Glasbruch. A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folge- schäden sind nicht versichert.
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Samples: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag
Glasbruch. A.2.2.1.5 A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss1.500 Euro mitversichert. Folge- schäden Sonstige Folgeschäden sind nicht versichert.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kraftfahrtversicherung (Akb)
Glasbruch. A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben Kunststoff- scheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und TrennscheibenTrenn- scheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und InformationssystemenInformationssys- temen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie LeuchtmittelLeucht- mittel. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs Fahr- zeugs durch KurzschlussKurzschluss einschließlich der dadurch be- dingten Schäden an den angeschlossenen Aggregaten. Folge- schäden sind nicht versichertDer Ersatz von Aggregatsschäden beschränkt sich auf 20.000 EUR je Schadenereignis.
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Samples: WGV Young&oldtimer Versicherung
Glasbruch. A.2.2.1.5 A.2.2.8 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Die Verglasung gelten umfasst Glas- und Kunststoffscheiben Kunststoff- scheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- Heck- und TrennscheibenSeitenscheiben), Spiegelglas Spie- gelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung Ver- glasung gehören Glas- und Kunststoffteile von elektroni- schen Mess-, Assistenz-Assistenz- und Kamerasystemen, Kamera- Solarmo- dulen, Monitore, sowie Glühbirnen und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittelsonstige Leucht- mittel. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folge- schäden Folgeschäden sind nicht versichert. Eine Entschädigung erbringen wir im Reparaturschaden- fall nur gegen Vorlage der Reparaturrechnung.
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Samples: KFZ Versicherung
Glasbruch. A.2.2.1.5 A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren Displays sowie LeuchtmittelMonitoren. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folge- schäden sind nicht versichert.
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Samples: KFZ Versicherung
Glasbruch. A.2.2.1.5 A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs Pkw durch Kurzschluss. Folge- schäden Folgeschäden sind nicht versichert.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Glasbruch. A.2.2.1.5 A.2.2.8 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des FahrzeugsFahr- zeugs. Als Die Verglasung gelten umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- Heck- und TrennscheibenSeitenscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile Kunststoff- teile von elektronischen Mess-, Assistenz-, Kamera- Assistenz- und InformationssystemenKamerasystemen, Solarmodulen, DisplaysMonitore, Monitoren sowie LeuchtmittelGlühbirnen und sonstige Leuchtmit- tel. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folge- schäden Folgeschäden sind nicht versichert. Eine Entschädigung erbringen wir im Reparaturschadenfall nur gegen Vorlage der Reparaturrech- nung.
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Glasbruch. A.2.2.1.5 A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des FahrzeugsPkw. Als Die Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben umfasst Scheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas Glasdächer, Spiegel und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie LeuchtmittelFolgeschäden sind nicht versichert. Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs Pkw durch Kurzschluss. Folge- schäden Folgeschäden sind nicht versichert.
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Samples: Kraftfahrtversicherung