Haftung und Entschädigung. Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag, Digital Protection Insurance
Haftung und Entschädigung. Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtetver- pflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen des- sen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer Versi- cherer bestehen.
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Haftung und Entschädigung. Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens entstan- denen Xxxxxxxx verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben demsel- ben Versicherer bestehen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Cyberrisiko Versicherung
Haftung und Entschädigung. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entge- verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen genzunehmen betreffend hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
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