Common use of Haftung und Gewährleistung Clause in Contracts

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Zeitschriften Abonnements, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Zeitschriften Abonnements, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Zeitschriften Abonnements

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Die drd GmbH sichert Ihnen zu, dass die Ärzte, die sich über die drd App beraten in Österreich zugelassene Ärzte der Allgemeinmedizin sind. Die drd GmbH haftet und leistet Gewähr ausschließlich für eigene Leistungen und nicht auch für jene der Ärzte, zumal diese Leistungen kein Gegenstand des Vertrags zwischen Ihnen und der drd GmbH sind. Die drd GmbH ist auch kein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Ärzte, die Sie über die drd App kontaktieren und kann für Ärzte keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden die Zwecke der Haftung und Gewährleistung wird der Wert der ärztlichen Leistungen und jenen der drd GmbH wie folgt aufgeschlüsselt: Bei einer einmaligen ärztlichen Videokonsultation verrechnet die drd GmbH nur diese und nicht auch eigene Leistungen. Dieser Preis ist für Ihre Gewährleistungsrechte im Zuge Vertragsverhältnis mit dem Arzt maßgeblich, es sei denn, dass die drd GmbH Ihnen diesen Preis verrechnet hat, ohne dass Sie ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen konnten (richten Sie Ihre Beschwerden in diesem Fall bitte jedenfalls an die drd GmbH). In Abo-Modellen gilt: Alle Zahlungen des Kunden in der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet Abo-Periode, die über den Wert der Verlag nur in dieser Periode bezogenen ärztlichen Leistungen hinausgehen, sind solche für Vorsatz die Leistungen der drd GmbH. Der Wert der ärztlichen Leistungen wird ermittelt, indem man die Anzahl der bezogenen ärztlichen Videokonsultationen mit dem Standardpreis (das ist der höchste Preis gemäß unserer Preisliste) einer einmaligen ärztlichen Videokonsultation gemäß unserer Preisliste multipliziert. Ihre Gewährleistungsansprüche aus dem Behandlungsvertrag mit dem Arzt sind im Detail im Teil B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. In Ihrem Vertragsverhältnis mit der drd GmbH stehen Ihnen gesetzliche Gewährleistungsansprüche uneingeschränkt zu. Im Falle, dass unsere vertragliche Leistung nicht dem Vereinbarten entspricht, haben wir zuerst das Recht, unsere Leistung zu verbessern. Kontaktieren Sie mit Ihren Beschwerden unser Support-Service unter xxxxxxx@xxx.xx und wir werden uns gerne um Ihr Anliegen kümmern. Die drd App ist mit Ausnahme der regemäßigen Wartungszeiten für den Betrieb während der auf der Website der drd GmbH ausgewiesenen Öffnungszeiten ausgelegt. Die drd App wird „wie gesehen“ bzw in der jeweils bestehenden Form bereitgestellt. Die drd GmbH verpflichtet sich, in Systemen und Programmen, die ihr gehören oder grobe Fahrlässigkeitauf die sie Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischem Stand zu sorgen sowie die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit zu befolgen. Der Verlag Die drd GmbH haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat und garantiert keinen störungsfreien Dienst. Die drd GmbH haftet auch nicht für höhere Gewalt, unsachgemäßes Vorgehen und / oder Missachtung von Risiken durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzwSie oder Dritte und Eingriffe oder Störungen durch Dritte (Viren, Hackereingriffe und Ähnliches), die trotz der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen passieren. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag Die drd GmbH haftet überdies nicht für die Bereitstellung Qualität Ihrer eigenen EDV-Ausstattung und der Internet- und/oder Telefonverbindung, die Sie nutzen. Die drd App kann in iOS Betriebssystemen und Android Betriebssystemen sowie als Web- App genutzt werden. Bitte beachten Sie die Angaben über die erforderlichen Berechtigungen in der Datenschutzerklärung unter folgender Link. Wir können nicht garantieren, dass die drd App mit älteren Versionen dieser Betriebssysteme (störungsfrei) verwendet werden kann. Sie haben jedenfalls für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen, die sich in Ihrem Einflussbereich befinden. Die drd GmbH arbeitet ständig an der Verbesserung der Qualität der telemedizinischen Kommunikation, der Facharztsuche und des Terminmanagementsystems über die drd App. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass trotz aller Vorkehrungen neben erforderlichen regelmäßigen Wartungen, technische Störungen und Systemabstürze auftreten können. Ebenfalls können Internet-, Telefon- und Stromunterbrechungen und Ähnliches auftreten, die eine Verwendung der drd App beeinträchtigen oder sogar ausschließen. Durch derartige Störungen können Daten in Ihren elektronischen Patientenakten teilweise oder gänzlich verlustig gehen. Wir werden uns bemühen, solche Störungen, soweit sie in unserer Sphäre liegen, unverzüglich zu beseitigen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir eine störungs- und unterbrechungsfreie Nutzung der drd App weder garantieren können noch diese Vertragsbestandteil ist. Wir haften nicht für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden, sofern sie nicht aus der Verletzung von Angeboten vertraglichen Hauptpflichten resultieren und für leicht fahrlässig verursachte Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare Schäden oder Services aufgrund Leistungsstörungen im InternetGewinnentgang, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzwder bzw die Ihnen auf Grund solcher Störungen entstehen kann bzw können. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist Auch darüber hinaus wird die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für höhere Gewalt, leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf Sachschäden (sofern sie nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhenvon vertraglichen Hauptpflichten resultieren), leicht fahrlässig verursachte Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare Schäden oder Gewinnentgang ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche VertragspflichtenFür Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz übernehmen wir uneingeschränkt Haftung. Bitte achten Sie darauf, deren Erfüllung dass der Arzt Ihren Patientenakt in jenem Umfang, in dem sie ihn für den Arzt freigegeben haben, einsehen kann. Wir haften nicht für Xxxxxxx, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und daraus entstehen, dass der Arzt auf deren Einhaltung Grund der Vertragspartner vertrauen durftevon uns nicht zu vertretenden technischen Störungen oder aus anderen von uns nicht zu vertretenden Gründen keine oder nur teilweise Einsicht in Ihren Patientenakt nehmen kann. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb Im Falle von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung Störungen und/oder Missbrauch, der Inhalte. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der MitarbeiterIhnen auffällt, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.kontaktieren Sie bitte umgehend unseren Kundenservice unter xxxxxxx@xxx.xx

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Samples: Vertragsverhältnis, Vertragsverhältnis

