Common use of Haftung und Gewährleistung Clause in Contracts

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

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Samples: Endbenutzer Lizenzvertrag, Endbenutzer Lizenzvertrag, Endbenutzer Lizenzvertrag

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet 8.1. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Konzepte, Designs, Layouts, Entwürfe, Texte, Fotos und weist die angegebenen Funktionen aufReinzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur REINGOLD. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr Dies gilt insbesondere für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmerswettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbei- ten und die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-Die Agentur REIN- GOLD ist nicht verpflichtet, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur Inhalte vorher juristisch überprüfen zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdenlassen. 6.2 Offensichtliche Mängel 8.2. Mit der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb Genehmigung von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird Entwürfen, Texten, Reinausführungen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschickenVerantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw8.3. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn Mit der Freigabe von Produktion und Veröffentlichung stellt der Auftraggeber die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist Agentur REINGOLD grundsätzlich von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhender Haftung frei. 8.4. Die Haftung Agentur REINGOLD haftet für indirekte entstandene Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausge- hender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit 8.5. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Lizenznehmer Agentur REIN- GOLD anzuzeigen. Unterbleibt die seitens Anzeige innerhalb dieser Frist, gelten die Leistungen der STAR FINANZ angebotenen Agentur XXXXXXXX als mängelfrei und online vertragsgerecht angenommen. 8.6. Weist eine Leistung bzw. Lieferung Mängel auf oder fehlen ihr die zugesicherten Eigenschaften und hat der Auftraggeber die- se fristgerecht angezeigt, so hat die Agentur XXXXXXXX nach ihrer Xxxx das Recht zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmtNachbesserung, Nachlieferung oder Neuer- stellung. Sie kann durch die Agentur REINGOLD verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Eine Selbstvornahme durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Mehrmalige Nachbesserungen und Nachlieferungen sind statthaft. 8.7. Schadensersatz oder eine angemessene Minderung der Vergütung bzw. eine Rückgängigmachung des Vertrags kann der Auftraggeber erst dann verlangen, wenn die Nachbesserungen bzw. Nachlieferungen innerhalb angemessener Frist fehlgeschla- gen sind und der Auftraggeber der Agentur bei Fristsetzung angekündigt hat, dass er sich im Rahmen Falle des fruchtlosen Fristablaufs die Beseitigung des Mangels ablehnen werde. 8.8. Die Gewährleistung umfasst nicht Mängel am Werk, die aus der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufenVerarbeitung von mangelhaftem Material resultieren, soweit dieser etwaige Mangel welches der Auftraggeber an die Agentur REINGOLD zur Verarbeitung geliefert hat. Mehraufwendungen für die Agentur, die durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt Lie- ferung von mangelhaftem Material durch den Auftraggeber entstehen, werden könnengesondert berechnet. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog8.9. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder ProgrammbestandteileDie Behebung von nicht unter die Gewährleistung fallenden Mängeln sowie die nach Auftragserteilung gewünschten Ände- rungen, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurdenbei der Agentur REINGOLD zu zusätzlichen Aufwand führen, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtwerden gesondert in Rechnung gestellt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 10.1 Titan Networks haftet nach den Vorschriften des Produkthaf- tungsgesetzes oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschrif- ten für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Personen- schäden sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflich- ten (Kardinalpflichten). 10.2 Für sonstige Schäden haftet Titan Networks, wenn der Scha- den von Titan Networks, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbei- tern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verur- sacht worden ist. Die Software Haftung von Titan Networks ist getestet und weist gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB bei leicht fahrlässiger Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften begrenzt auf den ver- tragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei geschäftlichen Kunden ist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr Haftung für leichtfahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. 10.3 Für reine Vermögensschäden haftet Titan Networks, ihre ge- setzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen bei der Er- bringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Eignung Öffent- lichkeit der Software bezüglich Höhe nach begrenzt gemäß § 44a TKG. Hierbei wird gegenüber Kunden, die ihrerseits Telekommunikationsdienstleis- tungen für die Öffentlichkeit anbieten, die Haftung auf die Summe der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich Mindesthaftungsbeträge begrenzt, mit denen der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenKunde ge- genüber seinen geschädigten Endkunden haftet. Die Haftung für indirekte Schäden vorsätzliche Schadensverursachung ist ausgeschlossenin jedem Fall unbegrenzt. 6.4 Soweit 10.4 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Titan Networks nur, wenn Titan Networks deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Lizenznehmer Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, dass in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert wer- den können. Hat der Kunde keine regelmäßige, tägliche Da- tensicherung seiner Daten gefertigt, beschränkt sich die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online Wie- 10.5 Titan Networks übernimmt keine Haftung für Inhalte von In- formationen oder Daten, die von Dritten im Telekommunikations- netz zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmtgestellt werden. 10.6 Titan Networks ist berechtigt, kann er sich technische Anlagen und/oder Teile davon auszutauschen bzw. technische Änderungen vorzu- nehmen. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gege- benenfalls einen neuen Systemstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenUmstel- lungsproblemen. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor10.7 Der Kunde hat Titan Networks bei einer möglichen Mängel- beseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, zur Verbesserung insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern und er- forderlichenfalls zu entfernen. Hat der Erweiterung Kunde vor Beginn der Version Fehlerbeseitigungsarbeiten seinen Datenbestand nicht ge- sichert, so entfällt jegliche Haftung von Titan Networks für etwaigen Datenverlust. 10.8 Titan Networks weist darauf hin, dass es nach dem Lizenznehmer sogderzeiti- gen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. 10.9 Titan Networks garantiert nicht, dass eingesetzte oder be- reitgestellte Hard- und Software den Anforderungen von Kunde genügt oder für bestimmte Anwendungen geeignet ist, oder dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen Titan Networks gewähr- leistet gegenüber Kunden nur, dass eingesetzte oder Programmbestandteilebereitge- stellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, die mit großer Sorgfalt unter normalen Betriebsbedingungen und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sindbei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtbekannte Fehler seitens des Herstellers über- nimmt Titan Networks keinerlei Gewährleistung.

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Samples: Titan E Mail Services Agreement, Service Agreement

Haftung und Gewährleistung. 6.1 12.1. Die Software ist getestet Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, sofern der auf Schadenersatz gerichtete Mängelanspruch nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter oder eines von uns eingesetzten Erfüllungsgehilfen beruht oder der Schaden in der Verletzung von Körper und weist die angegebenen Funktionen aufLeben liegt oder wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nurGleiches gilt, wenn es um die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenVertragszweckes gefährdet wird, geht (Kardinalpflichten). Die Haftung für indirekte Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt unberührt. 12.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Waren unverzüglich bei Empfang zu überprüfen. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 14 Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Mängel an einem Teil der Lieferung führen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Verbrauchsmaterialien und sogenannte Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er 12.3. Die Gewährleistung erstreckt sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen Fehler oder ProgrammbestandteileFehlfunktionen, die mit großer Sorgfalt mangelnder Kompatibilität eines zusätzlichen, vom Besteller mit dem von uns gelieferten Produkt zusammenhängen, es sei denn, dies wurde in der Auftragsbestätigung so vereinbart. Wir haften ferner nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt Behandlung, Nichtbeachtung der Aufstellbedingungen, natürliche Abnutzung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse usw. zurückgehen, sofern diese nicht durch uns oder einem von uns eingeschalteten Erfüllungsgehilfen verschuldet wurden. 12.4. Eine Rüge berechtigt den Besteller nicht, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sindfällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern. 12.5. Für die Nutzung der Beta-Funktionen Durch unsachgemäß ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten und sonstige Eingriffe durch den Lizenznehmer giltBesteller oder Dritte, dass die mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen, wird jede Gewährleistung aufgehoben. 12.6. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Lizenznehmer Nacherfüllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu. Mängel an einem Teil der Lieferung führen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. 12.7. Ansprüche des Bestellers sind ungeachtet des Rechtsgrundes auf die Fälle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder der von uns eingesetzten Erfüllungsgehilfen beschränkt. Dies gilt nicht für Xxxxxxx aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch eine fahrlässige Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder der von uns eingesetzten Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Absatz findet ferner keine Anwendung auf die wesentlichen Verpflichtungen dieses Vertrages, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind („Kardinalpflichten“). Das gleiche gilt für unabdingbare Haftung, z.B. nach dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtProdukthaftungsgesetz (ProdHaftG). Die Haftung ist hinsichtlich der Höhe jedoch auf den bei Vertragsschluss gewöhnlicherweise zu erwartenden Schaden begrenzt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung und Gewährleistung. 6.1 (1) Die Software EFACH erbringt ihre Leistungen fachmän- nisch und sorgfältig. In ihre Kundenlösungen wer- den immer Drittprodukte eingebunden, wie z.B. eine SQL-Datenbank. Der Kunde ist getestet sich bewusst, dass dies die Releaseplanung beeinflussen und weist zu Lieferverzögerungen sowie technischen Prob- lemen führen kann. Bei Problemen und Fehlern dieser Drittprodukte informiert die angegebenen Funktionen aufEFACH den Kunden umgehend. STAR FINANZ Die EFACH übernimmt keine Haftung für Schäden, welche aufgrund von fehler- haften Drittprodukten verursacht wurden. (2) EFACH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von ihr gewartete Software ununterbrochen und fehlerfrei, in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, Program- men und Informationssystemen funktioniert. (3) Für die vom Kunden gelieferten Informationen, Daten, Bilder etc. ist dieser selber verantwortlich. Der Kunde bestätigt, dass er über die entspre- chenden Nutzungsrechte verfügt und dass die In- halte und die Nutzung nicht gegen geltendes Recht (z.B. rechts- oder sittenwidrige Inhalte, Ur- heberrechte Dritte etc.) verstossen. (4) Für Leistungen, welche Dritte oder externe Be- rater auf Wunsch des Kunden erbringen, über- nimmt die EFACH keine Haftung und keine Ge- währleistung. (5) Keine Gewährleistung übernimmt die EFACH für Mängel, welche durch Eingriffe des Kunden in die Software verursacht worden sind. Die für die Eignung Behebung solcher Fehler notwendigen Aufwen- dungen werden dem Kunden nach aktuellen Dienstleistungspreisen der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdenEFACH in Rechnung gestellt. 6.2 Offensichtliche Mängel (6) Die EFACH haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Verschulden und dies nur bis maximal zur Höhe der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigenVertragssumme. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer Für leichte Fahrlässig- keit wird die Software kostenfrei an Haftung ausgeschlossen. Zudem haf- tet die EFACH nicht für entgangenen Gewinn, Da- tenverluste, Reputationsverluste und andere Fol- geschäden. (7) Die EFACH haftet auch nicht, wenn sie die Er- bringung der Leistungen aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrechen oder ganz einstellen muss. Als höhere Gewalt gelten insbesondere un- vorhersehbare erhebliche Betriebsstörungen, Grippefälle, Pandemien, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen, Anweisungen der Ob- rigkeit, besonders intensive Naturereignisse, krie- gerische Ereignisse und Aufruhr. (8) Die EFACH sichert dem Kunden zu, dass sie die notwendigen Rechte besitzt, um ihm den Vertragshändler in Zif- fer 7 bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden Lizenzvertrag umschriebenen Ge- brauch am Lizenzmaterial verschaffen zu können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile(9) Der Kunde verpflichtet sich, die mit großer Sorgfalt EFACH über allfällige Anspruchsanmeldungen Dritter umge- hend zu informieren. Der EFACH steht es frei, den Prozess selber zu führen oder dem Kunden die Befugnis zu übertragen. In jedem Fall stellt der Kunde die EFACH von allen Forderungen Dritter, einschliesslich aller Kosten, wie beispielsweise Anwalts- und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurdenGerichtskosten, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sindfrei. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch Eine von EFACH getroffene Erledigung ist für den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtKunden in jedem Fall bindend.

