Common use of Haftung und Gewährleistung Clause in Contracts

Haftung und Gewährleistung. Der Kunde stellt den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen den Verlag geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskos- ten. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auf die Pflichten des Kunden nach Ziff. 6 hin. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Daten, die Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängtvom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch den Verlag und seinen Produktpartner nicht in jedem Fall beeinflusst werden. Der Verlag und sein Produktpartner können in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Verzeichnisse gewährleisten. Mit der korrekten Übermittlung der von dem Kunden angegebenen Daten an diese Verzeichnisse gilt die Leistung durch den Verlag als erbracht. Der Verlag haftet nur für Schäden, die vom Verlag, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außerver- tragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt. Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung vom Verlag der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge. Der Verlag schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Daten an die Verzeichnisse, und übernimmt, soweit diese erfolgt ist, dementsprechend auch keine Haftung für die Leistungen, d.h. insbesondere die ordnungsgemäßen Veröffentlichungen durch die Verzeichnisse oder für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rege- lungen durch die Verzeichnisse.

Appears in 1 contract

Samples: www.sutter.ruhr

Haftung und Gewährleistung. Der Kunde stellt Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen sowohl bei Kaufverträgen als auch bei Werkleistungsverträgen voraus, dass der Auftraggeber den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter freiin §§ 377 HGB geregelten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die LWS versichert, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Es wird jedoch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die wegen Verletzung von Rechten Dritter direkt oder gesetz- indirekt durch Irrtümer bei gelieferten Waren oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen den Verlag geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskos- ten. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auf die Pflichten des Kunden nach Ziff. 6 hin. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten DatenDaten verursacht wurden, die Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängtvom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch den Verlag und seinen Produktpartner nicht in jedem Fall beeinflusst werden. Der Verlag und sein Produktpartner können in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Verzeichnisse gewährleisten. Mit der korrekten Übermittlung der von dem Kunden angegebenen Daten an diese Verzeichnisse gilt die Leistung durch den Verlag als erbracht. Der Verlag haftet nur für Schäden, die vom Verlag, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darfübernommen. Dies gilt sowohl für vertragliche gegenüber dem Kunden als auch für außerver- tragliche gegenüber Dritten. Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde diese innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Leistung schriftlich anzeigt. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der Kunde auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel zustehen könnten. Die Haftung Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige aus. Das Beanstandungsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde das gelieferte Produkt bearbeitet oder bearbeiten lassen hat, und/oder falls der Kunde das gelieferte Produkt an Dritte übergeben oder übereignet hat. Soweit ein von der LWS zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist sie nach dem Produkthaftungsgesetz und iihrer Xxxx zu Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle einer Verletzung des Lebensder Mangelbeseitigung ist die LWS verpflichtet, des Körpers alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Lieferungsgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ist die LWS zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Gesundheit einer Person bleibt unberührt. Erfolgte Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig die LWS zu vertreten hat, oder vorsätzlichschlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Aufraggeber nach seiner Xxxx berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Preises) zu verlangen. Die LWS haftet nach gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die Haftung vom Verlag auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach LWS beruhen. Soweit der LWS keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, wird die Schadensersatzhaftung auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge. Der Verlag schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Daten an die Verzeichnisse, und übernimmt, soweit diese erfolgt ist, dementsprechend auch keine Haftung für die Leistungen, d.h. insbesondere die ordnungsgemäßen Veröffentlichungen durch die Verzeichnisse oder für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rege- lungen durch die Verzeichnisse.

Appears in 1 contract

Samples: www.maschinenring.de

Haftung und Gewährleistung. Der Kunde stellt den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen den Verlag geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskos- tenRechtsverfolgungskosten. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auf die Pflichten des Kunden nach Ziff. 6 hin. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Daten, die Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängtvom hängt vom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch den Verlag und seinen Produktpartner nicht in jedem Fall beeinflusst werden. Der Verlag und sein Produktpartner können in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Verzeichnisse gewährleisten. Mit der korrekten Übermittlung der von dem Kunden angegebenen Daten an diese Verzeichnisse gilt die Leistung durch den Verlag als erbracht. Der Verlag haftet nur für Schäden, die vom Verlag, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außerver- tragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt. Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung vom Verlag der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge. Der Verlag schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Daten an die Verzeichnisse, und übernimmt, soweit diese erfolgt ist, dementsprechend auch keine Haftung für die Leistungen, d.h. insbesondere die ordnungsgemäßen Veröffentlichungen durch die Verzeichnisse oder für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rege- lungen Regelungen durch die Verzeichnisse.

Appears in 1 contract

Samples: maximilian-telefonbuchverlag.de

Haftung und Gewährleistung. Der Kunde stellt den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen den Verlag geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskos- ten. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auf die Pflichten des Kunden nach Ziff. 6 hin. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Daten, die Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängtvom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch den Verlag und seinen Produktpartner nicht in jedem Fall beeinflusst werden. Der Verlag und sein Produktpartner können in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Verzeichnisse gewährleisten. Mit der korrekten Übermittlung der von dem Kunden angegebenen Daten an diese Verzeichnisse Ver- zeichnisse gilt die Leistung durch den Verlag als erbracht. Der Verlag haftet nur für Schäden, die vom Verlag, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außerver- tragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt. Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung vom Verlag der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge. Der Verlag schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Daten an die Verzeichnisse, und übernimmt, soweit diese erfolgt ist, dementsprechend auch keine Haftung für die Leistungen, d.h. insbesondere die ordnungsgemäßen Veröffentlichungen durch die Verzeichnisse oder für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rege- lungen durch die Verzeichnisse.

Appears in 1 contract

Samples: www.telefonbuchverlag-potsdam.de