Güteprüfung. (§ 12 Nr. 2) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftrag- nehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
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Samples: www.kiel.de
Güteprüfung. (§ 12 Nr. 2Nummer 2 VOL/B) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftrag- nehmer Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
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Samples: als-stendal.de
Güteprüfung. (§ 12 Nr. 2VOL/B) Verlangt der Auftraggeber die Auftraggeberin eine im Vertrag nicht vereinbarte GüteprüfungGüte- prüfung, werden dem Auftrag- nehmer der Auftragnehmerin die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
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Samples: www.deutsche-rentenversicherung.de
Güteprüfung. (§ 12 Nr. 2) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftrag- nehmer Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
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Samples: www.wassernord.de