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungena) Schadenersatzansprüche oder Mietminderungsansprüche des Kunden gegen Sutter sind ausgeschlossen, verspätete Lieferungen sofern Sutter diese nicht zu vertreten hat, sowohl bei vorübergehenden Störungen, Unterbrechungen oder Sachschäden im Zuge sonstigen vorübergehenden Beeinträchtigungen der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet Werbung (z.B. durch Baustellen, Umleitungen, etc.) als auch bei dauerhaften Veränderungen am und um den Standort der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer GewaltWerbung (z.B. bauliche Änderungen, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werdenSichtbehinderungen, veränderte Verkehrslagen o.ä.). 3.8.2 Der Verlag b) Sutter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder für Schäden und Beschädigungen an der Werbeaussage durch Dritte. c) Im Rahmen der Sicherungspflichten hat Sutter oder der Leistungspartner das Recht, beschädigte Werbeträger ohne vorherige Ankündigung zu entfernen. Etwaige Rück- bauten wird Sutter dem Mieter binnen 7 Tagen nach Demontage anzeigen. Für diesen Fall trägt bei Erneuerung oder Wiederherstellung des Werbeträgers Sutter die Kosten; die Kosten der Neubeschriftung des Werbeträgers trägt der Mieter. d) Sutter bzw. der Leistungspartner haftet für eine ordnungsgemäße und sichere Montage der Laternenwerbung. Es besteht über den Dienstleister von Sutter eine Haftpflichtversicherung für den Aushang des Werbeträgers. e) Sutter übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der ServerWerbewirksamkeit. Ferner kann nicht ausge- schlossen werden, dass Laternenwerbung Nahe solcher mit konkurrierenden Pro- dukten platziert wird. Der Verlag haftet Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsproblemezugesichert. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 4.8.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften der gedruckten Süddeutschen Zeitung haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift der gedruckten Süddeutschen Zeitung in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare der Süddeutschen Zeitung kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 4.8.2 Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu sämtlichen digitalen Abonnementinhalten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht gewährleisten. 4.8.3 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services das jeweilige Nichterscheinen der digitalen Ausgaben aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 4.8.4 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 4.8.5 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 4.8.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 4.8.7 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Abonnements, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Abonnements

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen10.1. Der AN leistet Gewähr, verspätete Lieferungen oder Sachschäden dass die Leistung die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und die für gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften und dem Stand der Technik entspricht. 10.2. Die Ware muss den einschlägigen Gesetzen und Sicherheitsvorschriften im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe FahrlässigkeitLand des AG entsprechen. 10.3. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer GewaltAN leistet Gewähr dafür, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzwdass die Leistung keinen ihren Wert oder ihre Tauglichkeit beeinträchtigenden Mängel aufweisen. 10.4. bei einem SystemausfallDie Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate und beginnt ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Leistung an den AG zu laufen. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werdenversteckte Mängel beginnt die Gewährleistungsfrist erst mit deren Erkennbarkeit zu laufen. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server10.5. Der Verlag haftet AG hat die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung auf Übereinstimmung der Bestellung zu prüfen – der AG prüft die Leistung auf offensichtliche Mängel. 10.6. Kann der AN innerhalb 2 Wochen einen Mangel nicht für beheben oder keine Ersatzprodukte liefern, hat der AG die Bereitstellung Xxxx von Angeboten der betreffenden Bestellung zurückzutreten sowie Rückerstattung von geleisteten Zahlungen und zusätzlich Schadenersatz zu verlangen oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt sofortige Nachbesserung oder den Ersatz der mangelhaften Leistung durch Störung von ihm beauftragte Dritte auf Kosten des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern AN zu verlangen oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglicheine Preisminderung geltend zu machen. 10.7. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder KompatibilitätsproblemeAN hat Mängel die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten gemäss Punkt 10.6. zu beheben. 3.8.3 Die Haftung 10.8. Der AN haftet dem AG für sämtliche Schäden und Nachteile aus einer Verletzung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches Vertrages – insbesondere aus einer verspäteten oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, mangelhaften Leistung. 10.9. Ersatzansprüche sind der Höhe nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränktnicht begrenzt. 10.10. Dies gilt Der AN haftet auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werdenleichte Fahrlässigkeit. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen11.1. pro agro übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, verspätete Lieferungen oder Sachschäden iAktualität, Vollständigkeit und Qualität der von Nutzern, auf einer von pro agro betriebenen Internetpräsenz, veröffentlichten Inhalte und macht sich diese nicht zu Eigen. 11.2. Im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften Übrigen haftet der Verlag pro agro nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer GewaltSchäden, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei die aus einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches vorsätzlichen oder grob fahrlässiges fahrlässigen Verhalten des Verlagsvon pro agro, für Personenschäden und Schädenderen Mitarbeitern, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränktVertretern oder Erfüllungsgehilfen herrühren. Dies gilt auch nicht für Schäden Xxxxxxx, die durch Erfüllungsgehilfen aus einer schuldhaften Verletzung des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit Lebens, des Körpers, der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten Gesundheit oder von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhenherrühren. Kardinalpflichten Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichtensolche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen ermöglicht und auf deren Einhaltung Erfüllung der Vertragspartner Nutzer vertrauen durftedarf. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ferner der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde und er nicht zugleich aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhaltedem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 3.8.5 11.3. pro agro ist für Inhalte externer Internetseiten, auf die innerhalb der Plattform verwiesen wird, grundsätzlich – außer im Fall positiver Kenntnis von der Rechtswidrigkeit eines bestimmten einzelnen Links bzw. des verlinkten Inhalts – nicht verantwortlich und haftbar. Internetseiten, die Nutzer verlinken, werden von pro agro nicht ohne konkreten Anlass geprüft. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung verlinkten Inhalte sowie Änderungen an diesen Inhalten sind der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen Kenntnis- und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des VerlagsEinflussnahme von pro agro in aller Regel entzogen. 3.8.6 Es bestehen die 11.4. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen GewährleistungsrechteBestimmungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen9.1. Mängel- und Garantieansprüche des Käufers bestehen nur, verspätete Lieferungen wenn der Käufer seiner geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 9.2. Die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG übernimmt hinsichtlich aller Bauteile der zentralen Reinigungs-Aggregate die in den Verkaufsunterlagen angegebene Garantie auf die Materialien (nicht auf gegebenenfalls vom Kunden beanspruchter Arbeitsleistungen). Weiters sind ausgenommen von dieser Garantie Verschleißteile wie Polyester-Filter, Papierfiltertüte, Staubbeutel und permanenter Doppelfilter), bezüglich sonstiger Bauteile. Die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG repariert oder Sachschäden ersetzt die Produkte nach eigenem Ermessen durch neue oder überholte Produkte und Ersatzteile, vorausgesetzt, die Produkte werden der Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG innerhalb der Garantiefrist vom Käufer zusammen mit dem mit Datum und der Seriennummer versehenen Kaufnachweises zugesendet oder die Nachweise werden mit der Anforderung des Werkskundendienstes erbracht. Die ersetzten Produkte und Teile gehen in das Eigentum der Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG über. 9.3. Bei Versagen oder Schäden, die durch falsche Verwendung, Nachlässigkeit, Modifikation, nicht genehmigte Reparatur oder Veränderung, falsches Testen und Unfall verursacht wurden oder bei produktexternen Ursachen (z. B. zu hohe Temperaturen, Luftfeuchtigkeit, Stromausfall, falsche Installation) wird keine Garantie übernommen. 9.4. Soweit ein von der Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat der Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. 9.5. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren zwei Jahre nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. 9.6. Die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Käufers als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Käufer die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Käufer ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG ist darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Käufers, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Zuge Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von der Verlag nur für Vorsatz oder grobe FahrlässigkeitFa. Wohnperfektion GmbH & Co KG auf den Käufer vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer GewaltAnspruch ist ausgeschlossen, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werdenwenn der Käufer seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für 9.7. Die Verpflichtung ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die ständige Verfügbarkeit nicht von der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG herrühren, oder wenn der ServerKäufer gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Der Verlag haftet Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeitengesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsproblemewenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. 3.8.3 9.8. Die Haftung des Verlags Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden durch vorsätzliches an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlagsvorsätzlichen Pflichtverletzung der Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Personenschäden und Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Xxxxxxx, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von der Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist nach Maßgabe aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränktWare oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Dies gilt Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar anderer Ware eintreten, haftet die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 9.9. Die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG haftet auch für Schäden Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags einfache Fahrlässigkeit verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden (Kardinalpflichten). Die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG haftet der Verlag jedoch nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhaltevorhersehbar sind. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend 9.10. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung der Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG Soweit die Haftung der Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des VerlagsErfüllungsgehilfen. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen9.1. Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Ziffern 9.2-9.7 haftet OPTA GmbH, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, Schäden die durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von OPTA GmbH verursacht wurden. 9.2. Für Schäden aus sonstigem Verhalten, haftet OPTA GmbH nur, sofern OPTA GmbH schuldhaft eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des VerlagsVertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. OPTA GmbH Laborzubehör Geschäftsführer: HRB 00000 Xxxxxxxxx Sparkasse Bensheim Xxxxxxxxxx 00 Xxxxx Xxxxxxx USt. DE178530824 BIC: XXXXXXX0XXX XX-00000 Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxx Tel.: 00000 00000 xxx.xxxx-xxxx.xx IBAN: XX00000000000000000000 9.3. Der Besteller muss der Opta GmbH offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen – nicht sofort erkennbare Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung mit detaillierter Mängelbeschrei- bung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für Personenschäden den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe für die Rechtzeitigkeit der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werdenMängelrüge. 3.8.4 Soweit 9.4. Für Mängel an der Verlag Ware wird zunächst nach Xxxx von OPTA GmbH Gewähr durch Nach- besserung oder Ersatzlieferung geleistet – sofern die Mängel an der Ware nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch den Gefahrübergang nach Verlassen des Werkes erfolgten (Kardinalpflichtensiehe Pkt. 6.7) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung oder durch Fehl- montage oder Fehlbehandlung oder -lagerung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung Produktes seitens des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der InhalteBestellers verur- sacht worden sind. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für 9.5. Schlägt die Begrenzung Nacherfüllung fehl, kann der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten Besteller grundsätzlich nach seiner Xxxx Herab- setzung der MitarbeiterVergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlagsinsbesondere bei nur geringfü- gigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 3.8.6 Es bestehen 9.6. Bei der Herstellung nach einer/mehrerer vom Besteller überlassenen Zeichnungen oder bestellten Spezifikationen übernimmt OPTA GmbH keine Haftung in Bezug auf die gesetzlichen GewährleistungsrechteRichtigkeit der danach gefertigten Produkte zumal dem Besteller Freigabezeichnung/en vorgelegt werden/wurden oder in Bezug auf die Verletzung von Schutzrechten Dritter. 