Common use of Gleitende Arbeitszeit Clause in Contracts

Gleitende Arbeitszeit. Gleitende Arbeitszeit kann durch Betriebsvereinbarung eingeführt werden. Bei gleitender Arbeitszeit kann die tägliche Arbeitszeit bis zu 10 Stunden betragen. Zeitschulden oder Zeitguthaben sind im Abrechnungszeitraum auszugleichen. Betrieblich ist festzulegen, bis zu welcher Höhe Zeitguthaben oder Zeitschulden in den nächsten Abrech- nungszeitraum übertragen werden können. Die zu übertragenden Zeitguthaben oder Zeitschul- den dürfen jedoch 16 Stunden nicht überschreiten. Kann der Zeitausgleich wegen Krankheit, Urlaub, Dienstreise oder aus ähnlichen Gründen nicht erfolgen, so ist er spätestens im darauffolgenden Abrechnungszeitraum vorzunehmen. Beginn, Ende und Dauer der Pausen können variabel gestaltet werden. Die gesetzlichen Vor- schriften über die Mindestdauer und über die zeitliche Lage der Ruhepausen sind zu beachten. Zeitguthaben und Zeitschulden bleiben bei der Ermittlung der Höhe des Urlaubsentgelts, bei der Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und bei entsprechenden gesetzlichen, tariflichen oder betrieblichen Leistungen des Arbeitgebers außer Ansatz. Zuschlagspflichtige Mehrarbeit ist die über die Dauer der betrieblichen Normalarbeitszeit aus- schließlich der Pausen hinausgehende Arbeit, soweit sie ausdrücklich angeordnet war. Zeitgut- haben sind keine Mehrarbeit. Der Ausgleich von Zeitguthaben darf nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Urlaub erfolgen. In den Fällen der Freistellung von der Arbeit ist bei der Entgeltfortzahlung die zeitliche Lage der betrieblichen Normalarbeitszeit zugrunde zu legen. Wird wöchentlich an 5 Werktagen gearbeitet, so beträgt die betriebliche tägliche Normalarbeits- zeit ein Fünftel der regelmäßigen tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit, soweit betrieblich oder arbeitsvertraglich keine andere tägliche Arbeitszeit vereinbart worden ist. Über eine Aussetzung der Regelung der gleitenden Arbeitszeit ist der Betriebsrat unverzüglich zu unterrichten, sofern nicht nur einzelne Arbeitnehmer betroffen sind. Soll die Regelung der gleitenden Arbeitszeit für mehr als zwei aufeinanderfolgende Arbeitstage ausgesetzt werden, so ist hierfür das Einvernehmen mit dem Betriebsrat erforderlich, sofern nicht nur einzelne Arbeit- nehmer betroffen sind.

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Samples: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag

Gleitende Arbeitszeit. Gleitende Arbeitszeit kann durch Betriebsvereinbarung eingeführt werden. Bei gleitender Arbeitszeit kann die tägliche Arbeitszeit bis zu 10 zehn Stunden betragen. Zeitschulden oder Zeitguthaben sind im Abrechnungszeitraum auszugleichen. Betrieblich Betrieb- lich ist festzulegen, bis zu welcher Höhe Zeitguthaben oder Zeitschulden in den nächsten Abrech- nungszeitraum nächs- ten Abrechnungszeitraum übertragen werden können. Die zu übertragenden Zeitguthaben Zeitgut- haben oder Zeitschul- den Zeitschulden dürfen jedoch 16 Stunden nicht überschreiten. Kann der Zeitausgleich wegen Krankheit, Urlaub, Dienstreise oder aus ähnlichen Gründen nicht erfolgen, so ist er spätestens im darauffolgenden Abrechnungszeitraum darauf folgenden Abrechnungszeit- raum vorzunehmen. Beginn, Ende und Dauer der Pausen können variabel gestaltet werden. Die gesetzlichen Vor- schriften gesetzli- chen Vorschriften über die Mindestdauer und über die zeitliche Lage der Ruhepausen sind zu beachten. Zeitguthaben und Zeitschulden bleiben bei der Ermittlung der Höhe des UrlaubsentgeltsUrlaubsent- gelts, bei der Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und bei entsprechenden entspre- chenden gesetzlichen, tariflichen oder betrieblichen Leistungen des Arbeitgebers außer au- ßer Ansatz. Zuschlagspflichtige Mehrarbeit ist die über die Dauer der betrieblichen Normalarbeitszeit aus- schließlich Normalarbeits- zeit ausschließlich der Pausen hinausgehende Arbeit, soweit sie ausdrücklich angeordnet ange- ordnet war. Zeitgut- haben Zeitguthaben sind keine Mehrarbeit. Der Ausgleich von Zeitguthaben darf nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Urlaub erfolgen. In den Fällen der Freistellung von der Arbeit ist bei der Entgeltfortzahlung die zeitliche Lage der betrieblichen Normalarbeitszeit zugrunde zu legen. Wird wöchentlich an 5 fünf Werktagen gearbeitet, so beträgt die betriebliche tägliche Normalarbeits- zeit Normalarbeitszeit ein Fünftel der regelmäßigen tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit, soweit betrieblich oder arbeitsvertraglich keine andere tägliche Arbeitszeit vereinbart worden ist. Über eine Aussetzung der Regelung der gleitenden Arbeitszeit ist der Betriebsrat unverzüglich un- verzüglich zu unterrichten, sofern nicht nur einzelne Arbeitnehmer betroffen sind. Soll die Regelung der gleitenden Arbeitszeit für mehr als zwei aufeinanderfolgende Arbeitstage aufeinander folgende Ar- beitstage ausgesetzt werden, so ist hierfür das Einvernehmen mit dem Betriebsrat erforderlich, sofern nicht nur einzelne Arbeit- nehmer Arbeitnehmer betroffen sind.

