Glasbruch. Die Gesellschaft deckt: ◼ Brüche und Sprünge: - an Glasscheiben, Spiegelglas, Spiegeln, - an lichtdurchlässigen oder transparenten Paneelen aus Glas oder Kunststoff, die als beweglich oder unbeweglich gelten, sofern sie zu den bezeichneten Gütern gehören, - an Sonnenkollektoren und/oder Photovoltaikanlagen. Gedeckt sind überdies: - Brüche von Glaskeramik-Kochplatten, - Brüche an Kunstverglasungen bis in Höhe von 0.000€ je Schadensfall, - Brüche an Schildern bis in Höhe von 0.000€ je Schadensfall, - Verlust der Dichtigkeit von Isolierverglasungen, sofern für diese keine Garantie geltend gemacht werden kann oder der Versicherte Eigentümer des Gebäudes ist, - der unbeabsichtigte Bruch von Sanitäreinrichtungen (Einrichtungen aus Marmor ausgenommen), sofern es sich nicht um Waren handelt, - Schäden an privat genutzten Gewächshäusern sowie an deren Inhalt bis in Höhe von 0.000€ je Gewächshaus. ◼ Entschädigungsmodalitäten bezüglich der Garantie Glasbruch Die Gesellschaft entschädigt den Versicherungsnehmer auch dann, wenn er Mieter oder Bewohner des Gebäudes ist. Die Gesellschaft behält sich jedoch ihr Regressrecht gegen die Person vor, die für die Schäden haftet. ◼ Entschädigungsmodalitäten im Fall des Verlusts der Dichtigkeit von Isolierverglasungen Für die Anwendung der Selbstbeteiligung gilt jedes Glas, das seine Dichtigkeit verliert, als schadensverursachendes Ereignis. Nicht versichert sind: ◼ Glasbruch der gemeinsam genutzten Teile des Gebäudes, sofern der Versicherte Teileigentümer, Teilmieter oder Mitbewohner ist; ◼ Risse und Splitter; ◼ Brüche - an noch nicht eingebauten oder im Einbau befindlichen Verglasungen, - die bei Arbeiten an den Verglasungen sowie ihrer Rahmen oder Xxxxxx durchgeführt werden mit Ausnahme von Reinigungsarbeiten ohne Versetzung der Verglasung, - an Gewächshäusern und Frühbeetabdeckungen, - an optischen Gläsern und Gegenständen aus Glas, - an Glasscheiben, bei denen es sich um Waren handelt; ◼ an einem Gebäude, das sich im Bau oder Wiederaufbau befindet, umgebaut oder repariert wird, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen den Schäden und diesen Arbeiten besteht; ◼ Kraftfahrzeuge und deren Zubehör, sofern in den Persönlichen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist.
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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Glasbruch. Die Gesellschaft deckt: ◼ Brüche A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Sprünge: - an GlasscheibenKunststoffscheiben (z. B. Front-, SpiegelglasHeck-, SpiegelnDach-, - an lichtdurchlässigen oder transparenten Paneelen aus Glas oder KunststoffSeiten- und Trennscheiben), Spie- gelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Vergla- sung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assis- tenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays sowie Monitoren. Folgeschäden sind nicht versi- chert. Nur wenn eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, über- nehmen wir auch die als beweglich oder unbeweglich geltenEinbaukosten einschließlich der Kos- ten für die benötigten Dichtungen. Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden, wenn die beschädigte Verglasung ohne Austausch nach Abstimmung mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird. Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe befindliche Umwelt- plakette nicht mehr verwendbar, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für den Ersatz. Folgeschäden sind nicht versichert. Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe be- findliche Vignette nicht mehr verwendbar, übernehmen wir die dem noch vorhandenen Gültigkeitszeitraum entspre- chenden anteiligen Kosten, sofern sie zu kein kostenloser Ersatz möglich ist. Mitversichert ist der Austausch der durch den bezeichneten Gütern gehören, - an Sonnenkollektoren und/oder PhotovoltaikanlagenGlasbruch beschädigten Leuchtmittel. Gedeckt Wir ersetzen die erforderlichen und nachgewiesenen Kos- ten für die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes. A.2.2.6 Versichert sind überdies: - Brüche von Glaskeramik-Kochplatten, - Brüche an Kunstverglasungen bis in Höhe von 0.000€ je Schadensfall, - Brüche an Schildern bis in Höhe von 0.000€ je Schadensfall, - Verlust der Dichtigkeit von Isolierverglasungen, sofern für diese keine Garantie geltend gemacht werden kann oder der Versicherte Eigentümer des Gebäudes ist, - der unbeabsichtigte Bruch von Sanitäreinrichtungen (Einrichtungen aus Marmor ausgenommen), sofern es sich nicht um Waren handelt, - Schäden an privat genutzten Gewächshäusern sowie der Verkabelung des Fahr- zeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch be- dingten Überspannungsschäden an deren Inhalt bis in Höhe angeschlossenen Ag- gregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser). Der Er- satz von 0.000€ Aggregatschäden ist auf 3.000 Euro je Gewächshaus. ◼ Entschädigungsmodalitäten bezüglich der Garantie Glasbruch Die Gesellschaft entschädigt den Versicherungsnehmer auch dann, wenn er Mieter oder Bewohner des Gebäudes ist. Die Gesellschaft behält sich jedoch ihr Regressrecht gegen die Person vor, die für die Schäden haftet. ◼ Entschädigungsmodalitäten im Fall des Verlusts der Dichtigkeit von Isolierverglasungen Für die Anwendung der Selbstbeteiligung gilt jedes Glas, das seine Dichtigkeit verliert, als schadensverursachendes EreignisSchaden- ereignis begrenzt. Nicht versichert sind: ◼ Glasbruch der gemeinsam genutzten Teile des Gebäudes, sofern der Versicherte Teileigentümer, Teilmieter oder Mitbewohner ist; ◼ Risse sind Schäden an ange- schlossenen Geräten (z. B. Informations- und Splitter; ◼ Brüche - an noch nicht eingebauten oder im Einbau befindlichen Verglasungen, - die bei Arbeiten an den Verglasungen sowie ihrer Rahmen oder Xxxxxx durchgeführt werden mit Ausnahme von Reinigungsarbeiten ohne Versetzung der Verglasung, - an Gewächshäusern Unterhal- tungssysteme) und Frühbeetabdeckungen, - an optischen Gläsern und Gegenständen aus Glas, - an Glasscheiben, bei denen es sich um Waren handelt; ◼ an einem Gebäude, das sich im Bau oder Wiederaufbau befindet, umgebaut oder repariert wird, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen den Schäden und diesen Arbeiten besteht; ◼ Kraftfahrzeuge und deren Zubehör, sofern in den Persönlichen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart istsonstige Folgeschäden.
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Samples: KFZ Versicherung
Glasbruch. Die Gesellschaft deckt: ◼ Brüche Darunter fallen je nach Vereinbarung Bruchschäden, bis zu dem in der Police vereinbarten Betrag, an:
a) Mobiliarverglasungen, inkl. Platten von Natur und Sprünge: - an Glasscheiben, Spiegelglas, Spiegeln, - an lichtdurchlässigen oder transparenten Paneelen aus Glas oder KunststoffKunststeintischen samt Steinsockel.
b) Gebäudeverglasungen, die als beweglich oder unbeweglich geltenzu den ausschliesslich vom Versicherungsnehmer und seinen im gleichen Haushalt lebenden Personen benutzten Räumen gehören, inkl.
c) Glasähnliche Materialien sind Glas gleichgestellt, falls diese anstelle von Glas verwendet werden. – Wiederherstellungskosten für Daten. – Fahrräder und EBikes sowie Motorfahrräder, Go Karts und PocketBikes. – Mobiltelefone und Tablets von Dritten, sofern sie zu den bezeichneten Gütern gehörennicht von der versicherten Person gemietet oder geleast sind.
