Common use of Haftung und Gewährleistung Clause in Contracts

Haftung und Gewährleistung. Im Falle einer begründeten Mängelrüge dürfen wir eine Nachbesserung zusätzlich zu § 13 Nr. 6 VOB/B auch dann verweigern und den Auftraggeber auf seinen Anspruch auf Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verweisen, wenn der Mangel die Funktionsfähigkeit des Werkes nicht beeinträchtigt. Verschuldensabhängige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die, gleich aus welchem Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung, Verwendung der Ware oder den Werkleistungen entstehen können, sind ausgeschlossen, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Das gilt auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen, für Fälle der positiven Forderungsverletzung und der unerlaubten Handlung. Die Verjährungsfrist für Ansprüche, die sich nicht unmittelbar aus der Gewährleistung ergeben, beträgt ebenfalls zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. An allen von uns überlassenen technischen Unterlagen, wie Zeichnungen, Konstruktionsvorschlägen und dergleichen, haben und behalten wir das alleinige Urheberrecht, unabhängig davon, ob der Auftraggeber etwaige Modifizierungen daran vornimmt. Wird uns ein Auftrag nicht erteilt, sind die überlassenen Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an uns zurückzugeben. Im Falle der Benutzung unserer Vorschläge außerhalb eines uns erteilten Auftrages entfällt jegliche Haftung durch uns. Voraussetzung für den Beginn unserer Arbeiten ist, dass die erforderlichen Vorarbeiten beendet sind und andere Bauarbeiten die Durchführung unserer Montage nicht behindern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, dass unsere Arbeiten zu dem mit ihm vereinbarten Termin begonnen werden können. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat uns der Auftraggeber bis zum Abschluss sämtlicher Arbeiten (einschließlich Nachbesserungs-arbeiten, soweit dem Auftraggeber hierdurch keine besonderen Kosten entstehen) unentgeltlich bereitzustellen und zur Benutzung oder Mitbenutzung zu überlassen: - ausreichende, trockene Lager- und Arbeitsplätze nahe der Montagestelle; - Zufahrtswege, die auch für Lastzüge befahrbar sein müssen sowie, falls vorhanden, Gleisanschlüsse - arbeitsnahe Anschlüsse für Wasser und Abwasser, für Strom und, soweit erforderlich für sonstige Energie - sämtliche erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, - Aufzüge und Hebezeuge - Container für die Schuttbeseitigung - ausreichende sanitäre Anlagen. Auf Verlangen werden wir dem Auftraggeber im Einzelfall hierüber eine Aufstellung überlassen. Außerdem hat der Auftraggeber folgende Leistungen kostenlos zu erbringen: - Sicherung der Baustelle, einschließlich unserer dort gelagerten Materialien - Beleuchtung der Baustelle und Arbeitsorte - Abfuhr des Bauschutts. Ein Erfüllungsanspruch des Auftragnehmers besteht in diesem Zusammenhang jedoch nicht. Erfüllt der Auftraggeber einzelne oder alle bauseitigen Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig und tritt dadurch eine Behinderung ein, ist eine entsprechende Anzeige nicht erforderlich. Uns dadurch entstehende Kosten hat der Auftraggeber auch dann zu erstatten, wenn ihm in diesem Zusammenhang Ansprüche gegenüber anderen am Bau Beteiligten oder dem Bauherrn zustehen. Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ihm für jede nachfolgende Mahnung 5,00 € zu berechnen. Außerdem hat der Auftraggeber auf die Hauptforderung Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Soweit dem Auftraggeber Xxxxxx eingeräumt ist, darf ein entsprechender Abzug nur bei dem Ausgleich der Schlussrechnung gemacht werden und nur dann, wenn auch sämtliche Abschlags- und Zwischenzahlungen fristgerecht bei uns eingegangen sind. Auch wenn der Auftraggeber eine Zahlung als Schlusszahlung bezeichnet, sind wir mit Nachforderungen nicht ausgeschlossen. Die Regelung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B findet keine Anwendung. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis steht. Das an der Baustelle angelieferte Material bleibt stets bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ist der Auftraggeber nicht gleichzeitig Bauherr oder erlangt er auf Grund unserer Leistungen eine Forderung gegen einen Dritten, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldo-Forderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zustehen, seine Rechte, die ihm gegenüber Dritten zustehen, mit allen Nebenrechten an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung seinem Schuldner anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Drittschuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Xxxx gilt als Vorbehaltsware im eingangs beschriebenen Sinns. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Auftraggeber, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Auftraggeber uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrecht an dem neuen Bestand oder der Sache im gleichen Umfang. Diese Übertragung nehmen wir hiermit an. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Materialien darf der Auftraggeber vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere laufenden Forderungen aus diesem oder einem anderen Geschäft um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur anteiligen Rückübertragung verpflichtet. Wenn vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrages Materialien beigestellt werden, so haftet für Mängel an diesen Materialien ausschließlich der Auftraggeber. Als aus der mangelhaften Beschaffenheit resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit diese mangelhafte Beschaffenheit für uns nicht erkennbar war. Die Gefahr der zufälligen Beschädigung und des zufälligen Untergangs der beigestellten Materialien trägt der Auftraggeber. Hat der Architekt oder eine von ihm bestimmte Person, z.B. der spätere Bauleiter, den Auftraggeber bei den Vertragsverhandlungen vertreten, die Preisverhandlungen geführt oder uns den vom Bauherrn unterzeichneten Bauvertrag mit der Bitte um Rücksendung an ihn oder an eine von ihm benannte Person übermittelt, so gilt der Architekt oder die von ihm benannte Person für die gesamte Dauer der Bauzeit, einschließlich der Abnahme, uns gegenüber als Bevollmächtigter des Auftraggebers, auch soweit es sich um für den Auftraggeber wirtschaftlich bedeutsame Leistungsänderung handelt. Zahlungsort ist Frankenthal/Pfalz. Für etwaige aus dem Vertrag oder über den Bestand des Vertrages entstehende Rechtsstreitigkeiten wird Frankenthal/Pfalz als ausschließlicher Gerichtsstand und unabhängig von dem Streitgegenstand und von der Höhe des Streitwertes die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts vereinbart. Dies gilt nur, wenn es sich bei dem Besteller um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand oder einen Vollkaufmann handelt. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch die entsprechende Regelung der VOB/B ersetzt.

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Haftung und Gewährleistung. Im Falle Technische Ratschläge, Mengen- und Maßaufnahme sowie Empfehlungen des Lieferers erfolgen grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung ist insofern ausgeschlossen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind unbeschadet einer begründeten früheren gesetzlichen Rügepflicht unverzüglich nach Feststellung der Abweichungen, spätestens aber 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Der Besteller hat auf Verlangen Proben der beanstandeten Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, entfallen sämtliche Gewäh rleistungsansprüche. Unbeschadet einer früheren Verjährung verjähren Gewährleistungsansprüche 4 Wochen nach Zurückweisung der Mängelrüge dürfen wir durch den Lieferanten. Eine Verzichtserklärung des Lieferanten auf die Einhaltung dieser Vertragsbestimmungen bedarf der Schriftform. Wenn sich eine Nachbesserung zusätzlich zu § 13 NrBeanstandung als begründet erweist, wird kostenlos und frachtfrei ab Werk auf Empfangsstation Ersatz geleistet, bei Gütemängeln jedoch nur, wenn das fehlerhafte Material mehr als 5% der Gesamtbestellung beträgt und die fehlerhaften Stücke zurückgegeben werden. 6 VOB/B auch dann verweigern und Ersatz erfolgt Gewicht gegen Gewicht oder Stück gegen Stück bzw. Länge gegen Länge. Für den Auftraggeber auf seinen Fall des Fehlschlagens der Ersatzlieferung hat der Besteller Anspruch auf Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verweisenVergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche, wenn der Mangel die Funktionsfähigkeit des Werkes nicht beeinträchtigtwie Wandlung, Minderung, Vergütung von direkten oder indirekten Schäden, entgangener Gewinn, Erstattung von bezahlten Vertragsstrafen, Arbeitslöhne usw. Verschuldensabhängige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die, gleich aus welchem Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung, Verwendung der Ware oder den Werkleistungen entstehen können, sind ausgeschlossen, wenn wir es sei denn, Nachbesserungen oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Das gilt auch Ersatzlieferungen sind fehlgeschlagen; für Ansprüche wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen, für Fälle der positiven Forderungsverletzung und der unerlaubten Handlung. Die Verjährungsfrist für Ansprüche, die sich nicht unmittelbar aus der Gewährleistung ergeben, beträgt ebenfalls zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. An allen von uns überlassenen technischen Unterlagen, wie Zeichnungen, Konstruktionsvorschlägen und dergleichen, haben und behalten wir das alleinige Urheberrecht, unabhängig davon, ob der Auftraggeber etwaige Modifizierungen daran vornimmt. Wird uns ein Auftrag nicht erteilt, sind die überlassenen Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an uns zurückzugeben. Im Falle der Benutzung unserer Vorschläge außerhalb eines uns erteilten Auftrages entfällt jegliche Haftung durch uns. Voraussetzung für den Beginn unserer Arbeiten ist, dass die erforderlichen Vorarbeiten beendet sind und andere Bauarbeiten die Durchführung unserer Montage nicht behindern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, dass unsere Arbeiten zu dem mit ihm vereinbarten Termin begonnen werden können. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat uns der Auftraggeber bis zum Abschluss sämtlicher Arbeiten (einschließlich Nachbesserungs-arbeiten, soweit dem Auftraggeber hierdurch keine besonderen Kosten entstehen) unentgeltlich bereitzustellen und zur Benutzung oder Mitbenutzung zu überlassen: - ausreichende, trockene Lager- und Arbeitsplätze nahe der Montagestelle; - Zufahrtswege, die auch für Lastzüge befahrbar sein müssen sowie, falls vorhanden, Gleisanschlüsse - arbeitsnahe Anschlüsse für Wasser und Abwasser, für Strom und, soweit erforderlich für sonstige Energie - sämtliche erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, - Aufzüge und Hebezeuge - Container für die Schuttbeseitigung - ausreichende sanitäre Anlagen. Auf Verlangen werden wir dem Auftraggeber im Einzelfall hierüber eine Aufstellung überlassen. Außerdem diesen Fall hat der Auftraggeber folgende Leistungen kostenlos zu erbringen: - Sicherung Besteller das Recht, eine Herabsetzung der Baustelle, einschließlich unserer dort gelagerten Materialien - Beleuchtung der Baustelle und Arbeitsorte - Abfuhr des Bauschutts. Ein Erfüllungsanspruch des Auftragnehmers besteht in diesem Zusammenhang jedoch nicht. Erfüllt der Auftraggeber einzelne oder alle bauseitigen Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig und tritt dadurch eine Behinderung ein, ist eine entsprechende Anzeige nicht erforderlich. Uns dadurch entstehende Kosten hat der Auftraggeber auch dann zu erstatten, wenn ihm in diesem Zusammenhang Ansprüche gegenüber anderen am Bau Beteiligten oder dem Bauherrn zustehen. Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ihm für jede nachfolgende Mahnung 5,00 € zu berechnen. Außerdem hat der Auftraggeber auf die Hauptforderung Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Soweit dem Auftraggeber Xxxxxx eingeräumt ist, darf ein entsprechender Abzug nur bei dem Ausgleich der Schlussrechnung gemacht werden und nur dann, wenn auch sämtliche Abschlags- und Zwischenzahlungen fristgerecht bei uns eingegangen sind. Auch wenn der Auftraggeber eine Zahlung als Schlusszahlung bezeichnet, sind wir mit Nachforderungen nicht ausgeschlossen. Die Regelung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B findet keine Anwendung. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis steht. Das an der Baustelle angelieferte Material bleibt stets bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ist der Auftraggeber nicht gleichzeitig Bauherr oder erlangt er auf Grund unserer Leistungen eine Forderung gegen einen Dritten, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldo-Forderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zustehen, seine Rechte, die ihm gegenüber Dritten zustehen, mit allen Nebenrechten an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung seinem Schuldner anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Drittschuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Xxxx gilt als Vorbehaltsware im eingangs beschriebenen Sinns. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Auftraggeber, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Auftraggeber uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrecht an dem neuen Bestand oder der Sache im gleichen Umfang. Diese Übertragung nehmen wir hiermit an. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Materialien darf der Auftraggeber vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere laufenden Forderungen aus diesem oder einem anderen Geschäft um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur anteiligen Rückübertragung verpflichtet. Wenn vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrages Materialien beigestellt werden, so haftet für Mängel an diesen Materialien ausschließlich der Auftraggeber. Als aus der mangelhaften Beschaffenheit resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit diese mangelhafte Beschaffenheit für uns nicht erkennbar war. Die Gefahr der zufälligen Beschädigung und des zufälligen Untergangs der beigestellten Materialien trägt der Auftraggeber. Hat der Architekt oder eine von ihm bestimmte Person, z.B. der spätere Bauleiter, den Auftraggeber bei den Vertragsverhandlungen vertreten, die Preisverhandlungen geführt oder uns den vom Bauherrn unterzeichneten Bauvertrag mit der Bitte um Rücksendung an ihn oder an eine von ihm benannte Person übermittelt, so gilt der Architekt oder die von ihm benannte Person für die gesamte Dauer der Bauzeit, einschließlich der Abnahme, uns gegenüber als Bevollmächtigter des Auftraggebers, auch soweit es sich um für den Auftraggeber wirtschaftlich bedeutsame Leistungsänderung handelt. Zahlungsort ist Frankenthal/Pfalz. Für etwaige aus dem Vertrag oder über den Bestand des Vertrages entstehende Rechtsstreitigkeiten wird Frankenthal/Pfalz als ausschließlicher Gerichtsstand und unabhängig von dem Streitgegenstand und von der Höhe des Streitwertes die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts vereinbart. Dies gilt nurVergütung oder, wenn es sich bei dem der erbrachten Leistung nicht um die Erfüllung einer bauwerkvertraglichen Verpflichtung handelt, nach seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der übrigen Teillieferungen hergeleitet werden. Der Lieferant kann die Ersatzlieferung verweigern, solange der Besteller um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand oder einen Vollkaufmann handelt. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch die entsprechende Regelung der VOB/B ersetztsämtliche aus allen beiderseitigen Geschäftsverbindungen herrührenden Verpflichtungen erfüllt hat.

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Haftung und Gewährleistung. IDie SST haftet dem AG gegenüber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle einer begründeten Mängelrüge dürfen wir eine Nachbesserung zusätzlich zu § 13 Nrgroben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). 6 VOB/B Dies gilt sinngemäß auch dann verweigern und den Auftraggeber für Schäden, die auf seinen Anspruch auf Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verweisen, wenn der Mangel die Funktionsfähigkeit von SST bezogenen Mitarbeitern oder Dritten zurückgehen. Ausgeschlossen sind Ansprüche des Werkes nicht beeinträchtigt. Verschuldensabhängige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die, AG – gleich aus welchem Rechtsgrund unmittelbar – auf entgangenen Gewinn oder mittelbar im Zusammenhang mit sonstige Vermögensschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der BestellungSchaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der SST zurückzuführen ist, Lieferungsoweit er auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht, Verwendung die gerade den Sinn hatte, den Kunden vor dem eingetretenen Schaden zu schützen, oder soweit der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt. In allen Fällen ist aber unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht für Beratung. Unabhängig hiervon, entfällt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch, soweit der AG ohne Zustimmung der SST Veränderungen an den von SST erstellten Freizeit+Sport-Anlage sowie Gerätschaften oder Ware vornimmt oder den Werkleistungen entstehen könnendurch Dritte vornehmen lässt, sind ausgeschlossensowie dass Mängel durch Nichtbeachtung unserer technischen Hinweise für die Behandlung der von uns gelieferten Ware und/oder Dienstleistung entstanden sind. Ohne dass dies wegen Verzugs unsererseits und ergebnislosen Ablauf einer vom AG gesetzten Nachfrist oder aus andere Gründen erforderlich ist um eine Vertragsgemäße Nutzung zu ermöglichen. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn wir der AG nachweist, die in der Rede stehenden Mängel oder unsere Erfüllungsgehilfen Schäden nicht durch die von Ihm oder dem Dritten vorgenommen Änderungen verursacht wurden. Der AG hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden nicht grob fahrlässig auf Verschulden der SST zurückzuführen ist. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der SST zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen. Sofern die SST das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und die in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und / oder vorsätzlich herbeigeführt habenHaftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die SST diese Ansprüche an den AG ab. Das Der AG wird sich in diesem Fall vorrangig an diesen Dritten halten und nimmt hiermit die Abtretung an. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem Lieferanten, Dienstleister oder Freiberufler (z.B. Fotograf, Sportler oder Künstler/DJ) die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die SST von allen Ansprüchen der jeweils vorgenannten Leistungserbringer freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen, für Fälle der positiven Forderungsverletzung und der unerlaubten Handlungauf Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen. Die Verjährungsfrist im Einzelfall vereinbarte Vermittlungsprovision für Ansprüchedie SST ist auch dann fällig, die sich wenn Dritte Leistungen nicht, oder nicht unmittelbar aus der Gewährleistung ergeben, beträgt ebenfalls zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. An allen von uns überlassenen technischen Unterlagen, wie Zeichnungen, Konstruktionsvorschlägen und dergleichen, haben und behalten wir das alleinige Urheberrecht, unabhängig davon, ob der Auftraggeber etwaige Modifizierungen daran vornimmt. Wird uns ein Auftrag nicht erteilt, sind die überlassenen Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an uns zurückzugebenvollständig erfüllt. Im Falle Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen die SST – gleich aus welchem Rechtsgrunde – beschränkt bis zur Höhe der Benutzung Auftragssumme jedoch maximal bis zur Höhe der Berufshaftpflichtversicherung der SST mit der Deckungssumme von € 3 Mio Euro für Sach- und Vermögensschäden. Höchstens jedoch für 3 Schadensereignisse mit je 3 Mio Euro insgesamt. Alle vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Vorschläge außerhalb eines uns erteilten Auftrages entfällt jegliche Haftung durch uns. Voraussetzung für den Beginn unserer Arbeiten ist, dass die erforderlichen Vorarbeiten beendet sind Mitarbeiter und andere Bauarbeiten die Durchführung unserer Montage nicht behindernsonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber ist verpflichtetAG hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, Vorkehrungen sofern diese von SST zu treffenvertreten sind. Der AG kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, dass unsere Arbeiten zu dem mit ihm vereinbarten Termin begonnen werden könnenwenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind. Wenn Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme / Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht ausdrücklich anders vereinbartangezeigt, hat uns der Auftraggeber bis zum Abschluss sämtlicher Arbeiten (einschließlich Nachbesserungs-arbeiten, soweit dem Auftraggeber hierdurch keine besonderen Kosten entstehen) unentgeltlich bereitzustellen und zur Benutzung oder Mitbenutzung zu überlassen: - ausreichende, trockene Lager- und Arbeitsplätze nahe der Montagestelle; - Zufahrtswege, so erlöschen die auch für Lastzüge befahrbar sein müssen sowie, falls vorhanden, Gleisanschlüsse - arbeitsnahe Anschlüsse für Wasser und Abwasser, für Strom und, soweit erforderlich für sonstige Energie - sämtliche erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, - Aufzüge und Hebezeuge - Container für die Schuttbeseitigung - ausreichende sanitäre AnlagenGewährleistungsansprüche gänzlich. Auf Verlangen werden wir dem Auftraggeber Es findet §377 HGB Anwendung. Die Gewährleistungsansprüche sind im Einzelfall hierüber Angebot oder Vertrag auf einzelne Produkte oder Dienstleistungen genau bezeichnet. Sollte eine Aufstellung überlassen. Außerdem hat der Auftraggeber folgende Leistungen kostenlos zu erbringen: - Sicherung der BaustelleAngabe für Gewährleistungsansprüche nicht angegeben sein, einschließlich unserer dort gelagerten Materialien - Beleuchtung der Baustelle und Arbeitsorte - Abfuhr des Bauschutts. Ein Erfüllungsanspruch des Auftragnehmers besteht in diesem Zusammenhang jedoch nicht. Erfüllt der Auftraggeber einzelne oder alle bauseitigen Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig und tritt dadurch eine Behinderung ein, ist eine entsprechende Anzeige nicht erforderlich. Uns dadurch entstehende Kosten hat in der Auftraggeber auch dann zu erstatten, wenn ihm in diesem Zusammenhang Ansprüche gegenüber anderen am Bau Beteiligten oder dem Bauherrn zustehen. Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ihm für jede nachfolgende Mahnung 5,00 € zu berechnen. Außerdem hat der Auftraggeber auf die Hauptforderung Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Soweit dem Auftraggeber Xxxxxx eingeräumt ist, darf ein entsprechender Abzug nur bei dem Ausgleich der Schlussrechnung gemacht werden und nur dann, wenn auch sämtliche Abschlags- und Zwischenzahlungen fristgerecht bei uns eingegangen sind. Auch wenn der Auftraggeber eine Zahlung als Schlusszahlung bezeichnet, sind wir mit Nachforderungen nicht ausgeschlossen. Die Regelung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B findet keine Anwendung. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis steht. Das an der Baustelle angelieferte Material bleibt stets bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ist der Auftraggeber nicht gleichzeitig Bauherr oder erlangt er auf Grund unserer Leistungen eine Forderung gegen einen DrittenAGB festgelegt sein, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldo-Forderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zustehen, seine Rechte, die ihm gegenüber Dritten zustehen, mit allen Nebenrechten an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung seinem Schuldner anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Drittschuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen Zeitraum für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Xxxx gilt als Vorbehaltsware im eingangs beschriebenen Sinns. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Auftraggeber, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Auftraggeber uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrecht an dem neuen Bestand oder der Sache im gleichen Umfang. Diese Übertragung nehmen wir hiermit an. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Materialien darf der Auftraggeber vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere laufenden Forderungen aus diesem oder einem anderen Geschäft um mehr als 20%, so sind wir Gewährleistungen auf Verlangen des Auftraggebers zur anteiligen Rückübertragung verpflichtet. Wenn vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrages Materialien beigestellt werden, so haftet für Mängel an diesen Materialien ausschließlich der Auftraggeber. Als aus der mangelhaften Beschaffenheit resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit diese mangelhafte Beschaffenheit für uns nicht erkennbar war. Die Gefahr der zufälligen Beschädigung und des zufälligen Untergangs der beigestellten Materialien trägt der Auftraggeber. Hat der Architekt oder eine von ihm bestimmte Person, z.B. der spätere Bauleiter, den Auftraggeber bei den Vertragsverhandlungen vertreten, die Preisverhandlungen geführt oder uns den vom Bauherrn unterzeichneten Bauvertrag mit der Bitte um Rücksendung an ihn oder an eine von ihm benannte Person übermittelt, so gilt der Architekt oder die von ihm benannte Person für die gesamte Dauer der Bauzeit, einschließlich der Abnahme, uns gegenüber als Bevollmächtigter des Auftraggebers, auch soweit es sich um für den Auftraggeber wirtschaftlich bedeutsame Leistungsänderung handelt. Zahlungsort ist Frankenthal/Pfalz. Für etwaige aus dem Vertrag oder über den Bestand des Vertrages entstehende Rechtsstreitigkeiten wird Frankenthal/Pfalz als ausschließlicher Gerichtsstand und unabhängig von dem Streitgegenstand und von der Höhe des Streitwertes die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts 1 Jahr vereinbart. Dies gilt nurBatterien, wenn es sich bei dem Besteller um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand oder einen Vollkaufmann handelt. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch die entsprechende Regelung der VOB/B ersetztAkku und Erschütterungssensoren sowie Planen.

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Haftung und Gewährleistung. Die Arbeit des Kommunikationshaus Bad Aussee ist eine Dienstleistung, die das Fortkommen und den unternehmerischen Erfolg fördern und unterstützen soll. Dazu ist die Mitwirkung, Aufklärung und Hinweispflicht des Auftraggebers Voraussetzung. Der Erfolg wird durch Umsetzung der Beratungsergebnisse durch den Auftraggeber erzielt. Das Kommunikationshaus Bad Aussee garantiert keinen Umsetzungserfolg beim Auftraggeber und haftet nicht für eventuelle entgangene Gewinne oder mögliche Folgeschäden. Das Kommunikationshaus Bad Aussee haftet nur für zurechenbare, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sachschäden bzw. für Personenschäden ohne Einschränkung. Keine Haftung besteht für Vermögensschäden, wie entgangener Gewinn oder Folgeschäden. Die in der Werbung, Prospekten, Katalogen, Preislisten und den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben und Leistungsbeschreibungen sind branchenüblich und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Mängel müssen unverzüglich und schriftlich gerügt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, trifft den Auftraggeber. Sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, ist der Auftraggeber zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen zur schriftlichen und detaillierten Rüge allfälliger Mängel binnen drei Tagen ab Erhalt der Leistung verpflichtet. Verspätete oder ungenaue Rügen bleiben unberücksichtigt. Im Falle einer begründeten Mängelrüge dürfen wir eine Nachbesserung zusätzlich zu § 13 NrFall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung der Leistung oder Nachtrag des Fehlenden durch das Kommunikationshaus Bad Aussee zu. 6 VOB/B Sind sowohl Verbesserung als auch dann verweigern und den Austausch unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf seinen Anspruch Preisminderung oder, sofern es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, das Recht auf Minderung (Herabsetzung Wandlung. Für die Einhaltung der Vergütung) verweisengesetzlichen, wenn insbesondere der Mangel die Funktionsfähigkeit des Werkes nicht beeinträchtigt. Verschuldensabhängige Schadensersatzansprüche des Auftraggeberswettbewerbsrechtlichen Vorschriften, die, gleich aus welchem Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung, Verwendung der Ware oder den Werkleistungen entstehen können, sind ausgeschlossen, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Das gilt auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen, für Fälle vom Kommunikationshaus Bad Aussee vorgeschlagenen Maßnahmen ist ausdrücklich der positiven Forderungsverletzung und der unerlaubten HandlungAuftraggeber verantwortlich. Die Verjährungsfrist Jegliche Haftung des Kommunikationshaus Bad Aussee für Ansprüche, die sich nicht unmittelbar aus der Gewährleistung ergebenaufgrund einer vorgeschlagenen Gewinnen wir gemeinsam. Maßnahme gegen den Auftraggeber erhoben werden, beträgt ebenfalls zwei Jahrewird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. An allen von uns überlassenen technischen Unterlagen, wie Zeichnungen, Konstruktionsvorschlägen und dergleichen, haben und behalten wir das alleinige Urheberrecht, unabhängig davon, ob der Auftraggeber etwaige Modifizierungen daran vornimmt. Wird uns ein Auftrag nicht erteilt, sind Das Kommunikationshaus Bad Aussee veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers; die überlassenen Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an uns zurückzugeben. Im Falle der Benutzung unserer Vorschläge außerhalb eines uns erteilten Auftrages entfällt jegliche Haftung durch uns. Voraussetzung für den Beginn unserer Arbeiten ist, dass die erforderlichen Vorarbeiten beendet sind und andere Bauarbeiten die Durchführung unserer Montage nicht behindern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, dass unsere Arbeiten zu dem mit ihm vereinbarten Termin begonnen werden können. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat uns der Auftraggeber bis zum Abschluss sämtlicher Arbeiten (einschließlich Nachbesserungs-arbeiten, soweit dem Auftraggeber hierdurch keine besonderen Kosten entstehen) unentgeltlich bereitzustellen und zur Benutzung oder Mitbenutzung zu überlassen: - ausreichende, trockene Lager- und Arbeitsplätze nahe der Montagestelle; - Zufahrtswege, die auch für Lastzüge befahrbar sein müssen sowie, falls vorhanden, Gleisanschlüsse - arbeitsnahe Anschlüsse für Wasser und Abwasser, für Strom und, soweit erforderlich für sonstige Energie - sämtliche erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, - Aufzüge und Hebezeuge - Container für die Schuttbeseitigung - ausreichende sanitäre Anlagen. Auf Verlangen werden wir dem Auftraggeber im Einzelfall hierüber eine Aufstellung überlassen. Außerdem hat der Auftraggeber folgende Leistungen kostenlos zu erbringen: - Sicherung der Baustelle, einschließlich unserer dort gelagerten Materialien - Beleuchtung der Baustelle und Arbeitsorte - Abfuhr des Bauschutts. Ein Erfüllungsanspruch des Auftragnehmers besteht in diesem Zusammenhang jedoch nicht. Erfüllt der Auftraggeber einzelne oder alle bauseitigen Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig und tritt dadurch eine Behinderung ein, ist eine entsprechende Anzeige nicht erforderlich. Uns dadurch entstehende damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber auch dann zu erstattentragen. Für den Fall, wenn ihm dass wegen der Durchführung einer Maßnahme das Kommunikationshaus Bad Aussee selbst in diesem Zusammenhang Ansprüche gegenüber anderen am Bau Beteiligten oder dem Bauherrn zustehen. Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Befindet sich Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ihm für jede nachfolgende Mahnung 5,00 € zu berechnen. Außerdem hat der Auftraggeber auf die Hauptforderung Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Soweit dem Auftraggeber Xxxxxx eingeräumt ist, darf ein entsprechender Abzug nur bei dem Ausgleich der Schlussrechnung gemacht werden das Kommunikationshaus Bad Aussee schad­ und nur dann, wenn auch sämtliche Abschlags- und Zwischenzahlungen fristgerecht bei uns eingegangen sind. Auch wenn der Auftraggeber eine Zahlung als Schlusszahlung bezeichnet, sind wir mit Nachforderungen nicht ausgeschlossen. Die Regelung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B findet keine Anwendungklaglos. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis steht. Das an der Baustelle angelieferte Material bleibt stets bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ist der Auftraggeber nicht gleichzeitig Bauherr oder erlangt er auf Grund unserer Leistungen eine Forderung gegen einen Dritten, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldo-Forderungenhat dem Kommunikationshaus Bad Aussee somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zustehen, seine Rechte, die ihm gegenüber Dritten zustehen, mit allen Nebenrechten an uns abdem Kommunikationshaus Bad Aussee entstehen. Diese Abtretung nehmen wir hiermit anHat das Kommunikationshaus Bad Aussee gemäß Punkt III. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung seinem Schuldner anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Drittschuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Xxxx gilt als Vorbehaltsware im eingangs beschriebenen Sinns. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Auftraggeber, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Auftraggeber uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrecht an dem neuen Bestand oder der Sache im gleichen Umfang. Diese Übertragung nehmen wir hiermit an. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Materialien darf der Auftraggeber vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere laufenden Forderungen aus diesem oder einem anderen Geschäft um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur anteiligen Rückübertragung verpflichtet. Wenn vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrages Materialien beigestellt werdendieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag vermittelt, so haftet das Kommunikationshaus Bad Aussee ausschließlich für Mängel an diesen Materialien ausschließlich der Auftraggeber. Als aus der mangelhaften Beschaffenheit resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit diese mangelhafte Beschaffenheit für uns nicht erkennbar wardie Vermittlungstätigkeit. Die Gefahr der zufälligen Beschädigung Haftung wird auf grobe Fahrlässigkeit und des zufälligen Untergangs der beigestellten Materialien trägt der Auftraggeber. Hat der Architekt oder eine von ihm bestimmte Person, z.B. der spätere Bauleiter, den Auftraggeber bei den Vertragsverhandlungen vertreten, die Preisverhandlungen geführt oder uns den vom Bauherrn unterzeichneten Bauvertrag mit der Bitte um Rücksendung an ihn oder an eine von ihm benannte Person übermittelt, so gilt der Architekt oder die von ihm benannte Person für die gesamte Dauer der Bauzeit, einschließlich der Abnahme, uns gegenüber als Bevollmächtigter des Auftraggebers, auch soweit es sich um für den Auftraggeber wirtschaftlich bedeutsame Leistungsänderung handelt. Zahlungsort ist Frankenthal/Pfalz. Für etwaige aus dem Vertrag oder über den Bestand des Vertrages entstehende Rechtsstreitigkeiten wird Frankenthal/Pfalz als ausschließlicher Gerichtsstand und unabhängig von dem Streitgegenstand und von der Höhe des Streitwertes die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts vereinbart. Dies gilt nur, wenn es sich bei dem Besteller um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand oder einen Vollkaufmann handelt. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch die entsprechende Regelung der VOB/B ersetztVorsatz beschränkt.

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