Gleichstellung. 1Die Arbeitgeberin achtet die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. 2Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden nicht aufgrund persönlicher Merkmale wie insbesondere Geschlecht, Herkunft, Sprache, Gesundheits- zustand, Zivilstand, familiäre Situation oder Schwangerschaft direkt oder indirekt benachteiligt werden. 3Das Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Stellenausschreibung, Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. 4Die Arbeitgeberin trifft Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstel- lung sowie zur Verhinderung von Diskriminierungen. Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Gleichstellung. 1Die 1 Die Arbeitgeberin achtet die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. 2Sie .
2 Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden nicht aufgrund persönlicher Merkmale wie insbesondere Geschlecht, Herkunft, Sprache, Gesundheits- zustandGesundheitszustand, Zivilstand, familiäre Situation oder Schwangerschaft direkt oder indirekt benachteiligt werden. 3Das wer- den.
3 Das Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Stellenausschreibung, AnstellungAnstel- lung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung von Arbeitsbedingungen, EntlohnungEntlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. 4Die .
4 Die Arbeitgeberin trifft Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstel- lung Gleichstellung sowie zur Verhinderung von Diskriminierungen. Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar.
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Gleichstellung. 1Die 1 Die Arbeitgeberin achtet die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. 2Sie .
2 Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden nicht aufgrund persönlicher Merkmale Merk- male wie insbesondere Geschlecht, Herkunft, Sprache, Gesundheits- zustandGesundheitszustand, Zivilstand, familiäre Situation oder Schwangerschaft direkt oder indirekt benachteiligt werden. 3Das .
3 Das Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Stellenausschreibung, Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung von Arbeitsbedingungen, EntlohnungEntloh- nung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. 4Die .
4 Die Arbeitgeberin trifft Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstel- lung Gleichstellung sowie zur Verhinderung von Diskriminierungen. Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung Diskriminie- rung dar.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Gleichstellung. 1Die 1 Die Arbeitgeberin achtet die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. 2Sie .
2 Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden nicht aufgrund persönlicher Merkmale wie insbesondere Geschlecht, Herkunft, Sprache, Gesundheits- zustandGesundheitszustand, Zivilstand, familiäre Situation oder Schwangerschaft direkt oder indirekt benachteiligt werden. 3Das wer- den.
3 Das Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Stellenausschreibung, Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. 4Die .
4 Die Arbeitgeberin trifft Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstel- lung Gleichstellung sowie zur Verhinderung von Diskriminierungen. Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung Ver- wirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag