Gewährleistung und Mängelrüge. Bei Erhalt der Ware an der Anschrift des Käufers hat der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung der Ware, u. a. der Menge und der Spezifikationen, vorzunehmen. Möchte der Käufer evtl. Mängel anzeigen, u. a. bezüglich der gelieferten Menge oder der Spezifikationen, die der Käufer bei seiner sorgfältigen Überprüfung der Ware festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, müssen diese unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt an der Anschrift des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werden. JKF Industri hat das Recht, Reklamationen zurückzuweisen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen. Bezüglich evtl. Mängel am verkauften Produkt, die der Käufer bei der sorgfältigen Überprü- fung der Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri für einen Zeitraum von 12 auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen der Lieferung die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede ist, die auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen. Falls der Käufer derartige Mängel feststellen sollte, ist er jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behoben, bzw. es erfolgt eine Neulieferung des verkauften Produkts. Änderungen oder Eingriffe am verkauften Produkt, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der JKF Industri vorgenommen wurden, entbinden JKF Industri von jeglicher Verpflichtung. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt zu den gleichen Bedingungen und unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche Lieferung, u. a. wie im Pkt. 6 angeführt. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für keinen Teil einer Lieferung länger als 1 Jahr nach der ursprünglichen Lieferung an den Käufer. Nach Übergang der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den Verpflichtungen, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehen.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Gewährleistung und Mängelrüge. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, etwaige Mängelrügen (Schlecht- und/oder Anderslieferungen) unverzüglich, längstens aber innerhalb 8 Tagen, soweit das Gesetz keine kürzere Frist vorschreibt (z. B. §§ 377. 378 HGB), der Sames Solar GmbH gegenüber schriftlich anzuzeigen, andernfalls gehen etwaige Gewährleistungsansprüche aufgrund der behaupteten Mängel verlustig. Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung, welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Durch etwa seitens des Geschäftspartners oder Dritte unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten, wird die Haftung für alle daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Bei Erhalt berechtigten Mängelrügen steht in jedem Fall der Ware an Sames Solar GmbH das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Geschäftspartner das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten. Will der Anschrift des Käufers Geschäftspartner Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlag der Nachbesserung erst nach dem zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung Geschäftspartner der WareSames Solar GmbH die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, u. a. insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen. Die zum Zwecke der Menge und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der SpezifikationenGeschäftspartner, vorzunehmen. Möchte der Käufer evtl. Mängel anzeigensoweit sie sich dadurch erhöhen, u. a. bezüglich der gelieferten Menge oder der Spezifikationendass die Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Geschäftspartners verbracht werden, es sei denn, die der Käufer Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Garantieerklärungen von Herstellern und Vorlieferanten begründen keine Ansprüche gegen die Sames Solar GmbH, sondern sind alleine bei seiner sorgfältigen Überprüfung der Ware festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, müssen diese unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt an der Anschrift des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werden. JKF Industri hat das Recht, Reklamationen zurückzuweisen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen. Bezüglich evtl. Mängel am verkauften Produkt, die der Käufer bei der sorgfältigen Überprü- fung der Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri für einen Zeitraum von 12 auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen der Lieferung die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede ist, die auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen. Falls der Käufer derartige Mängel feststellen sollte, ist er jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behoben, bzw. es erfolgt eine Neulieferung des verkauften Produkts. Änderungen oder Eingriffe am verkauften Produkt, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der JKF Industri vorgenommen wurden, entbinden JKF Industri von jeglicher Verpflichtung. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt dem betreffenden Hersteller geltend zu den gleichen Bedingungen und unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche Lieferung, u. a. wie im Pkt. 6 angeführt. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für keinen Teil einer Lieferung länger als 1 Jahr nach der ursprünglichen Lieferung an den Käufer. Nach Übergang der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den Verpflichtungen, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehenmachen.
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Gewährleistung und Mängelrüge. Bei Erhalt 9.1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seine nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungs- gemäß nachgekommen ist. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet die Ware bei Anlieferung auf Vollständigkeit, Transportschäden, sonstige offensichtliche Mängel zu prüfen.
9.2. Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate, wenn der Käufer selbst Unternehmer ist. Ist der Käufer gleichzeitig Verbraucher gilt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflicht-verletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
9.3. Die Produkte der Baur Akustik GmbH werden auf ausdrücklichen Kundenwunsch in Bezug auf Abmessung und Farbe gefertigt und sind von Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Warte einen Mangel aufweisen, der bereites zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4. Schlägt die Nacherfüllung fehlt, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit. Dies schließt handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Ware an in Qualität, Farbe, Abmessung und Gewicht ein. Insbesondere Farbabweichungen des Lodens zu Mustern oder Farbkarten sowie bei Nachlieferungen gelten im Rahmen der Anschrift produktionsbedingten Abweichung des Käufers hat Herstellers als akzeptiert. Bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung der WareBrauchbarkeit, u. a. der Menge und der Spezifikationen, vorzunehmen. Möchte der Käufer evtl. Mängel anzeigen, u. a. bezüglich der gelieferten Menge bei natürlicher Abnutzung oder der Spezifikationen, die der Käufer Verschleiß wie bei seiner sorgfältigen Überprüfung der Ware festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, müssen diese unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt an der Anschrift des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werden. JKF Industri hat das Recht, Reklamationen zurückzuweisenSchäden, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen. Bezüglich evtl. Mängel am verkauften Produktdem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten (Montage) ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungen oder Änderungen vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6. Ansprüche des Bestellers wegen der Käufer bei zum Zweck der sorgfältigen Überprü- fung der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri für nachträglich an einen Zeitraum von 12 auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen der Lieferung anderen Ort als die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, die auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen. Falls der Käufer derartige Mängel feststellen sollte, ist er jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behoben, bzw. es erfolgt eine Neulieferung des verkauften Produkts. Änderungen oder Eingriffe am verkauften Produktsei denn, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis Verbringung entspricht ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch.
9.7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber uns bestehen nur insoweit, als der JKF Industri vorgenommen wurden, entbinden JKF Industri von jeglicher VerpflichtungBesteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt zu Für den gleichen Bedingungen und unter Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche Lieferung, u. a. wie im Pkt. Lieferanten gilt ferner Absatz 6 angeführt. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für keinen Teil einer Lieferung länger als 1 Jahr nach der ursprünglichen Lieferung an den Käufer. Nach Übergang der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den Verpflichtungen, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehenentsprechend.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Bei Erhalt 14.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt ab Übernahme der Ware an im Sinne von Punkt 8.1 bzw. ab Fertigstellung der Anschrift des Käufers hat Leistung bzw. ordnungsgemäßer Inbetriebnahme zu laufen.
14.2 Der Auftragnehmer anerkennt, dass eine Prüfung der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung Roh- und Hilfsstoffe vor der Ware, u. a. der Menge Verarbeitung durch CLIQ nur in geringem Umfang und der Spezifikationen, vorzunehmen. Möchte der Käufer evtl. Mängel anzeigen, u. a. bezüglich stichprobenartig möglich ist und vielmehr erst bei Produkti- onseinsatz die Einwandfreiheit der gelieferten Menge Roh- und Hilfsstoffe geprüft werden kann.
14.3 Entsprechen Teile des Leistungsumfanges bei stichprobenartiger Überprüfung nicht den Vor- schriften von XXXX oder der Spezifikationenhandelsüblichen Beschaffenheit, kann die ganze Leistung zur Verfügung gestellt werden.
14.4 Mängel der Leistung sind vom Auftragnehmer auf dessen Kosten frei Verwendungsstelle zu be- seitigen. Fehler, die erst bei Be- oder Verarbeitung bzw. während der Käufer Benützung bemerkbar sind, be- rechtigen CLIQ, die Vergütung nutzlos aufgewendeter Kosten zu verlangen.
14.5 Für die Mängelrüge steht CLIQ eine Frist von 12 Monaten beginnend mit dem Ende des Tages der Lieferung zu. Die Frist gilt nicht für Mängel, die bei seiner sorgfältigen Überprüfung der Ware festgestellt hat oder hätte feststellen müssenordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkannt wurden. Solche verborgenen Mängel sind von CLIQ binnen 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, müssen diese unverzüglich zu dem CLIQ von dem Mangel Kenntnis erlangt, zu rügen.
14.6 Mit vollendeter Mängelbehebung beginnen Gewährleistungs- und spätestens binnen Garantiefristen neu zu laufen.
14.7 Falls innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Absendung der Mängelrüge seitens des Auftragnehmers keine Versandverfügung für die bemängelte Leistung eintrifft, ist CLIQ berechtigt, die beanstandete Ware an der die Anschrift des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werden. JKF Industri hat das Recht, Reklamationen zurückzuweisen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen. Bezüglich evtl. Mängel am verkauften Produkt, die der Käufer bei der sorgfältigen Überprü- fung der Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri für einen Zeitraum von 12 Auftragnehmers auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen der Lieferung die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede ist, die auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen. Falls der Käufer derartige Mängel feststellen sollte, ist er jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behoben, bzw. es erfolgt eine Neulieferung des verkauften Produkts. Änderungen oder Eingriffe am verkauften Produkt, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der JKF Industri vorgenommen wurden, entbinden JKF Industri von jeglicher Verpflichtung. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt zu den gleichen Bedingungen dessen Kosten und unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche Lieferung, u. a. wie Gefahr zurückzusenden.
14.8 Eine Abnahme im Pkt. 6 angeführt. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für keinen Teil einer Lieferung länger als 1 Jahr nach Werk des Auftragnehmers entbindet diesen nicht von der ursprünglichen Lieferung an den Käufer. Nach Übergang der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den Verpflichtungen, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehenGewährleistung.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Bei 8.1. Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet Geppert unter Ausschluss weiterer Ansprüche - Gewähr ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen wie folgt:
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und solche Mängel binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware an schriftlich und bestimmt zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens jedoch binnen
8.3. Die Vermutung der Anschrift des Käufers hat Mangelhaftigkeit bereits bei Übergabe gem § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Beweislast der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung der WareMangelhaftigkeit liegt somit beim Kunden. Bei Lieferung gebrauchter Waren übernimmt Geppert keine Gewähr.
8.4. Für Mängel, u. a. der Menge und der Spezifikationendie auf Maßnahmen, vorzunehmen. Möchte der Käufer evtl. Mängel anzeigenKonstruktionen, u. a. bezüglich der gelieferten Menge Pläne oder der SpezifikationenAngaben zurückzuführen sind, die der Käufer bei seiner sorgfältigen Überprüfung der Ware festgestellt Kunde ausdrücklich verlangt hat oder hätte feststellen müssenzur Verfügung gestellt hat, müssen diese unverzüglich sowie auf Materialien, die
8.5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtverwendung von Originalteilen und spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt an der Anschrift des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werden- materialien, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, ungeeignete Einbauverhältnisse, unübliche Einwirkungen irgendwelcher Art (z. B. Schwingungen fremder Aggregate, Eindringen von Fremdkörpern), chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von Geppert verschuldet wurden.
8.6. JKF Industri hat das Recht, Reklamationen zurückzuweisenFür den Fall eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist Geppert berechtigt, die Lieferung nach Ablauf eigener Xxxx zu verbessern oder auszutauschen. Geppert ist zudem berechtigt, den Ort der oben genannten Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zu wählen. Allfällige Transportkosten für die Mangelbehebung sind vom Kunden zu tragen.
8.7. Der Kunde hat ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn Xxxxxxx - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihm gesetzte angemessene Frist eingehenfür die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen fruchtlos verstreichen lässt. Bezüglich evtlLiegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.
8.8. Mängel am verkauften Produkt, die der Käufer bei der sorgfältigen Überprü- fung der Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri für einen Zeitraum Im Falle von 12 auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen Verbesserungen oder Austausch der Lieferung die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede ist, die auf Material- gilt eine erneute Gewährleistungsfrist entsprechend der ursprünglich vereinbarten Gewährleistungsdauer nur hinsichtlich des verbesserten oder Fabrikationsfehlern beruhen. Falls ausgetauschten Teils der Käufer derartige Mängel feststellen sollte, ist er jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behoben, bzw. es erfolgt eine Neulieferung des verkauften Produkts. Änderungen oder Eingriffe am verkauften Produkt, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der JKF Industri vorgenommen wurden, entbinden JKF Industri von jeglicher Verpflichtung. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt zu den gleichen Bedingungen und unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche Lieferung, u. a. wie im Pkt. 6 angeführt. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für keinen Teil einer Lieferung länger als 1 Jahr nach der ursprünglichen Lieferung an den Käufer. Nach Übergang der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den Verpflichtungen, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Bei Erhalt 14.1 Der Lieferant leistet Gewähr für die Verwendung besten, zweckentsprechenden Materials, fachgemäße und zeichnungsgerechte Ausführung, zweckmäßige und gefahrenvermeidende Konstruktion und einwandfreie Montage.
14.2 Der Lieferant haftet in gleicher Weise für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in Prospekten und Angeboten sowie insbesondere der in Zertifikaten oder Prüfzeugnissen enthaltenen Angaben und Aussagen.
14.3 Die Gewährleistungsfrist des Lieferanten beträgt 30 Monate und beginnt ab Übernahme der Ware an im Sinne von Punkt 8 bzw. ab Fertigstellung der Anschrift des Käufers hat Leistung bzw. ordnungsgemäßer Inbetriebnahme zu laufen.
14.4 Der Lieferant anerkennt, dass eine Prüfung der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung Roh und Hilfsstoffe vor der Ware, u. a. der Menge Verarbeitung bei PACT nur in geringem Umfang und der Spezifikationen, vorzunehmen. Möchte der Käufer evtl. Mängel anzeigen, u. a. bezüglich stichprobenartig möglich ist und vielmehr erst bei Produktionseinsatz die Einwandfreiheit der gelieferten Menge Roh- und Hilfsstoffe geprüft werden kann.
14.5 Entstandene Schäden und Mängel sind auf Kosten des Lieferanten frei Verwendungsstelle zu beseitigen. Fehler, die erst bei Be- oder Verarbeitung bzw. während der Benützung bemerkbar werden, berechtigen PACT, die Vergütung nutzlos aufgewendeter Kosten zu verlangen.
14.6 Entsprechen Teile des Lieferumfanges bei stichprobenartiger Überprüfung nicht den Vorschriften von Einkaufsbedingungen PACT oder der Spezifikationenhandelsüblichen Beschaffenheit, kann die der Käufer bei seiner sorgfältigen Überprüfung der Ware festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, müssen diese unverzüglich ganze Lieferung zur Verfügung gestellt werden.
14.7 Für die Mängelrüge steht PACT eine Frist von 12 Monaten zu. Versteckte Mängel berechtigen PACT jederzeit zur Schadensersatzforderung.
14.8 Mit vollendeter Mängelbehebung beginnt die Gewährleistungs- und spätestens binnen Garantiefrist neu zu laufen.
14.9 Falls innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Absendung der Mängelrüge seitens des Lieferanten keine Versandverfügung für die bemängelte Lieferung eintrifft, ist PACT berechtigt, die beanstandete Ware an der die Anschrift des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werdenLieferanten auf dessen Kosten und Gefahr zurückzusenden.
14.10 Abnahme im Werk des Lieferanten entbindet diesen nicht von der Gewährleistung.
14.11 Alle Lieferungen an PACT müssen frei von Eigentumsvorbehalten erfolgen. JKF Industri Solche Vorbehalte sind auch ohne Widerspruch von PACT unwirksam.
14.12 Der Lieferant hat das Recht, Reklamationen zurückzuweisenetwaige Lagerungs- und Betriebsanweisungen unaufgefordert mit der Ware mitzuliefern und gegebenenfalls ausdrücklich auf weitere notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Handhabung der gelieferten Ware hinzuweisen. Bei einer Verletzung dieser Bestimmung haftet der Lieferant für die entstehenden Schäden und Folgeschäden.
14.13 Der Lieferant hat unverzüglich PACT von Ansprüchen aus Gewährleistung oder Produkthaftung in Kenntnis zu setzen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen. Bezüglich evtl. Mängel am verkauften Produktan ihn wegen Gütern gestellt werden, die der Käufer er auch an PACT liefert. Der Händler hat mit PACT bei der sorgfältigen Überprü- fung der Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri für einen Zeitraum einer Erstellung von 12 auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen der Lieferung die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede istWarnhinweisen oder Rückrufen, die auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen. Falls der Käufer derartige Mängel feststellen sollteseine Produkte berühren, ist er jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behoben, bzw. es erfolgt eine Neulieferung des verkauften Produkts. Änderungen oder Eingriffe am verkauften Produkt, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der JKF Industri vorgenommen wurden, entbinden JKF Industri von jeglicher Verpflichtung. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt zu den gleichen Bedingungen und unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche Lieferung, u. a. wie im Pkt. 6 angeführt. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für keinen Teil einer Lieferung länger als 1 Jahr nach der ursprünglichen Lieferung an den Käufer. Nach Übergang der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den Verpflichtungen, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehenangemessen zusammenzuarbeiten.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Bei Erhalt 9.1. Der Kunde hat die Ware selbst bestellt und ist ihm Art und Umfang der Ware bekannt. Wir haften daher weder für eine bestimmte Eigenschaft noch für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck der Ware. Handelsüblich bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Der Kunde hat die Ware gleich nach der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Abnahmeort oder nach erfolgter Lieferung sofort und vollständig zu untersuchen. Verzichtet der Kunde auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt die Ware bei Verlassen des Lieferwerkes als ordnungsgemäß geliefert.
9.2. Die Gewährleistung wird bei Ware, welche ausschließlich im einschichtigen Betrieb verwendet wird, mit 12 Monaten, welche im mehrschichtigem Be- trieb verwendet wird, mit 6 Monaten, jedenfalls aber mit einem Betriebseinsatz von 2000 Betriebsstunden befristet, wobei die Gewährleistungsfrist mit der Lieferung der Ware durch uns oder deren autorisierte Händler zu laufen beginnt. Führen wir oder deren autorisierter Händler auch die Installierung durch, beginnt der Fristenlauf mit erfolgter Installierung der Ware. Verzögert sich jedoch die Lieferung oder Installierung ohne Verschulden von uns oder deren Vertriebspartner, erlischt die Gewährleistung spätestens 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile beträgt in allen Fällen 6 Monate ab deren Lieferung bzw. Einbau, wobei auch bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Gewährleistung höchstens der bei der erstmaligen Geltendmachung erbrachte Leistungsumfang geschuldet wird.
9.3. Die Gewährleistungsansprüche sind mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax mit nach- stehender schriftlicher Bestätigung unter möglichst detaillierter Beschreibung der aufgetretenen Mängel sowie unter Beilage der Rechnungskopie, der Übernahmebestätigung und der Servicekarte ohne jeden Verzug, spätestens binnen drei Tagen, geltend zu machen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist das Datum des Poststempels. Ist der Kunde mit von ihm zu erbringenden Leistungen, insbe- sondere Zahlungen, ganz oder zum Teil in Rückstand, können wir die Erfüllung der geltend gemachten Ge- währleistungsansprüche ablehnen.
9.4. Wurde vom Kunden ein unter die Gewährleistung fallender Mangel ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügt, werden wir selbst oder durch ihre Vertragspartner binnen einer angemessenen Frist den vertragsgemäßen Zustand der Ware auf eine der nachfolgend genannten, uns am besten erscheinenden Arten herstellen:
a) Lieferung von Ersatzteilen oder Ersatzwaren
b) Reparatur der mangelhaften Ware an Ort und Stelle oder nach ihrer Rücksendung an das Auslieferungswerk
c) Preisminderung, wenn der Mangel den ordentlichen Gebrauch der Ware nicht hindert. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung bestehen nur dann, wenn die von uns innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens sechs Wochen zu betragen hat, durchgeführten Verbesserungsversuche ergebnislos geblieben sind. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Durchführung von Verbesserungsversuchen nach Tunlichkeit zu unterstützen und alle unsere Weisungen zu beachten.
