Höchstentschädigung. Der Versicherer ersetzt versicherte Schäden auf Erstes Risiko in der nachgewiesenen Höhe un- ter Berücksichtigung eines vereinbarten Selbst- behaltes. Die Entschädigung ist begrenzt auf
6.1 EUR 300.000,00 je Schadenfall und
6.2 EUR 500.000,00 je Schadenereignis und
6.3 EUR 1.000.000,00 für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Höchstentschädigung. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versi- cherter Kosten ist je Versicherungsfall (siehe § 1) auf die im Versiche- rungsschein vereinbarte Höchstentschädigung begrenzt.
Höchstentschädigung a. Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.6.1.h. Die Entsorgungskosten, die Zulassungskosten und die Mobilitätspauschale nach A.2.6.1.a werden nicht auf die Höchstentschädigung angerechnet.
b. Wenn Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben, gilt: - Wir verzichten Ihnen gegenüber außer bei Pkw in der KfzPolice-classic auf unser Recht, die Leistung zu kürzen. Dies gilt nicht bei Entwendung des Fahrzeugs oder wenn Sie den Schaden infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt haben. In diesem Fall werden wir unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. - Bei Pkw in der KfzPolice-classic werden wir unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
a. Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs-, Verschleiß- und Folgeschäden. Beispiele für Folgeschäden sind Kraftstoffverlust, Wertminderung außerhalb von A.2.6.6.f, Zulassungskosten außerhalb von A.2.6.1.a, Überführungskosten außerhalb von A.2.6.1.h, Verwaltungskosten, Rechtsanwaltskosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
b. Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet.
Höchstentschädigung. Die versicherten Gefahren sind mit dem vertraglich vereinbarten und auf der Polizze dokumentierten Betrag der Höchstentschädigung begrenzt. Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Abwehr oder Minderung des Schadens macht, werden nur insoweit ersetzt, als sie mit der Entschädigung zusammen den Betrag der Höchstentschädigung nicht übersteigen, es sei denn, dass sie auf einer Weisung des Versicherers beruhen.
Höchstentschädigung. Je Versicherungsfall und Versicherungsjahr beträgt unsere Ersatz- leistung höchstens 30.000 EUR.
Höchstentschädigung. Die Höchstentschädigung ist auf 1.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt. Vermögensfolgeschäden werden nicht ersetzt.
Höchstentschädigung. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt Für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres ist die Entschädigung auf 10.000 EUR begrenzt (Jahres- höchstleistung).
Höchstentschädigung. In jedem Fall ist die Höchstentschädigung (Hauptentschädigung plus Zusatzentschädigung) begrenzt auf 250.000 EUR je Schadensfall und versicherter Sache. Sachen mit einem Wert größer 250.000 EUR kön- nen jeder Zeit über den Makler angefragt werden.
Höchstentschädigung. Die Entschädigung ist begrenzt durch die Versicherungs- summe zuzüglich allfällige Kosten gemäss vorstehendem Art. A4 c).
Höchstentschädigung. Die Höchstentschädigung ist auf 3.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Sofern für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung ver- einbart wurde, gilt diese nicht bei einer Neuwertentschädigung.