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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 18.1 Die Software ProjektpartnerInnen kennen die mit der Durchführung der Forschungsarbeiten verbundenen Erfolgsrisiken. Sie werden auf die Arbeiten alle Sorgfalt verwenden, die für eine sinnvolle Durchführung notwendig ist getestet und weist sich um die angegebenen Funktionen aufErreichung des angestrebten Ergebnisses bemühen. STAR FINANZ übernimmt keine Die ProjektpartnerInnen sichern einander die Erbringung von Forschungsleistungen entsprechend dem Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Erbringung sowie die Einhaltung internationaler Standards für vergleichbare Forschungsvorhaben zu. 18.2 Eine weitere Haftung, sowie die Gewähr für die Eignung Erzielung des angestrebten Ergeb- nisses können die ProjektpartnerInnen jedoch nicht übernehmen. Sie stehen auch nicht dafür ein, dass die angestrebten Forschungsergebnisse industriell oder kauf- männisch verwertet werden können. Die ProjektpartnerInnen haften hinsichtlich der Software bezüglich Forschungsergebnisse insbesondere auch nicht wechselseitig für entgangenen Ge- winn oder sonstige Vermögensschäden oder für sonstige Schäden, die im Zusam- menhang mit der beabsichtigten Verwendung der erzielten Forschungs- und Entwicklungsergeb- nisse bei ProjektpartnerInnen oder bei Dritten entstehen. Werden die angestrebten Forschungs- und Entwicklungsergebnisse nicht erreicht, hat kein/keine Projektpart- nerIn Anspruch auf Rückgewährung erbrachter Leistungen. 18.3 Der/Die KonsortialführerIn haftet nicht für Schäden, die aus einer budgetbedingten, verzögerten Auszahlung der öffentlichen Förderungen von Seiten der FFG an den/die KonsortialführerIn entstehen. 18.4 Die ProjektpartnerInnen gewährleisten und haften einander nicht für die Vollständig- keit und Richtigkeit der übergebenen Informationen. Ausgenommen sind Fälle des LizenznehmersVorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. 18.5 Die ProjektpartnerInnen haften einander für die Einhaltung der gesetzlichen Best- immungen und behördlichen Auflagen. STAR FINANZ übernimmt bezüglich Sie haften einander weiters für die Einhal- tung der Überlassung von Alpha-Bestimmungen des jeweils mit ihnen abgeschlossenen Förderungsvertra- ges und aller sonstigen vertraglichen Bestimmungen. 18.6 Soweit für die gemeinsame Forschung öffentliche Förderungsgelder verwendet werden, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt entsprechend dem Förderungsvertrag und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken den Förderungsbe- dingungen zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdenauch alle sonstigen relevanten Bestimmungen einzu- halten. Im Fall des Eintritts eines Rückforderungsgrundes haftet der/die jeweilige da- für verantwortliche ProjektpartnerIn gegenüber dem Bund für die Rückzahlung je- weils anteilig bis zur Höhe des ihm/ihr gewährten Förderungsbetrages.27 Verletzt ein/eine ProjektpartnerIn die Förderungsbedingungen oder den Förderungsvertrag und führt dies zu Kürzungen, Einstellung bzw. zur Rückzahlung oder zur Ausset- zung von Förderungsmitteln, hat er/sie die anderen ProjektpartnerInnen für alle dar- aus resultierenden Nachteile unabhängig vom Grad des Verschuldens vollkommen schad- und klaglos zu halten. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb 18.7 Werden von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nurDritten aus dem gegenständlichen Forschungsvorhaben heraus sonsti- ge Ansprüche gegen einen/eine ProjektpartnerIn geltend gemacht, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ so haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung In- nenverhältnis der/die verursachende ProjektpartnerIn verschuldensunabhängig. Dieser/Diese hat die übrigen ProjektpartnerInnen vollkommen schad- und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenklaglos halten. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

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Samples: Konsortialvertrag

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten7.1. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt Besteller ist bekannt, dass wir als Großhändler über keine technischen Produktions- und er akzeptiert sie auchPrüfmittel verfügen und daher elektronische Bauteile nicht prüfen können. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt Besteller hat die Ware nach Erhalt unverzüglich – v.a. auf eigene Gefahr sichtbare Schäden, Mängel, Gewicht und Ausmaß, Menge, Identität, Warenart und Vollständigkeit – zu prüfen. Der Besteller ist verpflichtet, elektronische Bauteile unverzüglich auf Güte und Qualität zu überprüfen. Abweichungen von vereinbarter Güte und Qualität sowie offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind vom Besteller unverzüglich ab Erhalt der Lieferung zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Besteller ebenfalls unverzüglich, nachdem er von ihnen erfahren hat, bei uns geltend zu machen. Versäumt der Besteller die Rüge binnen einer Ausschlussfrist von 7 Tagen, gilt die gelieferte Ware auch in Ansehung des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdenMangels als genehmigt. 6.2 Offensichtliche Mängel 7.2. Nimmt der Software hat Besteller eine Veränderung der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschickengelieferten Ware vor, kann er Ansprüche auf Gewährleistung nur geltend machen, wenn er nachweist, dass ein Mangel nicht auf seine Maßnahme zurückzuführen ist. 6.3 7.3. Ist die von uns gelieferte bewegliche Sache fehlerhaft und liegt kein Verbrauchsgüterkauf vor, so besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz nur nach den folgenden Bestimmungen: a. Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzwVerjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der gelieferten Waren – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. ErsatzlieferungDies jedoch nicht in den Fällen des § 438 I Nr.1, § 438 I Nr.2, § 479 oder § 634a I Nr.2, jeweils BGB. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung Die im vorstehenden Satz genannten Ansprüche unterliegen in diesen Fällen einer Verjährungsfrist von drei Jahren, im Falle von § 479 BGB bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren. Die gesetzlichen Bestimmungen über Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt. b. Die Verjährungsfristen nach (a) gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Absatzes (a.) Satz 1. c. Die Verjährungsfristen nach (a) und (b) gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. d. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Lieferung. e. Nimmt der Besteller eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung nurund Schadensersatz nur zu, wenn er sich diese Rechte wegen des Mangels bei der Annahme schriftlich vorbehält. f. Bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit der Sache oder bei Vorliegen eines sonstigen Sachmangels nach § 434 I S. 2 BGB / § 633 II S. 2 BGB, nehmen wir bei fristgerechter Rüge nach unserer Xxxx Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) vor. g. Wurde von uns eine zweimalige Beseitigung des Mangels versucht oder eine einmalige Nachlieferung einer mangelfreien Sache vorgenommen und konnte der vorhandene Mangel dadurch nicht beseitigt werden, so kann der Besteller anstelle der Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache den Kaufpreis mindern oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. h. Wird unsere fällige Leistung nicht oder mangelhaft erbracht, so kann der Besteller Schadensersatz nur verlangen: h1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die Nachbesserung bzwauf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder seitens unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; h2. Ersatzlieferung fehlgeschlagen für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder seitens unserer gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder Erfüllungsgehilfen oder auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits oder seitens unserer gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen; Kardinalpflichten sind dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; h3. für Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist und die Haftung der Höhe nach auf den Nettolieferwert der schadhaften Teile, maximal auf den typischerweise zu erwartenden Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit. Zwingende Vorschriften aus dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurdeProdukthaftungsgesetz werden durch vorstehende Regelungen nicht berührt. Eine weitergehende Gewährleistung Haftung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung – insbesondere auch für indirekte Schäden ist Mangelfolgeschäden – ausgeschlossen. 6.4 Soweit i. Eine Änderung der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenverbunden. 6.5 STAR FINANZ behält 7.4. Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen den Parteien Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben bezeichneten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen auch zugunsten der Dritten. 7.5. Im Falle von sich vor, als unberechtigt herausstellenden Beanstandungen verpflichtet sich der Besteller zur Verbesserung und Tragung der Erweiterung uns für die Überprüfung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtBeanstandungen entstandenen Kosten.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Haftung und Gewährleistung. 6.1 7.1 Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufenbestimmt sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 434 ff und 633 ff BGB, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnennachfolgende Regelungen nicht etwas anderes bestimmen. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile7.2 Beanstandungen, die mit großer Sorgfalt den Lieferumfang, Sachmängel, Falschlieferungen und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurdenMengenab- weichungen betreffen, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind, soweit dies durch zumutbare Untersuchungen feststellbar ist, unverzüglich nach Erhalt des Produkts schriftlich geltend zu machen. Erkennbar beschädigte Verpackungen sind unmittelbar bei Zugang beim Zustelldienst zu beanstanden. 7.3 nteam haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet nteam nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungsgehilfen von nteam. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Nutzung auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von nteam oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters von nteam oder eines Erfüllungsgehilfen von nteam beruhen, sowie für eine Beschaffenheit der Beta-Funktionen Sache, für die nteam eine Garantie übernommen hat. 7.4 In Fällen, die nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. die garantierte Beschaffenheit von Sachen betreffen, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Summe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. 7.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 7.6 Für Mängel der Ware der Dienstleistung oder des Werkes leistet nteam nach eigener Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Soweit Ergänzungen in der Anwendung von Computerprogrammen, insbesondere in Kombination mit anderen Programmen durchzuführen sind und diese Anwendungen nicht vereinbart sind, sind diese zusätzlich zu vergüten und gelten nicht als Mängel. 7.7 Der Kunde muss nteam offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang bzw. Entgegennahme des Produkts schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden tritt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Lizenznehmer giltMangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 7.8 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt das Produkt beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert des mangelhaften Produkts. Dies gilt nicht, wenn nteam die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. 7.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. 7.10 Als Beschaffenheit des Produkts gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheits- angabe des Produkts dar. 7.11 Wird bei Ankunft der Sendung eine Beschädigung festgestellt, so muss der Empfänger sich dieses sofort auf dem Frachtbrief bestätigen lassen. 7.12 Bei Zahlungsverzug kann nteam die Gewährleistung verweigern, bis der Besteller seine Zahlungspflicht in dem Umfang erfüllt, die dem Wert der Lieferung von nteam abzüglich eines den vorhandenen Mängeln entsprechenden Kaufpreises entspricht. 7.13 nteam übernimmt gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung für Xxxxxxx, die dadurch bedingt sind, dass die vom Auftraggeber beauftragten und beteiligten Drittfirmen ihre Leistungen nicht, verspätet oder nicht ordnungsgemäß erbringen. 7.14 Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Lizenznehmer dem Haftungs- Auftraggeber ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass er nachweist, dass dies für den Fehler nicht ursächlich ist. 7.15 nteam kann die Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit nteam aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist und Gewährleistungsausschluss zustimmtnteam nachweisen kann, dass sie den Fehler nicht zu vertreten hat. 7.16 Für gelieferte Ersatzstücke und Nachbesserungs- maßnahmen leistet nteam wie für den Gegenstand der Lieferung und / oder Leistung Gewähr. Die Gewährleistungsfrist für nachgebesserte oder ersetzte Teile bzw. Leistungen beginnt mit deren Einbau / Wiederinbetriebnahme.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet und weist 11.1. Es gelten die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für Bestimmungen über die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und gesetzliche Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Lieferung des Produktes an den Kunden und sogar Datenverluste auftretenist auf 2 Jahre beschränkt. 11.2. Dem Lizenznehmer Besteht ein von uns zu vertretender Mangel, so verpflichten wir uns nach unserer Xxxx zu Verbesserung, Preisminderung oder Ersatzlieferung auf unsere Kosten. Können wir jedoch keinen derartigen Mangel feststellen, sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auchunsere Kunden verpflichtet, etwaige Versandkosten zu ersetzen. 11.3. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. 11.4. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war und ist verpflichtet, uns im Fall behaupteter Mängel die Überprüfung des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und HaftungsausschlussLiefergegenstandes zu gestatten. Nebenkosten im Zusammenhang mit der Mängelbehebung gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiertfür Gewährleistungsarbeiten, die nicht bei uns erfolgen, die erforderlichen Hilfskräfte usw. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdenunentgeltlich bereitzustellen. 6.2 Offensichtliche 11.5. Ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche, wenn Mängel aufgrund unrichtiger Montage, Nichtbeachtung der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler Montagehinweise bzw. STAR FINANZ zurückschickenGebrauchsanweisungen, Überbeanspruchung der Teile, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien durch den Kunden entstehen. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen11.6. Die Haftung für indirekte Schäden Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit 11.7. Reicht der Lizenznehmer Kunde zu seinem Auftrag erforderliche Unterlagen wie Zeichnungen, Muster u. a. ein, die seitens technische Mängel enthalten, dann haftet der STAR FINANZ angebotenen Kunde für dadurch entstehende Mängel und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnendadurch entstehenden Kosten. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung 11.8. Unsere Haftung außerhalb des Produkthaftungsgesetzes besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bzw. für den Ersatz von Folge- und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sogVermögensschäden und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Beta-Funktionen zur Verfügung Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtmachen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software Das Produkt ist getestet und weist die angegebenen in der Kurzdokumentation/Online-Hilfe bzw. auf der Internetseite des Lizenzgebers veröffentlichten und beschriebenen Funktionen auf. STAR FINANZ Der Li- zenzgeber übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software des Produktes bezüglich der beabsichtigten beabsich- tigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ Die windata GmbH & Xx.XX übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen Produkten keinerlei Haftung und GewährleistungGe- währleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können kön- nen Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken Risi- ken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und HaftungsausschlussHaftungsaus- schluss, was der Nutzer Verwender ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt vorge- führt werden. 6.2 . Offensichtliche Mängel der Software des Produktes hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen zwei Wochen seit Ablieferung bzw. Bereitstellung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ den Lizenzgeber anzuzeigen. Versteckte Ver- steckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung mind. zwei Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferung Ersatzlieferungen fehlgeschlagen ist sind und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ Lizenzgeber gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 40 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossenausge- schlossen. STAR FINANZ Der Lizenzgeber haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers gegenüber dem Lizenzgeber sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ des Lizenzgebers angebotenen und online zur Verfügung Verfü- gung gestellten Softwareaktualisierungen Programmaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen Rah- men der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit so- weit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen Programmaktualisie- rungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

