Gewährleistung und Mängelrüge. 9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Eine Zusicherung oder Garantie übernehmen wir nicht. 9.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Sache. Werden unsere Anweisungen nicht befolgt oder sonstige Änderungen vorgenommen, so entfällt jegliche Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung unsererseits, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 9.3 Der Kunde muss uns den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem uns nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 9.4 Für Sachmängel haften wir gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) Der Kunde hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen. Wird die Ware in Versandstücken geliefert, so hat er zusätzlich die Etikettierung eines jeden einzelnen Versandstückes auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. b) Bei der Untersuchung festgestellte Mängel hat der Kunde unverzüglich zu rügen. c) Unterlässt der Kunde die jeweilige Untersuchung oder rügt er einen festgestellten oder feststellbaren Mangel nicht unverzüglich, so geht er hinsichtlich des festgestellten und/oder der feststellbaren Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustig. Das Gleiche gilt im Falle einer irrtümlichen Falschlieferung und zwar auch bei einer so erheblichen Abweichung, dass eine Genehmigung der Ware durch den Kunden als ausgeschlossen betrachtet werden musste. Wie bei einem versteckten Mangel hat der Kunde unverzüglich Earl.-H. Wood-Strasse 8 Bankverbindung: Sparkasse Lörrach-Rheinfelden Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx X-00000 Xxxxxxxxxxx (Xxxxx) IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Handelsregister: HRB724542 Tel. +00 0000 00 00 00 0 BIC/Swift: XXXXXX00XXX Ust-IdNr.: DE344402798 nach Entdeckung den Mangel zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware auch insoweit als genehmigt. Die Beanstandung eines versteckten Mangels ist jedoch nach Ablauf von 2 Wochen nach Empfang der Ware ausgeschlossen. 9.5 Für Sachmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir gegenüber Nichtkaufleuten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) Der nichtkaufmännische Kunde hat die gleichen Untersuchungs- und Überprüfungspflichten wie der Kaufmann. Doch richten sich die Anforderungen an die Kenntnisse bei der Warenprobe nicht nach der Handelsüblichkeit, sondern nach den Kenntnissen, die vom Kunden aufgrund seiner gewerblichen Stellung zu erwarten sind. b) Bei der Untersuchung festgestellter Mängel hat der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn die Mängel offensichtlich sind, im Übrigen sind Mängel in den gesetzlichen Fristen schriftlich anzuzeigen. c) Unterlässt der Kunde die jeweilige ihm zumutbare Untersuchung oder versäumt er die für ihn geltenden Rügefristen, so geht er hinsichtlich der festgestellten und/oder feststellbaren Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustig. Das Gleiche gilt im Falle einer irrtümlichen Falschlieferung. d) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. e) Die vorstehenden Absätze enthalten abschliessend die Gewährleistung für die Produkte und schliessen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. f) Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über seine Erzeugnisse zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur nach Massgabe des Paragrafen 7. Haftungsbegrenzungen/Schadensersatz, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wird.
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Gewährleistung und Mängelrüge. 9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei JahreGewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Eine Zusicherung oder Garantie übernehmen wir nicht.
9.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Sache. Werden unsere Anweisungen nicht befolgt oder sonstige Änderungen vorgenommenSollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeiten unsererseits ergeben, so entfällt jegliche Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung unsererseits, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
9.3 Der Kunde muss uns den Mangel sind gemäß §377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen; anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Der Besteller hat uns durch unverzügliche Übersendung von seiner Meinung nach fehlerhaften Liefergegenständen vorab eine Prüfmöglichkeit zu geben. Sollte der Besteller Eigenschaften des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängelrügen, die auch diese bereits bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist vorherigen Musterlieferungen aufwiesen, ohne beanstandet worden zu sein, wird eine Mängelrüge von uns insoweit nicht entdeckt werden könnenanerkannt. Liegt an dem Liefergegenstand nachweislich ein Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle einer Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten selbst zu tragen, soweit diese Kosten nicht dadurch überhöht sind, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich die Mängelbeseitigung oder die Ersatzlieferung über eine angemessene Frist hinaus - es sei denn, wir haben die Gründe für die Verzögerung nicht zu vertreten - , kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen stehen dem Besteller nicht zu. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund von Mängelfolgeschäden steht dem Besteller nicht zu. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
9.4 Für Sachmängel haften wir gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei dem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Im Falle des öffentlichen Rechts gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Nacherfüllung, Minderung arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Rücktritt, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Der Kunde hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen. Wird die Ware in Versandstücken geliefert, so hat er zusätzlich die Etikettierung eines jeden einzelnen Versandstückes auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen.
