abnahme, es sei denn, die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt mehr als 36 Monate, dann gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Erbringt der Lieferant im Rahmen der Nacherfüllung eine Nachlieferung, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Ansonsten beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen hinsichtlich des AN in im Rahmen der Nachbesserung behobenen Mangels. Unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften zum Neubeginn der Verjährung.
(6) Der Lieferant erstattet uns alle in Zusammenhang mit einem Sachmangel entstehenden Kosten, auch solche, die Kunden uns berechtigt in Rechnung stellen, im Rahmen und Umfang seiner gesetzlichen oder mangelfreier Ersatzlieferung kann der AG vertraglichen Haftung. Der Lieferant haftet auch für Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung bei uns oder unseren Kunden sowie für entgangenen Gewinn.
(7) Der Lieferant stellt uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter und sonstiger Schäden frei, die Mängel auf Kosten dadurch entstehen, dass das Vertragsprodukt Rechtsmängel aufweist. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie für behördliche Sanktionen (Bußgelder, Strafzahlungen, sonstige Abgaben). Dies gilt insbesondere, wenn durch die Verwendung des AN selbst beseitigen oder uns auf seine Kosten anderweitig mit mangelfreier Ware eindecken. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatz. Für Mangelrügen verlängert sich die gesetzliche Rügefrist um einen MonatVertragsprodukts Schutzrechte Dritter verletzt werden.
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