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Samples: Lizenz Und Nutzungsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 1) Der Datenbestand der Corona-Datenplattform beinhaltet Daten aus verschiedenen Daten- quellen. Für die Richtigkeit der Daten aus der Originalquelle wird keine Haftung übernommen. 2) Die Software ist getestet auf der Corona-Datenplattform angebotenen Datenbestände werden auf Basis statisti- scher Auswertungen von Datensubstanzen sowie auf Basis erteilter Informationen von dritter Seite erstellt. Recherche und weist die angegebenen Funktionen aufBearbeitung aller Datensubstanzen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung Da in Daten bzw. statistischen Auswertungen grundsätzlich Fehlerquoten im- manent sind, kann eine fehlerfreie Lieferung nur im Rahmen des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- Üblichen zugesagt und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt ein- gehalten werden. 6.2 Offensichtliche Mängel 3) Für Xxxxxx, die durch die Datenübermittlung auftreten, wird keine Haftung übernommen. 4) Die Nutzung der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler Corona-Datenplattform kann aus technischen Gründen eingeschränkt oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigenzeitweise unterbrochen werden. Der Lizenznehmer Nutzungsanspruch wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschickennur im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten gewährt. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt 5) Für Schäden, die durch Nachbesserung bzwStörungen an Leitungen, Servern oder sonstigen Einrichtungen entste- hen, die nicht dem Verantwortungsbereich der infas 360 unterliegen, übernimmt diese keine Haftung. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nurEbenso wenig trifft sei eine Haftung, wenn die Nachbesserung bzwDatenbank nicht gemäß den Bestim- mungen dieses Lizenzvertrages genutzt wird. 6) Treten Mängel auf, sind diese unverzüglich der infas 360 anzuzeigen. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Die Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt. 7) Für Xxxxxxx wegen der Verletzung des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenvon infas 360, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen haftet diese nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für indirekte Bei leichter Fahrlässigkeit haftet infas 360 nur auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Lizenzvertrages überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer vertrauen durfte, durch infas 360, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt worden ist. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

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Samples: Online License Agreement

Haftung und Gewährleistung. 6.1 8.1 Haftungs- und Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der AG allfällige durch die Leistung von HEAVYLOG verursachte Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich (auch per Fax oder per e-mail) bekannt zu geben. Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen aufvollständige Darlegung des Sachverhaltes hat vom AG innerhalb von drei Werktagen nach Auftreten des Mangel bzw. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung Schadens zu erfolgen. Äußerlich nicht erkennbare Mängel bzw. Schäden sind der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-HEAVYLOG schriftlich unverzüglich nach deren Entdeckung, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen5 Werktagen nach Beendigung der betreffenden Leistung bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler Erfolgt diese Mängelrüge bzw. STAR FINANZ zurückschickenSchadensbekanntgabe nicht fristgerecht, gilt dies als Abnahme der von HEAVYLOG erbrachten Leistungen und stehen dem AG gegenüber der HEAVYLOG keine Ansprüche zu. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung 8.2 Alle Schadenersatzansprüche gegenüber HEAVYLOG aus welchem Grund immer, insbesondere aus Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Verzug, Verschulden vor oder Minderung nurbei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Rechtshandlung oder aus einem anderen Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer giltAG beweist, dass der Lizenznehmer Schaden von HEAVYLOG oder ihr zuzurechnenden Gehilfen infolge grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens verursacht wurde (ausgenommen sind Personenschäden). 8.3 HEAVYLOG haftet ferner nicht für Zufall oder höhere Gewalt und auch nicht für (Mangel-)Folgeschäden, für den Ersatz von entgangenem Gewinn, Zinsverlust und für Schäden, die aus Ansprüchen Dritter entstehen. 8.4 Im Übrigen ist die Haftung der HEAVYLOG auf einen Betrag von EUR 50.000,-- beschränkt. 8.5 Vom AG beigestellte Einweiser, Anschläger, Koordinatoren uns sonstiges Personal gelten ebenso nicht als Gehilfen von HEAVYLOG wie vom AG bzw. tatsächlich vom Polier, Baustellenleiter oder Partieführer eingesetztes Personal. HEAVYLOG haftet nicht für Beratungen oder Auskunftserteilungen, zu denen sie nicht gesondert schriftlich beauftragt wurde. 8.6 Der AG nimmt zur Kenntnis, dass für Kranhebearbeiten eine Kranhakenlastversicherung abzuschließen ist. HEAVYLOG deckt über Wunsch und auf Rechnung des AG eine derartige Transport- bzw. Hebegutversicherung ein. Sofern der AG eine derartige Versicherung selbst abschließt, ist er verpflichtet, mit dem Haftungs- jeweiligen Versicherer eine Vereinbarung zu treffen, die HEAVYLOG von Regressansprüchen frei hält (Regressverzicht). Jedenfalls hat der AG einen allfälligen, über einen Betrag von EUR 50.000,-- hinausgehenden Wert der zu hebenden und Gewährleistungsausschluss zustimmttransportierenden Güter der HEAVYLOG offen zu legen und schriftlich bekannt zu geben. Die Nichtangabe oder falsche Angabe von Werten bzw. Unterlassung einer Versicherungseindeckung führt zu einem Mitverschulden des AG. 8.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung. HEAVYLOG erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Xxxx durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Rückabwicklung des Auftrages (Rückzahlung des bezahlten Entgelts) innerhalb von vier Wochen ab Reklamation. Der AG hat der HEAVYLOG eine angemessene Frist zur Mängelbehebung oder Nachtrag des Fehlenden zu setzen. Der AG verzichtet auf die Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrages.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 9.1. Die Software ist getestet Vertragsparteien kennen die mit einem Forschungs- und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auchEntwicklungsprojekt verbundenen Erfolgsrisiken. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt Auftragnehmer gewährleistet die Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt sowie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, nicht aber das tatsächliche Erreichen des Projektzieles oder wirtschaftliche Verwertbarkeit der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse. 9.2. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen wurde, bleibt die Haftung des Auftragnehmers in allen Fällen auf eigene Gefahr ausschließlich vom Auftragnehmer verursachte Schäden beschränkt. Jede darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie Schäden an aufgezeichneten Daten sind ausgeschlossen. Die Haftung des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und HaftungsausschlussAuftragnehmers ist auch ausgeschlossen, was wenn ohne nachweisliche Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen und/oder Ergänzungen an der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt vereinbarten Leistung vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommen werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen9.3. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschickenAuftragnehmer haftet nicht bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme für Personenschäden. 6.3 9.4. Darüber hinaus ist die Haftung mit der Höhe des im Forschungs- und Entwicklungsauftrag genannten Preises beschränkt. 9.5. Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzwvorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sowie die persönliche Haftung dieser. 9.6. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung Soweit der Auftragnehmer aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Zusage die Herstellung oder Minderung nurLieferung eines Werkes als vereinbarungsgemäße Leistung schuldet, wenn finden bei Mängeln die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer betreffenden Regelungen des ABGBs nur nach Maßgabe dieses Vertragesnachfolgender Absätze Anwendung. 9.7. Weitergehende Schadensersatzansprüche Der Auftragnehmer leistet ausschließlich für solche Mängel Gewähr, die zum Zeitpunkt der Übergabe oder Abnahme der Leistung vorhanden waren. Den Beweis, dass Mängel zu diesem Zeitpunkt vorhanden waren, hat der Auftraggeber zu erbringen. 9.8. Der Auftraggeber hat Mängel des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz Auftragnehmers unverzüglich und in nachvollziehbarer Form unter Bekanntgabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Voraussetzung für jede Fehlerbeseitigung ist, dass der Mangel schriftlich mitgeteilt wurde und im Falle von Software reproduzierbar ist. 9.9. Der Auftragnehmer wird Gewährleistungsmängel, die vom Auftraggeber in schriftlicher Form gemeldet wurden, durch Verbesserung beseitigen. Gelingt dem Auftragnehmer die Mängelverbesserung nicht, kann der Auftraggeber Preisminderung oder grober Fahrlässigkeit beruhenWandlung nur nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer schriftlich gesetzten weiteren angemessenen (mindestens 30-tägigen) Nachfrist geltend machen. 9.10. Die Haftung Ein Ersatz von Kosten für indirekte Schäden eine Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber oder Dritte (Ersatzvornahme) ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit 9.11. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr, wenn die Mängelrüge nicht unverzüglich schriftlich erhoben wurde, wenn der Lizenznehmer Mangel auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben oder mangelhafter Beistellung oder Mitwirkung des Auftraggebers beruht, oder wenn die seitens Leistungen des Auftragnehmers ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Auftraggeber oder Dritten verändert werden. Geringfügige Mängel bleiben außer Betracht. 9.12. Beseitigt der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen Auftragnehmer solche Mängel, für die er nicht in Anspruch nimmteinzustehen hat, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufeneine angemessene Vergütung verlangen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenes gilt Punkt 5 sinngemäß. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor9.13. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate (bei Software 6 Monate), zur Verbesserung und jeweils beginnend mit der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sogAbnahme bzw. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch Teilabnahme; für den Lizenznehmer giltFall, dass der Lizenznehmer Auftraggeber die Abnahme unberechtigter Weise verweigert, mit der Erklärung der Abnahmebereitschaft (6.1.). 9.14. Wegen des Mangels selbst kann der Auftraggeber zunächst auch als Schadenersatz nur die Verbesserung oder den Austausch verlangen; erst wenn die Voraussetzungen für eine Preisminderung oder Vertragsbeendigung nach diesen ALB vorliegen, ist der Auftraggeber zum Geldersatz aus dem Haftungs- Titel des Schadenersatzes berechtigt; auch für solche Schadenersatzansprüche gilt Punkt 9.2. 9.15. Ereignisse höherer Gewalt, die den Auftragnehmer oder einen seiner Vorlieferanten treffen, berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und Gewährleistungsausschluss zustimmteiner angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als Ereignisse höherer Gewalten gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein: • alle Einwirkungen von Naturgewalten, wie zum Beispiel Erdbeben, Blitz-schlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen; • Epidemien oder sonstige Ausbrüche von Krankheiten oder Seuchen; • ferner Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme, Transportzerstörungen, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff- und Energieausfall; • Betriebsstörungen wie z.B. Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 18.1 Die Software ProjektpartnerInnen kennen die mit der Durchführung der Forschungsarbeiten ver- bundenen Erfolgsrisiken. Sie werden auf die Arbeiten alle Sorgfalt verwenden, die für eine sinnvolle Durchführung notwendig ist getestet und weist sich um die angegebenen Funktionen aufErreichung des angestreb- ten Ergebnisses bemühen. STAR FINANZ übernimmt keine Die ProjektpartnerInnen sichern einander die Erbringung von Forschungsleistungen entsprechend dem Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Erbringung, sowie die Einhaltung internationaler Standards für ver- gleichbare Forschungsvorhaben zu. 18.2 Eine weitere Haftung, sowie die Gewähr für die Eignung Erzielung des angestrebten Ergebnis- ses können die ProjektpartnerInnen jedoch nicht übernehmen. Sie stehen auch nicht dafür ein, dass die angestrebten Forschungsergebnisse industriell oder kaufmännisch verwertet werden können. Die ProjektpartnerInnen haften hinsichtlich der Software bezüglich Forschungs- ergebnisse insbesondere auch nicht wechselseitig für entgangenen Gewinn oder sons- tige Vermögensschäden oder für sonstige Schäden, die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verwendung der erzielten Forschungs- und Entwicklungsergebnisse bei Konsortial- partnerInnen oder bei Dritten entstehen. Werden die angestrebten Forschungs- und Entwicklungsergebnisse nicht erreicht, hat kein/keine ProjektpartnerIn Anspruch auf Rückgewährung erbrachter Leistungen. 18.3 Der/Die KonsortialführerIn haftet nicht für Schäden, die aus einer budgetbedingten, verzögerten Auszahlung der öffentlichen Förderungen von Seiten der FFG an den/die KonsortialführerIn entstehen. 18.4 Die ProjektpartnerInnen gewährleisten und haften einander nicht für die Vollständig- keit und Richtigkeit der übergebenen Informationen. Ausgenommen sind Fälle des LizenznehmersVorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. 18.5 Die ProjektpartnerInnen haften einander für die Einhaltung der gesetzlichen Bestim- mungen und behördlichen Auflagen. STAR FINANZ übernimmt bezüglich Sie haften einander weiters für die Einhaltung der Überlassung von Alpha-Bestimmungen des Förderungsvertrages und aller sonstigen vertraglichen Bestim- mungen. 18.6 Soweit für die gemeinsame Forschung öffentliche Förderungsgelder verwendet wer- den, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt entsprechend dem Förderungsvertrag und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken den Förderungsbedingun- gen zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdenauch alle sonstigen relevanten Bestimmungen einzuhalten. Im Fall des Eintritts eines Rückforderungsgrundes haftet der/die jeweilige dafür verant- wortliche ProjektpartnerIn gegenüber dem Bund für die Rückzahlung jeweils anteilig bis zur Höhe des ihm/ihr gewährten Förderungsbetrages27. Verletzt ein/eine Projekt- partnerIn die Förderungsbedingungen oder den Förderungsvertrag und führt dies zu Kürzungen, Einstellung, bzw. zur Rückzahlung oder zur Aussetzung von Förderungsmit- teln, hat er/sie die anderen ProjektpartnerInnen für alle daraus resultierenden Nachteile unabhängig vom Grad des Verschuldens vollkommen schad- und klaglos zu halten. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software 18.7 Werden von Dritten, aus dem gegenständlichen Forschungsvorhaben heraus, sonstige Ansprüche gegen einen/eine ProjektpartnerIn geltend gemacht, so haftet im Innenver- hältnis der/die verursachende ProjektpartnerIn verschuldensunabhängig. Die- ser/Diese hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschickenübrigen ProjektpartnerInnen vollkommen schad- und klaglos halten. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur18.8 Sind mehrere ProjektpartnerInnen für einen Anspruch verantwortlich, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur so haften diese ProjektpartnerInnen nach Maßgabe dieses Vertragesihrer Verursachung entsprechend den vorgehen- den Bestimmungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie Kann das Ausmaß der Verursachung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossenfestgestellt werden, so haften diese ProjektpartnerInnen zu gleichen Teilen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