b) Bei der Untersuchung festgestellte Mängel hat der Kunde unverzüglich zu rügen.
c) Unterlässt der Kunde die jeweilige Untersuchung oder rügt er einen festgestellten oder feststellbaren Mangel nicht unverzüglich, so geht er hinsichtlich des festgestellten und/oder der feststellbaren Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustig. Das Gleiche gilt im Falle der Übernahme einer irrtümlichen Falschlieferung und zwar auch bei einer so erheblichen Abweichung, dass eine Genehmigung Garantie für die Beschaffenheit der Ware durch den Kunden als ausgeschlossen betrachtet werden musste. Wie bei einem versteckten Mangel hat der Kunde unverzüglich Earl.-H. Wood-Strasse 8 Bankverbindung: Sparkasse Lörrach-Rheinfelden Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx X-00000 Xxxxxxxxxxx (Xxxxx) IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Handelsregister: HRB724542 Tel. +00 0000 00 00 00 0 BIC/Swift: XXXXXX00XXX Ust-IdNr.: DE344402798 nach Entdeckung den Mangel zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware auch insoweit als genehmigt. Die Beanstandung eines versteckten Mangels ist jedoch nach Ablauf zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von 2 Wochen nach Empfang der Ware ausgeschlossen.
9.5 Für Sachmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir gegenüber Nichtkaufleuten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Der nichtkaufmännische Kunde hat die gleichen Untersuchungs- und Überprüfungspflichten wie der Kaufmann. Doch §444 BGB richten sich die Anforderungen an die Kenntnisse bei der Warenprobe nicht nach der Handelsüblichkeit, sondern Rechte des Bestellers ausschließlich nach den Kenntnissen, die vom Kunden aufgrund seiner gewerblichen Stellung zu erwarten sindgesetzlichen Vorschriften.
b) Bei der Untersuchung festgestellter Mängel hat der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn die Mängel offensichtlich sind, im Übrigen sind Mängel in den gesetzlichen Fristen schriftlich anzuzeigen.
c) Unterlässt der Kunde die jeweilige ihm zumutbare Untersuchung oder versäumt er die für ihn geltenden Rügefristen, so geht er hinsichtlich der festgestellten und/oder feststellbaren Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustig. Das Gleiche gilt im Falle einer irrtümlichen Falschlieferung.
d) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
e) Die vorstehenden Absätze enthalten abschliessend die Gewährleistung für die Produkte und schliessen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
f) Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über seine Erzeugnisse zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur nach Massgabe des Paragrafen 7. Haftungsbegrenzungen/Schadensersatz, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wird.
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Gewährleistung und Mängelrüge. 9.1 Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben. In beiden Fällen verjähren, so- weit nicht anderes vereinbart, alle Mängelansprüche 12 Monate nach Gefahrübergang. Soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, gelten diese. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Xxxx von XXXXXXXXX nachzubessern o- der neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei JahreFeststellung solcher Mängel ist XXXXXXXXX unver- züglich schriftlich zu melden. Eine Zusicherung oder Garantie übernehmen wir nicht.
9.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der SacheErsetzte Teile werden Eigentum von AUFERMANN. Werden unsere Anweisungen nicht befolgt oder sonstige Änderungen vorgenommen, so entfällt jegliche Gewährleistung, wenn Zur Vornahme aller AUFERMANN notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Er- satzlieferungen hat der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung unsererseitsnach Verständigung mit XXXXXXXXX die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist XXXXXXXXX von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Be- triebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, dass erst einer dieser Umstände wobei AUFER- MANN sofort zu verständigen ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
9.3 Der Kunde muss uns selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von AUFERMANN Ersatz der erforderlichen Auf- wendungen zu verlangen. Von den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt AUFERMANN – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten für die Ersatzstücke einschließlich des Liefergegenstandes schriftlich mitteilenVersandes und Verpackung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem uns nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
9.4 Für Sachmängel haften wir gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn XXXXXXXXX – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchenNachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen läßt. Wird die Ware in Versandstücken geliefertLiegt nur ein unerheblicher Mangel vor, so hat er zusätzlich die Etikettierung eines jeden einzelnen Versandstückes auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen.
b) Bei der Untersuchung festgestellte Mängel hat der steht dem Kunde unverzüglich zu rügen.