d) Im Rahmen der Versicherungssumme für Mobiliar und/ oder Gebäudeverglasungen sind ebenfalls mitversichert: – Folgeschäden infolge eines versicherten Glasschadens; – Absplitterungen von Emailbelag an Lavabos, - an Sonnenkollektoren und/oder PhotovoltaikanlagenSpül trögen, Klosetts, Spülkästen, Bidets, Dusch und Badewannen. Gedeckt sind überdies: - Brüche von Glaskeramik-Kochplatten, - Brüche an Kunstverglasungen bis in Höhe von 0.000€ je Schadensfall, - Brüche an Schildern bis in Höhe von 0.000€ je Schadensfall, - Verlust der Dichtigkeit von Isolierverglasungen, sofern für diese keine Garantie geltend gemacht werden kann oder der Versicherte Eigentümer des Gebäudes ist, - der unbeabsichtigte Bruch von Sanitäreinrichtungen (Einrichtungen aus Marmor ausgenommen), sofern es sich nicht um Waren handelt, - – Schäden an privat genutzten Gewächshäusern sowie Handspiegeln, optischen Gläsern, Glas geschirr, Glasfiguren, Hohlgläsern und Beleuch tungskörpern jeder Art, an deren Inhalt bis in Höhe Glühbirnen, Leucht und Neonröhren, Kacheln, Wand und Bodenplatten. – Schäden an Gläsern oder glasähnlichen Materialien von 0.000€ je Gewächshaustechnischen Geräten und Anlagen wie Solar anlagen, Bildschirmen und Displays aller Art usw. ◼ Entschädigungsmodalitäten bezüglich der Garantie Glasbruch Die Gesellschaft entschädigt den Versicherungsnehmer auch dann– Schäden, wenn er Mieter oder Bewohner des Gebäudes ist. Die Gesellschaft behält sich jedoch ihr Regressrecht gegen die Person vor, die für die Schäden haftet. ◼ Entschädigungsmodalitäten im Fall des Verlusts der Dichtigkeit von Isolierverglasungen Für die Anwendung der Selbstbeteiligung gilt jedes Glas, das seine Dichtigkeit verliert, als schadensverursachendes Ereignis. Nicht versichert sind: ◼ Glasbruch der gemeinsam genutzten Teile des Gebäudes, sofern der Versicherte Teileigentümer, Teilmieter oder Mitbewohner ist; ◼ Risse und Splitter; ◼ Brüche - an noch nicht eingebauten oder im Einbau befindlichen Verglasungen, - die bei Arbeiten durch Dritte (Handwerker usw.) an Mobiliar oder Gebäudeverglasungen, an den Verglasungen Umrahmungen oder an Sanitäreinrichtungen entstehen. – Schäden als Folge von Bodensenkungen, schlech tem Baugrund, mangelhaftem Gebäudeunterhalt sowie ihrer Rahmen fehlerhafter baulicher Konstruktion, d. h. als Folge von Mängeln in der Konzeption (Planungs und Berechnungsfehler) oder Xxxxxx durchgeführt werden mit Ausnahme von Reinigungsarbeiten ohne Versetzung in der Verglasung, - an Gewächshäusern und Frühbeetabdeckungen, - an optischen Gläsern und Gegenständen aus Glas, - an Glasscheiben, bei denen es sich um Waren handelt; ◼ an einem Gebäude, das sich im Bau oder Wiederaufbau befindet, umgebaut oder repariert wird, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen den Schäden und diesen Arbeiten besteht; ◼ Kraftfahrzeuge und deren Zubehör, sofern in den Persönlichen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart istAusführung (Herstellung) eines Bauwerks.