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Samples: Konsortialvertrag

Haftung und Gewährleistung. 6.1 1. Die Software ist getestet Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate nach Auslie- ferung oder 1500 Betriebsstunden, je nachdem was zuerst eintrifft, ausgenommen alle Teile die dem Verschleiß un- terliegen. 2. Die Gewährleistungsverpflichtung der Firma Rädlinger Ma- schinen- und weist Stahlbau GmbH beschränkt sich auf die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiertNachbesserung. Diese Versionen findet bei der Firma Rädlinger Ma- schinen- und Stahlbau GmbH statt, sodass die nachzubes- sernden Gegenstände dieser auf Kosten des Bestellers zu- zusenden sind. Die Nachbesserungsverpflichtung besteht nicht, solange der Besteller fällige Bezahlungen nicht leis- tet. Solange die Firma Rädlinger Maschinen- und Stahlbau GmbH hinsichtlich Ihrer Nachbesserungspflicht nicht in Verzug ist, sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigenweitergehende Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nurDies gilt nicht, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen nicht möglich ist und oder dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie Besteller zweifelsfrei nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossenzu- gemutet werden kann. 6.4 Soweit 3. Eigene Nachbesserungsversuche des Bestellers ziehen den Verlust sämtlicher Gewährleistungsrechte nach sich, soweit diese nicht nachweislich unschädlich waren. 4. Zur Wahrung seiner Rechte muss der Lizenznehmer Besteller ohne schuldhaftes Zögern nach Erhalt der Ware diese auf Män- gel sorgfältig untersuchen. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Diese Anzeige muss die seitens der STAR FINANZ angebotenen festgestellten Mängel zweifelsfrei wiedergeben. Erst später feststellbare und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich festgestellte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. 5. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Gewährleistung Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrläs- sigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungs- maßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorg- falt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung ei- ner wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung nicht jedoch auf einen etwaigen Softwaremangel berufenden Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 6. Die sich aus Abs. 5 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit dieser etwaige wir einen Mangel durch arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenBeschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsge- setz. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor7. Die Regelung des § 439 Abs. 3 BGB wird ausgeschlossen, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, so dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtBesteller keinen Ersatz von Ein- oder Ausbau- kosten verlangen kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 12 Mängelansprüche (1) Mängel der gelieferten Software (Sach- und Rechtsmängel) einschließlich der Dokumentation und sonstiger Unterlagen werden vom Lizenzgeber innerhalb der Mängelhaftungsfrist von einem Jahr beginnend mit der Ablieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Anwender oder Lizenznehmer behoben. Dies geschieht nach Xxxx des Lizenzgebers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Software (Ersatzlieferung). Sofern die Software zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an den Lizenzgeber zurückzugeben ist, treffen den Lizenzgeber die hierfür anfallenden Transportkosten. (2) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Anwender oder Lizenznehmer nach seiner Xxxx den Kaufpreis herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auchbeiden letztgenannten Ansprüche regeln sich nach § 13 dieses Vertrags. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen Xxxxxxxxxxxxx nicht öffentlich vorgeführt werdenaus. 6.2 Offensichtliche Mängel (3) Von einem Fehlschlagen der Software hat Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nurgewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung bzw. oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber unmöglich ist, wenn sie vom Lizenzgeber verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. (1) Die Ansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegender Klausel. (2) Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers beruhen, haftet dieser unbeschränkt. (3) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Lizenzgeber unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz oder grober und grobe Fahrlässigkeit beruhenauch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Lizenzgeber nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Absatz 4 dieser Haftungsklausel. (4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die Höhe des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss. (5) Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossenDatenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 6.4 Soweit (6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des Lizenzgebers. (7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG). (1) Der Anwender oder Lizenznehmer wird die seitens gelieferte Software einschließlich der STAR FINANZ angebotenen Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmtDokumentation sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, kann er sich die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen dem Lieferanten innerhalb weiterer 8 Werktage mittels eingeschriebenen Briefs auf dem der Dokumentation beiliegenden Formular gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. Die Vorgaben des Mängelformulars sind zu beachten. (2) Mängel, die im Rahmen der Gewährleistung und Haftung beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufenfeststellbar sind, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenmüssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Absatz 1 dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden. 6.5 STAR FINANZ behält (3) Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Beide Vertragsparteien sind sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer giltdarüber bewusst, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- Einsatz biometrischer Verfahren in Sicherheitssystemen mit Risiken behaftet ist, die ein besonderes Knowhow erfordern, und Gewährleistungsausschluss zustimmtdass der Einsatz von Gesamtprogrammen ggf. weitere, über die laborativen Nachweisergebnisse des Lizenzgebers hinausgehende, praxisnahe Testversuche des Lizenznehmers erfordert.

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Samples: Lizenzvereinbarung

Haftung und Gewährleistung. 6.1 8.1 Auf Schaden- oder Aufwendungsersatz (im Folgenden: Schadenersatzhaftung), gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haftet SUBCTECH nur, soweit seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für alle Leistungen wie Hardware, Software oder Dienst- und Serviceleistungen. Ansprüche Dritter jeglicher Art gegenüber dem Käufer können grundsätzlich gegenüber SUBCTECH nicht geltend gemacht werden. Die Haftung der SUBCTECH aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. 8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist getestet die Schadenersatzhaftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 8.3 Der Käufer ist Unternehmer. Gewährleistungsrechte bei dem Kauf gebrauchter Sachen sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist bei dem Kauf neuer Sachen beträgt ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder §479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor. Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §634a Nr.2 oder 3 BGB eine längere Frist vor. Des Weiteren hat der Käufer gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel oder Mengenabweichungen zu untersuchen, eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen; die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind vom Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Versäumt ein Käufer die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. 8.4 Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mangelanzeige begründet ist, ist SUBCTECH berechtigt, nach ihrer Xxxx statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Das Recht zur Nachbesserung hat SUBCTECH beim Kauf nicht, wenn und weist soweit der Käufer Rückgriffansprüche gemäß den §§ 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB geltend macht. SUBCTECH ist verpflichtet, ihr Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der formgerechten Mängelanzeige auszuüben. Andernfalls geht es auf den Käufer über. Schlägt die angegebenen Funktionen aufNachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) bzw., wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, Schadenersatz zu verlangen. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr Die Kosten einer Fehlerüberprüfung fallen dem Käufer zur Last, wenn SUBCTECH nachweist, dass der von dem Käufer gerügte Xxxxxx nicht vorgelegen hat. 8.5 Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach der Gefahrtragung infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und solcher chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter vorgenommenen Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die Eignung daraus entstehenden Folgen aufgehoben. 8.6 Gewährleistungsansprüche sind insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Ware weiterverarbeitet hat oder Reparaturen von anderen Personen als von SUBCTECH anerkanntem Personal vornehmen ließ, es sei denn, diese Reparaturen werden mit schriftlichen Einverständnis von SUBCTECH vorgenommen. Derselbe Sachverhalt ist auf Änderungen an installierter Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmersanzuwenden. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und HaftungsausschlussGarantiezusagen, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen die mit den Bedingungen dieser Gewährleistungsregeln unvereinbar sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen oder im Widerspruch stehen, sind für SUBCTECH nicht öffentlich vorgeführt bindend, wenn sie nicht schriftlich von SUBCTECH bestätigt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich 8.7 Der Käufer darf nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei Erkennen eines Mangels keine Änderungen an den Vertragshändler bzwgelieferten Waren und/oder ausgeführten Leistungen vornehmen oder die Nachbesserung, ohne dass SUBCTECH hiermit in Verzug ist, selbst vornehmen. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen Andernfalls ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer 8.8 Der Haftungsausschluss bzw. die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmtHaftungsbeschränkung gelten nicht, kann er sich soweit im Rahmen Falle der Gewährleistung und Haftung Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schaden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist damit nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenverbunden. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor8.9 Nachbesserungen erfolgen grundsätzlich in den Niederlassungen von SUBCTECH. Die Ware ist SUBCTECH kostenfrei frei Haus / Kiel zu überstellen. Reparaturen oder Wartungen vor Ort, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteileauch aus berechtigten Gewährleistungsansprüchen heraus, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurdensind grundsätzlich kostenpflichtig, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtaußer sie wurden gesondert vertraglich vereinbart.

