Common use of Glasbruch Clause in Contracts

Glasbruch. A.2.2.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges. Die Verglasung umfasst Scheiben (Front-, Heck-, Seiten- und Trenn- scheiben), Glasdächer, Spiegel und Abdeckungen von Leuchten. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs erstatten wir auch reparaturbedingte Innenreinigungskosten. Ist bei einem Totalschaden des Fahrzeugs auch ein Glasbruch- schaden entstanden, ersetzen wir den Wiederbeschaffungswert der Verglasungsteile, der sich aus dem Verhältnis vom Neupreis zum Wiederbeschaffungspreis des gesamten Fahrzeuges ergibt. Glasreparaturen bzw. Scheibentausch können nicht fiktiv abge- rechnet werden. Bitte beachten Sie die Regelungen zur Selbstbeteiligung nach A.2.12. A.2.2.7 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind nicht versichert.

Appears in 3 contracts

Samples: rhein-neckar.stadtmobil.de, media.bgv.de, www.emil-kl.de

Glasbruch. A.2.2.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges. Die Verglasung Vergla- sung umfasst Scheiben (Front-, Heck-, Seiten- und Trenn- scheibenTrennscheiben), Glasdächer, Spiegel und Abdeckungen von Leuchten. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs erstatten wir auch reparaturbedingte Innenreinigungskosten. Ist bei einem Totalschaden des Fahrzeugs auch ein Glasbruch- schaden entstandenGlasbruchschaden entstan- den, ersetzen wir den Wiederbeschaffungswert der Verglasungsteile, der sich aus dem Verhältnis vom Neupreis zum Wiederbeschaffungspreis des gesamten Fahrzeuges ergibt. Glasreparaturen bzw. Scheibentausch können nicht fiktiv abge- rechnet abgerechnet werden. Bitte beachten Sie die Regelungen zur Selbstbeteiligung nach A.2.12. A.2.2.7 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind nicht versichertvom Versicherungsschutz ausgenommen.

Appears in 1 contract

Samples: www.kazenmaier.de