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Samples: Hausratversicherung
Glasbruch. Die Gesellschaft decktVersichert sind, Bruchschäden bis zu dem in der Police vereinbarten Betrag an sämtlichen Verglasungen sowie an Plexiglas oder ähnlichen Kunststoffen (falls sie anstelle von Glas verwendet werden) wie: ◼ Brüche • Gebäudeverglasungen, d.h. die mit den von vom Versicherten benutzten Geschäftsräumen fest verbundenen Gläser; • Mobiliarverglasungen, d.h. die in den vom Versicherten benutzten Geschäftsräumen befindlichen Verglasungen an beweglichen Einrichtungsgegenständen (ohne Handelswaren). Mitversichert sind ferner: • Bruchschäden an Lavabos, Spültrögen, Klosetts (inkl. Spülkästen), Pissoirs (inkl. Trennwände) und Sprünge: - Bidets; • Bruchschäden an Glasscheiben, Spiegelglas, Spiegeln, - an lichtdurchlässigen Gläsern von Schaukästen (dem Versicherungsnehmer gehörende oder transparenten Paneelen aus Glas oder Kunststoffvon ihm gemietete) innerhalb der Schweiz und Liechtenstein; • Glasbruchschäden, die als beweglich bei inneren Unruhen und den dagegen ergriffenen Massnahmen entstehen. Als innere Unruhen gelten Gewalttätigkeiten gegen Personen oder unbeweglich geltenSachen, sofern sie zu den bezeichneten Gütern gehörendie anlässlich von Zusammenrottung, - an Sonnenkollektoren und/Krawall oder PhotovoltaikanlagenTumult begangen werden; • Malereien, Schriften, Folien- und Lacküberzüge, geätztes und sandstrahlbearbeitetes Glas. Gedeckt sind überdies: - Brüche von Glaskeramik-Kochplatten, - Brüche an Kunstverglasungen bis in Höhe von 0.000€ je Schadensfall, - Brüche an Schildern bis in Höhe von 0.000€ je Schadensfall, - Verlust der Dichtigkeit von Isolierverglasungen, sofern für diese keine Garantie geltend gemacht Daran entstandene Schäden werden kann oder der Versicherte Eigentümer des Gebäudes ist, - der unbeabsichtigte Bruch von Sanitäreinrichtungen (Einrichtungen aus Marmor ausgenommen), sofern es sich nicht um Waren handelt, - Schäden an privat genutzten Gewächshäusern sowie an deren Inhalt bis in Höhe von 0.000€ je Gewächshaus. ◼ Entschädigungsmodalitäten bezüglich der Garantie Glasbruch Die Gesellschaft entschädigt den Versicherungsnehmer auch dannnur vergütet, wenn er Mieter oder Bewohner mit dem Schaden gleichzeitig ein Bruch des Gebäudes Glases verbunden ist. Die Gesellschaft behält sich jedoch ihr Regressrecht gegen die Person vor, die für die Schäden haftet. ◼ Entschädigungsmodalitäten im Fall des Verlusts der Dichtigkeit von Isolierverglasungen Für die Anwendung der Selbstbeteiligung gilt jedes Glas, das seine Dichtigkeit verliert, als schadensverursachendes Ereignis. Nicht versichert sind: ◼ Glasbruch der gemeinsam genutzten Teile des Gebäudes, sofern der Versicherte Teileigentümer, Teilmieter oder Mitbewohner ist; ◼ Risse und Splitter; ◼ Brüche - an noch nicht eingebauten oder im Einbau befindlichen Verglasungen, - die bei Arbeiten an den Verglasungen sowie ihrer Rahmen oder Xxxxxx durchgeführt werden mit Ausnahme von Reinigungsarbeiten ohne Versetzung der Verglasung, - an Gewächshäusern und Frühbeetabdeckungen, - an optischen Gläsern und Gegenständen aus Glas, - an Glasscheiben, bei denen es sich um Waren handelt; ◼ an einem Gebäude, das sich im Bau oder Wiederaufbau befindet, umgebaut oder repariert wird, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen den Schäden und diesen Arbeiten besteht; ◼ Kraftfahrzeuge und deren Zubehör, sofern in den Persönlichen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist.;
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Samples: Rahmenvertrag