Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner (auch: Erbenberater/Pflichtteilberater) ist eine kostenfreie Serviceleistung. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der automatisch errechneten Quote unseres Pflichtteilsrechner. Die durch den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung auf Basis der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben dar. Trotz umfangreicher Prüfung und regelmäßiger Wartung des Pflichtteilsrechners können wir nicht garantieren, dass es nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung des Pflichtteilsrechners kommen kann. Sofern die errechnete Quote von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozesses. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall nach der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquote. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere Provision. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt. 8.2 Ansprüche von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei denen es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt, ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 8.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 8.4 Sie sind uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machen, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner (auch: Erbenberater9.1 Die Lizenzgeberin pflegt und betreibt die Datenbank EversOK mit der gebotenen Sorgfalt.
9.2 Aussagen und Angaben der Lizenzgeberin oder des Verlags über die Datenbank in Werbematerialien oder Internetseiten sind nur eine Beschreibung der Beschaffenheit und stellen weder eine Garantie noch die Zusicherung einer Eigenschaft dar.
9.3 Die Inhalte des EversOK dienen nicht der rechtlichen Beratung des Anwenders im Einzelfall. Hierfür bedarf es der Be- auftragung eines/Pflichtteilberater) einer zugelassenen Rechtsanwalts/Rechtsanwaltskanzlei unter Schilderung des dem Einzelfall zugrun- deliegenden Sachverhalts.
9.4 Die Lizenzgeberin ist bemüht, die Inhalte, Informationen und Angaben des EversOK so aktuell und vollständig wie mög- lich darzustellen und zu erhalten. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der mit dem EversOK bereitgestellten Inhalte und Informationen übernimmt die Lizenzgeberin nicht.
9.5 Die Möglichkeit zur Nutzung des EversOK steht dem Lizenznehmer durchgängig zur Verfügung. Vertraglich fest verein- bart ist eine kostenfreie Serviceleistung. Wir übernehmen keine Haftung Verfügbarkeit von 95% im Jahresdurchschnitt, wobei die Lizenzgeberin bemüht ist, eine höhere Verfügbar- keit zu gewährleisten.
9.6 Eine Verfügbarkeit ist nicht geschuldet, wenn und so lange • der Lizenznehmer die für die Richtigkeit der automatisch errechneten Quote unseres Pflichtteilsrechner. Die durch den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht geschaffen hat; • die fehlende Verfügbarkeit auf Basis der uns Fehlern des Netzes zur Datenübertragung beruht; • eine Verfügbarkeit aufgrund von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben dar. Trotz umfangreicher Prüfung und regelmäßiger Wartung des Pflichtteilsrechners können wir Umständen nicht garantierenbesteht, dass es nicht die im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung Verantwortungsbereich des Pflichtteilsrechners kommen Unternehmens zur Datenübertragung liegen; • aufgrund routinemäßiger oder notwendiger Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen eine Verfügbarkeit nicht ein- geräumt werden kann. Sofern die errechnete Quote von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozesses. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall nach der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquote. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere Provision. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
8.2 Ansprüche 9.7 Die Verantwortlichkeit der Lizenzgeberin erstreckt sich nur bis zu dem Übergabepunkt des von Ihnen ihr betriebenen Systems zum Internet. Sie erstreckt sich nicht auf Schadensersatz sind bis auf Schadensersatzansprüche aus der Verletzung das System des Lebens, Lizenznehmers und die Datenübertragungsleistungen jenseits des Körpers, der Gesundheit sowie Haftung für sonstige Übergabepunktes.
9.8 Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen durch Störungen an Leitungen, Servern oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei denen es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt, ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solchesonstigen Einrichtungen entstehen, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sindnicht dem Ver- antwortungsbereich der Lizenzgeberin unterliegen, übernimmt die Lizenzgeberin keine Haftung. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren SchadenEbenso wenig trifft die Lizenzgeberin eine Haftung, wenn die Datenbank nicht gemäß den Bestimmungen dieser vorsätzlich Vereinbarung, der Benutzer- handbücher oder fahrlässig verursacht wurdeBenutzerleitfäden genutzt wird.
9.9 Treten Mängel auf, es sei dennsind diese unverzüglich der Lizenzgeberin anzuzeigen. Die Gewährleistung für nicht rechtzeitig an- gezeigte Mängel entfällt.
9.10 Etwaige Verknüpfungen („Links“) vom EversOK aus auf von anderen Betreibern erstellte oder betriebene Webseiten wurden bei der Erstellung des EversOK sorgfältig geprüft. Auf nachträgliche Änderungen, es handelt sich um Schadensersatzansprüche Anpassungen oder Neufas- sungen dieser fremden, verlinkten Seiten hat die Lizenzgeberin keinen Einfluss, weshalb für deren Inhalt einzig der jeweilige Betreiber der verlinkten Webseite erforderlich ist. Sofern von Ihnen der Webseite des EversOK aus einer auf andere Web- seiten verwiesen wird und eine entsprechende Verlinkung vorhanden ist, übernimmt die Lizenzgeberin keine Gewähr oder Verantwortung für den Inhalt, die Fehlerfreiheit oder die Rechtmäßigkeit der verlinkten Webseiten und deren Inhalte. Auch geben verlinkte Webseiten nicht die Auffassung der Lizenzgeberin wieder.
9.11 Für Xxxxxxx wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässig- keit der Lizenzgeberin, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen haftet die Lizenzgeberin nach den gesetz- lichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Lizenzgeberin nur auf Ersatz der vertragstypischen und vorher- sehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch die Li- zenzgeberin, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt worden ist. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung der Li- zenzgeberin gemäß § 536a Abs. 1 HS. 1 BGB.
8.3 Die Vorschriften 9.12 Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Lizenzgeberin sind nicht abtretbar. Der Lizenznehmer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die geltend gemachten Ansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Lizenzgeberin anerkannt worden oder unstrittig sind. Zur Aus- übung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Lizenznehmer nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht, aus dem sich die Zahlungspflicht des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührtLizenznehmers ergibt.
8.4 Sie sind uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machen, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurde.