9.5. Wird eine Rücksendung der mangelhaften Ware infolge Ersatzlieferung oder aufgrund einer bei uns durchzuführenden Reparatur erforderlich, so sind mangels anderer Vereinbarung Kosten und Risiko der Rücksendung vom Kunden zu tragen. Ersetzte Waren oder Warenteile sind an uns herauszugeben. Für die Kosten einer durch den Kunden selbst vorgenommen Mängelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hierzu unsere schriftliche Zustimmung gegeben haben. Mängelbehebungen die ohne unsere schriftliche Zustimmung des Verkäufers durchgeführt wurden, führen zu einem Verlust jeglicher weiterer Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt, wenn an der Anschrift Ware von dritter Seite oder durch Einbau fremder Teile Veränderungen durchgeführt wurden.
9.6. Die Gewährleistungspflicht gilt nur für die Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Be- triebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Sie entfällt daher insbesondere für Mängel, die bedingt sind durch:
a) Unsachgemäße, den mitgelieferten Anweisungen widersprechende Aufstellung und Inbetriebnahme durch den Kunden oder dessen Beauftragte.
b) Unsachgemäße, durch den Kunden oder dessen Beauftragte durchgeführte Reparatur oder Wartung sowie eigenmächtige, nicht ausdrücklich von uns oder deren autorisierte Händler angeordnete oder gestattete Eingriffe oder Veränderungen der Maschine.
c) Nichtbeachtung der Zulassungsvorschriften, der Bedienungsanleitungen, der Vorschriften des Käufers hat Lieferwerkes über die Behandlung des Lieferge- genstandes, der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung Sicherheitsbestimmungen, des Wartungsvertrages sowie sonstiger die Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und den ordnungs- gemäßen Gebrauch betreffende Anweisungen.
d) Natürliche betriebliche Abnützung oder Verschleiß sowie Höhere Gewalt.
e) Chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie ungenügende Energieversorgung.
9.7. Eine besondere Gewährleistungsvereinbarung zwischen uns und dem Kunden geht den hier ge- troffenen Regelungen vor. Auf Software Produkte finden die "Lizenzbestimmungen für EMCO Software Produkte" Anwendung.
9.8. Für diejenigen Teile der Ware, u. a. die wir von dem vom Kunden vorgeschriebenen Unterlieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der Menge uns selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wird eine Ware von uns auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgte. Der Kunde hat uns in diesem Fall bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und der Spezifikationenklaglos zu halten. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernehmen wir keine Gewähr. Von uns erstellte Pläne, vorzunehmenWerkszeugnisse, statische Berechnungen, Stücklisten, Materialauszüge etc. Möchte der Käufer evtlsind unverzüglich nach ihrem Einlangen beim Kunden sorgfältig zu überprüfen. Mängel anzeigen, u. a. bezüglich der gelieferten Menge oder der Spezifikationen, die der Käufer bei seiner sorgfältigen Überprüfung der Ware festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, müssen diese unverzüglich und spätestens Wird nicht binnen 14 zehn Tagen nach Erhalt an solcher Unterlagen ihnen widersprochen, gelten diese als genehmigt. Werden solche Unterlagen nicht von uns selbst, sondern von Dritten erstellt, haften wir nicht für deren Verschulden, sondern nur für krass grobes Auswahlverschulden.
9.9. Eine Haftung jeglicher Art für unsere Montageanleitungen wird ausgeschlossen.
9.10. Stellt sich heraus, dass unsere Ware bzw. Xxxxxxxx nicht fehlerhaft oder Fehler nicht von uns zu vertreten sind, so ist der Anschrift des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werdenKunde zum Ersatz sämtlicher entstandener Kosten verpflichtet.
9.11. JKF Industri hat das RechtEine Verlängerung, Reklamationen zurückzuweisenHemmung oder Unterbrechung der Gewährleistungsfrist aufgrund einer Mängelbehebung erfolgt nicht. Auch steht dem Kunden kein Kaufpreis-Zurückbehaltungsrecht zu.
10.1. Schadenersatzansprüche gegenüber uns sind ausgeschlossen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehensofern sie nicht auf krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind. Bezüglich evtl. Mängel am verkauften Produkt, die der Käufer bei der sorgfältigen Überprü- fung der Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri Insbesondere haften wir nicht für einen Zeitraum von 12 auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen der Lieferung die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede istSchäden, die auf Material- eine Rechtsvorschrift oder Fabrikationsfehlern beruhenbehördliche Anordnung im In- oder Ausland zurückzuführen sind oder durch Störungen im Betrieb des Unternehmens verursacht werden. Falls Ebenso ist die Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
10.2. Allfällige Gewährleistungsansprüche müssen, sollte der Käufer derartige Mängel feststellen sollteMangel durch uns nicht schriftlich anerkannt werden, innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls erlöschen die Ansprüche.
10.3. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, unseren Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes – insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
10.4. Wir weisen darauf hin, dass die gelieferte Xxxx die erwartete Sicherheits- und Funktionstauglichkeit nur bei strikter Beachtung und vollständiger Einhaltung von Industrienormen, Zulassungsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen, Bedienungsanleitungen und sonstigen Vorschriften, Hinweisen und Anleitungen von uns über Installation, Inbetriebnahme, Funktion und Wartung der gelieferten Ware bietet.
10.5. Die Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung, zu überbinden.
10.6. Schadenersatzansprüche aus der Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten sind ausgeschlossen.
10.7. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche aus Arbeiten, die den Mitarbeitern anlässlich der Durchführung der vertragsgemäßen Leistungen vom Kunden aufgetragen oder übertragen werden, nicht aber zum vereinbarten Leistungsinhalt gehören, sind zur Gänze ausgeschlossen, da die Mitarbeiter in diesem Fall als überlassene Arbeitskräfte zu qualifizieren sind.
10.8. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
10.9. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadensversicherung - gleich welcher Art – in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z. B.: höhere Versicherungsprämie oder Selbstbehalt).
10.10. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PrHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Die Lieferung /Leistung aus dem vorliegenden Vertrag kann Exportkontrollvorschriften unterliegen. Die Vertragserfüllung seitens EMCO Werkzeugmaschinen AG steht unter dem Vorbehalt, dass keine Exportkontrollrestriktionen vorliegen, insbesondere auch keine Einschränkungen durch internationale Exportkontrollregulative oder anderen Handelsrestriktionen. Der Auftraggeber bestätigt, dass der Liefer- und Leistungsumfang ausschließlich für zivile Zwecke und/oder dem im Vertrag definierten Zweck verwendet wird. Der Auftraggeber ist im Falle eines Re- Exportes für die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften verantwortlich und stimmt ausdrücklich zu, den Auftragnehmer in diesem Fall schadlos zu halten.