c) Unterlässt der Kunde die jeweilige Untersuchung oder rügt er einen festgestellten oder feststellbaren Mangel nicht unverzüglich, so geht er hinsichtlich lediglich ein Recht zur Minderung des festgestellten und/oder der feststellbaren Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustigVertragspreises zu. Das Gleiche gilt im Falle einer irrtümlichen Falschlieferung und zwar auch Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Geringe Farbabweichung bei einer so erheblichen Abweichunglackierter Ware sind kein Mangel. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, dass eine Genehmigung der Ware fehlerhaftes Zusammensetzen (Montage) bzw. Inge- brauchnahme durch den Kunden als ausgeschlossen betrachtet werden mussteoder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Verwendung oder Wartung, ungeeig- neter Einsatz. Wie Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haf- tung für AUFERMANN für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorhe- rige Zustimmung von XXXXXXXXX vorgenommene Änderungen des Liefergegenstan- des. Wenn XXXXXXXXX den Kunden außerhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet AUFERMANN für die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei ausdrücklicher vorheriger Zusicherung. Erfährt der Kunde, daß durch die von AUFERMANN gelieferte Xxxx eine Schutzrechts- verletzung bei einem versteckten Mangel hat Dritten eintreten könnte, ist der Kunde verpflichtet, XXXXXXXXX dies unverzüglich Earl.-H. Wood-Strasse 8 Bankverbindung: Sparkasse Lörrach-Rheinfelden Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx X-00000 Xxxxxxxxxxx (Xxxxx) IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Handelsregister: HRB724542 Telmitzuteilen. +00 0000 00 00 00 0 BIC/Swift: XXXXXX00XXX Ust-IdNr.: DE344402798 nach Entdeckung Dasselbe gilt für den Mangel zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware auch insoweit Fall, daß als genehmigt. Die Beanstandung Folge eines versteckten Mangels ist jedoch nach Ablauf von 2 Wochen nach Empfang der Ware ausgeschlossen.
9.5 Für Sachmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir gegenüber Nichtkaufleuten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Der nichtkaufmännische Kunde hat die gleichen Untersuchungs- und Überprüfungspflichten wie der Kaufmann. Doch richten sich die Anforderungen an die Kenntnisse bei der Warenprobe nicht nach der Handelsüblichkeit, sondern nach den Kenntnissen, die vom Kunden aufgrund seiner gewerblichen Stellung zu erwarten sind.
b) Bei der Untersuchung festgestellter Mängel hat Verbrauchs- güterkaufs der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn in Regress genommen wird (§ 478 BGB). Bei Lohnarbeiten ist die Mängel offensichtlich sind, im Übrigen sind Mängel in Haftung für Schäden am Liefergegenstand der Höhe nach auf den gesetzlichen Fristen schriftlich anzuzeigenAuftragswert begrenzt.
c) Unterlässt der Kunde die jeweilige ihm zumutbare Untersuchung oder versäumt er die für ihn geltenden Rügefristen, so geht er hinsichtlich der festgestellten und/oder feststellbaren Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustig. Das Gleiche gilt im Falle einer irrtümlichen Falschlieferung.
d) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
e) Die vorstehenden Absätze enthalten abschliessend die Gewährleistung für die Produkte und schliessen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
f) Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über seine Erzeugnisse zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur nach Massgabe des Paragrafen 7. Haftungsbegrenzungen/Schadensersatz, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wird.
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Gewährleistung und Mängelrüge. 9.1 1.1. Soweit die in Angebotsunterlagen und dazugehörigem Schriftwechsel enthaltenen Angaben nicht von xx.xxxxx ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
1.2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven oder objektiven Anforderungen entspricht, so ist xx.xxxxx zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn xx.xxxxx aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
1.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei JahreSache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn
1.3.1. sie nicht die zwischen dem Kunden und xx.xxxxx vereinbarte Beschaffenheit aufweist;
1.3.2. sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet;
1.3.3. sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.
1.4. Soweit nicht zwischen dem Kunden und xx.xxxxx unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn
1.4.1. sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet;
1.4.2. sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Kunde erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von xx.xxxxx oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag abgegeben wurden;
1.4.3. wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das xx.xxxxx dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat;
1.4.4. wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Kunde erwarten kann.
