Common use of Gewährleistung und Mängelrüge Clause in Contracts

Gewährleistung und Mängelrüge. Bei Erhalt der Ware an der Anschrift des Käufers hat der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung der Ware, u. a. der Menge und der Spezifikationen, vorzunehmen. Möchte der Käufer evtl. Mängel anzeigen, u. a. bezüglich der gelieferten Menge oder der Spezifikationen, die der Käufer bei seiner sorgfältigen Überprüfung der Ware festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, müssen diese unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt an der Anschrift des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werden. JKF Industri hat das Recht, Reklamationen zurückzuweisen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen. Bezüglich evtl. Mängel am verkauften Produkt, die der Käufer bei der sorgfältigen Überprü- fung der Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri für einen Zeitraum von 12 auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen der Lieferung die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede ist, die auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen. Falls der Käufer derartige Mängel feststellen sollte, ist er jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behoben, bzw. es erfolgt eine Neulieferung des verkauften Produkts. Änderungen oder Eingriffe am verkauften Produkt, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der JKF Industri vorgenommen wurden, entbinden JKF Industri von jeglicher Verpflichtung. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt zu den gleichen Bedingungen und unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche Lieferung, u. a. wie im Pkt. 6 angeführt. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für keinen Teil einer Lieferung länger als 1 Jahr nach der ursprünglichen Lieferung an den Käufer. Nach Übergang der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den Verpflichtungen, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehen.

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Gewährleistung und Mängelrüge. Bei Der Lieferant leistet Gewähr für Fehlerfreiheit der Ware It. der momentan gültigen Gesetze ab Lieferung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Akkumulatoren und Batterien, auch wenn sie wichtiger Bestandteil einer gelieferten Ware sind. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Xxxx des Lieferanten auf Reparatur oder Ersatzleistung für die fehlerhafte Ware. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung bestehen nicht, es sei denn, der Besteller weist dem Lieferanten nach, dass der Mangel nicht durch den Lieferanten zu beseitigen ist. Mangelrügen oder sonstige Beanstandungen der Ware sind dem Lieferanten schriftlich innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Ist der Besteller/Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, hat er zwingend die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gem. § 377 HGB einzuhalten. Unterlässt der Besteller/Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als fehlerfrei genehmigt. Die Haftung des Lieferanten wird ausgeschlossen, wenn der Besteller/Kunde Änderungen und Instandsetzungsarbeiten an dem Liefergegenstand eigenmächtig vorgenommen hat oder vornehmen ließ. Der Besteller/Kunde übernimmt für alle Sendungen/Frachten im Rahmen von Gewährleistungs- und Garantie-Ansprüchen die Kosten einschl. der Anschrift des Käufers hat Versicherung. Unfrei gesendete Ware wird vom Lieferanten nicht angenommen. Die Ware muss inklusive einer Kopie der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung der WareOriginalrechnung an den Lieferanten versendet werden. Aufträge/Sendungen ohne Rechnungskopie werden als normale und kostenpflichtige Reparaturaufträge bearbeitet. Bei allen Rücksendungen/Reparaturen ist vom Besteller/Kunden darauf zu achten, u. a. der Menge dass die zu retournierende Ware gereinigt und der Spezifikationenso weit wie möglich geruchsneutral versendet wird. Abnehmbare Bezüge sind vom Besteller/Kunden zu entfernen und einzubehalten, vorzunehmenes sei denn, sie sind Reparaturgegenstand. Möchte der Käufer evtl. Mängel anzeigen, u. a. bezüglich der gelieferten Menge oder der SpezifikationenDer Lieferant behält sich bei Nichtbeachtung dieser Hygienemaßnahme vor, die der Käufer Gewährleistung/Reparatur/Instandsetzung mit dem Hinweis auf Unzumutbarkeit zu verweigern, und die bei seiner sorgfältigen Überprüfung der ihm eingelangte Ware festgestellt hat entweder unfrei zurückzusenden, oder hätte feststellen müssen, müssen diese unverzüglich mit Einverständnis und spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt an der Anschrift auf Kosten des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werden. JKF Industri hat das Recht, Reklamationen zurückzuweisen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen. Bezüglich evtl. Mängel am verkauften Produkt, die der Käufer bei der sorgfältigen Überprü- fung der Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri für einen Zeitraum von 12 auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen der Lieferung die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede ist, die auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen. Falls der Käufer derartige Mängel feststellen sollte, ist er jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behoben, bzw. es erfolgt eine Neulieferung des verkauften Produkts. Änderungen oder Eingriffe am verkauften Produkt, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der JKF Industri vorgenommen wurden, entbinden JKF Industri von jeglicher Verpflichtung. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt Bestellers/ Kunden reinigen zu den gleichen Bedingungen und unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche Lieferung, u. a. wie im Pkt. 6 angeführt. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für keinen Teil einer Lieferung länger als 1 Jahr nach der ursprünglichen Lieferung an den Käufer. Nach Übergang der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den Verpflichtungen, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehenlassen.