12.1. Die Parteien sind von der termingerechten Vertragserfüllung ganz oder teilweise befreit, wenn sie daran durch Ereignisse höherer Gewalt gehindert werden. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten ausschließlich Ereignisse, die für die Parteien unvorhersehbar und unabwendbar sind und nicht aus deren Sphäre kommen, insbesondere Pandemien, Engpässe am Beschaffungsmarkt (Lieferengpässe), Streiks und Arbeitskämpfe. Der durch ein Ereignis höherer Gewalt behinderte Xxxxx kann sich jedoch nur dann auf das Vorliegen höherer Gewalt berufen, wenn er uns unverzüglich, jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen über Beginn und absehbares Ende der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behobenBehinderung eine eingeschriebene, von der jeweiligen Regierungsbehörde bzw. es erfolgt eine Neulieferung Handelskammer des verkauften Produkts. Änderungen oder Eingriffe am verkauften ProduktLieferlandes bestätigte Stellungnahme über die Ursache, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis zu erwartende Auswirkung und Dauer der JKF Industri vorgenommen wurdenVerzögerung, entbinden JKF Industri von jeglicher Verpflichtungübergibt.
12.2. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen Parteien haben bei höherer Gewalt alle Anstrengungen zur Beseitigung bzw. Minderung der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt Schwierigkeiten und absehbaren Schäden zu den gleichen Bedingungen unternehmen und unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche LieferungGegenpartei hierüber laufend zu unterrichten. Anderenfalls werden sie der Gegenpartei gegenüber schadenersatzpflichtig. Termine oder Fristen, u. a. wie die durch das Einwirken der höheren Gewalt nicht eingehalten werden können, werden um die Dauer der Auswirkungen der höheren Gewalt oder gegebenenfalls um einen im Pktbeiderseitigen Einvernehmen festzulegenden Zeitraum verlängert.
12.3. 6 angeführt. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für keinen Teil einer Lieferung Wenn ein Umstand höherer Gewalt länger als 1 Jahr nach vier Wochen andauert, werden der ursprünglichen Lieferung an den KäuferKunde und wir am Verhandlungsweg eine Regelung der abwicklungstechnischen Auswirkungen suchen. Nach Übergang Sollte dabei keine einvernehmliche Lösung erreicht werden, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Gegen Ansprüche von uns kann der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den VerpflichtungenKunde nur mit gerichtlich festgestellten oder von uns schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehenZahlungen wegen Garantie-, Gewährleistung- oder Schadenersatzansprüchen zurückzuhalten.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Mängelrüge. Bei Erhalt (1) Mängelansprüche des Bestellers im Rahmen eines Kaufvertrags oder Werklieferungsvertrags setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Erkennbare Mängel der Ware an sind dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Anschrift des Käufers hat Ware am Bestimmungsort. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstel- lung etwaiger Bearbeitung oder Benutzung, spätestens aber innerhalb der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung gesetzlichen Gewährleistungsfrist, schriftlich zu rügen. Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge. In allen Gewährleistungsfällen müssen die festgestellten Mängel auf Fabrika- tions- oder Materialfehlern beruhen.
(3) Der Lieferant leistet für Mängel der WareWare oder der Werkleistung zunächst nach seiner Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Im Falle der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, u. a. alle zum Zweck der Menge Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbeson- dere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(4) Im Falle der Spezifikationen, vorzunehmen. Möchte der Käufer evtl. Ersatzlieferung ist uns die mangelhafte Ware zuzusenden.
(5) Mängel anzeigen, u. a. bezüglich eines Teils der gelieferten Menge Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mangelhafte Teil der Lieferung für den Auftraggeber nicht verwendbar ist.
(6) Sofern der Lieferant die Erfüllung oder die Beseitigung des Mangels ernsthaft und endgültig verweigert und die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Besteller unzumutbar ist, kann der Besteller nach seiner Xxxx nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schaden- ersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen.
(7) Wir sind berechtigt unbeschadet des § 275 Abs. 2 und Abs. 3 BGB die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(8) Sofern der Lieferant die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Besteller gleichfalls nicht zum Rücktritt berechtigt.
(9) Rechte des Bestellers wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Pla- nungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werks. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn dem Lieferant grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von dem Lieferanten zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers. Eine Haftung des Lieferanten nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
(10) Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der SpezifikationenÜbernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
(11) Die Gewährleistungspflicht ist insoweit ausgeschlossen, als Mängel der beanstandeten Anlage darauf beru- hen, dass nicht vom Lieferanten bezogene Betriebsgeräte oder Zubehör verwendet wurden oder soweit die gelieferten Anlagen von Dritten nicht vorschriftsmäßig eingebaut oder bei dem Besteller ordnungswidrig betrie- ben worden sind, außerdem, wenn ein vom Lieferanten nicht autorisiertes Unternehmen Eingriffe in die Anlage vornimmt.
(12) Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile, die der Käufer bei seiner sorgfältigen Überprüfung der Ware festgestellt hat durch unsachgemäße Handhabung, Fehlbedienung oder hätte feststellen müssen, müssen diese unverzüglich aufgrund falscher Lagerung zerstört wurden. Eine Gewähr für gleichartigen Ersatz (baugleiche Teile oder Bau- gruppen) besteht nicht.
(13) Die Gewährleistung gilt außerdem nicht für die natürliche Abnutzung und spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt an der Anschrift des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werden. JKF Industri hat das Recht, Reklamationen zurückzuweisenfür Mängel, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen. Bezüglich evtl. Mängel am verkauften Produktdurch unsach- gemäße Verwendung oder Behandlung, Nachlässigkeit bei Pflege oder Wartung, übermäßige Inanspruchnahme, außergewöhnlich aggressive Umweltbedingungen sowie durch die Montage, die der Käufer bei der sorgfältigen Überprü- fung der Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri für einen Zeitraum von 12 auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen der Lieferung die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede ist, die auf Material- durch Dritte (nicht durch uns oder Fabrikationsfehlern beruhen. Falls der Käufer derartige Mängel feststellen sollte, ist er jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behoben, bzw. es erfolgt eine Neulieferung des verkauften Produkts. Änderungen durch uns beauftragte Subunternehmer) oder Eingriffe am verkauften Produkt, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der JKF Industri vorgenommen wurden, entbinden JKF Industri von jeglicher VerpflichtungEigenmontage zurückzuführen sind. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen Pflege und Reinigung haben nach der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt Beschreibung der Reinigungsanleitung zu den gleichen Bedingungen erfolgen.
(14) Ausgefallene Leuchtmittel und unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche Lieferung, u. a. wie im Pkt. 6 angeführtSicherungen sowie handelsübliche Farbabweichungen und Material- toleranzen stellen keinen Mangel dar. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für Vorschaltgeräte dürfen keiner größeren Umgebungstemperatur wie +50° ausgesetzt sein, ein automatisches Abschalten stellt keinen Teil einer Lieferung länger als 1 Jahr nach der ursprünglichen Lieferung an den Käufer. Nach Übergang der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den Verpflichtungen, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehenMangel dar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Bei Der Lieferant leistet Gewähr für Fehlerfreiheit der Ware It. der momentan gültigen Gesetze ab Lieferung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Akkumulatoren und Batterien, auch wenn sie wichtiger Bestandteil einer gelieferten Ware sind. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Xxxx des Lieferanten auf Reparatur oder Ersatzleistung für die fehlerhafte Ware. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung bestehen nicht, es sei denn, der Besteller weist dem Lieferanten nach, dass der Mangel nicht durch den Lieferanten zu beseitigen ist. Mangelrügen oder sonstige Beanstandungen der Ware sind dem Lieferanten schriftlich innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Ist der Besteller/Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, hat er zwingend die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gem. § 377 HGB einzuhalten. Unterlässt der Besteller/Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als fehlerfrei genehmigt. Die Haftung des Lieferanten wird ausgeschlossen, wenn der Besteller/Kunde Änderungen und Instandsetzungsarbeiten an dem Liefergegenstand eigenmächtig vorgenommen hat oder vornehmen ließ. Der Besteller/Kunde übernimmt für alle Sendungen/Frachten im Rahmen von Gewährleistungs- und Garantie-Ansprüchen die Kosten einschl. der Anschrift des Käufers hat Versicherung. Unfrei gesendete Ware wird vom Lieferanten nicht angenommen. Die Ware muss inklusive einer Kopie der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung der WareOriginalrechnung an den Lieferanten versendet werden. Aufträge/Sendungen ohne Rechnungskopie werden als normale und kostenpflichtige Reparaturaufträge bearbeitet. Bei allen Rücksendungen/Reparaturen ist vom Besteller/Kunden darauf zu achten, u. a. der Menge dass die zu retournierende Ware gereinigt und der Spezifikationenso weit wie möglich geruchsneutral versendet wird. Abnehmbare Bezüge sind vom Besteller/Kunden zu entfernen und einzubehalten, vorzunehmenes sei denn, sie sind Reparaturgegenstand. Möchte der Käufer evtl. Mängel anzeigen, u. a. bezüglich der gelieferten Menge oder der SpezifikationenDer Lieferant behält sich bei Nichtbeachtung dieser Hygienemaßnahme vor, die der Käufer Gewährleistung/Reparatur/Instandsetzung mit dem Hinweis auf Unzumutbarkeit zu verweigern, und die bei seiner sorgfältigen Überprüfung der ihm eingelangte Ware festgestellt hat entweder unfrei zurückzusenden, oder hätte feststellen müssen, müssen diese unverzüglich mit Einverständnis und spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt an der Anschrift auf Kosten des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werden. JKF Industri hat das Recht, Reklamationen zurückzuweisen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen. Bezüglich evtl. Mängel am verkauften Produkt, die der Käufer bei der sorgfältigen Überprü- fung der Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri für einen Zeitraum von 12 auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen der Lieferung die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede ist, die auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen. Falls der Käufer derartige Mängel feststellen sollte, ist er jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behoben, bzw. es erfolgt eine Neulieferung des verkauften Produkts. Änderungen oder Eingriffe am verkauften Produkt, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der JKF Industri vorgenommen wurden, entbinden JKF Industri von jeglicher Verpflichtung. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt Bestellers/ Kunden reinigen zu den gleichen Bedingungen und unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche Lieferung, u. a. wie im Pkt. 6 angeführt. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für keinen Teil einer Lieferung länger als 1 Jahr nach der ursprünglichen Lieferung an den Käufer. Nach Übergang der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den Verpflichtungen, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehenlassen.
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Gewährleistung und Mängelrüge. Bei Erhalt 7.1. Wir sind nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die zu liefernde Ware für den vom Kunden angestrebten Verwendungszweck geeignet ist. Angaben in unseren Katalogen, Preislisten, Angeboten usw. einschließlich Zeichnungen und Abbil- dungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich als ver- bindlich bestätigt worden sind.
7.2. Für die Folgen wasserstoff-induzierter Sprödbrüche (vgl. auch 1.5.) ist unsere Haftung bei Beachtung der DIN EN ISO 4042 ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel beruht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung, oder der Schaden besteht aus der Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesund- heit. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wir verweisen dazu auf unsere "Bestell- und Anwendungshinweise zur Gefahr von wasserstoff-induzierten Sprödbrüchen bei Verbindungselementen aus Metall".
7.3. Ein Mangel wegen der Beschaffenheit der Ware an der Anschrift des Käufers hat der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung der Ware, u. a. der Menge und der Spezifikationen, vorzunehmen. Möchte der Käufer evtl. Mängel anzeigen, u. a. bezüglich der gelieferten Menge oder der SpezifikationenLiefermenge ist uns unverzüglich nach dem Eingang am Bestimmungsort, längstens 10 Tage danach, schriftlich anzuzeigen. Bei einem von uns zu vertretenden Mangel erfolgt nach unserer Xxxx Ersatz- lieferung oder Nacherfüllung. Für den Fall der Nacherfüllung werden zum Zweck der Mangelbeseitigung er- forderliche Aufwendungen für Arbeits- und Materialkosten bis zum 3fachen des Wertes der mangelhaften Ware von uns getragen.
7.4. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nacherfüllung fehl, kann der Käufer bei seiner sorgfältigen Überprüfung der Kunde die ent- sprechende Minderung des Preises für die Ware festgestellt hat verlangen oder hätte feststellen müssenvom Vertrag zurücktreten.
7.5. Unsere Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren typischerweise ein- tretenden Schaden begrenzt, müssen diese unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt an der Anschrift des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werden. JKF Industri hat das Rechtes sei denn, Reklamationen zurückzuweisen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen. Bezüglich evtl. Mängel am verkauften Produkt, die der Käufer bei der sorgfältigen Überprü- fung der Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri für einen Zeitraum von 12 sie beruht auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen der Lieferung die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede ist, die auf Material- Vorsatz oder Fabrikationsfehlern beruhen. Falls der Käufer derartige Mängel feststellen sollte, ist er jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behoben, bzw. es erfolgt eine Neulieferung des verkauften Produkts. Änderungen grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Eingriffe am verkauften Produkt, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der JKF Industri vorgenommen wurden, entbinden JKF Industri von jeglicher VerpflichtungErfüllungsgehilfen. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt zu den gleichen Bedingungen Begrenzung unserer Schadensersatzhaftung gilt entsprechend für Ansprü- che des Kunden bei anderen Sachverhalten, z.B. Verschulden bei Vertragsab- schluss, bei sonstigen Pflichtverletzungen und unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche Lieferungbei Sachschäden aller Art. Sie gilt entsprechend für eine persönliche Schadensersatzhaftung unserer Erfüllungs- gehilfen, u. a. wie im Pkt. 6 angeführt. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für keinen Teil einer Lieferung länger als 1 Jahr nach der ursprünglichen Lieferung an den Käufer. Nach Übergang der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den Verpflichtungen, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehenMitarbeitern und Vertreter.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung und Mängelrüge. Bei Erhalt 9.1. Der Kunde hat die Ware selbst bestellt und es ist ihm Art und Umfang der Ware bekannt. EMCO haftet daher weder für eine bestimmte Eigenschaft noch für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck der Ware. Handelsüblich bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Der Kunde hat die Ware gleich nach der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Abnahmeort oder nach erfolgter Lieferung sofort und vollständig zu untersuchen. Verzichtet der Kunde auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt die Ware bei Verlassen des Lieferwerkes als ordnungsgemäß geliefert.
9.2. Die Gewährleistung wird bei Waren, welche ausschließlich im einschichtigen Betrieb verwendet wird, mit 12 Monaten, welche im mehrschichtigem Be- trieb verwendet wird, mit 6 Monaten, jedenfalls aber mit einem Betriebseinsatz von 2000 Betriebsstunden befristet, wobei die Gewährleistungsfrist mit der Lieferung der Ware durch EMCO oder deren auto- risierte Händler zu laufen beginnt. Führt EMCO oder deren autorisierter Händler auch die Installierung durch, beginnt der Fristenlauf mit erfolgter Installierung der Ware. Verzögert sich jedoch die Lieferung oder Installierung ohne Verschulden von EMCO oder deren Vertriebspartner, erlischt die Gewährleistung spätestens 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile beträgt in allen Fällen 6 Monate ab deren Lieferung bzw. Einbau, wobei auch bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Gewährleistung höchstens der bei der erstmaligen Geltendmachung erbrachte Leistungsumfang geschuldet wird.
9.3. Die Gewährleistungsansprüche sind mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax mit nach- stehender schriftlicher Bestätigung unter möglichst detaillierter Beschreibung der aufgetretenen Mängel sowie unter Beilage der Rechnungskopie, der Übernahmebestätigung und der Servicekarte ohne jeden Verzug, spätestens binnen drei Tagen, geltend zu machen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist das Datum des Poststempels. Die gesetzliche Vermutung des § 924 Satz 2 und 3 ABGB wird ausgeschlossen. Ist der Kunde mit von ihm zu erbringenden Leistungen, insbesondere Zahlungen, ganz oder zum Teil in Rückstand, kann EMCO die Erfüllung der geltend gemachten Ge- währleistungsansprüche ablehnen.
9.4. Wurde vom Kunden ein unter die Gewährleistung fallender Mangel ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügt, wird EMCO selbst oder durch ihre Vertragspartner binnen einer angemessenen Frist den vertragsgemäßen Zustand der Ware auf eine der nachfolgend genannten, EMCO am besten er- scheinenden Arten herstellen:
a) Lieferung von Ersatzteilen oder Ersatzwaren
b) Reparatur der mangelhaften Ware an Ort und Stelle oder nach ihrer Rücksendung an das Auslieferungswerk EMCO.
c) Preisminderung, wenn der Mangel den ordentlichen Gebrauch der Ware nicht hindert. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung bestehen nur dann, wenn die von EMCO innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens sechs Wochen zu betragen haben, durchgeführten Verbesserungsversuche ergebnislos geblieben sind. Der Kunde ist verpflichtet, EMCO bei der Durchführung von Verbesserungsversuchen nach Tunlichkeit zu unterstützen und alle Weisungen von EMCO zu beachten.
9.5. Wird eine Rücksendung der mangelhaften Ware infolge Ersatzlieferung oder aufgrund einer bei EMCO durchzuführenden Reparatur erforderlich, so sind mangels anderer Vereinbarung Kosten und Risiko der Rücksendung vom Kunden zu tragen. Ersetzte Waren oder Warenteile sind an EMCO herauszugeben. Für die Kosten einer durch den Kunden selbst vorgenommen Mängelbehebung hat EMCO nur dann aufzukommen, wenn EMCO hierzu die schriftliche Zustimmung gegeben hat. Mängelbehebungen die ohne die schriftliche Zustimmung von EMCO durchgeführt wurden, führen zu einem Verlust jeglicher weiterer Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt, wenn an der Anschrift Ware von dritter Seite oder durch Einbau fremder Teile Veränderungen durchgeführt wurden.
9.6. Die Gewährleistungspflicht gilt nur für die Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Be- triebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Sie entfällt daher insbesondere für Mängel, die bedingt sind durch:
a) Unsachgemäße, den mitgelieferten Anweisungen widersprechende Aufstellung und Inbetriebnahme durch den Kunden oder dessen Beauftragte.
b) Unsachgemäße, durch den Kunden oder dessen Beauftragte durchgeführte Reparatur oder Wartung sowie eigenmächtige, nicht ausdrücklich von EMCO oder deren autorisierte Händler angeordnete oder gestattete Eingriffe oder Veränderungen der Maschine.
c) Nichtbeachtung der Zulassungsvorschriften, der Bedienungsanleitungen, der Vorschriften des Käufers hat Lieferwerkes über die Behandlung des Lieferge- genstandes, der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung Sicherheitsbestimmungen, des Wartungsvertrages sowie sonstiger die Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und den ordnungs- gemäßen Gebrauch betreffende Anweisungen.
d) Natürliche betriebliche Abnützung oder Verschleiß sowie Höhere Gewalt.
e) Chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie ungenügende Energieversorgung.
9.7. Eine besondere Gewährleistungsvereinbarung zwischen EMCO und dem Kunden geht den hier ge- troffenen Regelungen vor. Auf Software Produkte finden die "Lizenzbestimmungen für EMCO Software Produkte" Anwendung.