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Samples: Lizenznutzungsvertrag
Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner (auch: Erbenberater/Pflichtteilberater1) ist Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen eine kostenfreie Serviceleistungordnungsgemäße Ausübung der nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten voraus. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit Geht der automatisch errechneten Quote unseres PflichtteilsrechnerBesteller davon aus, dass ihm ein Recht auf Nachbesserung bzw. Nacherfüllung zusteht, hat er dies in seiner Mängelanzeige ausdrücklich hervorzuheben. Die durch Mängelanzeige hat stets in schriftlicher Form (Brief, Mail) zu erfolgen und ist eindeutig als solche zu kennzeichnen. Unterlässt der Kunde einen solchen Hinweis und lässt sich die Mängelrüge aus den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung auf Basis der uns Gesamtumständen nicht eindeutig entnehmen, kann EDV ACHENBACH von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben dar. Trotz umfangreicher Prüfung und regelmäßiger Wartung des Pflichtteilsrechners können wir nicht garantieren, dass es nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung des Pflichtteilsrechners kommen kann. Sofern die errechnete Quote von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozesses. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall nach der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquote. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere Provision. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührtgesonderten Beauftragung ausgehen.
8.2 Ansprüche (2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf EDV ACHENBACH gelieferten Ware bei unserem Besteller. Schadensersatzansprüche aus der bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebensvon Leben, des Körpers, der Gesundheit sowie Haftung für sonstige SchädenKörper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von EDV ACHENBACH beruhen, verjähren innerhalb gesetzlichen Verjährungsfrist. Die etwaige Rücksendung der Ware bedarf der vorherigen Zustimmung von EDV ACHENBACH.
(3) Weist die gelieferte Xxxx trotz aller aufgewendeter Sorgfalt einen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, steht EDV ACHENBACH, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, ein Wahlrecht zu, ob sie nachbessern oder Ersatzware liefern möchte. EDV ACHENBACH ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage) zu geben. Von dieser Regelung bleiben etwaige Rückgriffsansprüche ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – berechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung zu mindern.
(5) Keine Mängelansprüche bestehen bei denen es nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß als auch bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, welche nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ebenfalls sind solche Mängelansprüche und die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen, die vom Besteller oder Dritten durch unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen entstanden sind.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von EDV ACHENBACH gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn die Verbringung ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen EDV ACHENBACH bestehen nur insofern, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Bei Installation und Pflege greift EDV ACHENBACH auf Systemsoftware und - komponenten Dritter zurück. EDV ACHENBACH übernimmt daher keinerlei Haftung, dass die Systemsoftware mit der vorhandenen Hardware des Bestellers zusammenarbeitet.
(9) EDV ACHENBACH übernimmt keine Haftung für Datenverluste und unsachgemäße Datensicherung. EDV ACHENBACH ist nicht um wesentliche Vertragspflichten verpflichtet den Besteller hierauf hinzuweisen. Für Datenverluste in Rahmen von Wartungs-und Reparaturarbeiten oder bei schriftlichen Beauftragung dieser haftet EDV ACHENBACH nur, sofern grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
(Kardinalpflichten10) handeltVerändert der Besteller eine von EDV ACHENBACH gelieferte Sache, oder fügt eigenmächtig fremde Bauteile hinzu, so ist Haftung und Gewährleistung seitens EDV ACHENBACH ausgeschlossen. Kardinalpflichten Gleiches gilt bei eigenmächtiger Installation von Software oder ähnlichem.
(11) Sämtliche weiteren oder anderen, als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind solche, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurdeausgeschlossen, es sei denn, es handelt denn aus diesen Bestimmungen ergibt sich um Schadensersatzansprüche von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitetwas anderes. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf.
8.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8.4 Sie sind uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machen, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner (aucha. Zwarthout ist, abgesehen von dass was bestimmt ist bei Artikel 9 dieser Bedingungen nicht haftbar für irgendwelche Schaden die sei es mittelbar sei es unmittelbar bezieht auf die nicht Beantwortung der gelieferten Sachen der Vereinbarung. Es sei denn an sie ist Absicht oder grobe Schuld zuzuschreiben. Deswegen akzeptiert Zwarthout dies auch nicht bei großen Kalamitäten, wie zum Beispiel, aber dazu nicht beschränkt: Erbenberater/Pflichtteilberater) ist eine kostenfreie Serviceleistung. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der automatisch errechneten Quote unseres Pflichtteilsrechner. Feuer, Wasserschaden, und Unheil von auswärts zum Beispiel Krieg und Erdbeben.
b. Der Vertragspartner sichert Zwarthout gegen alle Ansprüche von Dritten.
c. Die durch den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung Zwarthout gelieferten Holzprodukte sind Naturmaterialien, behandelt oder unbehandelt. Unter Hinweis auf Basis der uns die natürlichen Merkmale dieser Produkte können diese, durch die Witterungseinflüsse, wie zum Beispiel aber dazu nicht beschränkt: Temperatur und Luftfeuchtigkeit von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben darForm, Farbe, Nachhaltigkeit und in Qualität ändern. Trotz umfangreicher Prüfung Zwarthout ist dafür nicht haftbar und regelmäßiger Wartung darf dafür in keiner Weise, durch und/oder seitens des Pflichtteilsrechners können wir Vertragspartners haftbar gemacht werden, nicht garantieren, dass es nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung des Pflichtteilsrechners kommen kann. Sofern die errechnete Quote von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozesses. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall nach der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquote. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere Provision. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührtdirektem Sin weder indirekt.
8.2 Ansprüche x. Xxxxxx wenig ist Zwarthout durch -und/oder seitens- den Vertragspartner haftbar zu machen für das Erscheinungsbild der durch sie an dem Vertragspartner gelieferten Holzprodukte, wie zum Beispiel, aber dazu nicht beschränkt: das anwesend sein von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf Schadensersatzansprüche aus Astausrisse, Risse usw. und den unterschiedlichen Merkmale.
e. Falls der Verletzung Vertragspartner beziehungsweise das von ihm eingeschaltete Personal und/oder die von ihm hinzugezogenen Dritten an der Durchführung des LebensGeschäfts zwischen Zwarthout und der Vertragspartner in Form von Mitarbeit und/oder Unterstützung beteiligt sind, des Körpersist Zwarthout nicht für irgendwelche seitens dem Vertragspartner und/oder der von ihm hinzugezogenen Dritten verursachten oder mitverursachten direkten und indirekten Schäden haftbar, auch nicht gegenüber den eigentlichen Auftraggebern der Gesundheit sowie Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei denen es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt, ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur Vertragspartner.
f. Sollte Zwarthout wegen etwaiger anderer Gründe in Bezug auf den vertragstypischenVertrag schadenspflichtig sein, vorhersehbaren Schadenwird der schuldigte Schaden- sersatz immer beschränkt sein auf höchstens den Rechnungsbetrag (exklusiv Mehrwertsteuer) in Bezug auf die betreffenden Güter und/oder Dienste, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche dies mit einem Maximum von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitEURO 5.000,00 (wörtlich: fünftausend Euro).
8.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührtg. Berufung auf diese Bedingungen hebt die Zahlungsverpflichtung von dem Vertragspartner gegen Zwarthout nicht auf.
8.4 Sie sind uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machen, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurde.
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Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner (auch: Erbenberater7.1. Jegliche Veränderung, insbesondere solcher, technischer Natur, an den Vertragsgegenständen durch den Kunden, zum Beispiel im Schaltschrank, sind nicht zulässig und führen zum Erlöschen der Gewähr- leistungs- und Haftungsansprüche.
7.2. Beanstandungen offensichtlicher Mängel, hinsichtlich Menge und/Pflichtteilberater) ist eine kostenfreie Serviceleistungoder Beschaffenheit der über- lassenen bzw. Wir übernehmen gelieferten Vertragsgegenstände, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen schriftlich gegenüber SCHEER geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Sofern der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder erst später eintritt, hat die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels zu erfolgen, andernfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. Die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige wahrt die Frist.
7.3. SCHEER übernimmt keine Haftung für Ausfälle der Vertragsgegenstände oder Teile dieser und dem Vertragspartner entstehende Schäden, die Richtigkeit verursacht werden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere durch Nichtbeachtung der automatisch errechneten Quote unseres PflichtteilsrechnerVorgaben in den Angebots- und Auftragsbestä- tigungstexten, den Bedienungs-, Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen, durch unsachgemäße Montage beziehungsweise Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch natürliche Abnüt- zung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, falsche Brennereinstellung, nicht geeignete Brennstoffe oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf das Verschulden von SCHEER zurückzuführen sind.
7.4. Das Füll- und Ergänzungswasser im Primärkreis darf ausschließlich aus den jeweils speziell ausge- wiesenen Frostschutzmitteln bestehen. Die Betriebsanweisungen der jeweiligen Vertragsgegenstände sind unbedingt und genau zu beachten. Wird eine andere Flüssigkeit in die Heizungsanlage eingefüllt, so haftet der Kunde für auftretende Folgeschäden. XXXXXX weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn sich Verschleißteile, wie zum Beispiel Brennerdüsen, Bren- nereinsätze für niedrige Emission, Sicherungen, Dichtungen, Brennerraumauskleidungen oder feuer- berührte Teile der Zünd- oder Überwachungseinrichtungen durch natürlichen Verschleiß abnutzen. Die Gewährleistung umfasst ferner nicht Ausfälle der Anlage, die durch Luftverunreinigungen, wie starken Staubanfall oder aggressive Dämpfe, durch Sauerstoffkorrosion (z. B. bei Verwendung nicht diffusions- dichter Kunststoffrohre in Fußbodenheizungen), durch Aufstellungen in ungeeigneten Räumen oder auf ungeeigneten Flächen oder durch Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Defekts entstanden sind.
7.5. Eine Haftung für Mängel besteht dann nicht mehr, wenn SCHEER nach Anzeige des Mangels durch den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis Kunden nicht die erforderliche Zeit oder Gelegenheit gegeben wird, Feststellungen über Bestehen und Ausmaß des Mangels zu treffen sowie die notwendigen Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzliefe- rungen vorzunehmen.
7.6. Vom Kunden angezeigte Mängel wird SCHEER prüfen. Auf Wunsch des Kunden wird diesem bei ent- sprechender Verfügbarkeit ein Ersatzgerät für die Dauer der Berechnung auf Basis der uns von Ihnen Prüfung zur Verfügung gestellten Angaben dargestellt. Trotz umfangreicher Liegt nach Abschluss der Prüfung durch SCHEER ein anspruchsbegründender Mangel des Xxxxxx vor, so erfolgen die Prüfung und regelmäßiger Wartung der Transport des Pflichtteilsrechners können wir nicht garantieren, dass es nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung mangelhaften Xxxxxx sowie Lieferung und Überlassung des Pflichtteilsrechners kommen kannErsatzgeräts kostenfrei. Sofern die errechnete Quote von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert Wird im Rahmen der Prüfung durch SCHEER festgestellt, dass kein von SCHEER zu vertretender Mangel vorliegt, so ist SCHEER, vorbehaltlich weiterer Ansprüche gegenüber dem Kunden, berechtigt, die entstandenen Kosten, insbesondere Aufwand für Transport, Prüfung und Schadensbehebung des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozessesmangelhaften Xxxxxx sowie Lieferung und Überlassung des Ersatzgeräts, dem Kunden gemäß den Ver- rechnungssätzen der jeweils aktuellen Preisliste in Rechnung zu stellen.
7.7. Sofern dem Kunden im Rahmen der Prüfung gem. Ziffer 7.6 ein Ersatzgerät durch SCHEER zur Verfü- gung gestellt wird, ist der Kunde zum Zeitpunkt der Wiederanlieferung des reparierten Erstgeräts ver- pflichtet, das ihm überlassene Ersatzgerät zur Abholung versandfertig, d. h. in leer gepumptem Zustand und zugänglich zur Beladung für Spediteure/Monteure der Fa. SCHEER, bereitzustellen. Die durchzusetzende Forderung richtet sich Vorgaben der Ziffer 4.5 Sätze 2 bis 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend. Erfolgt dies nicht, ist XXXXXX berechtigt, für den Zeitraum des tatsächlichen Verbleibs des Ersatzgeräts beim Kunden, eine Vergütung in jedem Fall nach Höhe des jeweils aktuellen Tageslistenpreises, entsprechend der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquote. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere Provisionjeweils aktuell gültigen Preisliste, pro Kalendertag zu verlangen.
7.8. Im Übrigen gilt ist die gesetzliche GewährleistungHaftung der SCHEER für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vor- satz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung Dies gilt nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen GarantieVerletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder dessen Erfüllungsge- hilfen oder Angestellten sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten. Im Übrigen bleiben Insoweit haftet die Vorschriften SCHEER für jeden Grad des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
8.2 Ansprüche von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf Schadensersatzansprüche Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des LebensKunden resultieren, des Körpers, haftet die SCHEER aber nur für den typischer- weise entstehenden Schaden.
7.9. Für Verzögerungen bei Anlieferung und Abholung sowie Montage und Inbetriebnahme der Gesundheit sowie Haftung für sonstige SchädenVertrags- gegenstände, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch unsdie Beschaffenheit und Eigenart des Leistungsortes zurückzuführen sind und damit der Risikosphäre des Kunden zuzurechnen sind, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhenhaftet SCHEER nicht.
7.10. Genannte Liefertermine, bei denen es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handeltinsbesondere in Angeboten und Auftragsbestätigungen, ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurdegrundsätz- lich unverbindlich, es sei denndenn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindliche Liefertermine ver- einbart. Ist die Nichteinhaltung von Fristen oder Lieferterminen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche Ereignisse, es handelt z. X. Xxxxxx, Stau, nicht von SCHEER zu vertretenden Mängeln am Transportmittel, nicht von SCHEER zu vertretenden behördlichen Maßnahmen oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich um Schadensersatzansprüche von Ihnen aus einer Verletzung die Fristen angemessen bzw. verschieben sich die Liefertermine entsprechend. Ansprüche des LebensKunden gegenüber SCHEER können daraus nicht hergeleitet werden, des Körpers oder der Gesundheitsoweit kein Organisationsverschulden sei- tens SCHEER vorliegt.
8.3 Die Vorschriften 7.11. Soweit SCHEER die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den ge- setzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührtKunden auf Schadens- ersatz, neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, auf insgesamt 10 % des Auftragswertes der unmöglichen Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglich- keit der Lieferung sind ausgeschlossen.
8.4 Sie sind uns gegenüber 7.12. Die Versorgung mit Wärme durch Geräte von SCHEER kann bestehende Nachteile im vorhandenen Heizsystem beim Kunden oder dessen Vertragspartner nicht beheben und gewährleistet nur das Maß an Wärme, welches aufgrund der konkreten Heizsituation und Heizungskonfiguration üblich und möglich ist. Das Erreichen einer bestimmten Raumtemperatur wird ausdrücklich nicht zugesichert. Eine ander- weitige Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Geringfügige Abweichungen vom Niveau der Beheizung durch das vor Ort bestehende Heizsystem stellen keinen Mangel dar.
7.13. Bei einem Versand durch Spedition geht das Risiko des zufälligen Untergangs der Vertragsgegenstän- de bei ordnungsgemäßer Verpackung durch SCHEER mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.
7.14. Eine Änderung der Beweislast zum Schadensersatz verpflichtet, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machen, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurdeNachteil des Kunden ist mit den gesamten Regelungen unter Punkt „7. Haftung und Gewährleistung“ nicht verbunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner (auch: Erbenberater/Pflichtteilberater) ist eine kostenfreie ServiceleistungBei verschuldensabhängigen Schadensersatzansprüchen wegen verursachter Schäden haftet secucard bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der automatisch errechneten Quote unseres Pflichtteilsrechner. Die durch den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung auf Basis der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben dar. Trotz umfangreicher Prüfung und regelmäßiger Wartung des Pflichtteilsrechners können wir nicht garantieren, dass es nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen Das Gleiche gilt bei Nutzung des Pflichtteilsrechners kommen kann. Sofern die errechnete Quote von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozesses. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall nach der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquote. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere Provision. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
8.2 Ansprüche von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf Schadensersatzansprüche fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei denen es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt, ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 . Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften secucard und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von secucard und seiner Erfüllungsgehilfen bei verschuldensunabhängigen Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. secucard ist bei einer Unterbrechung der Verfügbarkeit seiner Dienste, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich der Nichterreichbarkeit der Autorisierungszentralen handelt von seiner Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, wenn secucard selbst schuldhaft die Unterbrechung der Verfügbarkeit herbeigeführt hat. Die Vorschriften Gewährleistungsrechte des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8.4 Sie Vertragspartners bei Mängeln verjähren ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Der Vertragspartner hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns gegenüber zum Schadensersatz unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei begründeten Mängelrügen hat der Vertragspartner gegebenenfalls das schadhafte Teil bzw. das Gerät zur Reparatur an secucard zu schicken. Der Vertragspartner kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Die Minderung ist ausgeschlossen. secucard ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machen, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurdewenn der Vertragspartner seinerseits seine fälligen Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
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Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner (auch: Erbenberater/Pflichtteilberater) Technische Ratschläge, Mengen- und Maßaufnahme sowie Empfehlungen des Lieferers erfolgen grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung ist eine kostenfreie Serviceleistunginsofern ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Rügepflicht unverzüglich nach Feststellung der automatisch errechneten Quote unseres PflichtteilsrechnerAbweichungen, spätestens aber 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Der Besteller hat auf Verlangen Proben der beanstandeten Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Unbeschadet einer früheren Verjährung verjähren Gewährleistungsansprüche 4 Wochen nach Zurückweisung der Mängelrüge durch den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich Lieferanten. Eine Verzichtserklärung des Lieferanten auf die Einhaltung dieser Vertragsbestimmungen bedarf der Schriftform. Wenn sich eine Beanstandung als begründet erweist, wird kostenlos und frachtfrei ab Werk auf Empfangsstation Ersatz geleistet, bei Gütemängeln jedoch nur, wenn das unverbindliche Ergebnis fehlerhafte Material mehr als 5% der Berechnung Gesamtbestellung beträgt und die fehlerhaften Stücke zurückgegeben werden. Ersatz erfolgt Gewicht gegen Gewicht oder Stück gegen Stück bzw. Länge gegen Länge. Für den Fall des Fehlschlagens der Ersatzlieferung hat der Besteller Anspruch auf Basis Herabsetzung der uns Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche, wie Wandlung, Minderung, Vergütung von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben dar. Trotz umfangreicher Prüfung und regelmäßiger Wartung des Pflichtteilsrechners können wir nicht garantieren, dass es nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung des Pflichtteilsrechners kommen kann. Sofern die errechnete Quote von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozesses. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall nach der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquote. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere Provision. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
8.2 Ansprüche von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Haftung für sonstige direkten oder indirekten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch unsentgangener Gewinn, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhenErstattung von bezahlten Vertragsstrafen, bei denen es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt, Arbeitslöhne usw. sind ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen sind fehlgeschlagen; für diesen Fall hat der Besteller das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung oder, wenn es handelt sich bei der erbrachten Leistung nicht um Schadensersatzansprüche von Ihnen die Erfüllung einer bauwerkvertraglichen Verpflichtung handelt, nach seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der übrigen Teillieferungen hergeleitet werden. Der Lieferant kann die Ersatzlieferung verweigern, solange der Besteller nicht sämtliche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitallen beiderseitigen Geschäftsverbindungen herrührenden Verpflichtungen erfüllt hat.
8.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8.4 Sie sind uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machen, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner (auch: Erbenberater/Pflichtteilberater) ist eine kostenfreie Serviceleistung. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der automatisch errechneten Quote unseres Pflichtteilsrechner. Die durch den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung auf Basis der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben dar. Trotz umfangreicher Prüfung und regelmäßiger Wartung des Pflichtteilsrechners können wir a. Mängelansprüche bestehen nicht garantieren, dass es nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung des Pflichtteilsrechners kommen kann. Sofern die errechnete Quote einer nur unerheblichen Abweichung von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozesses. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall nach vereinbarten Beschaffenheit oder nur unerhebliche Beeinträchtigung der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquote. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere ProvisionBrauchbarkeit. Im Übrigen gilt haftet die gesetzliche GewährleistungFST wie folgt: - weist der vermietete Gegenstand bei Gefahrübergang einen Fehler auf, der seine Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder erheblich beeinträchtigt, steht das Wahlrecht zwischen einer Mängelbeseitigung oder einer Neulieferung der FST zu. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt Für die Dauer der Aufhebung oder der wesentlichen Einschränkung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert sich der Mietpreis in entsprechendem, angemessenem Umfang. - bei Ausfall des Mietgegenstandes während des Gebrauchs beschränkt sich der Schadensersatz auf die Höhe des Mietpreises. Ausfälle aufgrund üblicher Abnutzung (z. B. Leuchtmittel etc.), übermäßiger Beanspruchungen oder äußerer, von der FST nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantiezu vertretender Einflüsse, sind vom Schadensersatz ausgeschlossen. I- im Übrigen bleiben haftet die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
8.2 Ansprüche von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf Schadensersatzansprüche aus FST nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei denen es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt, ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, auch für den Fall der groben Fahrlässigkeit, sofern keiner der vorgenannten Ausnahmefälle betroffen ist. Die Haftung für Schäden an Rechtsgütern des Bestellers/Mieters ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. - die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von wesentlichen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Regelungen über die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit gemäß diesen Bedingungen bleiben hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers/Mieters ist hiermit nicht verbunden. - der Besteller/Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen diese der FST unverzüglich anzuzeigen und im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Beseitigung der Leistungsstörung mitzuwirken. Anderenfalls ist ein Anspruch auf Minderung des Mietpreises ausgeschlossen. - der Besteller/Xxxxxx verpflichtet sich bereits mit Vertragsschluss, die FST von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Miete von Gegenständen gegen die FST erhoben werden. Dies umfasst auch die Kosten, die der FST für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
8.3 b. Die Vorschriften Verjährungsfrist der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen/Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr. Dies gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die FST, die mit einem Mangel in Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Produkthaftungsgesetzes Anspruchs, und sämtliche Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die FST, die nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten mit der Maßgabe, dass die Ansprüche nicht auf Vorsatz, dem arglistigen Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Lieferung/Leistung beruhen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, wie sie ohne vorliegen von Arglist anwendbar wären. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten ferner nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, das Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, der grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährungsfrist beginnt bei Ansprüchen mit der Ablieferung, bei sonstigen Leistungen mit der Abnahme. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8.4 Sie sind uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machen, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner (auch: Erbenberater/Pflichtteilberater1) ist eine kostenfreie Serviceleistung. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der automatisch errechneten Quote unseres Pflichtteilsrechner. Die durch den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung auf Basis der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben dar. Trotz umfangreicher Prüfung und regelmäßiger Wartung Gewährleistungsrechte des Pflichtteilsrechners können wir nicht garantierenBestellers setzen voraus, dass es nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung des Pflichtteilsrechners kommen kann. Sofern die errechnete Quote von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozesses. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall dieser seinen nach der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquote. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere Provision. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt§377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8.2 Ansprüche (2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf NEXPERTO gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche aus der bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebensvon Leben, des Körpers, der Gesundheit sowie Haftung für sonstige SchädenKörper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von NEXPERTO einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so kann NEXPERTO die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist NEXPERTO stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage) zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei denen es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handeltnur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solchebei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die zur Erfüllung nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, welche nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Bei Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so sind für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls Mängelansprüche ausgeschlossen.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischenzum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, vorhersehbaren Schadeninsbesondere Transport-, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurdeWege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von NEXPERTO gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitdie Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8.3 (7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) NEXPERTO greift bei Installation und Pflege auf Systemsoftware und - komponenten Dritter zurück. NEXPERTO übernimmt deshalb keinerlei Haftung, dass die Systemsoftware mit der vorhandenen Hardware des Bestellers zusammenarbeitet.
(9) Für Datenverluste und unsachgemäße Datensicherung durch den Besteller übernimmt NEXPERTO keine Haftung. NEXPERTO ist nicht verpflichtet den Besteller darauf hinzuweisen. Für Datenverluste in Rahmen von Wartungs-und Reparaturarbeiten oder bei schriftlichen Beauftragung dieser haftet NEXPERTO nur, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
(10) Verändert der Besteller eine von NEXPERTO gelieferte Sache, oder fügt eigenmächtig fremde Bauteile hinzu, so ist Haftung und Gewährleistung seitens NEXPERTO ausgeschlossen. Gleiches gilt bei eigenmächtiger Installation von Software oder ähnlichem.
(11) Alle weiteren oder anderen, als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich aus diesen Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.
8.4 Sie sind uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machen, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner (auch: Erbenberater/Pflichtteilberater) ist eine kostenfreie Serviceleistung. Wir übernehmen keine Haftung kl,company leistet dem Kunden Gewähr für die Richtigkeit sachgerechte Durch- führung der automatisch errechneten Quote unseres Pflichtteilsrechnervereinbarten Leistungen. Die durch zeitgerechte Durchführung der Vertragsleistungen kann nur insoweit gewährleistet werden, als es sich um Eigenleistungen von kl,company handelt und ihre Erfüllung nicht auch von der Mitwirkung Dritter (Medien, Journalisten, Autoren, Veranstalter etc.) abhängt. Zwischen den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung auf Basis der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben dar. Trotz umfangreicher Prüfung und regelmäßiger Wartung des Pflichtteilsrechners können wir nicht garantierenVertragsparteien besteht Ei- nigkeit darüber, dass es die kl,company-Gewährleistung sich nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung des Pflichtteilsrechners kommen kann. Sofern auf den Inhalt, die errechnete Quote von Art und den Umfang der tatsächlichen abweichtReaktion in der Öffentlichkeit (Me- dien, informieren wir Sie gesondert Meinungsbildner, Publikum) auf Maßnahmen der Öffentlichkeits- arbeit im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozessesder Vertragsleistungen erstreckt. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall nach der gesetzlich tatsächlich zustehenden PflichtteilsquoteVerantwortung für Datenverlust (z. B. durch Computerviren, Würmer, Trojaner etc.) ist ausgeschlossen. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere ProvisionDer Kunde wird darauf hingewiesen, dass er nur Ko- pien von Daten übermitteln soll. Im Übrigen gilt Soweit nicht Abweichendes geregelt ist, ist die gesetzliche GewährleistungHaftung von kl,company auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
8.2 Ansprüche Haftung von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei denen es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt, ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur kl,company ist auf den vertragstypischenvorhersehbaren, vorhersehbaren Schadenin typischer Weise eingetretenen Schaden begrenzt, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurdesoweit kl,company keinen Vorsatz zu vertreten hat. kl,company haftet auch nach den ge- setzlichen Bestimmungen im Fall einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist aber die Schadener- satzhaftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Ihnen aus einer in typischer Weise ein- getretenen Schaden begrenzt. Die Haftung des Auftragnehmers wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für eine eventuell zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Kunde haftet der Agentur für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm überlassenen Informationen, Daten und Unterlagen. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen wer- den von kl,company innerhalb der Gesundheit.
8.3 gesetzlichen Gewährleistungsfrist, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach ent- sprechender Mitteilung des Kunden durch kl,company ausgebessert oder ausgetauscht. kl,company behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinausgehende Aufwendungen werden nach Aufwand ab- gerechnet. Der Kunde verpflichtet sich, die Fehlerbehebungsmaßnah- men unverzüglich umzusetzen (z. B. neue Releasestände installieren). Die Vorschriften Gewährleistung besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die Gebrauchstauglich- keit auswirkt. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde die Rückabwicklung des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8.4 Sie sind uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtetVertrags oder Herabsetzungen der vereinbarten Vergütung verlangen. Offensichtliche Mängel, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machendie einem durchschnitt- lichen Xxxxxx ohne weiteres auffallen, muss der Kunde kl,company binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschrie- benen Briefs rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei kl,company innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnungdie aufgetrete- nen Fehlermeldungen, welcher/welche sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z. B. durch Sie unterzeichnet wurdeFehlerprotokolle). Schadenersatzansprüche sind unabhän- gig vom Rechtsgrund auf die Höhe der geleisteten Gesamtzahlungen des Vertrags während des vergangenen Jahres begrenzt, aus dem der Schaden entstanden ist.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner 1 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, welche die direkte Folge einer (auch: Erbenberater/Pflichtteilberaterzusammenhängenden Reihe von) vertretbaren Nichterfüllung(en) bei der Vertragsausführung sind. Diese Haftung beschränkt sich auf den Betrag, der gemäß dem Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers im betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich der gegebenenfalls vom Auftragnehmer aufgrund der Versicherung zu tragenden Selbstbeteiligung. Falls der Haftpflichtversicherer aus jedwedem Grund nicht zur Auszahlung übergeht, ist eine kostenfreie Serviceleistung. Wir übernehmen keine die Haftung des Auftragnehmers auf den Betrag des für die Richtigkeit der automatisch errechneten Quote unseres PflichtteilsrechnerVertragsausführung in Rechnung gestellten Honorars beschränkt. Die durch den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung auf Basis der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben dar. Trotz umfangreicher Prüfung und regelmäßiger Wartung des Pflichtteilsrechners können wir nicht garantieren, dass es nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung des Pflichtteilsrechners kommen kann. Sofern die errechnete Quote von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozesses. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall nach der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquote. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere Provision. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
8.2 Ansprüche von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei denen Handelt es sich nicht bei dem Vertrag um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelteinen Dauervertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, ausgeschlossenwird der oben bezeichnete Betrag auf dreimal den Betrag des Honorars, das in den zwölf Monaten vor dem Entstehen der Schäden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wurde, festgestellt. Kardinalpflichten sind solcheDer gesamte Schadensersatz aufgrund dieses Artikels wird keinesfalls mehr als € 300.000 je Ereignis betragen, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurdewobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein einziges Ereignis gilt, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche dass die Parteien – in Anbetracht des Umfangs des Auftrags oder der mit dem Auftrag verbun- denen Gefahren – einen Grund sehen, beim Vertragsabschluss von Ihnen aus diesem Höchstbetrag abzuweichen.
2 Außer im Fall von Vorsatz oder grober Nachlässigkeit seitens des Auftragnehmers haftet der Auftragnehmer nicht für: - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Schäden, welche die Folge von Erteilung von unrichtigen oder unvollständigen Daten oder Informationen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer oder anderswie die Folge von Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers sind; - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Schäden, welche die Folge von Handlungen oder Unterlassungen von durch den Auftragnehmer eingeschalteten Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer des Auftragnehmers werden darunter nicht verstanden) sind, auch wenn diese bei einer Verletzung mit dem Auftragnehmer verbundenen Firma tätig sind; - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Betriebs-, indirekte oder Folgeschäden, unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf Stockungen in dem geregelten Geschäftsgang in dem Unternehmen des LebensAuftraggebers.
3 Eine Voraussetzung für Haftung ist ferner, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer gleich nach der Entdeckung der Nichterfüllung schriftlich davon in Kenntnis setzt, und der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, soweit wie möglich die Schäden des Auftraggebers durch Berichtigung oder Ausbesserung des mangelhaften Produkts wettzumachen oder einzuschränken.
4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigung oder Untergang von Unterlagen während Transport oder Postversand, ohne Rücksicht darauf, ob der Transport oder der Versand durch oder im Namen des Auftraggebers, des Körpers Auftragnehmers oder Dritter erfolgt. Während der GesundheitVertragsausführung können der Auftraggeber und der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mittels elektronischer Mittel mitei- nander kommunizieren. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer haften nicht gegenüber einander für Schäden, die sich gegebenenfalls bei einem oder beiden von ihnen aus der Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln ergeben, unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf Schäden infolge der Nichtablieferung oder verzögerter Ablieferung elektronischer Kommunikation durch Dritte oder durch Software/Apparatur, die zum Versand, Empfang oder zur Verarbeitung der elektronischen Kommunikation gebraucht wird, durch Übertragung von Viren und das Nicht- oder nicht gut Funktionieren des Telekommunikationsnetzes oder anderer zur elektronischen Kommunikation benötigten Mittel, ausge- nommen soweit die Schäden die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer werden alles machen oder unterlassen, was vernünftigerweise von jedem von ihnen erwartet werden darf, um dem Auftreten der oben erwähnten Risiken vorzubeugen. Die Daten-Auszüge aus den Computersystemen des Absenders ergeben den zwingenden Beweis für die vom Absender versandte elektronische Kommunikation (den Inhalt davon) bis zum Zeitpunkt, an dem der Gegenbeweis vom Empfänger erbracht wird.
8.3 Die Vorschriften 5 Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx gegen alle Ansprüche von Dritten, unter anderem Anteilseignern, Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern und Personal des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührtAuftraggebers, sowie liierten juristischen Personen und Unternehmen und anderen, die an der Firma des Auftraggebers beteiligt sind, die mittelbar oder unmittelbar mit der Vertragsausführung zusammenhängen. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer insbesondere Gewähr gegen Forderungen von Dritten wegen Schäden, die verursacht wurden, weil der Auftraggeber dem Auftragnehmer unrichtige oder unvollständige Informationen erteilt hat, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass die Schäden nicht mit vorwerfbaren Handlungen oder Unterlassungen seinerseits zusammenhängen oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht wurden. Das Vorstehende findet keine Anwendung auf Aufträge zur Prüfung des Jahresabschlusses im Sinne von Artikel 393 Buch 2 [niederländisches] Bürgerliches Gesetzbuch.
8.4 Sie sind uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet6 Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx gegen alle möglichen Ansprüche von Dritten, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machenfalls der Auftragnehmer aufgrund des Gesetzes und/oder seiner Berufsnormen gezwungen ist, insbesondere den Auftrag zurückzu- geben und/oder gezwungen wird, mit Behörden mitzuwirken, die berechtigt sind, gebeten und ungebeten Informationen zu empfangen, die der Auftragnehmer bei Missbrauch unserer Website der Ausübung des Auftrags von dem Auftraggeber oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurdeDritten empfangen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner (auch: Erbenberater/Pflichtteilberater) ist eine kostenfreie Serviceleistung. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der automatisch errechneten Quote unseres Pflichtteilsrechner. Die durch den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung auf Basis der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben dar. Trotz umfangreicher Prüfung und regelmäßiger Wartung des Pflichtteilsrechners können wir a. Mängelansprüche bestehen nicht garantieren, dass es nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung des Pflichtteilsrechners kommen kann. Sofern die errechnete Quote einer nur unerhebliche Abweichung von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtprozesses. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall nach vereinbarten Beschaffenheit oder nur unerheb- liche Beeinträchtigung der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquote. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere ProvisionBrauchbarkeit. Im Übrigen gilt übrigen haftet die gesetzliche Gewährleistung. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt nicht REKA wie folgt: - weist der vermietete Gegenstand bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
8.2 Ansprüche von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des KörpersGefahrübergang einen Fehler auf, der Gesundheit sowie Haftung für sonstige Schädenseine Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder erheblich beeinträchtigt, steht das Wahlrecht zwischen einer Mängelbeseitigung oder einer Neulieferung der REKA zu. Für die Dauer der Aufhebung oder der wesentlichen Einschränkung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert sich der Mietpreis in entsprechenden Umfang. - bei Ausfall des Mietgegenstandes während des Gebrauchs be- schränkt sich der Schadensersatz auf einer vorsätzlichen die Höhe des Mietpreises. Ausfälle aufgrund üblicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchun- gen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch unsäußerer, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhenvon der REKA nicht zu vertretender Einflüsse, bei denen es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt, sind vom Schadensersatz ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche- im übrigen haftet die REKA nur bei Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, auch für den Fall der groben Fahrlässigkeit, sofern keiner der vorgenennanten Ausnahmefälle betroffen ist. Die Haftung für Schäden an Rechtsgütern des Bestellers/Mieters ist ausgeschlos- sen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. - die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von wesentlichen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder unerlaubter Handlung. Sie gilt auch den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Regelungen über die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit gemäß diesen Bedingungen bleiben hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers/Mieters ist hiermit nicht ver- bunden. - der Besteller/Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungs- störungen diese der REKA unverzüglich anzuzeigen und im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Beseitigung der Leistungsstörung mitzu- wirken. Anderenfalls ist ein Anspruch auf Minderung des Mietpreises ausgeschlossen. - der Besteller/Xxxxxx verpflichtet sich bereits mit Vertragsschluss, die REKA von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Miete von Gegenständen gegen die REKA erhoben werden. Dies umfasst auch die Kosten, die der REKA für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
8.3 b. Die Vorschriften Verjährunsgfrist der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen/Leistung-gleich aus welchem Rechtsgrund-beträgt ein Jahr. Dies gilt auch sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die REKA, die mit einem Mangel in Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Produkthaftungsgesetzes Anspruchs, und sämtliche Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die REKA, die nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten mit der Maßgabe, dass die Ansprüche nicht auf Vorsatz, dem arglistigen Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Lieferung/Leistung beruhen. In diesem Fall gelten die gesetzli- chen Verjährungsfristen, wie sie ohne Vorliegen von Arglist anwend- bar wären. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten ferner nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, das Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, der grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährungsfrist beginnt bei Ansprüchen mit der Ablieferung, bei sonstigen Leistungen mit der Abnahme. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8.4 Sie sind uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machen, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichts/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurde.
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Haftung und Gewährleistung. 8.1 Unser Pflichtteilsrechner 6.1 Die feibra haftet dem*der Auftraggeber*in – aus welchem Rechtsgrund immer – nur für von ihr zu vertretende(n) Verlust (auch: ErbenberaterNichterfüllung), starke Beschädigung und/Pflichtteilberateroder Verzögerung (Schlechter- füllung).
6.2 Aus dem Titel der Gewährleistung (verschuldensunabhängige Haftung wegen Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung) hat der*die Auftraggeber*in im Falle einer Preisminderung Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts für jene Leistungen, die nachweislich nicht bzw. mangelhaft erbracht wurde. Daneben bestehen, soweit faktisch möglich, die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbe- helfe, nämlich Austausch, Verbesserung und Wandlung.
6.3 Der*die Auftraggeber*in hat nachzuweisen, dass • er einen Vertrag mit der feibra abgeschlossen hat; • die feibra diesen Vertrag nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
6.4 Steht dem*der Auftraggeber*in (darüber hinaus) nach den Bestimmungen dieser AGB noch Schadenersatz zu, haftet die feibra für von ihr oder ihr aufgrund des Gesetzes zuzurechnenden Personen verursachte Schäden – insbesondere durch Verlust, Beschädigung oder Verzögerung - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jeweils bis zur Höhe des Rechnungsbetrages und sofern ihr der*die Auftraggeber*in nachweist, dass • die feibra den Vertrag nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfüllt hat • ein Schaden in einer bestimmten Höhe eingetreten ist eine kostenfreie Serviceleistung• der Schaden auf die Nichterfüllung bzw. Wir übernehmen keine Schlechterfüllung der feibra zurückzuführen ist Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Verzugs- schäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit dem nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der*die Geschädigte zu beweisen.
