Haftung und Gewährleistung. Das Softwareprodukt GNTRANS_NIReprojectorNds für FME ist erprobt und auf seine Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßer Anwendung und bei Nutzung überprüft. Für die jeweilige Verwen- dungsmöglichkeit des Lizenznehmers wird keine Garantie übernommen. Für Schäden, die durch die fehlerhafte Anwendung des Softwareproduktes entstehen, übernimmt die con terra GmbH keine Haftung. Auftretende Mängel sind dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist (mindestens 4 Wochen). Weitergehende Gewährleistungs- oder Ersatz- ansprüche, insbesondere die Haftung für mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Mindestzeiträume der Gewährleitungsansprüche für Software- produkte. Die con terra GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die einwandfreie Funktion der im Softwareprodukt verwendeten Programm- bibliotheken und –komponenten Gntrans_dll.h, Gntrans_ni.dll, Gntrrtk.dll, Gntrrtkdata.dll, lgndgm.dat, lgndgm.dll, lgndgm.idx, Modell_NI.bin, Wxbase26_vc_custom.dll, Wxmsw26_core_vc_custom.dll, Condev.dll, Dbtrafo.dll, Gncrypto.dll, Libgnrt_msvc.dll, Wueblib_cdecl.dll, gntrans_ni.lib, gntrans_ni_msvc5.0.lib. des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen. Für diese Komponenten gelten die Nutzungsbedingungen des Landes Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, Geschäftsbereich Landes- vermessung und Geobasisinformation, die am Ende dieses Dokumentes aufgeführt sind.
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Samples: Lizenz Und Nutzungsbedingungen
Haftung und Gewährleistung. Das Softwareprodukt GNTRANS_NIReprojectorNds für FME ist erprobt und auf seine Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßer Anwendung und bei Nutzung überprüft4.1. Für Der Vertragspartner:in obliegt die jeweilige Verwen- dungsmöglichkeit des Lizenznehmers wird keine Garantie übernommen. Für Schäden, die durch die fehlerhafte Anwendung des Softwareproduktes entstehen, übernimmt die con terra GmbH keine Haftung. Auftretende Mängel sind dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilenPrüfung der Eignung ihrer Subunternehmer:innen. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzwVertragspartner:in haf- tet für die von ihren Subunternehmer:innen ausgeführten Leistungsteile. ErsatzlieferungDer FSW erteilt ausschließlich seiner je- weiligen Vertragspartner:in Anweisungen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist (mindestens 4 Wochen). Weitergehende Gewährleistungs- oder Ersatz- ansprüche, insbesondere die Haftung für mittelbare Schäden, sind direktes Vertragsverhältnis zwischen FSW und Subunterneh- mer:in wird ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Mindestzeiträume Jede Streitigkeit im Zusam- menhang mit einem Subunternehmerverhältnis ist zwi- schen der Gewährleitungsansprüche für Software- produkteVertragspartner:in und der jeweiligen Subun- ternehmer:in auszutragen.
4.2. Die con terra GmbH übernimmt keinerlei Gewähr Gewährleistungsfrist für sämtliche von der Vertrags- partner:in erbrachten Leistungen beginnt ab Übernahme durch den FSW. Die in den §§ 377 und 378 UGB nor- mierte Rügeobliegenheit gilt nicht. Punkt 12.2.3.1 ÖNORM B 2110 idgF bleibt indessen aufrecht.
4.3. Die Vertragspartner:in hat darüber hinaus über eine auf- rechte Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für den jeweiligen Bauauftrag angemessenen De- ckungssumme zu verfügen und für die einwandfreie Funktion Dauer der im Softwareprodukt verwendeten Programm- bibliotheken und –komponenten Gntrans_dll.h, Gntrans_ni.dll, Gntrrtk.dll, Gntrrtkdata.dll, lgndgm.dat, lgndgm.dll, lgndgm.idx, Modell_NI.bin, Wxbase26_vc_custom.dll, Wxmsw26_core_vc_custom.dll, Condev.dll, Dbtrafo.dll, Gncrypto.dll, Libgnrt_msvc.dll, Wueblib_cdecl.dll, gntrans_ni.lib, gntrans_ni_msvc5.0.lib. des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen. Für diese Komponenten gelten die Nutzungsbedingungen des Landes Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, Geschäftsbereich Landes- vermessung und Geobasisinformation, die am Ende dieses Dokumentes aufgeführt sindGe- währleistungsfrist aufrecht zu halten.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Haftung und Gewährleistung. Das Softwareprodukt GNTRANS_NIReprojectorNds 8.1. Der Mediengestalter verpflichtet sich, den Auftrag mit größt- möglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
8.2. Der Mediengestalter verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für FME ist erprobt seine Erfüllungsgehilfen nicht.
