Common use of Gleichstellung Clause in Contracts

Gleichstellung. 1 Die Arbeitgeberin achtet die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und fördert die Chancengleichheit. 2 Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden vor Diskriminierung aufgrund persönlicher Merkmale wie z.B. Kultur, Herkunft, Sprache, Glauben, sexuelle Orientierung, politische Überzeugung, Geschlechtsidentität, Aussehen, Gesundheitszustand, Alter, Lebensform, familiäre Situation oder Schwanger- schaft geschützt sind und weder direkt noch indirekt benachteiligt werden. 3 Das Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Stellenausschreibung, Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Ent- lohnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung, Personalentwicklung, Wieder- einstieg, Mitwirkung in Arbeitsbereichen und Entscheidgremien, Altersrück- tritt und Entlassung. 4 Die Arbeitgeberin trifft Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung sowie zur Verhinderung von direkt oder indirekt wirkenden Diskriminierungen. Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstel- lung stellen keine Diskriminierung dar. 5 Auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden mit Familien- und Betreuungspflich- ten wird speziell und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Rücksicht genommen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Gleichstellung. 1 Die Arbeitgeberin achtet die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und fördert die Chancengleichheit. 2 Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden vor Diskriminierung aufgrund persönlicher persön- licher Merkmale wie z.z. B. Kultur, Herkunft, Sprache, Glauben, sexuelle OrientierungOrientie- rung, politische Überzeugung, Geschlechtsidentität, Aussehen, GesundheitszustandGesundheits- zustand, Alter, Lebensform, familiäre Situation oder Schwanger- schaft Schwangerschaft geschützt sind und weder direkt noch indirekt benachteiligt werden. 3 Das Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Stellenausschreibung, Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Ent- lohnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung, Personalentwicklung, Wieder- einstieg, Mitwirkung in Arbeitsbereichen und Entscheidgremien, Altersrück- tritt Altersrücktritt und Entlassung. 4 Die Arbeitgeberin trifft Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung sowie zur Verhinderung von direkt oder indirekt wirkenden Diskriminierungen. Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstel- lung stellen keine Diskriminierung dar. 5 Auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden mit Familien- und Betreuungspflich- ten Betreuungspflichten wird speziell und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Rücksicht genommengenom- men.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Gleichstellung. 1 1. Die Arbeitgeberin achtet auf die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und fördert die Chancengleichheit. 2 2. Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden Lernende vor Diskriminierung aufgrund persönlicher Merkmale Merk- male wie z.B. Kultur, Herkunft, Sprache, Glauben, sexuelle Orientierung, politische politi- sche Überzeugung, Geschlechtsidentität, Aussehen, Gesundheitszustand, Alter, Lebensform, familiäre Situation oder Schwanger- schaft Schwangerschaft geschützt sind und weder direkt noch indirekt benachteiligt werden. 3 3. Das Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Stellenausschreibung, AnstellungAn- stellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Ent- lohnungEntlohnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung, Personalentwicklung, Wieder- einstiegWiedereinstieg, Mitwirkung Mit- wirkung in Arbeitsbereichen und Entscheidgremien, Altersrück- tritt Altersrücktritt und EntlassungEntlas- sung. 4 4. Die Arbeitgeberin trifft Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung sowie zur Verhinderung von direkt oder indirekt wirkenden Diskriminierungen. Angemessene Ange- messene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstel- lung Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar. 5 5. Auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden mit Familien- und Betreuungspflich- ten Betreuungspflichten wird speziell und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Rücksicht genommengenom- men.

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Samples: Anstellungsbedingungen

Gleichstellung. 1 Die 1Die Arbeitgeberin achtet die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und fördert die Chancengleichheit. 2 Sie Chancengleicheit. 2Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden vor Diskriminierung aufgrund persönlicher per- sönlicher Merkmale wie z.B. Kultur, Herkunft, Sprache, Glauben, sexuelle Orientierung, politische Überzeugung, Geschlechtsidentität, Aussehen, Gesundheitszustand, Alter, Lebensform, familiäre Situation oder Schwanger- schaft Schwangerschaft geschützt sind und weder direkt noch indirekt benachteiligt werden. 3 Das . 3Das Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Stellenausschreibung, Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Ent- lohnungEntlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung, Personalentwicklung, Wieder- einstiegWiedereinstieg, Mitwirkung in Arbeitsbereichen und Entscheidgremien, Altersrück- tritt Altersrücktritt und Entlassung. 4 Die . 4Die Arbeitgeberin trifft Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung sowie zur Verhinderung von von direkt oder indirekt wirkenden DiskriminierungenDiskriminie- rungen. Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstel- lung Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar. 5 Auf . 5Auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden mit Familien- und Betreuungspflich- ten Betreuungspflichten wird speziell und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Rücksicht genommen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag