Common use of Haftung und Gewährleistung Clause in Contracts

Haftung und Gewährleistung. 8.1. Der Verkäufer haftet für die Lieferung von Erzeugnissen mittlerer Art und Güte. Der Verkäufer haftet in keinem Falle dafür, dass die gelieferten Erzeugnisse blühen oder Frucht tragen. Es ist die alleinige Verantwortlichkeit des Käufers zu beurteilen, ob die Umstände, einschließlich der klimatologischen Gegebenheiten für die erfolgreiche Anpflanzung der Erzeugnisse geeignet sind. 8.2. Im Falle der Haftung des Verkäufers ist die Haftung auf den Nettokaufpreis der mangelhaften Erzeugnisse beschränkt. Jegliche darüber hinausgehende Haftung des Verkäufers, mit Ausnahme einer Haftung im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder immaterielle Schäden. 8.3. Sollten bei der Pflanze latente Infektionen auftreten, gilt dies als ein nicht zurechenbares Versäumnis seitens des Verkäufers, soweit der Käufer nachweist, dass es sich dabei a) um ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Verkäufers handelt, der diese latenten Infektionen verursacht hat oder b) dass der Verkäufer über diese latenten Infektionen vor dem Kauf Bescheid wusste, den Käufer darüber jedoch nicht informiert hat. 8.4. Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglichen Forderungen Dritter für Schäden frei, für die der Käufer auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions