Common use of Glasbruch Clause in Contracts

Glasbruch. A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folge- schäden sind nicht versichert.

Appears in 2 contracts

Samples: ais-w.com, ais-w.com

Glasbruch. A.2.2.1.5 A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des FahrzeugsPkw. Als Die Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben umfasst Scheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas Glasdächer, Spiegel und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie LeuchtmittelFolgeschäden sind nicht versichert. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs Pkw durch Kurzschluss. Folge- schäden Folgeschäden sind nicht versichert.

Appears in 1 contract

Samples: www.vbed.de

Glasbruch. A.2.2.1.5 A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss1.500 Euro mitversichert. Folge- schäden Sonstige Folgeschäden sind nicht versichert.

Appears in 1 contract

Samples: mein-premiumservice.vkb.de

Glasbruch. A.2.2.1.5 A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs Pkw durch Kurzschluss. Folge- schäden Folgeschäden sind nicht versichert.

Appears in 1 contract

Samples: tffdiscourseupload.s3.dualstack.eu-central-1.amazonaws.com

Glasbruch. A.2.2.1.5 A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren Displays sowie LeuchtmittelMonitoren. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folge- schäden sind nicht versichert.

Appears in 1 contract

Samples: www.kravag.de

Glasbruch. A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des FahrzeugsFahr- zeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas Spie- gelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- Ka- mera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren Mo- nitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch KurzschlussKurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Schäden an den angeschlossenen Aggregaten. Folge- Der Ersatz von Aggregats- schäden sind nicht versichertbeschränkt sich auf 3.000 EUR je Schadenereignis.

Appears in 1 contract

Samples: www.swu.de

Glasbruch. A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben Kunststoff- scheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und TrennscheibenTrenn- scheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und InformationssystemenInformationssys- temen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie LeuchtmittelLeucht- mittel. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs Fahr- zeugs durch KurzschlussKurzschluss einschließlich der dadurch be- dingten Schäden an den angeschlossenen Aggregaten. Folge- schäden sind nicht versichertDer Ersatz von Aggregatsschäden beschränkt sich auf 20.000 EUR je Schadenereignis.

Appears in 1 contract

Samples: www.wgv.de

Glasbruch. A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des FahrzeugsFahr- zeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas Spie- gelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- Ka- mera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind FolgeschädenFolge- schäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch KurzschlussKurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Schäden an den angeschlossenen Aggregaten. Folge- Der Ersatz von Aggregats- schäden sind nicht versichertbeschränkt sich auf 1.500 EUR je Schadenereignis.

Appears in 1 contract

Samples: www.insurancestation.de