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Gewährleistung und Mängelrüge. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, etwaige Mängelrügen (Schlecht- und/oder Anderslieferungen) unverzüglich, längstens aber innerhalb 8 Tagen, soweit das Gesetz keine kürzere Frist vorschreibt (z. B. §§ 377. 378 HGB), der Sames Solar GmbH gegenüber schriftlich anzuzeigen, andernfalls gehen etwaige Gewährleistungsansprüche aufgrund der behaupteten Mängel verlustig. Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung, welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Durch etwa seitens des Geschäftspartners oder Dritte unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten, wird die Haftung für alle daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Bei Erhalt berechtigten Mängelrügen steht in jedem Fall der Ware an Sames Solar GmbH das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Geschäftspartner das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten. Will der Anschrift des Käufers Geschäftspartner Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlag der Nachbesserung erst nach dem zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer unverzüglich eine sorgfältige Überprüfung Geschäftspartner der WareSames Solar GmbH die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, u. a. insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen. Die zum Zwecke der Menge und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der SpezifikationenGeschäftspartner, vorzunehmen. Möchte der Käufer evtl. Mängel anzeigensoweit sie sich dadurch erhöhen, u. a. bezüglich der gelieferten Menge oder der Spezifikationendass die Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Geschäftspartners verbracht werden, es sei denn, die der Käufer Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Garantieerklärungen von Herstellern und Vorlieferanten begründen keine Ansprüche gegen die Sames Solar GmbH, sondern sind alleine bei seiner sorgfältigen Überprüfung der Ware festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, müssen diese unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt an der Anschrift des Käufers schriftlich bei JKF Industri angezeigt werden. JKF Industri hat das Recht, Reklamationen zurückzuweisen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen. Bezüglich evtl. Mängel am verkauften Produkt, die der Käufer bei der sorgfältigen Überprü- fung der Ware weder festgestellt hat noch hätte feststellen müssen, übernimmt JKF Industri für einen Zeitraum von 12 auf einander folgenden Monaten nach Erfolgen der Lieferung die Ausführung einer Neulieferung/Behebung, wenn von Mängeln die Rede ist, die auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen. Falls der Käufer derartige Mängel feststellen sollte, ist er jedoch zur unverzüglichen Mängelanzeige bei JKF Industri verpflichtet. Nach Xxxx der JKF Industri werden Mängel am verkauften Produkt binnen angemessener Zeit behoben, bzw. es erfolgt eine Neulieferung des verkauften Produkts. Änderungen oder Eingriffe am verkauften Produkt, die ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der JKF Industri vorgenommen wurden, entbinden JKF Industri von jeglicher Verpflichtung. Die Mängelbehebung/Neulieferung von Teilen der Lieferung seitens JKF Industri erfolgt dem betreffenden Hersteller geltend zu den gleichen Bedingungen und unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche Lieferung, u. a. wie im Pkt. 6 angeführt. Die Verpflichtung zur Behebung/Neulieferung seitens JKF Industri gilt jedoch für keinen Teil einer Lieferung länger als 1 Jahr nach der ursprünglichen Lieferung an den Käufer. Nach Übergang der Gefahr der Lieferung auf den Käufer haftet JKF Industri für keine Mängel außer den Verpflichtungen, die aus der vorliegenden Bestimmung hervorgehenmachen.

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