Common use of Glasbruch Clause in Contracts

Glasbruch. A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Sei- ten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Zudem erstatten wir auch die erforderlichen Kosten für die Reinigung des Innenraums nach einem Bruchschaden sowie für den Ersatz von an der Verglasung befindli- chen Vignetten oder Plaketten, wenn die Verglasung aufgrund eines Bruchscha- dens ausgetauscht werden muss. Sonstige Folgeschäden sind nicht versichert. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden an Aggregaten sind bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Schadenfall mitversichert. A.2.2.1.7 Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar verursachte Schäden am Fahrzeug. Hiervon ausgenommen sind Schäden im Fahrzeuginnenraum. Durch den Tierbiss ausgelöste Folgeschäden sind bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Schadenfall mitversichert. A.2.2.1.8 Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchsdieb- stahls (nicht aus dem Fahrzeug), eines Raubs oder räuberischer Erpressung er- setzen wir zusätzlich die zur Schadenverhütung notwendigen Kosten für den Austausch der Fahrzeugschlösser und Fahrzeugschlüssel und die Kosten der Um- programmierung. A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) versichert?

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Samples: wohnwagenversicherungen.de, www.bbbank.de, www.xxv24.de

Glasbruch. A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Sei- ten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Spiegelglas, Abdeckungen von LeuchtenLeuchten und Leucht- mittel (inklusive Xenon-, LED- und Laserlicht). Zudem erstatten wir auch die erforderlichen er- forderlichen Kosten für die Reinigung des Innenraums nach einem Bruchschaden sowie für den Ersatz von an der Verglasung befindli- chen befindlichen Vignetten oder PlakettenPlaket- ten, wenn die Verglasung aufgrund eines Bruchscha- dens Bruchschadens ausgetauscht werden muss. Sonstige Folgeschäden sind nicht versichert. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden an Aggregaten sind bis zu einer Höhe von 3.000 10.000 Eu- ro, bei Elektro- und Hybrid-Pkw bis 20.000 Euro pro Schadenfall mitversichert. A.2.2.1.7 Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar verursachte Schäden am Fahrzeug. Hiervon ausgenommen sind Schäden im FahrzeuginnenraumFahrzeuginnenraum (Insas- senbereich und Kofferraum). Durch den Tierbiss ausgelöste Folgeschäden sind bis zu einer Höhe von 3.000 10.000 Euro, bei Elektro- und Hybrid-Pkw bis 20.000 Euro pro Schadenfall mitversichert. A.2.2.1.8 Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchsdieb- stahls (nicht aus dem Fahrzeug), eines Raubs oder räuberischer Erpressung er- setzen wir zusätzlich die zur Schadenverhütung notwendigen Kosten für den Austausch der Fahrzeugschlösser und Fahrzeugschlüssel und die Kosten der Um- programmierung. A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) versichert?

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Samples: www.bbbank.de

Glasbruch. A.2.2.1.5 A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Sei- ten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Zudem erstatten wir auch die erforderlichen Kosten für die Reinigung des Innenraums Innen- raums nach einem Bruchschaden sowie für den Ersatz von an der Verglasung befindli- chen Ver- glasung befindlichen Vignetten oder Plaketten, wenn die Verglasung aufgrund eines Bruchscha- dens Bruchschadens ausgetauscht werden muss. Sonstige Folgeschäden Folge- schäden sind nicht versichert. A.2.2.1.6 A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch KurzschlussKurz- schluss. Folgeschäden an Aggregaten sind bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Schadenfall mitversichertnicht versichert. A.2.2.1.7 A.2.2.7 Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar verursachte Schäden am FahrzeugFahr- zeug. Hiervon ausgenommen sind Schäden im Fahrzeuginnenraum. Durch den Tierbiss ausgelöste Folgeschäden sind bis zu einer Höhe von 3.000 Euro 2.000,– € pro Schadenfall mitversichert. A.2.2.1.8 A.2.2.8 Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchsdieb- stahls Einbruchsdiebstahls (nicht aus dem Fahrzeug), eines Raubs Raubes oder räuberischer Erpressung er- setzen ersetzen wir zusätzlich die zur Schadenverhütung notwendigen Kosten für den Austausch der Fahrzeugschlösser und Fahrzeugschlüssel und bis zu einem Betrag von 1.000,– € je Schaden. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die Kosten nachfolgenden Ereignisse: A.2.3.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Um- programmierungFahrzeugteilversicherung nach A.2.2. A.2.2.2 Welche Ereignisse A.2.3.2 Versichert sind in der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) versichert?Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbe- anspruchung des Fahrzeugs.

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Samples: www.hvs-online.de