1.5. Eine Zusicherung oder Garantie übernehmen wir nichtwirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Kunden und xx.xxxxx über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
9.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit 1.6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der Ablieferung vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Sache. Werden unsere Anweisungen nicht befolgt Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder sonstige Änderungen vorgenommen, so entfällt jegliche Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung unsererseits, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
9.3 Der Kunde muss uns den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. MängelVerschleiß wie bei Schäden, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem uns nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.nach
9.4 Für Sachmängel haften wir gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) 1.7. Der Kunde hat zunächst die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchenXxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wird die Ware in Versandstücken geliefert, so hat er zusätzlich die Etikettierung eines jeden einzelnen Versandstückes auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen.
b) Bei der Untersuchung festgestellte Mängel hat der Kunde unverzüglich zu rügen.
c) Unterlässt der Kunde die jeweilige Untersuchung oder rügt er einen festgestellten oder feststellbaren Mangel nicht unverzüglich, so geht er hinsichtlich des festgestellten und/oder der feststellbaren Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustig. Das Gleiche gilt im Falle einer irrtümlichen Falschlieferung und zwar auch bei einer so erheblichen Abweichung, dass eine Genehmigung der Ware durch den Kunden als ausgeschlossen betrachtet werden musste. Wie bei einem versteckten Mangel hat der Kunde unverzüglich Earl.-H. Wood-Strasse 8 Bankverbindung: Sparkasse Lörrach-Rheinfelden Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx X-00000 Xxxxxxxxxxx (Xxxxx) IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Handelsregister: HRB724542 Tel. +00 0000 00 00 00 0 BIC/Swift: XXXXXX00XXX Ust-IdNr.: DE344402798 nach Entdeckung den Mangel zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware auch insoweit als genehmigt. Die Beanstandung eines versteckten Mangels xx.xxxxx ist jedoch nach Ablauf von 2 Wochen nach Empfang der Ware ausgeschlossen.
9.5 Für Sachmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir gegenüber Nichtkaufleuten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Der nichtkaufmännische Kunde hat die gleichen Untersuchungs- und Überprüfungspflichten wie der Kaufmann. Doch richten sich die Anforderungen an die Kenntnisse bei der Warenprobe nicht nach der Handelsüblichkeit, sondern nach den Kenntnissenberechtigt, die vom Kunden aufgrund gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat xx.xxxxx die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner gewerblichen Stellung zu erwarten sindXxxx die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von xx.xxxxx einzuholen.
b) Bei der Untersuchung festgestellter Mängel 1.8. Der Kunde hat xx.xxxxx keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigenxx.xxxxx über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.
1.9. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Mängel offensichtlich sind, im Übrigen sind Mängel in den gesetzlichen Fristen schriftlich anzuzeigen.
c) Unterlässt Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder xx.xxxxx die Nacherfüllung verweigert hat. Sobald der Kunde xx.xxxxx über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. 1.10. xx.xxxxx haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die jeweilige ihm zumutbare Untersuchung auf einer fahrlässigen oder versäumt er vorsätzlichen Pflichtverletzung des Inhabers beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für ihn geltenden Rügefristenalle Schäden, so geht er hinsichtlich die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Soweit xx.xxxxx bezüglich der festgestellten Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder feststellbaren Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustig. Das Gleiche gilt Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet xx.xxxxx auch im Falle einer irrtümlichen Falschlieferung.
d) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
e) Die vorstehenden Absätze enthalten abschliessend die Gewährleistung für die Produkte und schliessen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausRahmen dieser Garantie. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus EigenschaftszusicherungenFür Xxxxxxx, die den Kunden gegen auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet xx.xxxxx allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von Mangelfolgeschäden absichern sollender Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
f) Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über seine Erzeugnisse zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur nach Massgabe des Paragrafen 7. Haftungsbegrenzungen/Schadensersatz, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wird.
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Gewährleistung und Mängelrüge. 9.1 1. Wir leisten für den Liefergegenstand Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend und in den Ziffern VII. oder VIII. nichts anderes bestimmt ist:
2. Für Verbraucher gilt:
2.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei JahreAnsprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an einem gebrauchten, beweglichen Liefergegenstand verjähren vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer Vl. Eine Zusicherung oder Garantie übernehmen wir nichtNr. 4 in einem Jahr ab Gefahrübergang.
9.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit 2.2. Verbraucher haben uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einem Monat ab Empfang der Ablieferung Ware anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte für offensichtliche Mängel.