9.7. Auf die Haltbarkeit und Funktionalität der Produkte gewährt OPTA GmbH eine Garantie von 24 Monaten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 10.1 Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorg- falt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vor- lagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. 10.2 Die Agentur haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Scha- densersatz ist ausgeschlossen. 10.3 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 10.4 Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Die Agentur haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 10.5 Sofern die Agentur selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadens- ersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht- lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Agentur zu- nächst zu versuchen, die abgetre- tenen Ansprüche durchzusetzen. 10.6 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Rein- zeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 10.7 Für Nichtlieferungendie vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, verspätete Lieferungen Texte, Xxxxxxx- führungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur. 10.8 Für die wettbewerbs- oder Sachschäden warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Agentur nicht. Aussagen z. B. auch aus beauftragten Analysen sind nicht rechtsverbindliche Empfehlungen. Solche Auskünfte können nur von einem Marken- und Patentanwalt oder einem Registergericht getätigt werden. 10.9 Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. 10.10 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch die Dienstleistungen entstehen. Haftung und Schadenersatzan- sprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes, max. jedoch 250,00 EUR, beschränkt. 10.11 Der Auftragnehmer stellt den Anbieter sowohl von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei, als auch von jeglicher Haftung für den Inhalt der Webseiten, Artikel, online-Werbean- zeigen und Einträge, die im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur Dienstleistungen durch den Anbieter für Vorsatz den Auftraggeber erstellt, verändert, publiziert oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet vermarktet werden. 3.8.2 10.12 Der Verlag übernimmt keine Haftung Anbieter haftet nur für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch vom Anbieter, ihren gesetz- lichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen des Verlags grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nures sei denn, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durftees betrifft zugesicherte Eigen- schaften. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhaltevorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen7.1. Gegenüber Verbrauchern: a) Bei Kaufverträgen gelten die gesetzlichen Regelungen. b) Bei Werkverträgen gelten die Bestimmungen der VOB soweit vereinbart und subsidiär die gesetzlichen Regelungen. 7.2. Gegenüber Vertragspartnern, verspätete Lieferungen die nicht Verbraucher sind (Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen): a) Die gelieferte Ware ist nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich zu rügen. Alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Weiterverkauf, Verarbeitung, Vermischung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Kommt der Vertragspartner diesen Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt. b) Herstellungsbedingte Abweichungen, die sich im Rahmen der einschlägigen DIN-Normen bewegen, sind unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei Nachbestellungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen bzw. Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen. c) Zur Vornahme aller der Firma Altenfelder Metallbau GmbH nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Vertragspartner nach Verständigung mit der Firma Altenfelder Metallbau GmbH dieser die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten ist die Firma Altenfelder Metallbau GmbH von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die Firma Altenfelder Metallbau GmbH hiervon sofort zu verständigen ist oder wenn die Firma Altenfelder Metallbau GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Vertragspartner das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Firma Altenfelder Metallbau GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. d) Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere solche auf Ersatz von Schäden, die nicht nur am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlos- sen, es sei denn, es liegen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten vor. Der Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in welchen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitan privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Der Verlag haftet Er gilt auch nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewaltbei Fehlen von Eigenschaften, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im InternetZusicherung gerade bezweckt hat, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und den Vertragspartner gegen Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werdennicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen6.1. Der Lieferant haftet für jegliche Form von Vertragsverletzung nach den gesetzlichen Vorschriften, verspätete soweit nicht in diesen Einkaufsbedingungen etwas darüber Hinausgehendes geregelt ist. 6.2. Der Lieferant steht dafür ein, dass die Lieferung und Leistung dem neuesten Stand der Vorschriften über die technische Sicherheit, dem Arbeits- und Umweltschutz in den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen von Behörden und Fachverbänden, sowie den besonderen vertraglichen Vereinbarungen entspricht. 6.3. Der Lieferant verpflichtet sich, bei seinen Lieferungen und Leistungen sowie bei Zulieferungen oder Sachschäden Nebenleistungen Dritter, im Zuge Rahmen des wirtschaftlich und technisch Möglichen umweltfreundliche Produkte und Verfahren einzusetzen. 6.4. Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Lieferung verjähren nach 24 Monaten gerechnet ab Anlieferung der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet Ware an der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitvon Resch angegebenen Zieladresse. 6.5. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer GewaltLieferant ist verpflichtet, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung durchzuführen und Resch diese nach Aufforderung nachzuweisen. Zusätzlich dazu können im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet Einzelfall, nach Absprache mit oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet auf Anforderung von Resch, gesonderte Vereinbarungen in Form von Prüfzeugnissen und Messprotokollen getroffen werden. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für 6.6. Sofern nichts anderes vereinbart, richtet sich die ständige Verfügbarkeit Gewährleistungspflicht nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. In jedem Fall ist Resch berechtigt, zunächst kostenlose Mängelbeseitigung beim Endkunden oder Lieferung mangelfreier Liefergegenstände sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. In dringenden Fällen (worüber der Online-Verbindung Auftragnehmer zu benachrichtigen ist) oder wenn der Auftragnehmer mit der Mängelbeseitigung im Verzug ist, kann Resch den Mangel selbst beseitigen oder durch eine andere Firma beseitigen lassen und die Erreichbarkeit Ersatz der Servererforderlichen Aufwendungen verlangen. 