Governance. [Zutreffende Governance-Struktur für das tägliche Management des Projekts sowie eine Governance- Struktur für Eskalationen einfügen.]
Governance. Allgemeine Bestimmungen
Governance. Die Gesellschaft bekennt sich zu einem integren und gesetzeskonformen Handeln nach national und international anerkannten Standards, übernimmt unternehmeri- sche Verantwortung und achtet auf die Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeiten. Alle Mitarbeitenden, unsere Lieferanten sowie Dritte, die mit uns in geschäftlicher Beziehung stehen, müssen sich an die geltenden Gesetze des jeweiligen Landes halten, in dem sich der Standort befindet. Als weltweit tätiges Unternehmen gelten somit auch die Gesetze und Regelungen eines jeden Standorts, in dem wir Ge- schäfte betreiben. Die Missachtung dieser Gesetze kann zivil-, straf- und arbeits- rechtliche Folgen haben. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Rahmen des Rechnungsle- gungsprozesses soll eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfas- sung aller geschäftlichen Vorgänge und Transaktionen gewährleisten. Ziel des in- ternen Kontrollsystems zur Konsolidierung der in den Konzernabschluss einbezoge- nen Tochterunternehmen ist es sicherzustellen, dass gesetzliche Normen, Rech- nungslegungsvorschriften und interne Anweisungen zur Rechnungslegung einge- halten werden. Änderungen daran werden fortlaufend bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert und entsprechend berücksich- tigt. Neben definierten Kontrollen sind systemtechnische und manuelle Abstim- mungsprozesse, die Trennung zwischen ausführenden und kontrollierenden Funk- tionen sowie die Einhaltung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen wesentlicher Bestandteil des internen Kontrollsystems. Ferner hat die Gesellschaft ein systematisches, mehrstufiges Risikomanagement- system installiert und organisatorisch verankert, welches grundsätzlich auch Nach- haltigkeitsrisiken identifiziert, bewertet und kommuniziert. Die Identifizierung von we- sentlichen Risiken erfolgt durch eine Kombination aus Bottom-up- und Top-down- Analyse anhand festgelegter Risikofelder. Die so ermittelten Risiken werden anhand ihrer monetären Auswirkung auf die Ertrags- und/oder Finanzlage der Gesellschaft und ihrer erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit in Bezug auf einen einjährigen Be- trachtungshorizont bewertet. Im Fokus der Betrachtung liegt jeweils auf dem wahr- scheinlichsten Risikoszenario. Bei der Risikobewertung wird ferner zwischen Brutto- und Nettobewertung unterschieden. Danach werden die identifizierten Risiken aktiv gemanagt und vom operativ verantwortlichen Management gesteuert. Zudem ist bei der Gesellschaft ein ...
Governance. 85 Allgemeine Bestimmungen § 86 Auslagerung
Governance. In case of doubt, the German version of these General Terms and Conditions shall be authoritative.
Governance. 2.3.1. SAP fungiert als Auftragsverarbeiter, und der Auftraggeber sowie die Entitäten, denen er die Nutzung des SAP Support oder der Professional Services gestattet, fungieren als Verantwortliche im Sinne des DPA.
Governance. Der Lieferant ist verpflichtet, die menschenrechtlichen und ökologischen Auswirkungen seiner Geschäftsak- tivitäten zu bestimmen, zu analysieren, zu priorisieren und entsprechende Maßnahmen zur Behebung oder Minderung dieser festzulegen. Dabei sollen insbesondere die Interessen von gefährdeten Personengrup- pen, wie beispielsweise Kindern, Frauen, indigenen Gemeinschaften oder Migranten/Flüchtlingen berück- sichtigt werden. Der Lieferant ist verpflichtet, die notwendigen personellen Kapazitäten bereitzustellen und Managementsysteme, Prozesse und Richtlinien auszuarbeiten und umzusetzen, um die hier beschriebenen Anforderungen in seinen Betrieben zu etablieren und zu monitoren. Dazu zählt auch die Durchführung von Trainings, um Mitarbeitern über die Inhalte zu Informieren.
Governance. 2 Auswahlprozess 3 Due-Diligence-Prozess 4 Risikomanagement & Monitoring ▪ Der EDLF wird in Schuldverschreibungen investieren, die durch granulare Kreditportfolien besichert sind, die von einer Vielzahl ausgewählter digitaler Kreditgeber stammen ▪ Die Unterschiede in den Betriebsmodellen digitaler Kreditgeber erfordern einen mehrstufigen Auswahl- und Investitionsprozess ▪ Umfangreiche Due-Diligence-, Risikomanagement- und Überwachungsprozesse bilden die Kernelemente des Portfoliomanagements Investmentkomitee Risikokomitee Umfang ▪ Auswahl der digitalen Kreditgeber ▪ Identifikation von Investitionsmöglichkeiten ▪ Analyse der Investment Pipeline ▪ Due-Diligence ▪ Beratung bei der Portfolioallokation ▪ Vorschläge zur Durchführung von Investitionen ▪ Überwachung und Überprüfung der Portfolioperformance hinsichtlich des Risiko-/Ertragsbudgets ▪ Monatlicher Portfoliobericht ▪ Überprüfung der Richtlinien ▪ Überwachung der Anlagelimits und der Covenants ▪ Überwachung und Überprüfung der Portfolioallokation und des Konzentrationslimits ▪ Überwachung des Währungs- und Liquiditätsrisikos ▪ Überwachung der Sicherheiten ▪ NPL-Überwachung ▪ Überprüfung von Wertminderung/Ausfällen ▪ Frühzeitige Ausfälle lösen Überprüfung aus ▪ Überwachung der Kreditgeber ▪ Überprüfung der Richtlinien Frequenz Mindestens monatlich Mindestens monatlich Abstimmungs- mechanismus Entscheidungen basierend auf Mehrheit der Stimmen der Mitglieder Entscheidungen basierend auf Mehrheit der Stimmen der Mitglieder Um in die Due-Diligence-Phase zu gelangen, müssen potenzielle Kreditgeber innerhalb eines mehrstufigen Auswahlverfahrens verschiedene Kriterien erfüllen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur hochwertige Kreditgeber auf dem Markt ausgewählt werden. Erste Sichtung ▪ Von CrossLend gepflegte und regelmäßig aktualisierte Datenbank mit allgemeinen Informationen über potenzielle digitale Kreditgeber ▪ Derzeit befinden sich mehr als 700 digitale Kreditgeber im CrossLend-Netzwerk ▪ Scoring-Modell-Analyse Formaler Genehmigungsprozess ▪ Benchmarking basierend auf einer Investment-Scorecard, die Informationen über den digitalen Kreditgeber, Track Record, Anlageklasse, Anlageregionen, Währung, Rendite, Reporting sowie Gebühren berücksichtigt. ▪ Analyse des Kreditportfolios ▪ Nach dem Screening auf der Grundlage von hauptsächlich qualitativen Datenpunkten werden digitale Kreditgeber mit einer hohen Punktzahl dann auf der Grundlage ihres historischen Kreditbuchs quantitativ analysiert, um diejen...
Governance. 16.1 Der Lieferant verpflichtet sich dazu Korruption, Erpressung, Untreue, Geldwäsche und Unterschlagung in jeglicher Form zu verbieten, selber nicht zu praktizieren oder in seiner eigenen Lieferkette zu dulden.
Governance. 124. Um das reibungslose Funktionieren der künftigen Beziehungen sicherzustellen, verpflichten sich die Parteien, einen regelmäßigen Dialog zu führen und solide, effiziente und wirksame Vereinbarungen für dessen Gestaltung, Überwachung, Durchführung, Überprüfung und Entwicklung im Laufe der Zeit sowie für die Streitbeilegung und Durchsetzung auf der Grundlage der im Austrittsabkommen festgelegten Vereinbarungen unter vollständiger Achtung ihrer jeweiligen Rechtsordnung zu treffen.