6.5 Die Haftung der feibra ist insbesondere ausgeschlossen, wenn • der Schaden/die Richtigkeit mangelhafte Leistung auf eine nicht geeignete Verpackung und/oder Beförderungsart und/oder ein Verschulden des*der Auftraggeber*in zurückzuführen ist; • der automatisch errechneten Quote unseres PflichtteilsrechnerInhalt der Sendungen unter eines in Punkt 3. angeführten Verbote fällt; • die Sendungen von einer Behörde beschlagnahmt oder vernichtet worden sind. Die feibra hat für die Nicht- oder Schlechterfüllung ihrer Vertragspflichten, auch wenn sie sich Erfüllungsgehilf*innen bedient, sowie für Schäden nicht einzustehen und allfällige Pönalen und Leistungsfristen kommen nicht zur Anwendung, wenn diese durch den Pflichtteilsrechner ermittelte Quote stellt jeweils lediglich das unverbindliche Ergebnis der Berechnung auf Basis der uns vom Parteiwillen unabhängige oder unvermeidbare Umstände eintreten. Das können z.B unvorhersehbare oder unabwendbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskonflikte, Unruhen/Aufstände, Kriege, Terroran- schläge, Boykottmaßnahmen, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnah- men, Beschlagnahme von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben darSachgütern, Ressourcen-, Material-, Lieferknappheit, Cyber- Angriffe, Sabotagen, Blackout-Fälle, Störungen von Kommunikationsnetzen und sonstige unvorhersehbare oder unabwendbare Hinderungsgründe sein. Trotz umfangreicher Prüfung und regelmäßiger Wartung des Pflichtteilsrechners können wir nicht garantieren, dass es nicht im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen bei Nutzung des Pflichtteilsrechners kommen kann. Sofern die errechnete Quote von der tatsächlichen abweicht, informieren wir Sie gesondert Die feibra wird den*die Auftraggeber*in im Rahmen des Abtretungs- beziehungsweise VollmachtprozessesZumutbaren unverzüglich über den Eintritt des Hinderungsgrundes durch Bekanntgabe auf der Website der feibra (xxx.xxxxxx.xx) in Kenntnis setzen. Die durchzusetzende Forderung richtet sich in jedem Fall nach auf Basis dieser AGB geschlossene Vereinbarung kann von der gesetzlich tatsächlich zustehenden Pflichtteilsquotefeibra außerordentlich gekün- digt werden, wenn insbesondere • die Vertragsfortsetzung wegen eines Hinderungsgrundes (wie oben beschrieben) für die feibra unzumutbar ist, d.h. An dieser tatsächlichen Quote bemisst sich gleichfalls unsere Provision. Im Übrigen gilt der Hinderungsgrund den Wegfall wesentlicher Geschäftsgrundlagen bewirkt, oder • zwischen der feibra und dem*der Auftraggeber*in über die gesetzliche GewährleistungVertragsfortführung keine Einigkeit binnen angemessener Frist – längstens binnen 21 Tagen – erzielt werden kann, oder • die Dauer des Hinderungsgrundes für die feibra nicht vorhersehbar ist. Die vorbezeichnete Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührtVereinbarung wird mit Zugang der außerordentlichen Kündigung beendet.
8.2 Ansprüche 6.6 Die in der Sphäre von Ihnen auf Schadensersatz sind bis auf Schadensersatzansprüche aus Dritten liegende Gefahr des Untergangs bzw. der Verletzung des Lebens, des Körpers, Beschädigung von Sen- dungen trägt der*die Auftraggeber*in.
6.7 Für den Inhalt der Gesundheit Sendungen/Leistungen sowie Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung aufgrund der Gestaltung bzw. Beschaffenheit der Sendungen/Leistungen, Versendung ausgeschlossener Sachen bzw. Nichtbe- achtung der Beförderungsbedingungen entstehen, ist der*die Auftraggeber*in nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen haftbar und hält die feibra, auch bei Inanspruchnahme durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhenDritte schad- und klaglos. Die Annahme solcher Sendungen/Druckdaten durch die feibra befreit den*die Absender*in nicht von seiner*ihrer Haftung. Insbesondere ist die feibra nicht verpflichtet, bei denen es An- nahme von Sendungen Beförderungsausschlüsse zu prüfen.
6.8 Der Zustellzeitraum (Frist) wird im PPV je Produkt definiert. Diese Frist erhöht sich auf das Doppelte, wenn die Verzögerung auf eine erhebliche Zunahme des Sendungsaufkommens (z.B. vor Weihnachten) zurückzuführen ist. Der Lauf der Frist ruht bei Verzögerungen, die die feibra nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handeltzu vertreten hat.
6.9 Eine starke Beschädigung gilt als gegeben, wenn die Sendungen durch diese Schäden un- brauchbar, unleserlich, etc. werden. Beschädigungen, die durch den ordnungsgemäßen und üblichen Transport, die ordnungsgemäße und übliche Bearbeitung bzw. Verladung bedingt sind, begründen keinerlei Anspruch.
6.10 Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbrin- gung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der feibra schriftlich bekannt zu geben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irr- tumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solcheErgibt die Überprü- fung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die feibra berechtigt, die zur Erfüllung oder Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei Kosten der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitÜberprüfung an den*die Auftraggeber*in zu verrechnen.
8.3 6.11 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührtGewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger*in, jedenfalls in einem Jahr nach Leistung oder Lieferung.
8.4 Sie sind uns 6.12 Im Falle der Subbeauftragung der Post haftet die feibra dem*der Auftraggeber*in gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, sofern Sie bewusst wahrheitswidrige Angaben machen, insbesondere bei Missbrauch unserer Website oder aufgrund einer bewussten Beauftragung ohne tatsächliches Vorliegen eines Erbfalls oder Vorliegen eines Erb-/Pflichtteilsverzichtsfür die termingerechte und mängelfreie Zustellung durch die Post nur nach Maßgabe und im Aus- maß der Haftung der Post gemäß den für das jeweilige Produkt/einer Pflichtteilsanrechnung, welcher/welche durch Sie unterzeichnet wurdedie jeweilige Versandart einschlägi- gen AGB der Post (abrufbar unter xxx.xxxx.xx).
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