6.7. Der Verlag haftet nicht für Lieferant sichert zu, dass sämtliche Lieferungen frei von Schutzrechten Dritter sind (z.B. Patente und Urheberrechte). Ist die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen Ware im InternetZeitpunkt des Erwerbs durch Resch mit einem Rechtsmangel behaftet, in Folge höherer Gewalt so stellt der Lieferant Resch von etwaig bestehenden Ansprüchen Dritter frei oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeitenverändert die Ware derart, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsproblemedass kein Rechtsmangel mehr besteht. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für NichtlieferungenDie Nutzung der Internetdienste liegt in der ausschliesslichen Verantwortung des Nutzers. Unter Vorbehalt von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie unter Vorbehalt der Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vor- schriften, verspätete Lieferungen wird jede vertragliche und ausservertragliche Haftung für allfällige direkte und indirekte Schäden, Schäden Dritter oder Sachschäden im Zuge Folgeschäden, die auf irgendeine Art bei der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet Nutzung der Verlag nur für Vorsatz Internetdienste entstehen oder grobe Fahrlässigkeitdamit verbunden sind, ausgeschlossen. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 Der Verlag Viollier übernimmt sodann keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit Schäden infolge: – Missachtung der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der ServerSorgfaltspflichten durch den Nutzer; – Nutzung durch Unberechtigte; – missbräuchlicher oder gegen diese elektronischen Nutzungsbedingungen verstossender Nutzung. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung Unter Vorbehalt von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internetzwingenden gesetzlichen Bestimmungen, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist wird die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Hilfspersonen vollumfänglich ausgeschlossen. Viollier gewährleistet nicht die jederzeitige unterbruchs- und störungsfreie Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Abrufbarkeit und Übermittelbarkeit der Inter- netdienste und den fehlerfreien Betrieb mit dem Netzbetreiber des Nutzers. Viollier bemüht sich jedoch um eine hohe Verfügbarkeit. Unterbrüche infol- ge von Wartungsarbeiten werden wenn möglich vorgängig durch Viollier angekündigt. Bei Feststellung von Sicherheitsrisiken behält sich Viollier vor, den Zugang zu den Internetdiensten bis zu deren Behebung zu unterbre- chen und in gravierenden Fällen zu sperren. Jede Haftung für infolge der Unterbrechung resp. der Sperrung entstandene Schäden haftet der Verlag nuroder Folgeschäden wird ausgeschlossen. Werden Daten auf elektronischem Weg versandt, soweit geschieht das auf eigenes Risiko des Nutzers. Jede Haftung für mögliche Schäden im Zusammenhang mit einem Datenverlust und / oder einem missbräuchlichen Eindringen Dritter in das System des Nutzers wird ausge- schlossen. Viollier behält sich ausdrücklich das Recht vor, die in den Internetdiensten enthaltenen Inhalte jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen. Viollier prüft diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und Inhalte regelmässig auf deren Einhaltung Richtigkeit und Aktualität. Dennoch kann Viollier keine Gewährleis- tung oder Haftung übernehmen, dass die Inhalte jederzeit vollständig, richtig und aktuell sind. Auch können die Inhalte technische Ungenauigkei- ten, Schreib- oder Übersetzungsfehler enthalten. Auf der Vertragspartner vertrauen durfteWebsite von Viollier finden sich Links zu anderen Websites, die nicht von Viollier betrieben werden. Jede Haftung für den Inhalt und dessen Aktualität wird ausgeschlossen. Für den Inhalt der verlinkten Seiten ist aus- schliesslich deren Betreiber verantwortlich. Die Aktivierung eines Links erfolgt stets auf Risiko des Nutzers. Von Dritten vorgenommene Verlinkungen auf die Website von Viollier liegen ausserhalb des Einfluss- und Kontrollbereichs von Viollier. Jede Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist den Inhalt oder Dienstleistungen von Websites, welche auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb die Website von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der InhalteViollier verweisen, ausgeschlossen. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 4.7.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften der gedruckten Süddeutschen Zeitung haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift der gedruckten Süddeutschen Zeitung in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare der Süddeutschen Zeitung kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 4.7.2 Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu sämtlichen digitalen Abonnementinhalten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht gewährleisten. 4.7.3 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services das jeweilige Nichterscheinen der digitalen Ausgaben aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 4.7.4 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 4.7.5 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 4.7.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 4.7.7 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen12.1. Bei einer Leistungsstörung seitens einer der Parteien entschädigt diese Partei die andere für den tatsächlich erlittenen unmittelbaren Schaden, verspätete Lieferungen oder Sachschäden der sich daraus ergibt. Unter unmittelbarem Schaden ist mindestens folgendes zu verstehen: a. alle angemessenen Kosten für Schadensbegrenzung und Schutz der Rechte; b. alle angemessenen Kosten für Ersatzprodukte und Dienstleistungen; c. alle angemessenen Kosten, die Coolblue im Zuge Zusammenhang mit einer fehlerhaften oder verspäteten Lieferung durch den Lieferanten macht; d. alle angemessenen Kosten, um die säumige Partei zur Erfüllung des Vertrags zu mahnen; e. alle angemessenen Kosten zur Feststellung der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung Ursache und des Arbeitsfriedens sowie Umfangs des Schadens; f. alle angemessenen Kosten im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für Zusammenhang mit Überstunden von internen Mitarbeitern und den Kosten für die Anmietung von externen g. Mitarbeitern; alle Kosten (einschlieftlich Geldbuften der Aufsichtsbehörden) im Ausland verspätet Zusammenhang mit einem Verstoft gegen das geltende Datenschutzrecht durch h. die säumige Partei; alle angemessenen Kosten, die sich aus dem Verlust von Daten oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werdender Vertraulichkeit von Daten ergeben; i. alle angemessenen gemachten Rechtskosten. costs broken down according to the Coolblue locations. Coolblue may request additional reports as it deems fit. Supplier will provide these reports to Coolblue from that time on. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen 7.1. Die nachfolgenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung von DYNAbit gelten für alle Schadensersatz- oder Sachschäden an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zuge Zusammenhang mit der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für Vorsatz oder grobe FahrlässigkeitAnsprüche des Kunden: 7.2. Der Verlag haftet nicht DYNAbit und ihre Erfüllungsgehilfen haften für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nurSach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhend.h. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichteneiner Pflicht, deren Erfüllung die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Kunde regelmäßig vertrauen durftedarf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. 7.3. Im Übrigen ist die Haftung von DYNAbit für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 7.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Verlags von DYNAbit im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhaltebereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen 7.5. Für von DYNAbit nicht verschuldete Störungen innerhalb des VerlagsLeitungsnetzes übernimmt DYNAbit keine Haftung. 3.8.6 Es bestehen 7.6. Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Selbstvornahme gem. 7.7. Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von DYNAbit, kann DYNAbit vom Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechteentstandenen Aufwendungen gemäß ihren üblichen Sätzen verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge Vorbemerkung: Die LWS bietet mit der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag Klauenpflege eine Dienstleistung am lebenden Tier an. Die LWS kann nur für Schäden haften, die unmittelbar von ihr selbst durch fehlerhaft durchgeführte Arbeiten entstanden sind. Hiervon betroffen sind keine Klauenleiden und weitere Symptome, die nicht während der Klauenpflege aufgedeckt werden, sondern nach der Pflege zu Tage treten (z.B. doppelte Sohle). Beanstandungen müssen innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach der Pflege telefonisch oder schriftlich, unter genauer Beschreibung der Unregelmäßigkeit/Komplikation sowie der Angabe der jeweiligen Ohrmarkennummer, bei der LWS gemeldet werden. Die LWS ist zur Nachbesserung berechtigt. Sollte auf die Nachbesserung verzichtet werden, so wird weder durch die LWS noch durch eine Versicherung ein Schadensersatz erfolgen. Wegen der unübersichtlichen Risiken erfolgt jede Pflege durch die LWS unter Ausschluss jeglicher Garantie. Eine etwaige Haftung wird auf Vorsatz oder und grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit beschränkt. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie Insbesondere ist die LWS auch im Falle einer Betriebsunterbrechung bzwder Infizierung Dritter für eine Virusübertragung (siehe Kapitel 4.1 „Tiergesundheit“) während der Klauenpflege/ durch die Klauenpflege, die aufgrund nicht-fachgerechter Kennzeichnung oder fehlender Kennzeichnung eintritt, nicht haftbar zu machen. bei einem SystemausfallWeiterhin übernimmt der Auftraggeber selbst die Haftung für etwaige Schädigungen von Kuh und Kalb, wenn hochträchtige Tiere auf seine Anweisung hin eine Klauenpflegemaßnahme erhalten (vgl. Kapitel 4.1 „Tiergesundheit“). Für Verletzungen, die sich das Tier im Ausland verspätet oder Rahmen der Klauenpflege selber zufügt, ist die LWS nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Serverhaftbar zu machen. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies Dieses gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werdenVerletzungen im Klauenpflegestand. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen13.1 Die Gewährleistung und Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, verspätete Lieferungen soweit nicht nachfolgend etwas Anderes geregelt ist. 13.2 Die Haftung auf Schadensersatz wegen des Ersatzes von Sach- und Vermögensschäden, die nicht an der Kaufsache selbst eingetreten sind, ist auf Fälle vorsätzlichen und/oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften grob fahrlässigen Handelns beschränkt. 13.3 In den übrigen Fällen haftet der Verlag Veranstalter für Sach- und Vermögensschäden, die nicht an der Kaufsache eingetreten sind, nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Die Haftung beschränkt sich insoweit auf den vorhersehbaren typischen Vertragsschaden. Eine Haftung für Vorsatz vertragsuntypische mittelbare oder grobe FahrlässigkeitFolgeschäden ist ausgeschlossen. 13.4 Soweit die Haftung des Veranstalters beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung aller Personen, deren Verhalten dem Veranstalter zugerechnet werden kann. 13.5 Der Veranstalter übernimmt für die Richtigkeit der in ihrem Internetauftritt wiedergegeben Daten keine Gewähr. 13.6 Das Angebot des Veranstalters zum Erwerb von Eintrittskarten und Katalogen über das Internet entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, sich rechtzeitig und umfassend über die einschlägigen Einreisebestimmungen in die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auch über die eventuelle Erforderlichkeit eines Visums zu informieren. Der Verlag Veranstalter haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer GewaltSchäden und sonstige Nachteile, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werdendie sich aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung für den Kunden ergeben könnten. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet 13.7 Haftungsbeschränkung gelten nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichtenvon Leben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen Körper und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der InhalteGesundheit. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen11.1. Haftung: 11.2. Gewährleistung: a) Ist der Mangel nicht geringfügig, verspätete Lieferungen oder Sachschäden kann die Auftraggeberin vom Vertrag im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur für Vorsatz Hinblick auf den mangelhaften Teil oder grobe Fahrlässigkeitzur Gänze zurücktreten. Die:Der Verlag haftet nicht für Auftragnehmer:in verliert den Anspruch auf das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung entsprechende Auftragsentgelt gemäß § 3 des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werdenabge- schlossenen Werkvertrages. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für b) Ist der Mangel geringfügig, hat die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung Auftraggeberin Anspruch auf angemessene Min- derung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder KompatibilitätsproblemeAuftragsentgeltes. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden c) Ist in den Fällen der lit. a oder b eine Mängelbeseitigung durch vorsätzliches eine:n Dritte:n mög- lich, hat die Auftraggeberin gegen die:den Auftragnehmer:in – unbeschadet der An- sprüche nach lit. a oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe b – zusätzlich Anspruch auf Ersatz der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nurtatsächlich aufgelau- fenen Mängelbeseitigungskosten, soweit diese auf im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichtenlit. a das Auftragsentgelt gemäß § 3 des abgeschlossenen Werkvertrages, im Fall der lit. b die Preisminderung übersteigen. d) beruhenIn den Fällen der lit. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichtena oder b hat die:der Auftragnehmer:in bereits zu Unrecht emp- fangene Beträge zuzüglich Zinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem je- weils geltenden Basiszinssatz pro Jahr, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung vom Tage des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Empfanges der Vertragspartner vertrauen durfteBeträge an ge- rechnet, zurückzuzahlen. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit Ansprüche gemäß lit. a bis d können von der Auftraggeberin nur binnen sechs Monaten nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt Ablauf der gesetzten Verbesserungsfrist, jedenfalls aber zumindest innerhalb von 12 Monaten zwei Jahren nach Zurverfügungstellung Übergabe des Werkes an die Auftraggeberin, gerichtlich geltend gemacht wer- den. Wurde keine bestimmte Verbesserungsfrist gesetzt, endet die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung ein Jahr nach Absendung (Datum des Poststempels oder des Absendens) der Inhalte. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen Aufforderung zur Mängelbeseitigung, frühestens jedoch zwei Jahre nach Übergabe des Werkes an die Auftraggeberin. Zahlungen der Auftraggeberin gelten entsprechend nicht als Verzicht auf die Geltendmachung irgendwel- cher der oben angeführten Ansprüche. Allfällige über die oben genannten Gewährleistungs- ansprüche hinausgehende Schadenersatzansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt. Sofern mehrere Auftragnehmer:innen vorhanden sind, haften diese der Auftraggeberin für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des VerlagsErfüllung aller Verpflichtungen aus diesem Vertrag solidarisch. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Werkvertrag Über Geistige Arbeitsleistungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen 10.1. Die nachfolgenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung von DYNAbit gelten für alle Schadens- ersatz- oder Sachschäden an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zuge Zusam- menhang mit der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vor- liegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für Vorsatz oder grobe FahrlässigkeitAnsprüche des Kunden: 10.2. Der Verlag haftet nicht DYNAbit und ihre Erfüllungsgehilfen haften für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nurSach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhend.h. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichteneiner Pflicht, deren Erfüllung die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Kunde regelmäßig vertrauen durftedarf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. 10.3. Im Übrigen ist die Haftung von DYNAbit für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 10.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Verlags von DYNAbit im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nut- zungsverhältnisse für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlos- sen. 10.5. Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Selbstvornahme gem. § 637 BGB zu. Werkvertragliche Gewährleistungsrechte werden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb Zeitraum von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung mit Abnahme der InhalteWerkleistung beschränkt. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für 10.6. Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von DYNAbit, kann DYNAbit vom Kunden die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche entstandenen Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlagsgemäß ihren üblichen Sätzen verlangen. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Software Development and Consulting Agreement

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 4.8.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften der gedruckten RHEINPFALZ haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Haftung des Verlages bei Nichtlieferung beschränkt sich auf die Verpflichtung zur Nachlieferung des Zeitungsexemplars. Bei Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge der Zeitung infolge höherer Gewalt, durch Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem SystemausfallSystemausfall besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadenersatz oder Minderung des Bezugspreises. Für Zeitungen, die im Ausland Postbezug verspätet zugestellt werden oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare ausblei- ben, kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 4.8.2 Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu sämtlichen digitalen Abonnementinhalten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht gewährleisten. 4.8.3 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services das jeweilige Nichterscheinen der digitalen Ausgaben aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 4.8.4 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 4.8.5 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 4.8.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 4.8.7 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 4.8.8 Der Verlag als Vertragspartner des Abonnenten übernimmt bei einem RHEINPFALZ-CARD-Abonnement keinerlei Haftung für die von den Partnerfirmen der RHEINPFALZ- CARD bezogenen Waren oder Dienstleistungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen1. yourmedia ist verpflichtet, verspätete Lieferungen oder Sachschäden die erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei die Interessen des Kunden zu wahren. yourmedia haftet für Schäden nur im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur für Falle, dass Vorsatz oder grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. 2. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche. 3. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer GewaltAuftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzwsofern diese von yourmedia zu vertreten sind und umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. bei einem SystemausfallDieser Anspruch erlischt drei Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung. 4. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werdenunabsehbare Browserkompatibilitätsprobleme mit künftigen Browsern, die nach Übergabe einer Webseite entstehen könnten, übernimmt yourmedia keine Haftung. 3.8.2 Der Verlag 5. Für unabsehbare Kompatibilitätsprobleme, die durch künftige PHP Versionen oder automatische Upgrades auf Servern entstehen könnten, übernimmt yourmedia keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder KompatibilitätsproblemeHaftung. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden 6. Für Probleme, die durch vorsätzliches das Hosting auf Fremd-Servern oder grob fahrlässiges Verhalten des VerlagsBilliganbietern entstehen übernimmt yourmedia keine Haftung. yourmedia gewährleistet eine funktionsfähige Arbeitsumgebung auf unseren genannten Servern (Siehe: Hosting). 7. yourmedia ist nicht verpflichtet, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränktNutzungsrechte von angelieferten Daten zu überprüfen. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werdenim Besonderen bei Foto- und Videomaterial, Schriften sowie Musik. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge 10.1 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 10.2 Mit der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet Abnahme des Werkes übernimmt der Verlag nur Auftraggeber die Verantwortung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag die Richtigkeit von Text und Bild. 10.3 Xxxxxxx Xxxxxx haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift Xxxxxx, die der Auftraggeber bei seiner Schlusskorrektur und Freigabe übersieht. Auch die inhaltliche Korrektheit aller in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie den Arbeiten erwähnten Angaben liegt im Falle einer Betriebsunterbrechung bzwVerantwortungsbereich des Auftraggebers. bei einem Systemausfall. Mit der Freigabe geht jegliche Haftung auf den Auftraggeber über. 10.4 Für Aufträge, die im Ausland verspätet Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Xxxxxxx Xxxxxx keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit sie kein Auswahlverschulden trifft. Sie tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf. 10.5 Der Auftraggeber stellt Xxxxxxx Xxxxxx von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Designerin stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung beziehungsweise Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. 10.6 Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, ist nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet Aufgabe von Xxxxxxx Xxxxxx. Sie haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt 10.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten zwei Wochen nach Zurverfügungstellung der InhalteLieferung schriftlich bei Xxxxxxx Xxxxxx geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 Der Verlag Veranstalter übernimmt keine die Haftung für die ständige Verfügbarkeit Sicherheit des Künstlers, sowie für die vom Künstler in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Instrumente während des gesamten Aufenthalts des Künstlers am Veranstaltungsort. Dies gilt im Besonderen für Veranstaltungen im Freien, sowie auf transportablen Bühnen und für die dem Künstler zur Verfügung gestellten Stromanschlüsse, sowie für Schäden, die in einem entsprechenden Zusammenhang mit dem Auftritt des Künstlers entstehen. Stellt der OnlineAuftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung eines Auftritts zur Verfügung, stellt er sicher, dass die Räumlichkeiten für die Durchführbarkeit der Veranstaltung inklusive Live-Verbindung und die Erreichbarkeit der ServerMusik geeignet sind. Der Verlag haftet Veranstalter stellt sicher, dass der Stellplatz des Künstlers und seine komplette Ausstattung durch die Aufführung von anderen Künstlern (z. B. Tanzgruppen) nicht gefährdet ist (Umsturzgefahr) und dass auf der Auftrittsfläche ausreichend Platz für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen Auftritte der anderen Programmbeteiligten bleibt. Jegliche Kosten, Gebühren und Genehmigungen, die im InternetZusammenhang mit der Veranstaltung auftreten (z. B. Gema-Gebühren, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie Kurtaxe, örtliche Sonderabgaben etc.), sind ausnahmslos vom Veranstalter bzw. Auftraggeber zu tragen bzw. rechtzeitig einzuholen. Bei auftretenden Störungen jedweder Art ist der Auftraggeber verpflichtet, im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränktmitzuwirken, eventuelle Personen- und Sachschäden auf Seiten des Künstlers zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten. Dies gilt auch für Schäden Soll die durch Erfüllungsgehilfen Anlage aus organisatorischen oder sonstigen Gründen seitens des Verlags verursacht Veranstalters bereits vorab aufgebaut bzw. erst später als direkt nach der Veranstaltung abgebaut werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend Veranstalter durchgehend für die Begrenzung Unversehrtheit und Sicherheit der Ersatzpflicht gesamten Anlage. Im Falle eines Diebstahls bzw. einer Beschädigung der Anlage kommt der Veranstalter in vollem Umfang für vergebliche Aufwendungen die Schäden auf und zugunsten verpflichtet sich, fehlende bzw. beschädigte Teile der MitarbeiterAnlage zum Neuwert wiederzubeschaffen. Für Schäden an Instrumenten und/oder an technischen Anlagen des Künstlers, Vertreter und welche von Veranstaltungsbesuchern oder anderen Veranstaltungsteilnehmern hervorgerufen werden, haftet zur Gänze der Erfüllungsgehilfen Veranstalter. Der Bühnenbereich bzw. Einsatzort des VerlagsKünstlers sowie die gesamte technische Anlage sind für alle Unbefugten tabu. Sollte es der Veranstaltungsorganisation nicht gelingen, den ungestörten Ablauf bzw. die Sicherheit des Künstlers zu gewährleisten, obliegt es diesem, die Veranstaltung abzubrechen. Sollte der Künstler den Auftritt aus triftigen Gründen (ärztlich bescheinigte Krankheit, Todesfall, Unfall oder ähnlich schwerwiegende Anlässe) nicht wahrnehmen können, verzichtet der Veranstalter auf jegliche Schadensersatzforderung an den Künstler. Beide Seiten bemühen sich jedoch umgehend um Ersatz. 3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Vertrags Und Auftrittsbedingungen

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen 6.1. Die nachfolgenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung von DYNAbit gelten für alle Schadens- ersatz- oder Sachschäden an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zuge Zusam- menhang mit der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vor- liegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für Vorsatz oder grobe FahrlässigkeitAnsprüche des Kunden: 6.2. Der Verlag haftet nicht DYNAbit und ihre Erfüllungsgehilfen haften für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nurSach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhend.h. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichteneiner Pflicht, deren Erfüllung die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Kunde regelmäßig vertrauen durftedarf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. 6.3. Im Übrigen ist die Haftung von DYNAbit für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 6.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Verlags von DYNAbit im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nut- zungsverhältnisse für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhaltebereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlos- sen. 3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen 6.5. Für von DYNAbit nicht verschuldete Störungen innerhalb des VerlagsLeitungsnetzes übernimmt DYNAbit keine Haftung. 3.8.6 Es bestehen 6.6. Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Selbstvornahme gem. § 637 BGB zu. 6.7. Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von DYNAbit, kann DYNAbit vom Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechteentstandenen Aufwendungen gemäß ihren üblichen Sätzen verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Software Services Und Anwendungssupport

Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 4.7.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung vertriebener der gedruckten Zeitschriften haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift der gedruckten Zeitschriften in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare der Zeitschriften kann kein Ersatz geleistet werden. 3.8.2 4.7.2 Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu sämtlichen digitalen Abonnementsinhalten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht gewährleisten. 4.7.3 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services das jeweilige Nichterscheinen der digitalen Ausgaben aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge infolge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten systemimmanenter Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.8.3 4.7.4 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.8.4 4.7.5 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.8.5 4.7.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 3.8.6 4.7.7 Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Abonnements