Common use of Gleichstellung Clause in Contracts

Gleichstellung. 1Die Arbeitgeberin achtet die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. 2Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden nicht aufgrund persönlicher Merkmale wie insbesondere Geschlecht, Herkunft, Sprache, Gesundheits- zustand, Zivilstand, familiäre Situation oder Schwangerschaft direkt oder indirekt benachteiligt werden. 3Das Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Stellenausschreibung, Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. 4Die Arbeitgeberin trifft Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstel- lung sowie zur Verhinderung von Diskriminierungen. Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Gleichstellung. 1Die 1 Die Arbeitgeberin achtet die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. 2Sie . 2 Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden nicht aufgrund persönlicher Merkmale wie insbesondere Geschlecht, Herkunft, Sprache, Gesundheits- zustandGesundheitszustand, Zivilstand, familiäre Situation oder Schwangerschaft direkt oder indirekt benachteiligt werden. 3Das wer- den. 3 Das Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Stellenausschreibung, AnstellungAnstel- lung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung von Arbeitsbedingungen, EntlohnungEntlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. 4Die . 4 Die Arbeitgeberin trifft Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstel- lung Gleichstellung sowie zur Verhinderung von Diskriminierungen. Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Gleichstellung. 1Die 1 Die Arbeitgeberin achtet die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. 2Sie . 2 Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden nicht aufgrund persönlicher Merkmale Merk- male wie insbesondere Geschlecht, Herkunft, Sprache, Gesundheits- zustandGesundheitszustand, Zivilstand, familiäre Situation oder Schwangerschaft direkt oder indirekt benachteiligt werden. 3Das . 3 Das Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Stellenausschreibung, Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung von Arbeitsbedingungen, EntlohnungEntloh- nung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. 4Die . 4 Die Arbeitgeberin trifft Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstel- lung Gleichstellung sowie zur Verhinderung von Diskriminierungen. Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung Diskriminie- rung dar.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Gleichstellung. 1Die 1 Die Arbeitgeberin achtet die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. 2Sie . 2 Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden nicht aufgrund persönlicher Merkmale wie insbesondere Geschlecht, Herkunft, Sprache, Gesundheits- zustandGesundheitszustand, Zivilstand, familiäre Situation oder Schwangerschaft direkt oder indirekt benachteiligt werden. 3Das wer- den. 3 Das Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Stellenausschreibung, Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. 4Die . 4 Die Arbeitgeberin trifft Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstel- lung Gleichstellung sowie zur Verhinderung von Diskriminierungen. Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung Ver- wirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag