Schutzrechte, Geheimhaltung. 9.1 Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Gegenstände keine in- oder ausländischen gewerblichen Schutzrechte verletzen und garantiert uns die volle Freiheit und urheberrechtliche Erlaubnis ihres Gebrauches und Handels im In- und Ausland. Der Lieferant hat uns im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung in- oder ausländischer Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Waren von allen Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen und den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruch- xxxxx durch einen Dritten erwachsen. Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche ist zehn Jahre, beginnend mit dem Abschluss des jeweiligen Vertrages.
9.2 Von uns überlassene Werkzeuge, Formen, Muster, Modelle, Profile, Zeichnungen, Normblätter, Druckvorlagen, Lehren, sowie sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder an Dritte weitergegeben noch sonst für eigene Zwecke des Lieferanten verwendet werden. Sie sind vom Lieferanten gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung zu sichern und müssen, wenn nichts anderes vereinbart ist, spätestens mit der Lieferung in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Der Lieferant darf auch keine Kopien behalten. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
9.3 Alle technischen Daten und sonstige, nicht offenkundige kaufmännische oder technische Einzelheiten, die dem Lieferanten durch die Geschäftsbeziehung mit uns bekannt werden, sind von ihm geheim zu halten. Sie dürfen nur bei Ausführung von Aufträgen von uns verwendet und solchen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, deren Einschaltung für die Auftrags- durchführung erforderlich ist.
9.4 Der Lieferant verpflichtet sich, keine Kundennamen, Auftragsinformationen, Produkt- beschreibungen oder sonstige Daten, die ihm aus der Zusammenarbeit mit uns zur Kenntnis kommen, für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden oder diese an Dritte für deren geschäftliche Verwendung weiterzugeben. Eine Verwendung von kunden- und/oder produkt- bezogenen Informationen darf im Rahmen dieses Vertrages ausschließlich für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes, der zwischen den Parteien vereinbart ist, erfolgen. Insbesondere ist es dem Lieferanten verboten, unmittelbar selbst bzw. durch Mitarbeiter oder mittelbar über Dritte in geschäftlichen Kontakt zu unseren Kunden zu treten.
Schutzrechte, Geheimhaltung. Property rights, confidentiality
Schutzrechte, Geheimhaltung. Alle technischen Unterlagen, wie Schemas, Pläne, Kostenberechnungen und dergleichen, sowie das offen gelegte Know-how von CHRIST sind urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt. Der Kunde darf diese Unterlagen bzw. das Know-how weder Dritten offenlegen noch für sich oder Dritte außerhalb des Vertragszwecks nutzen oder verwerten – dies gilt auch nach Abwicklung des Vertrages. Auch Angebote von CHRIST sind geheim zu halten.
Schutzrechte, Geheimhaltung. 1. Unsere Entwürfe, Muster, Modelle, Aufbauten sowie die von uns gefertigten Lichtbilder und dergl., gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen von dem Auftraggeber, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet oder sonst geändert werden. Jeder Verstoß hiergegen führt zu einer Schadenersatzpflicht, es sei denn, dass dies durch die GVO Dekoration vorab schriftlich genehmigt wird.
2. Alle dem Auftraggeber in Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich gewordenen Informationen und Unterlagen unterliegen auch nach Beendigung des Auftrages einer Geheim- und Vertraulichkeitspflicht, unabhängig davon, ob es zur Ausführung des Auftrages gekommen ist. Bei Zuwiderhandlung behält sich die GVO Dekoration vor, den Auftraggeber schadenersatzpflichtig zu machen.
Schutzrechte, Geheimhaltung. 13.1 Unser Vertragspartner steht dafür ein, dass durch die von ihm gelieferten Waren irgendwelche Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer etwaigen Verletzung solcher Rechte ergeben, frei. Darüber hinaus übernimmt er alle Kosten, die uns dadurch ent- stehen, dass Dritte die Verletzung solcher Rechte geltend ma- chen und wir uns hiergegen verteidigen.