9.8. Für diejenigen Teile der Ware, u. a. die EMCO von Kunden vorgeschriebenen Unterlieferanten bezogen hat, haftet EMCO nur im Rahmen der Menge gegen den Unterlieferanten zustehender Gewährleistungsansprüche. Wird eine Ware von EMCO auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgte. Der Kunde hat EMCO in diesem Fall bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und der Spezifikationenklaglos zu halten. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernimmt EMCO keine Gewähr. Von EMCO erstellte Pläne, vorzunehmenWerkszeugnisse, statische Berechnungen, Stücklisten, Materialauszüge etc. Möchte der Käufer evtlsind unverzüglich nach ihrem Einlangen beim Kunden sorgfältig zu überprüfen. Mängel anzeigen, u. a. bezüglich der gelieferten Menge oder der Spezifikationen, die der Käufer bei seiner sorgfältigen Überprüfung der Ware festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, müssen diese unverzüglich und spätestens Wird nicht binnen 14 zehn Tagen nach Erhalt an solcher Unterlagen ihnen widersprochen, gelten diese als genehmigt. Werden solche Unterlagen nicht von EMCO, sondern von Dritten erstellt, haftet EMCO nicht für deren Verschulden, sondern nur für krass grobes Auswahlverschulden.
9.9. Eine Haftung jeglicher Art für die Montageanleitungen von EMCO wird ausgeschlossen.
9.10. Stellt sich heraus, dass die Ware bzw. Xxxxxxxx von EMCO nicht fehlerhaft oder Fehler nicht von EMCO zu vertreten sind, so ist der Anschrift des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werdenKunde zum Ersatz sämtlicher entstandener Kosten verpflichtet.
9.11. JKF Industri hat das RechtEine Verlängerung, Reklamationen zurückzuweisenHemmung oder Unterbrechung der Gewährleistungsfrist aufgrund einer Mängelbehebung erfolgt nicht. Auch steht dem Kunden kein Kaufpreis-Zurückbehaltungsrecht zu.
10.1. Schadenersatzansprüche gegenüber EMCO sind ausgeschlossen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehensofern sie nicht auf krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind. Bezüglich evtl. Mängel am verkauften Produkt, die der Käufer bei der sorgfältigen Überprü- fung der Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri Insbesondere haftet EMCO nicht für einen Zeitraum von 12 auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen der Lieferung die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede istSchäden, die auf Material- eine Rechtsvorschrift oder Fabrikationsfehlern beruhenbehördliche Anordnung im In- oder Ausland zurückzuführen sind oder durch Störungen im Betrieb des Unternehmens verursacht werden. Falls Ebenso ist die Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei EMCO zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
10.2. Allfällige Gewährleistungsansprüche müssen, sollte der Käufer derartige Mängel feststellen sollteMangel durch EMCO nicht schriftlich anerkannt werden, innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls erlöschen die Ansprüche.
10.3. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes von EMCO – insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
10.4. XXXX weist darauf hin, dass die gelieferte Xxxx die erwartete Sicherheits- und Funktionstauglichkeit nur bei strikter Beachtung und vollständiger Einhaltung von Industrienormen, Zulassungsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen, Bedienungsanleitungen und sonstigen Vorschriften, Hinweisen und Anleitungen von EMCO über Installation, Inbetriebnahme, Funktion und Wartung der gelieferten Ware bietet.
10.5. Die Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung, zu überbinden.
10.6. Schadenersatzansprüche aus der Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten sind ausgeschlossen.
10.7. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche aus Arbeiten, die den Mitarbeitern anlässlich der Durchführung der vertragsgemäßen Leistungen vom Kunden aufgetragen oder übertragen werden, nicht aber zum vereinbarten Leistungsinhalt gehören, sind zur Gänze ausgeschlossen, da die Mitarbeiter in diesem Fall als überlassene Arbeitskräfte zu qualifizieren sind.
10.8. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EMCO aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
10.9. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die EMCO haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadensversicherung - gleich welcher Art – in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung von EMCO insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z. B.: höhere Versicherungsprämie oder Selbstbehalt).
10.10. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen EMCO richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von EMCO verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Die Lieferung /Leistung aus dem vorliegenden Vertrag kann Exportkontrollvorschriften unterliegen. Die Vertragserfüllung seitens EMCO steht unter dem Vorbehalt, dass keine Exportkontrollrestriktionen vorliegen, insbesondere auch keine Einschränkungen durch internationale Exportkontrollregulative oder anderen Handelsrestriktionen. Der Auftraggeber bestätigt, dass der Liefer- und Leistungsumfang ausschließlich für zivile Zwecke und/oder dem im Vertrag definierten Zweck verwendet wird. Der Auftraggeber ist im Falle eines Re- Exportes für die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften verantwortlich und stimmt ausdrücklich zu, den Auftragnehmer in diesem Fall schadlos zu halten.
12.1. Die Parteien sind von der termingerechten Vertragserfüllung ganz oder teilweise befreit, wenn sie daran durch Ereignisse höherer Gewalt gehindert werden. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten Ereignisse, die für die Parteien von außen kommen, unvorhersehbar und unabwendbar sind und mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden sind, insbesondere Pandemien, Engpässe am Beschaffungsmarkt (Lieferengpässe), Streiks oder Arbeitskämpfe. Der durch ein Ereignis höherer Gewalt behinderte Xxxxx kann sich jedoch nur dann auf das Vorliegen höherer Gewalt berufen, wenn er EMCO unverzüglich, jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen über Beginn und absehbares Ende der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behobenBehinderung eine eingeschriebene, von der jeweiligen Regierungsbehörde bzw. es erfolgt eine Neulieferung Handelskammer des verkauften Produkts. Änderungen oder Eingriffe am verkauften ProduktLieferlandes bestätigte Stellungnahme über die Ursache, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis zu erwartende Auswirkung und Dauer der JKF Industri vorgenommen wurdenVerzögerung, entbinden JKF Industri von jeglicher Verpflichtungübergibt.
12.2. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen Parteien haben bei höherer Gewalt alle Anstrengungen zur Beseitigung bzw. Minderung der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt Schwierigkeiten und absehbaren Schäden zu den gleichen Bedingungen unternehmen und unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche LieferungGegenpartei hierüber laufend zu unterrichten. Anderenfalls werden sie der Gegenpartei gegenüber schadenersatzpflichtig. Termine oder Fristen, u. a. wie die durch das Einwirken der höheren Gewalt nicht eingehalten werden können, werden um die Dauer der Auswirkungen der höheren Gewalt oder gegebenenfalls um einen im Pktbeiderseitigen Einvernehmen festzulegenden Zeitraum verlängert.
12.3. 6 angeführt. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für keinen Teil einer Lieferung Wenn ein Umstand höherer Gewalt länger als 1 Jahr nach vier Wochen andauert, wird der ursprünglichen Lieferung an den Käufer. Nach Übergang der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den Verpflichtungen, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehen.Kunde und EMCO im
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)