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Samples: Sales Contracts

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet und weist 7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die angegebenen Funktionen aufer selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr Davon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Eignung Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Software bezüglich Verletzung des Lebens, des Körpers oder der beabsichtigten Verwendung Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Ansprüche des LizenznehmersAuftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. STAR FINANZ übernimmt bezüglich Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Überlassung Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Alpha-, Beta-, Test- Arbeiten und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Konzepten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers insoweit entfällt. 7.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Gefahr Rechnung durchzuführen. 7.6 In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt Auftrags bekannt werden. 6.2 Offensichtliche 7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von 8 Tagen seit zwei Wochen nach Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder ProgrammbestandteileWerkes, die mit großer Sorgfalt Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für Rügepflicht gilt die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtWerkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (Agg)

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software 15.1 AktivCall haftet – gleich aus welchem Grund – nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: 15.2 Dem Kunden ist getestet bekannt, dass die Leistungen von AktivCall nach der Maßgabe der Bereitstellung und weist Verfügbarkeit von Netzen durch Teilnehmernetz- Kunden und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege erbracht werden können. AktivCall übernimmt daher keine Gewährleistung für die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung seiner Leistungen. 15.3 AktivCall gewährleistet die Erbringung seiner Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes. 15.4 AktivCall übernimmt keine Gewähr Haftung für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des LizenznehmersÜbermittlungsfehler gleich welcher Art. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- Dies gilt insbesondere für Übermittlungen und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auchWeitergaben etwaiger rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdenKunde ist insbesondere weder rechtsgeschäftlicher Erklärungs- noch Zustellungsempfänger für AktivCall und/oder dessen Gesprächspartner. 6.2 Offensichtliche Mängel 15.5 Eine Haftung von AktivCall für Sperrungen oder Ausfälle (auch Teilausfälle) der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler Dienste des Providers bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung der Servicerufnummer(n) und/oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung andere Dienste oder des Telefonnetzes ist ausgeschlossen. STAR FINANZ Allgemeine Vergütungs- oder Schadenersatzansprüche können erst dann durch den Anbieter an den Teilnehmer geleistet werden, wenn der jeweilige Schadensverursacher (Telekommunikations- und Netzgesellschaft) die daraus resultierenden offenen Zahlungen auch an AktivCall geleistet hat. 15.6 Soweit nichts anderes bestimmt ist, haben diese Telekommunikationsdienstleistungen einen über den Zeitraum von 365 Tagen gemittelte Verfügbarkeit von mindestens 97,5%. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten bleiben bei der Berechnung außer Betracht. Die Verfügbarkeit gilt als nicht eingeschränkt durch Fehler, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, durch unvermeidbare Unterbrechungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, durch Fehler, die durch höhere Gewalt hervorgerufen werden oder durch Fehler, die im Verantwortungsbereich eines anderen Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen liegen, an denen der Anrufer und/ oder der angerufene Teilnehmer angeschaltet ist. 15.7 Erlangt AktivCall von einer unerlaubten Handlung des Kunden Kenntnis, oder wird AktivCall von einer vermeintlichen unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis gesetzt, gestattet der Kunde AktivCall die Weitergabe aller personenbezogenen Daten an die Ermittlungsbehörden aufgrund richterlicher Anordnung sowie an denjenigen, der behauptet, durch die unerlaubte Handlung verletzt zu sein. Sollte zuvor, aufgrund von Rechtsvorschriften, eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung oder der beanstandenden Handlung durch den Anbieter erforderlich sein, wird der Anbieter dem nachkommen. Diese Regelungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrages fort. 15.8 Wird der Kunde von seinem eigenen Kunden wegen eines Vermögensschadens in Anspruch genommen, der aufgrund von Telekommunikationsdienstleistungen von AktivCall GmbH entstanden ist, und hat AktivCall GmbH hierfür im Innenverhältnis einzustehen, dann haftet AktivCall GmbH gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von € 2.500,00 je Schadensfall pro Drittkunde. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden (Anrufer) des Kunden ist die Haftung auf € 5.000,00 je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben schadenverursachenden Ereignisses zu leisten ist, diese Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses VertragesVerhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Für alle anderen Vermögensschäden gilt, dass die Haftung von AktivCall GmbH auf einen Betrag von Euro 2.500,00 je Schadensfall begrenzt ist. 15.9 Für andere Schäden (z.B. Sachschäden oder auch Vermögensschäden, die nicht auf Telekommunikationsdienstleistungen beruhen) haftet AktivCall für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht (so genannte Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder grober Fahrlässigkeit beruhenvorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als vorhersehbarer Schaden wird ein Betrag in Höhe von maximal Euro 2.500,00 angenommen. 15.10 Die Haftung von AktivCall für indirekte Schäden des Kunden, die diesem dadurch entstehen, dass er die vertragsgegenständlichen Leistungen an Dritte ohne Zustimmung und Vollmacht von AktivCall an Dritte überlassen hat, ist ausgeschlossen. 6.4 15.11 In übrigen Fällen ist die Haftung von AktivCall ausgeschlossen. 15.12 Soweit die Haftung von AktivCall ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Organe, Vertreter und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufenErfüllungsgehilfen von AktivCall. 15.13 Sämtliche Ansprüche des Kunden gegenüber AktivCall verjähren, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vornicht zwingende gesetzliche Verjährungsfristen entgegenstehen, zur Verbesserung innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch Kunde Kenntnis von den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtanspruchsbegründenden Umständen erlangt hat.

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Haftung und Gewährleistung. 6.1 (1) Die Software ist getestet nachfolgenden Regelungen zu Haftung und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr Gewährleistung von Optimizely gelten für alle Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für Ansprüche des Kunden: a) wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Optimizely oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Eignung Optimizely eine Garantie übernommen hat, c) die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Optimizely, seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie d) nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdengesetzlichen Regelung. 6.2 Offensichtliche Mängel (2) Optimizely und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler Optimizely für leichte oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober einfache Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit (3) Optimizely gewährleistet die technische Verfügbarkeit der Lizenznehmer die seitens Leistungen entsprechend der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen Regelungen in Ziffer 6 (3) dieser AGB. Für von Optimizely nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenverschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt Optimizely keine Haftung. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, (4) Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Verbesserung und Selbstvornahme gem. § 637 BGB zu. Werkvertragliche Gewährleistungsrechte werden auf den Zeitraum von 12 Monaten mit Abnahme der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sogWerkleistung beschränkt. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtSchadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

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Haftung und Gewährleistung. 6.1 10.1. Die Software ist getestet und weist Agentur haftet nur für Schäden, die angegebenen Funktionen aufsie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Eignung Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Software bezüglich Verletzung des Lebens, des Körpers oder der beabsichtigten Verwendung Gesundheit, für die die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 10.2. Ansprüche des LizenznehmersAuftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. STAR FINANZ übernimmt bezüglich Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Überlassung Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 10.3. Die Zusendung und Rücksendung von Alpha-, Beta-, Test- Arbeiten und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 10.4. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe der Designentwürfe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung der Agentur insoweit entfällt. 10.5. Die Agentur haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Gefahr Rechnung durchzuführen. 10.6. In keinem Fall haftet die Agentur für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt Auftrags bekannt werden. 6.2 Offensichtliche 10.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der Software hat der Lizenznehmer spätestens Agentur zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von 8 Tagen seit zwei Wochen nach Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigendes Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigenZur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Der Lizenznehmer wird Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschickenWerkleistung der Agentur in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 6.3 10.8. Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist aus der Designarbeit resultierenden Produkte müssen vom Auftraggeber eigenverantwortlich auf deren Realisierbarkeit und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenFunktionstauglichkeit untersucht werden. 10.9. Die Haftung der Agentur aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten wird bei leichter Fahrlässigkeit für indirekte mittelbare Schäden ist ausgeschlossenauf einen Betrag begrenzt, der den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht übersteigt, und die die Agentur bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die sie gekannt hat oder hätte kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. 6.4 Soweit 10.10. Ein für den Fall des Leistungsverzuges oder der Lizenznehmer die seitens von der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Agentur zu vertretenden nachträglichen Unmöglichkeit der Leistungen dem Auftraggeber zustehender Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer giltSchadensersatz wegen Nichterfüllung wird dahin begrenzt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- Höhe nach nur bis zu 50% des Gesamthonorars und Gewährleistungsausschluss zustimmtnur für die unmittelbaren Schäden gehaftet wird.

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Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software 10.1. AgroConcept hat die von ihr zu erbringenden Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Werbe- und Kommunikationsbranche zu erbringen. 10.2. Nach der Freigabe durch den Auftraggeber ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr Agentur von jeder Verantwortung für die Eignung Richtigkeit, die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit der Software bezüglich vorgelegten Unterlagen befreit. Für die der beabsichtigten Verwendung Agentur gestellten und verwendeten Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Ihm obliegt auch die juristische Prüfung aller Arbeiten. Für eventuelle Fehler oder Falschmeldungen des LizenznehmersAuftraggebers übernimmt AgroConcept keinerlei Haftung. STAR FINANZ übernimmt bezüglich Die Agentur haftet nicht für die Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Geschmacksmuster- oder sonstige rechtliche Schutzfähigkeit der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nurihr erbrachten Leistungen, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt Übernahme dieser Leistung vor Leistungserbringung nicht explizit vom Kunden gefordert wurde. Eine weitergehende Gewährleistung Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an AgroConcept übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber AgroConcept von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 10.4. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder ähnlich Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile einschließlich immaterieller Schäden zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen, wenn Grundlage der Inanspruchnahme eine Tatsache im Verantwortungsbereich des Kunden ist. 10.5. Soweit Schäden durch die Agentur nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche die Haftung auf die 10% des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenvereinbarten Agenturhonorars begrenzt. Die Haftung Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für indirekte Schäden ist ausgeschlossendie Erfüllungsgehilfen der Agentur. 6.4 Soweit 10.6. Die Versendung der Lizenznehmer die seitens Ware erfolgt auf dem nach Agenturermessen günstigsten Weg und auf Gefahr des Auftraggebers. Transportschäden berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen. Transportschäden sind der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenAgentur unverzüglich anzuzeigen. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-8.1 Falls Xxxxxx haftbar sein sollte, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei beschränkt sich diese Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschlussdas, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdenin dieser Bestimmung geregelt ist. 6.2 Offensichtliche Mängel 8.2 Xxxxxx ist nicht für Xxxxxxx welcher Art auch immer haftbar, der Software hat entstanden ist, dass Xxxxxx von oder im Namen der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler Gegenpartei erteilten unrichtigen und/oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschickenunvollständigen Angaben ausgegangen ist. 6.3 8.3 Falls Xxxxxx für irgendeinen Xxxxxxx haftbar sein sollte, dann beschränkt sich diese Haftung auf den Rechnungswert des Auftrages oder auf den Teil des Auftrages, worauf sich die Haftung bezieht; und zwar bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000,-. 8.4 Xxxxxx ist ausschließlich für direkten Schaden haftbar. Unter direktem Schaden werden ausschließlich die annehmlichen Kosten der Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich diese Feststellung auf den Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, die eventuellen angemessenen Kosten, welche entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Xxxxxx an die Vorgaben des Vertrages anzupassen, sofern diese Jansen angerechnet werden können, und die annehmlichen Kosten, die zur Vermeidung oder Einschränkung des Schadens aufgewandt sind, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zur Einschränkung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen geführt haben, verstanden. 8.5 Xxxxxx ist niemals für indirekten Schaden einschließlich Folgeschaden, Gewinnausfall, entgangene Einsparungen und Schaden durch Betriebsstillstand haftbar. 8.6 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nurGegenpartei schützt Xxxxxx vor eventuellen Ansprüchen Dritter, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Schaden erleiden und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht dessen Ursache auf andere als Xxxxxx zurückzuführen ist. 8.7 Die in diesem Artikel aufgenommenen Einschränkungen hinsichtlich der Haftung gelten nicht, falls der Schaden einem Vorsatz oder grober einer groben Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossenvon Xxxxxx oder ihrer Geschäftsführung angelastet werden kann. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

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Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ (1) Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr Verantwortung dafür, dass die Ware für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-einen bestimmten Zweck geeignet ist, Beta-es sei denn, Test- er hat hierfür schriftlich und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdeneine Verantwortung übernommen. 6.2 Offensichtliche Mängel (2) Die bei der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel Herstellung nicht zu vermeidenden Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht branchenüblichen Toleranzen zulässig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Entsprechendes gilt für branchenübliche Maßtoleranzen beim Zuschnitt. Physikalische Eigenschaften der Produkte wie z. B. Interferenzerscheinungen bei Mehrscheiben-Isolierglas, Doppelscheibeneffekt durch barometrische Druckverhältnisse, Kondensation auf einen etwaigen Softwaremangel berufenden Außenflächen bei Mehrscheiben-Isolierglas, soweit dieser etwaige Mangel Benetzbarkeit von Isolierglas durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenFeuchte, Anisotropien (Irisation) bei Einscheiben- Sicherheitsglas stellen keinen Sachmangel dar. 6.5 STAR FINANZ behält (3) Unsere Mängelhaftung setzt die Beachtung aller einschlägigen DIN-Normen und Branchen-Richtlinien bei der Verarbeitung unseres Glases voraus. Dazu gehören auch unsere „Anwendungstechnischen Informationen für Einfachglas und SANCO Mehrscheibenisolierglas“, die wir unseren Kunden jederzeit übermitteln. Für Mängel, die auf Nichtbeachtung dieser Vorschriften zurückzuführen sind, haben wir nicht einzustehen. (4) Veröffentlichte Funktionsdaten entsprechen den jeweils gültigen Normen und den darin festgelegten Messbedingungen. (5) Ug-Werte wurden nach DIN EN 673 für den senkrechten Einbau ermittelt. Aus physikalischen Grün- den verschlechtert sich vorder Ug-Wert von Isolierverglasungen bei geneigtem Einbau, zur Verbesserung in Abhängigkeit vom Neigungswinkel. Ug-Werte für bestimmte Neigungswinkel in der konkreten Einbausituation können wir auf Anfrage nach DIN EN 673 ermitteln. (6) Stellt der Kunde Mängel der Ware fest, darf er sofern er diesbezüglich Rechte geltend machen möchte – nicht über die Ware verfügen, d. h. sie darf nicht weitergegeben bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sogStelle festzustellen bzw. Beta-Funktionen auf unser Verlangen den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt (7)Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für Defekte der Ware, die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Käufers zurückgeht. (8) Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller der Teile übernimmt dem Verkäufer gegenüber die Verantwortung. Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen. (9) Der Verkäufer haftet vertraglich nur im Rahmen der gesetzlich zwingenden Vorschriften und bei Vorsatz nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht weiter. Die Haftung beschränkt sich um Funktionen oder Programmbestandteilezum einen auf das bei Vertragsschluss absehbare Haftungsrisiko. Der Verkäufer haftet vertraglich und außervertraglich außerdem maximal für einen Schadensbetrag der nicht höher ist, als die Kaufsumme. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die außervertragliche Haftung des Verkäufers, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen kann. Soweit diese Klausel mit zwingenden gesetzlichen Normen kollidiert, gilt eine Haftungsbeschränkung, die mit großer Sorgfalt der Regelung dieser Klausel soweit wie möglich übereinstimmt, ohne mit zwingenden gesetzlichen Normen zu kollidieren. (10) Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungs- und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurdenHilfspersonen. (11) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, jedoch noch sofern nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtgesetzlich zwingende Regelungen längere Verjährungsfristen vorsehen.

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Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet und weist 7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die angegebenen Funktionen aufer selbst oder seine Erfüllungsge- hilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Eignung Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schä- den aus der Software bezüglich Verletzung des Lebens, des Körpers oder der beabsichtigten Verwendung Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Ansprüche des LizenznehmersAuftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des De- signers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. STAR FINANZ übernimmt bezüglich Davon ausgenommen sind Schadensersatz- ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzan- sprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Überlassung Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder sei- ner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Alpha-, Beta-, Test- Arbeiten und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme Vorlagen erfolgt auf eigene Gefahr und für Rechnung des Nutzers Auftraggebers. 7.4 Mit der Abnahme des Werkes und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- mit der Freigabe von Entwürfen und HaftungsausschlussReinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Rich- tigkeit von Text und Bild mit der Folge, was dass die Haftung des Designers insoweit entfällt. 7.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder mar- kenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat Entwürfe und auch akzeptiertsonstigen 7.6 In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wett- bewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt Aller- dings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hin- zuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden. 6.2 Offensichtliche 7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer erbrachte Werk- leistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offen- sichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich zwei Wochen nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche Abliefe- rung des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder ProgrammbestandteileWerkes, die mit großer Sorgfalt Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Un- tersuchungs- und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für Rügepflicht gilt die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtWerkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

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Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf8.1. STAR FINANZ GANZRUND übernimmt keine Gewähr Haftung für Mängel oder Schäden, die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-durch Naturgewalten, Beta-durch falsche Bedienung, Test- zweckwidrige Verwendung, mangelnde Wartung und Pilot-Versionen Pflege, höhere Gewalt oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auchdergleichen hervorgerufen wurden. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung/Leistung sofort auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur allfällige Mängel zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdenüberprüfen. 6.2 Offensichtliche 8.2. GANZRUND haftet nicht für allfällige Schäden aufgrund von Ausfällen der IT-Infrastruktur (z.B. Serverausfall, Ausfall der Website bzw. des Onlineshops etc.). Sofern zwischen den Vertragsparteien ein Service Level Agreement vereinbart wurde, wird auf die dort getroffenen Regelungen verwiesen. 8.3. Wenn der Auftraggeber oder ein Dritter bzw. externer Dienstleister in irgendeiner Art in die Leistung oder Ware von GANZRUND eingegriffen hat, insbesondere durch Veränderungen oder Reparaturen an der von GANZRUND gelieferten Waren bzw. Softwareprodukten oder die Waren bzw. Softwareprodukte anderweitig unsachgemäß behandelt, haftet GANZRUND nicht. 8.4. Auftretende Mängel der Software hat der Lizenznehmer sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler nach Lieferung/Leistung schriftlich mit genauer Beschreibung anzuzeigen, nicht sofort erkennbare Mängel innerhalb von 8 Tagen nach deren Feststellung. Werden innerhalb der Rügefrist keine Mängel festgestellt und gerügt, gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt und es entfallen damit sämtliche Ansprüche wie z.B. Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder STAR FINANZ anzuzeigenSchadenersatz wegen einer später behaupteten Abweichung oder Defekts. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigenDas gilt auch hinsichtlich etwaiger Falschlieferungen oder Abweichungen der Liefermenge. 8.5. Der Lizenznehmer Auftraggeber hat GANZRUND die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. GANZRUND wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzwsich bemühen etwaige Mängel in angemessener Frist zu beheben. STAR FINANZ zurückschickenAndernfalls ist GANZRUND von jeglicher Gewährleistungspflicht befreit. 6.3 8.6. GANZRUND ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. 8.7. Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzwVermutungsfrist gemäß § 924 ABGB wird ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen. 8.8. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht zur Wandlung verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet GANZRUND nur für den Ersatz von Schäden, die grob fahrlässig oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenvorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für indirekte leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung beschränkt. 8.9. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet GANZRUND nicht. 8.10. Schadenersatzansprüche verjähren spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Jedenfalls gilt § 1485 ABGB Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe. 8.11. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 9 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 5 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 5.000,00. 8.12. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewähr- leistungs- und/oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

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Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software 1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, auch für solche Schäden, die nicht an dem Liefer- gegenstand selbst entstanden sind (z.B. Nutzungs- u. Produktionsausfall, entgangener Gewinn oder andere Folge- schäden). 2. Ist der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des HGB, gilt § 377 HGB uneingeschränkt. Dies bedeutet, dass uns ge- genüber geltend gemachte Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht, einschließlich etwaiger Rückgriffsansprüche außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln nur bestehen, wenn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügeoblie- genheit gemäß § 377 HGB eingehalten wurde. Entsprechend ist getestet der Liefergegenstand nach der Ankunft am Bestim- mungsort unverzüglich nach Maßgabe des § 377 HGB zu untersuchen und weist die angegebenen Funktionen aufBeanstandungen unverzüglich zu rügen und genau zu bezeichnen. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung Zeigt sich später ein Mangel, der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung bei unverzüglicher Untersuchung nicht entdeckt werden konnte, so muss unverzüglich nach Entdeckung desselben unter genauer Bezeichnung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt Mangels gerügt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel 3. Im Falle der Software Mangelhaftigkeit des Liefergegenstands hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb Auftraggeber diesen gleichwohl anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Wir können sodann vorbehaltlich der rechtzeitigen Rüge nach unserer Xxxx den Mangel an der gelieferten Sache beseitigen oder eine neue Sache liefern. 4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 5. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach erfolgter Ablieferung der von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler uns gelieferten Ware bei unserem Auftraggeber. Die §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 sowie 445b BGB bleiben von dieser Klausel unberührt. 6. Mängelansprüche bestehen zudem nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürlicher Abnutzung oder STAR FINANZ anzuzeigenVerschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äu- ßerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Versteckte Mängel Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 7. Ansprüche des Auftraggebers wegen erforderlicher Aufwendungen zum Zwecke der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind unverzüglich auch ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers ver- bracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch oder ein An- spruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach Entdeckung anzuzeigendiesen Regelungen nicht ausgeschlossen wäre. 8. Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen uns bestehen nur im gesetzlichen Umfang. Trifft der Auftraggeber mit einem Dritten eine Vereinbarung, die seine Haftung erweitert, so kann er die auf diese Vereinbarung zurückzufüh- renden weitergehenden Schäden und Kosten nicht von uns ersetzt verlangen. 9. Der Lizenznehmer wird Haftungsauschluss unter X. Ziffern 1, 3-8 gilt nicht für Ansprüche, die Software kostenfrei an auf einer mindestens fahrlässigen Verlet- zung von Leben, Körper oder Gesundheit, auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung oder der schuld- haften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch – außer in den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschickenFällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung10. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht in den Fällen, in denen gemäß §§ 1 u. 4 Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstands für Personen- oder Minderung nurSachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei einer garantierten Beschaffenheit, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmtGarantie gerade bezweckt hat, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteileden Auftraggeber gegen Schäden, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurdennicht am Liefergegenstand entstanden sind, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtabzusichern.

