Common use of Glasbruch Clause in Contracts

Glasbruch. A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spie- gelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Vergla- sung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assis- tenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays sowie Monitoren. Folgeschäden sind nicht versi- chert. Nur wenn eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, über- nehmen wir auch die Einbaukosten einschließlich der Kos- ten für die benötigten Dichtungen. Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden, wenn die beschädigte Verglasung ohne Austausch nach Abstimmung mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird. Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe be- findliche Umweltplakette nicht mehr verwendbar, über- nehmen wir die nachgewiesenen Kosten für den Ersatz. Folgeschäden sind nicht versichert. Mitversichert ist der Austausch der durch den Glasbruch beschädigten Leuchtmittel. Wir ersetzen die erforderlichen und nachgewiesenen Kos- ten für die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes. Hinweis: Für die EasySmart Tarife gelten abweichende Entschädigungsgrenzen. Siehe Punkt P A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahr- zeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versi- chert.

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Glasbruch. A.2.2.5 A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Bei einem Glasbruchschaden entfällt eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nicht ausgewechselt, sondern repariert wird. Eine fiktive Abrechnung bei Glasschäden ist nicht möglich. Muss die Verglasung ausgetauscht werden, erstatten wir auch die dem noch vorhandenen Gültigkeitszeitraum entsprechenden anteiligen Kosten daran angebrachter Vignetten und Plaketten, sofern kein kostenloser Ersatz möglich ist und das Vorhandensein der Vignette oder Plakette in geeigneter Weise nachgewiesen wird. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und TrennscheibenTrennschei- ben), Spie- gelglas Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Vergla- sung Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assis- tenz-Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays Displays, Monitoren sowie Monitoren. Folgeschäden sind nicht versi- chert. Nur wenn eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, über- nehmen wir auch die Einbaukosten einschließlich der Kos- ten für die benötigten Dichtungen. Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden, wenn die beschädigte Verglasung ohne Austausch nach Abstimmung mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird. Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe be- findliche Umweltplakette nicht mehr verwendbar, über- nehmen wir die nachgewiesenen Kosten für den Ersatz. Folgeschäden sind nicht versichert. Mitversichert ist der Austausch der durch den Glasbruch beschädigten Leuchtmittel. Wir ersetzen die erforderlichen Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 In den Tarifvarianten Komfort und nachgewiesenen Kos- ten für die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes. Hinweis: Für die EasySmart Tarife gelten abweichende Entschädigungsgrenzen. Siehe Punkt P A.2.2.6 Versichert Prestige sind Schäden an der Verkabelung des Fahr- zeugs Fahrzeugs durch KurzschlussKurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) versichert. Folgeschäden Der Ersatz von Aggregatschäden ist auf 3.000 EUR (Tarifvariante Komfort) sowie 20.000 EUR (Tarifvariante Prestige) je Schadenereignis begrenzt. Nicht versichert sind nicht versi- chertSchäden an angeschlossenen Geräten, (z. B. Informations- und Unterhaltungssysteme) und sonstigen Folgeschäden.

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Glasbruch. A.2.2.5 A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Bei einem Glasbruchschaden entfällt eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nicht ausgewechselt, sondern repariert wird. Eine fiktive Abrechnung bei Glasschäden ist nicht möglich. Muss die Verglasung ausgetauscht werden, erstatten wir auch die dem noch vorhandenen Gültigkeitszeitraum entsprechenden anteiligen Kosten daran angebrachter Vignetten und Plaketten, sofern kein kostenloser Ersatz möglich ist und das Vorhandensein der Vignette oder Plakette in geeigneter Weise nachgewiesen wird. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spie- gelglas Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Vergla- sung Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assis- tenz-Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays Displays, Monitoren sowie Monitoren. Folgeschäden sind nicht versi- chert. Nur wenn eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, über- nehmen wir auch die Einbaukosten einschließlich der Kos- ten für die benötigten Dichtungen. Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden, wenn die beschädigte Verglasung ohne Austausch nach Abstimmung mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird. Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe be- findliche Umweltplakette nicht mehr verwendbar, über- nehmen wir die nachgewiesenen Kosten für den ErsatzLeuchtmittel. Folgeschäden sind nicht versichert. Mitversichert ist Kurzschlussschäden an der Austausch der durch den Glasbruch beschädigten Leuchtmittel. Wir ersetzen die erforderlichen Verkabelung und nachgewiesenen Kos- ten für die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes. Hinweis: Für die EasySmart Tarife gelten abweichende Entschädigungsgrenzen. Siehe Punkt P A.2.2.6 Kurzschlussfolgeschäden A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahr- zeugs Fahrzeugs durch KurzschlussKurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser). Folgeschäden Der Ersatz von Aggregatschäden ist auf 3.000 EUR je Schadenereignis begrenzt. Nicht versichert sind nicht versi- chertSchäden an angeschlossenen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssys- teme) und sonstige Folgeschäden.

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Glasbruch. A.2.2.5 A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Bei einem Glasbruchschaden entfällt eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nicht ausgewechselt, sondern repariert wird. Eine fiktive Abrechnung bei Glasschäden ist nicht möglich. Muss die Verglasung ausgetauscht werden, erstatten wir auch die dem noch vorhandenen Gültigkeitszeitraum entsprechenden anteiligen Kosten daran angebrachter Vignetten und Plaketten, sofern kein kostenloser Ersatz möglich ist und das Vorhandensein der Vignette oder Plakette in geeigneter Weise nachgewiesen wird. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und TrennscheibenTrennschei- ben), Spie- gelglas Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Vergla- sung Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assis- tenz-Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays Displays, Monitoren sowie Monitoren. Folgeschäden sind nicht versi- chert. Nur wenn eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, über- nehmen wir auch die Einbaukosten einschließlich der Kos- ten für die benötigten Dichtungen. Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden, wenn die beschädigte Verglasung ohne Austausch nach Abstimmung mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird. Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe be- findliche Umweltplakette nicht mehr verwendbar, über- nehmen wir die nachgewiesenen Kosten für den Ersatz. Folgeschäden sind nicht versichert. Mitversichert ist der Austausch der durch den Glasbruch beschädigten Leuchtmittel. Wir ersetzen die erforderlichen Nicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 In den Tarifvarianten Komfort und nachgewiesenen Kos- ten für die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes. Hinweis: Für die EasySmart Tarife gelten abweichende Entschädigungsgrenzen. Siehe Punkt P A.2.2.6 Versichert Prestige sind Schäden an der Verkabelung des Fahr- zeugs Fahrzeugs durch KurzschlussKurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) versichert. Der Ersatz von Aggregatschäden ist auf 3.000 EUR (Tarifvariante Komfort) sowie 20.000 EUR (Tarifvariante Prestige) je Schadenereignis begrenzt. Bei Pkw (Tarifvariante Komfort und Prestige) sowie Krafträder sind Folgeschäden am Akku aufgrund Kurzschlussschäden, sowie Überspannungsschäden aufgrund Blitzschlags bis zu 20.000 EUR mitversichert. Für Überspannungsschäden aufgrund Gewitter (Blitzschlag) ist eine mittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug ausreichend, d. h. der Blitzeinschlag in ein Gebäude oder Ladesäule wird über das Ladekabel an das Fahrzeug übertragen. Nicht versichert sind nicht versi- chertSchäden an angeschlossenen Geräten, (z. B. Informations- und Unterhaltungssysteme) und sonstigen Folgeschäden.

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Glasbruch. A.2.2.5 A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung Ver- glasung des Fahrzeugs. Bei einem Glasbruchschaden entfällt eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nicht ausgewechselt, sondern repariert wird. Eine fiktive Abrechnung bei Glasschäden ist nicht möglich. Muss die Verglasung ausgetauscht werden, erstatten wir auch die dem noch vorhandenen Gültig- keitszeitraum entsprechenden anteiligen Kosten dar- an angebrachter Vignetten und Plaketten, sofern kein kostenloser Ersatz möglich ist und das Vorhandensein der Vignette oder Plakette in geeigneter Weise nach- gewiesen wird. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und TrennscheibenTrennschei- ben), Spie- gelglas Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Vergla- sung Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile Kunststofftei- le von Mess-, Assis- tenz-Assistenz-, Kamera- und InformationssystemenInformations- systemen, Solarmodulen, Displays Displays, Monitoren sowie Monitoren. Folgeschäden sind nicht versi- chert. Nur wenn eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, über- nehmen wir auch die Einbaukosten einschließlich der Kos- ten für die benötigten Dichtungen. Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden, wenn die beschädigte Verglasung ohne Austausch nach Abstimmung mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird. Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe be- findliche Umweltplakette nicht mehr verwendbar, über- nehmen wir die nachgewiesenen Kosten für den ErsatzLeuchtmittel. Folgeschäden sind nicht versichert. Mitversichert ist der Austausch der durch den Glasbruch beschädigten Leuchtmittel. Wir ersetzen die erforderlichen und nachgewiesenen Kos- ten für die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes. Hinweis: Für die EasySmart Tarife gelten abweichende Entschädigungsgrenzen. Siehe Punkt P A.2.2.6 A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung Verkabe- lung des Fahr- zeugs Fahrzeugs durch KurzschlussKurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser). Folgeschäden Der Ersatz von Aggregatschäden ist auf 3.000 EUR je Schadenereignis begrenzt. Nicht versichert sind nicht versi- chertSchäden an angeschlossenen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssysteme) und sonstige Folgeschäden.

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Glasbruch. A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spie- gelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Vergla- sung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assis- tenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays sowie Monitoren. Folgeschäden sind nicht versi- chert. Nur wenn eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, über- nehmen wir auch die Einbaukosten einschließlich der Kos- ten für die benötigten Dichtungen. Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden, wenn die beschädigte Verglasung ohne Austausch nach Abstimmung mit uns durch eine von uns empfohlene Werkstatt repariert wird. Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe be- findliche Umweltplakette befindliche Umwelt- plakette nicht mehr verwendbar, über- nehmen übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für den Ersatz. Folgeschäden sind nicht versichert. Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe be- findliche Vignette nicht mehr verwendbar, übernehmen wir die dem noch vorhandenen Gültigkeitszeitraum entspre- chenden anteiligen Kosten, sofern kein kostenloser Ersatz möglich ist. Mitversichert ist der Austausch der durch den Glasbruch beschädigten Leuchtmittel. Wir ersetzen die erforderlichen und nachgewiesenen Kos- ten für die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes. Hinweis: Für die EasySmart Tarife gelten abweichende Entschädigungsgrenzen. Siehe Punkt P A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahr- zeugs durch KurzschlussKurzschluss einschließlich der dadurch be- dingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Ag- gregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser). Folgeschäden Der Er- satz von Aggregatschäden ist auf 3.000 Euro je Schaden- ereignis begrenzt. Nicht versichert sind nicht versi- chertSchäden an ange- schlossenen Geräten (z. B. Informations- und Unterhal- tungssysteme) und sonstige Folgeschäden.

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