8.3. Sofern der Mediengestalter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungs- gehilfen des Mediengestalters. Der Mediengestalter haftet nur für eigenes Verschulden und auf seine Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßer Anwendung nur für Vorsatz und bei Nutzung überprüftgrobe Fahrlässigkeit.
8.4. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Rein- zeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verant- wortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.5. Für die jeweilige Verwen- dungsmöglichkeit vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Xxxxxxxxxxxxxxxx und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Lizenznehmers wird keine Garantie übernommenMediengestalters.
8.6. Für Schäden, die durch die fehlerhafte Anwendung wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Mediengestalter nicht.
8.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Softwareproduktes entstehen, übernimmt die con terra GmbH keine HaftungWerks schriftlich beim Mediengestalter geltend zu machen. Auftretende Mängel sind dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilenDanach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist (mindestens 4 Wochen). Weitergehende Gewährleistungs- oder Ersatz- ansprüche, insbesondere die Haftung für mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Mindestzeiträume der Gewährleitungsansprüche für Software- produkte. Die con terra GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die einwandfreie Funktion der im Softwareprodukt verwendeten Programm- bibliotheken und –komponenten Gntrans_dll.h, Gntrans_ni.dll, Gntrrtk.dll, Gntrrtkdata.dll, lgndgm.dat, lgndgm.dll, lgndgm.idx, Modell_NI.bin, Wxbase26_vc_custom.dll, Wxmsw26_core_vc_custom.dll, Condev.dll, Dbtrafo.dll, Gncrypto.dll, Libgnrt_msvc.dll, Wueblib_cdecl.dll, gntrans_ni.lib, gntrans_ni_msvc5.0.lib. des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen. Für diese Komponenten gelten die Nutzungsbedingungen des Landes Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, Geschäftsbereich Landes- vermessung und Geobasisinformation, die am Ende dieses Dokumentes aufgeführt sind.- Seite 2 -
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Samples: Grafik Design Vertrag
Haftung und Gewährleistung. Das Softwareprodukt GNTRANS_NIReprojectorNds GNTRANSReprojector für FME ist erprobt und auf seine Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßer Anwendung und bei Nutzung überprüft. Für die jeweilige Verwen- dungsmöglichkeit Verwendungsmöglichkeit des Lizenznehmers wird keine Garantie übernommen. Für Schäden, die durch die fehlerhafte Anwendung des Softwareproduktes entstehen, übernimmt die con terra GmbH keine Haftung. Auftretende Mängel sind dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist (mindestens 4 Wochen). Weitergehende Gewährleistungs- oder Ersatz- ansprücheErsatzansprüche, insbesondere die Haftung für mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Mindestzeiträume der Gewährleitungsansprüche Gewähr- leitungsansprüche für Software- produkteSoftwareprodukte. Die con terra GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die einwandfreie Funktion der im Softwareprodukt verwendeten Programm- bibliotheken und –komponenten Gntrans_dll.h, Gntrans_ni.dllGntrans_ct.dll, Gntrrtk.dll, Gntrrtkdata.dll, lgndgm.dat, lgndgm.dll, lgndgm.idx, Modell_NI.bin, Wxbase26_vc_custom.dll, Wxmsw26_core_vc_custom.dll, Condev.dll, Dbtrafo.dll, Gncrypto.dll, Libgnrt_msvc.dll, Wueblib_cdecl.dll, gntrans_ni.libD004_patch.bin, gntrans_ni_msvc5.0.lib. des Landesamtes Patch_D003.bin, Pact_NI05.bin der Geo++ Gesellschaft für Geoinformation satellitengestützte geodätische und Landentwicklung Niedersachsen. Für diese Komponenten navigatorische Technologien mbH. Hier gelten die Nutzungsbedingungen des Landes Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, Geschäftsbereich Landes- vermessung und Geobasisinformation, die am Ende dieses Dokumentes aufgeführt sindBedingungen der Geo++ Software Lizenzvereinbarung.
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Samples: Lizenz Und Nutzungsbedingungen