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Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software 10.1. Get the Point hat die von ihr zu erbringenden Leistun- gen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Wer- be- und Kommunikationsbranche zu erbringen. 10.2. Nach der Freigabe durch den Auftraggeber ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr Agentur von jeder Verantwortung für die Eignung Richtigkeit, die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit und Unbe- denklichkeit der Software bezüglich vorgelegten Unterlagen befreit. Für die der beabsichtigten Verwendung Agentur gestellten und verwendeten Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Ihm obliegt auch die juristi- sche Prüfung aller Arbeiten. Für eventuelle Fehler oder Falschmeldungen des LizenznehmersAuftraggebers übernimmt Get the Point keinerlei Haftung. STAR FINANZ übernimmt bezüglich Die Agentur haftet nicht für die Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Geschmacksmuster- oder sonstige rechtliche Schutzfähigkeit der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nurihr erbrach- ten Leistungen, wenn die Nachbesserung bzwÜbernahme dieser Leistung vor Leistungserbringung nicht explizit vom Kunden gefordert wurde. 10.3. Ersatzlieferung fehlgeschlagen Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Get the Point übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Get the Point von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 10.4. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzei- chens) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird aus- drücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweis- pflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder ähnlich Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaß- nahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Kom- munikationsagentur schad- und klaglos: der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile einschließlich immaterieller Schäden zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten ent- stehen. 10.5. Soweit Schäden durch die Agentur nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist und dem Vertragshändler bzwdie Haftung in Höhe von 10% des vereinbarten Agenturhonorars begrenzt. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung Wird der Agentur grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche die Haftung auf die Höhe des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenAgenturhonorars begrenzt. Die Haftung Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für indirekte Schäden ist ausgeschlossendie Erfül- lungsgehilfen der Agentur. 6.4 Soweit 10.6. Die Versendung der Lizenznehmer die seitens Ware erfolgt auf dem nach Agen- turermessen günstigsten Weg und auf Gefahr des Auftragge- bers. Transportschäden berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen. Transportschäden sind der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenAgentur unverzüglich anzuzeigen. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

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Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet und weist 7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die angegebenen Funktionen aufer selbst oder seine Erfüllungs- gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr Davon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Eignung Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Software bezüglich Verletzung des Lebens, des Körpers oder der beabsichtigten Verwendung Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Ansprüche des LizenznehmersAuftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. STAR FINANZ übernimmt bezüglich Davon ausgenommen sind Schadenser- satzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver- letzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadens- ersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Überlassung Gesund- heit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatz- ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Alpha-, Beta-, Test- Arbeiten und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme Vorlagen erfolgt auf eigene Gefahr und für Rechnung des Nutzers Auftraggebers. 7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und HaftungsausschlussBild mit der Folge, was dass die Haftung des Designers insoweit entfällt. 7.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder 7.6 In keinem Fall haftet der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat Designer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und auch akzeptiertmarkenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags be- kannt werden. 6.2 Offensichtliche 7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer erbrachte Werk- leistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersu- chen und eventuelle Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von 8 Tagen seit zwei Wochen nach Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder ProgrammbestandteileWerkes, die mit großer Sorgfalt Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für Rügepflicht gilt die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtWerkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software Das Produkt ist getestet und weist die angegebenen in der Kurzdokumentation/Online-Hilfe bzw. auf der Internetseite des Lizenzgebers veröffentlichten und beschriebenen Funktionen auf. STAR FINANZ Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software des Produktes bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ Die windata GmbH & Xx.XX übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Pilot- Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen Produkten keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer Verwender ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken Testzwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 . Offensichtliche Mängel der Software des Produktes hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 14 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ den Lizenzgeber anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software das Produkt kostenfrei an den Vertragshändler bzwLizenzgeber zurückschicken. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung mind. zwei Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferung Ersatzlieferungen fehlgeschlagen ist sind und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ Lizenzgeber gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 40 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ Der Lizenzgeber haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers gegenüber dem Lizenzgeber sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ des Lizenzgebers angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen Programmaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufenberu-fen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen Programmaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

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Samples: Lizenz Und Nutzungsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-8.1 Falls Xxxxxx haftbar sein sollte, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei beschränkt sich diese Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschlussdas, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdenin dieser Bestimmung geregelt ist. 6.2 Offensichtliche Mängel 8.2 Xxxxxx ist nicht für Xxxxxxx welcher Art auch immer haftbar, der Software hat ent- standen ist, dass Xxxxxx von oder im Namen der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler Gegenpartei erteilten unrichtigen und/oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschickenunvollständigen Angaben ausgegangen ist. 6.3 8.3 Falls Xxxxxx für irgendeinen Schaden haftbar sein sollte, dann be- schränkt sich diese Haftung auf den Rechnungswert des Auftrages oder auf den Teil des Auftrages, worauf sich die Haftung bezieht; und zwar bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000,=. 8.4 Xxxxxx ist ausschließlich für direkten Schaden haftbar. Unter direktem Schaden werden ausschließlich die annehmlichen Kosten der Feststel- lung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich diese Feststellung auf den Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, die eventuellen angemessenen Kosten, welche entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Xxxxxx an die Vorgaben des Vertrages anzupassen, sofern diese Jansen angerechnet werden können, und die annehmlichen Kosten, die zur Vermeidung oder Einschränkung des Schadens aufgewandt sind, sofern die Gegenpartei nachweist, dass 8.5 Xxxxxx ist niemals für indirekten Schaden einschließlich Folgescha- den, Gewinnausfall, entgangene Einsparungen und Schaden durch Betriebsstillstand haftbar. 8.6 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung Gegenpartei schützt Xxxxxx vor eventuellen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Schaden erleiden und dessen Ursache auf andere als Xxxxxx zurückzuführen ist. 8.7 Die in diesem Artikel aufgenommenen Einschränkungen hinsichtlich der Haftung gelten nicht, falls der Schaden einem Vorsatz oder Minderung nureiner groben Fahrlässigkeit von Xxxxxx oder ihrer Geschäftsführung angelastet werden kann. 8.8 Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht der Schaden auf Vorsatz oder grober grobe Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossenvon Xxxxxx oder Xxxxxxx leitenden Angestellten zurückzuführen ist. 6.4 Soweit 8.9 Sämtliche Ansprüche des Käufers sind Xxxxxx gegenüber innerhalb von 6 Monaten nach (dem vereinbarten Zeitpunkt) der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmtLieferung schriftlich anzuzeigen, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenda solche Ansprüche sonst verfallen. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 12.1 Sofern hinsichtlich der Haftung für eine ordnungs- und fristgemäße Leistung nichts anderes vereinbart ist, haftet der Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften. 12.2 Beim Verzug und bei den Lieferungsmängeln hat der Lieferant ŠKODA sämtlichen dadurch verursachten (direkten sowie indirekten) Schaden zu ersetzen. Es kann sich um Kosten der Mangelbehebung, Schadensersatz wegen Produktionsausfall, Ersatz der Lohnkosten der ŠKODA-Mitarbeiter, die sich an der Schadensbehebung beteiligten. 12.3 Bei Mangeleintritt kann ŠKODA vom Lieferanten eine Mangelbehebung (Reparatur) oder eine Neulieferung verlangen. Bei Softwarefehler behebt der Lieferant den Mangel durch Lieferung einer mangelfreien Version. Ist für ŠKODA das Abwarten der Lieferung einer mangelfreien Version inakzeptabel, stellt der Lieferant kurzfristig eine entsprechende, die Auswirkungen des Mangels minimierende Ersatzlösung oder Alternativlösung zur Verfügung, bevor die mangelfreie Ersatzversion zur Verfügung steht. 12.4 Falls der Lieferant die Mängel der Lieferung nicht frist- und ordnungsgemäß behebt, und zwar trotz einer Aufforderung zur Behebung innerhalb einer angemessenen Frist, ist ŠKODA berechtigt, die Mängel auf Rechnung des Lieferanten zu beheben oder beheben zu lassen. Die Software Gewährleistungsrechte von ŠKODA bleiben von der Behebung des Mangels durch Selbsthilfe unberührt. Falls die Behebung des Mangels nicht möglich ist getestet oder mit unangemessenen Kosten verbunden ist, ist ŠKODA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geringfügige Mängel oder solche Mängel, deren Behebung keinen Aufschub duldet, werden von ŠKODA selbst behoben und weist der Lieferant ersetzt ŠKODA die angegebenen Funktionen auftatsächlich aufgewendeten Kosten. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr Beim Auswechseln oder bei Reparatur verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die für das Auswechseln oder für die Eignung Reparatur unerlässliche Zeit. 12.5 Die Gewährleistungsfrist der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und GewährleistungLieferung beträgt 24 Monate ab deren Tätigung. Bei einer aus mehreren Teilen bestehenden Lieferung gilt als Datum, ab dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftretendie Gewährleistungsfrist läuft, das Datum der Tätigung des letzten Teils der Lieferung. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem Falls der Lieferant die Montage durchführt, läuft die Gewährleistungsfrist ab dem Tag der Übernahme der vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdenLieferung. 6.2 Offensichtliche Mängel 12.6 Die sich aus der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb Mangelhaftung ergebenden Ansprüche verjähren mit Ablauf von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat 36 Monaten ab Übernahme, falls das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenGesetz keine andere Verjährungsfrist bestimmt. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossenMitteilung des Mangels seitens ŠKODA hemmt die Verjährungsfrist. Ist der Mangel seitens ŠKODA nach Verstreichen der Verjährungsfrist mitgeteilt worden, verzichtet der Lieferant auf Geltendmachung der Verjährungseinrede. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

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Samples: General Terms and Conditions for It Deliveries

Haftung und Gewährleistung. 6.1 12.1 Die Software ist getestet nachfolgenden Regelungen zu Haftung und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr Gewährleistung von Hornetsecurity gelten für alle Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z. B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.). 12.2 Für Ansprüche des Kunden • wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Hornetsecurity oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung Hornetsecurity eine Garantie übernommen hat, • die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Alpha-Hornetsecurity, Beta-, Test- und Pilot-Versionen seinen Organen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei leitenden Mitarbeitern beruhen sowie • nach dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werdenProdukthaftungsgesetz verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen. 6.2 Offensichtliche Mängel 12.3 Hornetsecurity und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschickenErsatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung 12.4 Im Übrigen ist die Haftung von Hornetsecurity für leichte oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober einfache Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich 12.5 Die verschuldensunabhängige Haftung von Hornetsecurity im Rahmen der Gewährleistung Bereich mietrechtlicher und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, 12.6 Für von Hornetsecurity nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt Hornetsecurity keine Haftung. 12.7 Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Verbesserung und Selbstvornahme gem. § 637 BGB zu. 12.8 Werkvertragliche Gewährleistungsrechte werden auf den Zeitraum von 12 Monaten mit Abnahme der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sogWerkleistung beschränkt. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtSchadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software 5.2.5.1. Auch wenn bei der Datenerfassung und -generierung, beim Know-how-Transfer und bei den IT-bezogenen Prozessen ein Höchstmaß an Sorgfalt an den Tag gelegt wird, ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-es nicht möglich, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auchFalschinformationen vollständig zu vermeiden. Der Einsatz derartiger Programme Erstellungsprozess einer Produktlieferung von TecAlliance erfolgt unter bestmöglicher Sicherstellung der Richtigkeit der Quelldaten, d.h. der OE-Informationen. TecAlliance schließt daher jede Haftung aus, die auf eigene Gefahr des Nutzers falschen Daten und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und HaftungsausschlussInformationen beruht, was der Nutzer ausdrücklich die TecAlliance von Dritten zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenVerfügung gestellt wurden. Die Haftung für indirekte Schäden Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird durch diese Klausel nicht berührt. Die Haftung ist in jedem Fall auf die gesetzlichen Vorschriften und auf den Wert der jeweiligen Ware, Dienstleistung und Datenlieferung beschränkt. Setzt TecAlliance zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer ein, so haftet er wie für den Einsatz seiner Mitarbeiter. 5.2.5.2. TecAlliance schließt jegliche Haftung für die Interoperabilität der Systeme aus. Der Kunde verpflichtet sich, die Verwendbarkeit der von TecAlliance über Web-Services gelieferten Daten innerhalb seiner Produkt- und Systemumgebung vor Vertragsabschluss zu prüfen. Der Kunde bestätigt mit seiner Vertragsannahme, dass dieser Prozess erfolgreich durchgeführt wurde. Eventuelle Anpassungen von Formaten oder Online-Diensten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und müssen vom Kunden gesondert beauftragt werden. Die Nichtverfügbarkeit, eingeschränkte Nutzbarkeit (z. B. aufgrund von Systemmängeln des Kunden), verzögerte Integration von bereitgestellten Daten und Informationen in die Anwendung des Kunden entbindet den Kunden nicht von seinen in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen. 5.2.5.3. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen TecAlliance beträgt ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. 5.2.5.4. Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Grundes des jeweiligen Anspruchs bei TecAlliance in Textform angemeldet werden. 5.2.5.5. Verstößt der Kunde gegen die vorstehende Verpflichtung, ist die weitere Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmt.

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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung und Gewährleistung. 6.1 10.1 Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufenbestimmt sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 434 ff BGB, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnennachfolgende Regelungen nicht etwas anderes bestimmen. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile10.2 Beanstandungen, die mit großer Sorgfalt den Lieferumfang, Sachmängel, Falschlieferungen und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurdenMengenabweichungen betreffen, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind, soweit dies durch zumut- bare Untersuchungen feststellbar ist, unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Erkennbar beschädigte Verpackungen sind unmittelbar bei Zugang beim Zustelldienst zu beanstanden. 10.3 Bonex haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Bonex nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Haftungsausschluß gilt nicht für die Nutzung garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit von Sachen. 10.4 In Fällen, die nicht Schäden im Sinne von 10.3 Satz 2 betreffen, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Beta-Funktionen durch Summe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. 10.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern von Bonex. 10.6 Bonex gibt keine Garantien für Produkte oder Dienstleistungen ab, es sei denn eine Angabe ist ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet oder Bonex übernimmt für eine Eigenschaft oder die Haltbarkeit die ausdrückliche Haftung. Produktbeschreibungen stellen keine Garantien dar. 10.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so hat er Bonex den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtentstandenen Schaden zu ersetzen. 10.8 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Erhalt unverzüglich auf Mängel und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung Beschädigungen zu prüfen und der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und PilotFirma MAWO-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche MASSWERK e.U. allfällige Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler ehestmöglich bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzwlängstens innerhalb 5 Tagen schriftlich mitzuteilen. ErsatzlieferungAndernfalls gelten sämtliche Leistungen der Firma MAWO-MASSWERK e.U. als ordnungsgemäß erbracht. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nurAnsprüche aus Mängeln bestehen nur dann, wenn die Nachbesserung Leistungen der Firma MAWO-MASSWERK e.U. nicht den ausdrücklichen Vereinbarungen entsprechen. Die Geltung allfälliger Ö-Normen muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen anderes vorsehen, gilt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten als vereinbart. Im Gewährleistungsfall ist die Firma MAWO-MASSWERK e.U. berechtigt, nach ihrer Entscheidung zunächst den Mangel zu beheben bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler die mangelhafte Sache zu ersetzen, das Fehlende nachzutragen oder eine sonstige Verbesserung zu bewerkstelligen. Erst wenn dies nicht möglich oder zweckmäßig bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurdeder Firma MAWO- MASSWERK e.U. nicht ausgeführt wird, tritt ein Anspruch zur Preisminderung vom Kunden ein. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung Als Beginn für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit den Lauf der Lizenznehmer Gewährleistungsfrist gilt die seitens Fertigstellung eines jeweils betroffenen Teilabschnittes der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmtGesamtleistung, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch ansonsten gilt die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sindGesamtfertigstellung als vereinbart. Für die Nutzung Erbringung von Gewährleistungsarbeiten ist der BetaFirma MAWO-Funktionen durch den Lizenznehmer giltMASSERK e.U. jedenfalls eine angemessene Frist von zumindest drei Wochen ab Erhalt der schriftlichen Mängelrüge einzuräumen. Die Firma MAWO-MASSWERK e.U. haftet nur für solche von ihr verursachten Schäden an Gegenständen des Kunden, dass die sie im Zuge der Lizenznehmer dem Haftungs- Leistungserbringung und Gewährleistungsausschluss zustimmtArbeiten verursacht hat. Alle weiteren Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Ersatz von Verdienstentgang und Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit der Schadenseintritt nicht auf grobes Verschulden oder Vorsatz der Firma MAWO-MASSWERK e.U. bzw. ihrer ausführenden Organe zurückzuführen ist. Dies gilt ebenso für allfällige Ansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Lieferverzug.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 9.1. Behauptet der Auftraggeber an einem ihm entstandenen Schaden ein Verschulden des Auftragnehmers, so hat er dies zu beweisen. 9.2. Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 9.3. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall von Systemen welche vom Auftragnehmer betrieben oder betreut werden ausgeschlossen, sofern dieser Ausfall nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen ist. 9.4. Bei Inanspruchnahme des Auftragnehmers aus Gewährleistung oder Haftung ist das Mitverschulden des Auftraggebers angemessen zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. 9.5. Der Höhe nach ist die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber mit € 7.267,44 beschränkt, insgesamt jedoch mit € 72.674,42 für die Summe aller Ansprüche mehrerer Geschädigter aus einem Ereignis. 9.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen durch den Auftraggeber oder seiner Leute ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. 9.7. Die Vertragsteile stimmen überein, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Vereinbarte Leistungen an vom Auftraggeber beigestellter Hard-und Software (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc.) erbringt der Auftragnehmer in dem Ausmaß, soweit dies unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers hergestellt werden können. 9.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt vier Monate. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungspflicht 2 Jahre. 9.9. Mängelrügen sind jedoch nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. 9.10. Sollte der Auftragnehmer Gewähr leisten, so hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigten Mängeln werden diese in einer angemessenen Frist behoben. Wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Behebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. 9.11. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Erweis seiner Unschuld am Mangel, ist getestet ausgeschlossen. 9.12. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Er leistet Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und weist ist im Fall erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist. Gelingt es dem Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist nicht, durch Nachbesserung die angegebenen Funktionen auferheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Auftraggeber die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht wird, so kann der Auftraggeber nach den allgemein geltenden Gewährleistungsregeln vorgehen. 9.13. STAR FINANZ Für Software, die als „Public Domain„, „Freeware„ oder „Shareware„ klassifiziert ist, übernimmt der Auftragnehmer keine wie immer geartete Gewähr. 9.14. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde; mit anderen Programmen des Auftraggebers zusammenarbeitet sowie jederzeit und fehlerfrei funktioniert. 9.15. Im Falle der Erbringung von Internetdienstleistungen durch den Auftragnehmer übernimmt dieser aufgrund der bekannten nicht völligen Verlässlichkeit des Internet keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung Übermittlung von Alpha-Daten, Beta-insbesondere nicht für deren vollständigen, Test- richtigen und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auchrechtzeitigen Transport. 9.16. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers Auftragnehmer geht bei der Aufstellung und/oder Überprüfung von Firewalls mit größtmöglicher Sorgfalt und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was nach dem jeweiligen Stand der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigenTechnik vor. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nurAuftragnehmer weist jedoch ausdrücklich darauf hin, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist dass absolute Sicherheit (100 %) von mindestens 30 Tagen gesetzt wurdeFirewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile, die dadurch entstehen, dass das beim Auftraggeber installierte Firewall-System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist deshalb ausgeschlossen. 6.4 9.17. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer und seiner Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten nach Eintritt des Schadenereignisses schriftlich per Einschreiben anzuzeigen. 10.1. Soweit dem Auftragnehmer vom Auftraggeber Informationen welcher Art auch immer, Datensätze oder sonstige wie immer geartete Werke zur Verfügung gestellt werden, denen möglicherweise Schutz nach den Bestimmungen der Lizenznehmer die seitens Immaterialgüterechte (Urheberrechte, sonstige schutzfähige Rechte) zukommt, erklärt der STAR FINANZ angebotenen Auftraggeber, dass der Auftragnehmer zur uneingeschränkten (vertragskonformen) Verwendung, Nutzung, Speicherung, Bearbeitung und online allenfalls auch Veröffentlichung dieser Werke sowohl in zeitlicher wie auch in örtlicher Hinsicht unbeschränkt (es sei denn, dass der Vertragszweck anderes bestimmt) berechtigt ist und dass der Auftraggeber auch rechtlich dazu in der Lage ist, dem Auftragnehmer derartige Berechtigungen zu erteilen. Der Auftraggeber erklärt insbesondere, dass einer vertragskonformen Verwendung derartiger Daten, Informationen und Werke keine wie immer gearteten Rechte dritter Personen entgegenstehen und hält den Auftragnehmer diesbezüglich Schad- und Klaglos. 10.2. Sofern nicht anders vereinbart stehen alle aus dem Urheberrecht an den vereinbarten Leistungen oder sonst aus der Schaffung der dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen Leistungen abgeleiteten Rechte dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, diese nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Art und Weise im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen zu verwenden. 10.3. Alle anderen Rechte sind dem Auftragnehmer bzw. dem Lizenzgeber vorbehalten; ohne dessen vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Auftraggeber daher insbesondere nicht berechtigt, die Software, Datenbanken, graphische Gestaltungen oder sonstige Sachen, an denen Rechte des Auftragnehmers oder Dritter bestehen, zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf einer anderen als der vertragsgegenständlichen Hardware zu benutzen, sofern dies nicht anders vereinbart ist oder sich zwingend aus der Natur des Auftrags ergibt. 10.4. Es wird lediglich, ausgenommen anderes vereinbart, eine Werknutzungsbewilligung erworben. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung oder benutzerspezifischen Anpassung der Software erwirbt der Auftraggeber keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber Nutzungsrechte an Software und Datenbanken nur in Anspruch nimmtdem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang ein. Ist Vertragsgegenstand die Erstellung und/oder Nutzung von Datenbanken, kann er sich so erwirbt der Auftraggeber an der Programmierleistung keine über die Nutzung im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden könnenDatenbanknutzung hinausgehenden Rechte. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor11.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit vom Auftragnehmer geändert werden. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann auf der Webseite des Auftragnehmers abgerufen werden. Oder beim Auftragnehmer schriftlich angefordert werden. 11.2. Sofern der Auftraggeber dem zustimmt, zur Verbesserung sind Änderungen an den AGB auch für bereits bestehende Verträge wirksam/anwendbar. 11.3. Inhalte von bestehenden Verträgen können vom Auftragnehmer geändert werden, sofern der Auftraggeber dem zustimmt und die Änderungen unter Berücksichtigung der Erweiterung Interessen des Auftragnehmers für den Auftraggeber zumutbar sind. 11.4. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Version dem Lizenznehmer sogAuftraggeber nicht innerhalb von 4-Wochen ab Erhalt der Änderungsmitteilung wiederspricht. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, Der Aufragnehmer wird den Auftraggeber mit der Änderungsmitteilung auf die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch den Lizenznehmer gilt, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtFolgenden eines Unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet und weist 100 Für die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für Leistungen, die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und PilotWeb-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden. 6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken. 6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. 6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmtDesigner selbst erbringt, kann er ent- sprechend auf die Ausführungen zur Erstellung von Individualsoft- ware verwiesen werden.168 Besonderheiten ergeben sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augenmerk auf Qualität entwickelt wurden, jedoch noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Für die Nutzung der Beta-Funktionen durch für den Lizenznehmer giltFall, dass der Lizenznehmer dem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zustimmtWeb-Designer durch Patente, Geschmacksmuster oder ein anderes Immaterialgüterrecht geschützte Bestandteile Dritter ver- wendet. Dies kann etwa der Fall sein, wenn eine geschützte Schrift- type169 verwendet wird oder ein Hintergrundmuster. Dann ist der Web-Designer dafür verantwortlich, dass die Rechte Dritter ord- nungsgemäß lizenziert werden. Für solche Konstellationen ist es nicht unüblich, einen Freistellungsanspruch für den Fall zu verein- baren, dass Dritte Schutzrechtsansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen. 101 Umgekehrt ist der Web-Designer gegenüber allen Ansprüchen Drit- ter freizustellen, die sich aus den vom Auftraggeber zu verantwor- 165 Allgemein zur Auslegung des § 39 Abs. 2 UrhG Schricker-Dietz, § 39, Rn. 14 ff. 166 Ausführlich dazu Metzger, Rechtsgeschäfte über das Droit moral, S. 228 ff. 167 Vgl. Schricker-Dietz, Vor §§ 12 ff., Rn. 28. 168 S.o. Rn. 46 ff. 169 Zum Schutz von Fonts vgl. Xxxxxx/Xxxxxx, XX 0000, 169 ff. tenden Inhalten ergeben. Denn der Web-Designer haftet im Zweifel als Mitstörer für solche Rechtsverletzungen, die sich daraus ergeben, dass Inhalte in der Website verwendet werden, die gegen Immaterial- güterrechte verstoßen oder aus anderen Gründen rechtswidrig sind.170 Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Web-Designer von den rechtsverletzenden Inhalten Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.

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Samples: Software Acquisition Agreement