3. Für Unternehmer gilt:
3.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der SacheVerkauf gebrauchter, beweglicher Liefergegenstände unter dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Werden unsere Anweisungen nicht befolgt oder sonstige Änderungen vorgenommenHat der Kunde bei einem gebrauchten, beweglichen Kaufgegenstand im Einzelfall Gewährleistungsansprüche – etwa wegen gesonderter Vereinbarung – , so entfällt jegliche Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung unsererseits, dass erst einer dieser Umstände verjähren die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln ein Jahr nach Gefahrübergang. Das gilt nicht in den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegtin Ziffer 4 dieses Abschnitts genannten Fällen.
9.3 Der Kunde muss uns den Mangel unverzüglich3.2. Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an beweglichen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilenneu hergestellten Liefergegenständen verjähren vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer Vl. Nr. 4 in einem Jahr ab Gefahrübergang.
3.3. Für Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb den Wert der Ware oder ihre Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern, leisten wir nach unserer Xxxx zunächst Nachlieferung oder Nachbesserung. Bei unerheblichen Mängeln können wir anstelle der Nacherfüllung Minderung gewähren.
3.4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, stehen dem Kunden die Rechte auf Minderung, Rücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung nur zu, wenn er uns vor Ausübung dieser Rechte schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen zur Nacherfüllung gesetzt hat. Diese Rechte setzen ferner voraus, dass der Kunde uns unmissverständlich androht, die Nacherfüllung nach Ablauf dieser Frist nicht entdeckt werden könnenmehr zu akzeptieren. Diese Regelung gilt nicht, sind wenn nach dem uns nach Entdeckung schriftlich mitzuteilenGesetz eine Fristsetzung entbehrlich ist.
9.4 Für Sachmängel haften wir gegenüber Kaufleuten 4. Die vorstehenden Regelungen über den Ausschluss der Mängelansprüche des Kunden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Der Kunde hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen. Wird die Ware in Versandstücken geliefert, so hat er zusätzlich die Etikettierung eines jeden einzelnen Versandstückes auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen.
b) Bei der Untersuchung festgestellte Mängel hat der Kunde unverzüglich zu rügen.
c) Unterlässt der Kunde die jeweilige Untersuchung oder rügt er einen festgestellten oder feststellbaren Mangel Verjährungsfristen gelten nicht unverzüglich, so geht er hinsichtlich des festgestellten und/oder der feststellbaren Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustig. Das Gleiche gilt im Falle einer irrtümlichen Falschlieferung und zwar auch bei einer so erheblichen Abweichung, dass eine Genehmigung der Ware durch den Kunden als ausgeschlossen betrachtet werden musste. Wie bei einem versteckten Mangel hat der Kunde unverzüglich Earl.-H. Wood-Strasse 8 Bankverbindung: Sparkasse Lörrach-Rheinfelden Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx X-00000 Xxxxxxxxxxx (Xxxxx) IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Handelsregister: HRB724542 Tel. +00 0000 00 00 00 0 BIC/Swift: XXXXXX00XXX Ust-IdNr.: DE344402798 nach Entdeckung den Mangel zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware auch insoweit als genehmigt. Die Beanstandung eines versteckten Mangels ist jedoch nach Ablauf von 2 Wochen nach Empfang der Ware ausgeschlossen.
9.5 Für Sachmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir gegenüber Nichtkaufleuten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Nacherfüllung, Minderung vorsätzlichen oder Rücktritt, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Der nichtkaufmännische Kunde hat die gleichen Untersuchungs- und Überprüfungspflichten wie der Kaufmann. Doch richten sich die Anforderungen an die Kenntnisse bei der Warenprobe nicht nach der Handelsüblichkeit, sondern nach den Kenntnissen, die vom Kunden aufgrund seiner gewerblichen Stellung zu erwarten sind.
b) Bei der Untersuchung festgestellter Mängel hat der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn die Mängel offensichtlich sindgrob fahrlässigen Handelns unsererseits, im Übrigen sind Mängel Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos sowie wenn in den gesetzlichen Fristen schriftlich anzuzeigenFällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB eine längere Frist festgelegt ist.
c) Unterlässt der Kunde die jeweilige ihm zumutbare Untersuchung oder versäumt er die für ihn geltenden Rügefristen, so geht er hinsichtlich der festgestellten und/oder feststellbaren Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustig. Das Gleiche gilt im Falle einer irrtümlichen Falschlieferung.
d) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
e) Die vorstehenden Absätze enthalten abschliessend die Gewährleistung für die Produkte und schliessen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
f) Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über seine Erzeugnisse zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur nach Massgabe des Paragrafen 7. Haftungsbegrenzungen/Schadensersatz, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wird.
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