13.2 Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, alle ihnen aus zu der Zusammenarbeit bekannt gewordenen und nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten wie eigene Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und Dritten gegenü- ber absolutes Stillschweigen hierüber zu bewahren. Die Ver- tragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen mit ihrer Geschäftsverbindung werben. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorge- nannten Verpflichtungen versprechen die Vertragspartner sich wechselseitig eine Vertragsstrafe in Höhe von in jedem Einzelfall 6.000,00 €.
Schutzrechte, Geheimhaltung. Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferwaren darf er ohne un- sere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.
Schutzrechte, Geheimhaltung. 9.1. Der Lieferer haftet dafür, dass durch seine Lieferung oder Leistung und deren Verwertung durch uns keine Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter im In- und Ausland verletzt werden, sofern es sich nicht ausschließlich um unsere Entwicklungen handelt.
9.2. Insbesondere haftet der Lieferer für alle Schäden, die uns, unseren Abnehmern und Rechtsnachfolgern wegen der Verletzung eines solchen Schutzrechtes entstehen einschließlich der etwa entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten.
9.3. Unsere Bestellungen und alle damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten hat der Lieferer als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und diese Verpflichtung auch etwaigen Unterlieferanten aufzuerlegen.
9.4. Auf die Geschäftsverbindung mit uns darf der Lieferer zu Werbezwecken nur dann hinweisen, wenn wir uns vorher schriftlich damit einverstanden erklärt haben. Verletzt der Lieferer diese Verpflichtung, verwirkt er eine Vertragsstrafe von 20.000 €.
Schutzrechte, Geheimhaltung. Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine in- oder ausländischen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Lieferant ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten erheben und uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Dieser Anspruch besteht unabhängig von einem Verschulden des Lieferanten. Alle dem Lieferanten durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen vom Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen nur zum Zweck der Lieferung an uns verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten. Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Daten, Pläne, Programme, Kenntnisse, Erfahrungen, Know-How, und zwar unabhängig von der Art der Aufzeichnung, Speicherung oder Übermittlung und auch unabhängig davon, ob diese Informationen ausdrücklich oder stillschweigend als geheim oder vertraulich bezeichnet sind. Dem Lieferanten steht daran kein Zurück- haltungsrecht zu.
Schutzrechte, Geheimhaltung. 19.1 Wir behalten uns an sämtlichen Mustern, Modellen, Zeich- nungen, Kostenvoranschlägen, Angeboten, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Ver- tragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Dasselbe gilt nach Beendigung des Vertrages, wenn nicht die Überlassung dieser Unterlagen zu unserer Leistungspflicht ge- hört.
19.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus den Umständen er- gibt, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugäng- lich zu machen.
Schutzrechte, Geheimhaltung. 7.1 Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Gegenstände keine in- oder ausländischen gewerblichen Schutzrechte verletzen und garantiert uns die volle Freiheit und urheberrechtliche Erlaubnis ihres Gebrauch- es und Handels im In- und Ausland. Der Lieferant hat uns im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung in- oder ausländischer Schutzrechte hinsicht- lich der gelieferten Waren, von allen Ansprüchen freizu- stellen und den daraus entstehenden Schaden zu erset- zen.
7.2 Alle Bestellunterlagen sowie Zeichnungen, Modelle, Muster etc. bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder an Dritte weitergegeben noch sonst für eigene Zwecke des Liefer- anten verwendet werden. Sie sind vom Lieferanten gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung zu sichern und müssen, wenn nichts anderes vereinbart ist, spätestens mit der Lieferung in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Der Lieferant darf auch keine Kopien behalten. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
7.3 Alle technischen Daten und sonstige nicht offenkun- dige kaufmännische oder technische Einzelheiten, die dem Lieferanten durch die Geschäftsbeziehung mit uns bekannt werden, sind von ihm geheim zu halten. Sie dürfen nur bei Ausführung von Aufträgen von uns verwendet und solchen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, deren Einschaltung für die Auftragsdurchführung erforderlich ist.