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Samples: Manteltarifvertrag Für Die Chemische Industrie Ost

Gleitende Arbeitszeit. Gleitende Arbeitszeit kann durch Betriebsvereinbarung eingeführt werden. Bei gleitender Arbeitszeit Gem § 4b AZG kann die tägliche Arbeitszeit Normarbeitszeit bis zu auf 10 Stunden betragenverlängert werden. 1. Zeitschulden Überstundenarbeit liegt vor, wenn entweder die Grenzen der zulässigen wöchentlichen Normalarbeits- zeit überschritten werden oder Zeitguthaben die tägliche Normalar- beitszeit überschritten wird, die sich aufgrund der Ver- teilung dieser wöchentlichen Normalarbeitszeit ergibt (§ 6 AZG). Überstunden sind über ausdrückliche Anordnung der Dienstgeberin/des Dienstgebers oder dessen Bevoll- mächtigten geleistete Arbeitsstunden. Dringend notwendig gewordene Überschreitungen der Arbeitszeit, die vorher nicht angeordnet werden konnten, sind grundsätzlich am folgenden Werktag der Dienstgeberin/dem Dienstgeber oder dessen Be- vollmächtigten zur nachträglichen Genehmigung als Überstunden bekannt zu geben. Sofern die Dienst- nehmerin/der Dienstnehmer durch wichtige Gründe daran verhindert ist, muss die Bekanntgabe unmittel- bar nach Wegfall der Verhinderung erfolgen. 2. Die Überstundenentlohnung besteht aus dem Grundstundenlohn und einem Zuschlag. Der Grund- stundenlohn beträgt 1/160 des Brutto-Monatsgehal- tes. Der Überstundenzuschlag beträgt: An Werktagen: – für Überstunden zwischen 6 Uhr und 22 Uhr: 50 % – für Überstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr: 100 % An Sonn- und Feiertagen: – für Überstunden: 100 % 3. Durch Vereinbarung zwischen Dienstgeber/-in und Dienstnehmer/-in kann eine Überstundenpauschale festgelegt werden. Diese Überstundenpauschale darf im Abrechnungszeitraum auszugleichenDurchschnitt der Geltungsdauer die Dienstnehme- rin/den Dienstnehmer nicht ungünstiger stellen als die „Einzelverrechnung der Überstunden“. 4. Betrieblich ist festzulegenFür die Überstundenleistung und Überstundenent- lohnung der Jugendlichen gelten, bis zu welcher Höhe Zeitguthaben oder Zeitschulden in den nächsten Abrech- nungszeitraum übertragen werden können. Die zu übertragenden Zeitguthaben oder Zeitschul- den dürfen jedoch 16 Stunden nicht überschreiten. Kann der Zeitausgleich wegen Krankheitsoweit dieser Kollek- tivvertrag keine günstigere Regelung vorsieht, Urlaub, Dienstreise oder aus ähnlichen Gründen nicht erfolgen, so ist er spätestens im darauffolgenden Abrechnungszeitraum vorzunehmen. Beginn, Ende und Dauer der Pausen können variabel gestaltet werden. Die gesetzlichen Vor- schriften die Be- stimmungen des Bundesgesetzes über die Mindestdauer Beschäfti- gung von Kindern und über die zeitliche Lage Jugendlichen. 5. Überstunden werden spätestens auf den der Ruhepausen sind zu beachtenLeis- tung darauf folgenden Monat ausbezahlt. 6. Zeitguthaben und Zeitschulden bleiben bei der Ermittlung der Höhe des Urlaubsentgelts, bei der Entgeltfortzahlung Überstundenentlohnungen müssen binnen 3 Mona- ten nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und bei entsprechenden gesetzlichen, tariflichen oder betrieblichen Leistungen des Arbeitgebers außer Ansatz. Zuschlagspflichtige Mehrarbeit ist die über die Dauer der betrieblichen Normalarbeitszeit aus- schließlich der Pausen hinausgehende Arbeit, soweit sie ausdrücklich angeordnet war. Zeitgut- haben sind keine Mehrarbeit. Der Ausgleich von Zeitguthaben darf nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Urlaub erfolgen. In den Fällen der Freistellung von der Arbeit ist bei der Entgeltfortzahlung die zeitliche Lage der betrieblichen Normalarbeitszeit zugrunde zu legen. Wird wöchentlich an Auszahlungszeitpunkt gem Ziffer 5 Werktagen gearbeitet, so beträgt die betriebliche tägliche Normalarbeits- zeit ein Fünftel der regelmäßigen tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit, soweit betrieblich oder arbeitsvertraglich keine andere tägliche Arbeitszeit vereinbart worden ist. Über eine Aussetzung der Regelung der gleitenden Arbeitszeit ist der Betriebsrat unverzüglich zu unterrichten, sofern nicht nur einzelne Arbeitnehmer betroffen sind. Soll die Regelung der gleitenden Arbeitszeit für mehr als zwei aufeinanderfolgende Arbeitstage ausgesetzt gel- tend gemacht werden, so ist hierfür das Einvernehmen mit dem Betriebsrat erforderlich, sofern nicht nur einzelne Arbeit- nehmer betroffen sindansonsten erlischt der An- spruch.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte in Spedition & Logistik

Gleitende Arbeitszeit. Gleitende Arbeitszeit kann durch Betriebsvereinbarung eingeführt werden. Bei gleitender Arbeitszeit kann die tägliche Arbeitszeit bis zu 10 Stunden betragen. Zeitschulden oder Zeitguthaben sind im Abrechnungszeitraum auszugleichen. Betrieblich Be- trieblich ist festzulegen, bis zu welcher Höhe Zeitguthaben oder Zeitschulden in den nächsten Abrech- nungszeitraum Abrechnungszeitraum übertragen werden können. Die zu übertragenden übertra- genden Zeitguthaben oder Zeitschul- den Zeitschulden dürfen jedoch 16 Stunden nicht überschreitenüber- schreiten. Kann der Zeitausgleich wegen Krankheit, Urlaub, Dienstreise oder aus ähnlichen Gründen nicht erfolgen, so ist er spätestens im darauffolgenden Abrechnungszeitraum Abrech- nungszeitraum vorzunehmen. Beginn, Ende und Dauer der Pausen können variabel gestaltet werden. Die gesetzlichen Vor- schriften ge- setzlichen Vorschriften über die Mindestdauer und über die zeitliche Lage der Ruhepausen Ru- hepausen sind zu beachten. Zeitguthaben und Zeitschulden bleiben bei der Ermittlung der Höhe des UrlaubsentgeltsUrlaubs- entgelts, bei der Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und bei entsprechenden gesetzlichen, tariflichen oder betrieblichen Leistungen des Arbeitgebers Arbeit- gebers außer Ansatz. Zuschlagspflichtige Mehrarbeit ist die über die Dauer der betrieblichen Normalarbeitszeit aus- schließlich Normal- arbeitszeit ausschließlich der Pausen hinausgehende Arbeit, soweit sie ausdrücklich aus- drücklich angeordnet war. Zeitgut- haben Zeitguthaben sind keine Mehrarbeit. Der Ausgleich von Zeitguthaben darf nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Urlaub erfolgen. In den Fällen der Freistellung von der Arbeit ist bei der Entgeltfortzahlung die zeitliche zeit- liche Lage der betrieblichen Normalarbeitszeit zugrunde zu legen. Wird wöchentlich an 5 Werktagen gearbeitet, so beträgt die betriebliche tägliche Normalarbeits- zeit Normalarbeitszeit ein Fünftel der regelmäßigen tariflichen wöchentlichen ArbeitszeitArbeits- zeit, soweit betrieblich oder arbeitsvertraglich keine andere tägliche Arbeitszeit vereinbart worden ist. Über eine Aussetzung der Regelung der gleitenden Arbeitszeit ist der Betriebsrat unverzüglich zu unterrichten, sofern nicht nur einzelne Arbeitnehmer betroffen sind. Soll die Regelung der gleitenden Arbeitszeit für mehr als zwei aufeinanderfolgende aufein- anderfolgende Arbeitstage ausgesetzt werden, so ist hierfür das Einvernehmen mit dem Betriebsrat erforderlich, sofern nicht nur einzelne Arbeit- nehmer Arbeitnehmer betroffen sind.

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Samples: Manteltarifvertrag