Common use of Haftung und Schadensersatz Clause in Contracts

Haftung und Schadensersatz. 9.1 Der Anbieter leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit in voller Höhe; in sonstigen Fällen bei Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens, max. jedoch für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden bis zu der 10-fachen sowie für Datenverlustschäden bis zu der 5-fachen monatlichen Vergütungssumme. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körper- und Personenschäden. 9.2 Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich. 9.3 Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Anbieter keine Haftung. 9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

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Samples: Saas Agreement, Saas Agreement

Haftung und Schadensersatz. 9.1 5.1. Der Anbieter leistet SchadensersatzFotograf haftet nur für Schäden, gleich die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit in voller Höhe; in sonstigen Fällen bei der Verletzung einer PflichtVertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich istvon wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 5.2. Der Fotograf haftet nicht für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. 5.3. Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und zwar beschränkt Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf den Ersatz einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des vorhersehbaren und typischen Schadens, max. jedoch Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden bis zu der 10-fachen sowie für Datenverlustschäden bis zu der 5-fachen monatlichen Vergütungssummediese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 5.4. Die Haftung Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgen auf Gefahr und für entgangenen Gewinn Rechnung des Auftraggebers. 5.5. Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist ausgeschlossenin diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und von 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körper- und PersonenschädenGeltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten. 9.2 Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich. 9.3 Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Anbieter keine Haftung. 9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bildproduktionen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bildproduktionen

Haftung und Schadensersatz. 9.1 12.1. Der Anbieter leistet SchadensersatzFotograf haftet nur für Schäden, gleich die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit in voller Höhe; in sonstigen Fällen bei der Verletzung einer PflichtVertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich istvon wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 12.2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. 12.3. Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und zwar beschränkt Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf den Ersatz einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des vorhersehbaren und typischen Schadens, max. jedoch Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden bis zu der 10-fachen sowie für Datenverlustschäden bis zu der 5-fachen monatlichen Vergütungssummediese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 12.4. Die Haftung Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für entgangenen Gewinn Rechnung des Auftraggebers. 12.5. Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist ausgeschlossenin diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und von 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körper- und PersonenschädenGeltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten. 9.2 Resultieren Schäden 12.6. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes (analog oder digital) ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des Kunden aus dem Verlust von Datenfünffachen vereinbarten oder, so haftet der Anbieter hierfür nichtmangels Vereinbarung, soweit die Schäden durch eine regelmäßige des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wärenEinzelfall. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlichDie Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. 9.3 Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen12.7. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (8.5) oder wird der Name des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (9.3), für Störungen auf Leitungswegen innerhalb hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des Internetsvereinbarten oder, bei höherer Gewaltmangels Vereinbarung, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Anbieter keine Haftung übernommenüblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Für Schäden, Dem Fotografen bleibt auch insoweit die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Anbieter keine HaftungGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. 9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Schadensersatz. 9.1 7.1 Der Anbieter leistet SchadensersatzFotograf haftet nur für Schäden, gleich die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätz- lich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen der Verlet- zung einer garantierten Beschaffenheit in voller Höhe; in sonstigen Fällen bei Verletzung einer PflichtVertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich istvon wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesonde- re haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. 7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjäh- rungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätz- lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsge- hilfen beruhen, und zwar beschränkt Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den Ersatz des vorhersehbaren üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Foto- graf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und typischen Schadensvon 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, max. jedoch für Vermögens-sofern nicht der Auftragge- ber nachweist, Sach- und Tätigkeitsschäden bis zu der 10-fachen sowie für Datenverlustschäden bis zu der 5-fachen monatlichen Vergütungssummedass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Haftung für entgangenen Gewinn Geltendmachung eines höheren Schadens- ersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten. 7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist ausgeschlossender Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindes- tens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körper- und PersonenschädenGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. 9.2 Resultieren Schäden 7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Kunden aus Fotografen (Ziffer 5.4) oder wird der Name des Fotografen mit dem Verlust digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von Daten100 % des vereinbarten oder, so haftet der Anbieter hierfür nichtmangels Vereinbarung, soweit des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlichGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. 9.3 Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Anbieter keine Haftung. 9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Schadensersatz. 9.1 7.1 Der Anbieter leistet SchadensersatzFotograf haftet nur für Schäden, gleich die er selbst oder seine Erfüllungs- gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit in voller Höhe; in sonstigen Fällen bei der Verletzung einer PflichtVertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich istvon wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. 7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadens- ersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver- letzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und zwar beschränkt Scha- densersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatz- ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den Ersatz des vorhersehbaren üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftrag- geber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und typischen Schadensvon 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, max. jedoch für Vermögens-sofern nicht der Auftraggeber nach- weist, Sach- und Tätigkeitsschäden bis zu der 10-fachen sowie für Datenverlustschäden bis zu der 5-fachen monatlichen Vergütungssummedass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Haftung für entgangenen Gewinn Geltendmachung eines höhe- ren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten. 7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weiterga- be eines Bildes ist ausgeschlossender Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzel- fall. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körper- und PersonenschädenGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. 9.2 Resultieren Schäden 7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Kunden aus Fotografen (5.4) oder wird der Name des Fotografen mit dem Verlust digitalen Bild nicht dauer- haft verknüpft (6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von Daten100 Prozent des vereinbarten oder, so haftet der Anbieter hierfür nichtmangels Vereinbarung, soweit des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch Geltendmachung eines weitergehen- den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlichSchadensersatzanspruchs vorbehalten. 9.3 Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Anbieter keine Haftung. 9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fotografen

Haftung und Schadensersatz. 9.1 Der Anbieter leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit in voller Höhe; in sonstigen Fällen bei Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens, max. jedoch für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden bis zu der 10-fachen sowie für Datenverlustschäden bis zu der 5-fachen monatlichen Vergütungssumme. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körper- und Personenschäden. 9.2 Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären8.1. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich. 9.3 Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, Bildautor haftet nur für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehener selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, wenn der Kunde Passwörter die aus einer positiven Vertragsverletzung oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Anbieter keine Haftungeiner unerlaubten Handlung resultieren. 9.4 I8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 8.3. Gehen Bilder im Übrigen Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 Euro für jedes Original und von 200,00 Euro für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossengeforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Bildautor vorbehalten. 8.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes - egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form - ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

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Samples: Production and Licensing Agreement

Haftung und Schadensersatz. 9.1 7.1 Der Anbieter leistet SchadensersatzFotograf haftet nur für Schäden, gleich die er selbst oder seine Erfüllungs- gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit in voller Höhe; in sonstigen Fällen bei der Verletzung einer PflichtVertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich istvon wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. 7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadens- ersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver- letzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und zwar beschränkt Scha- densersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatz- ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den Ersatz des vorhersehbaren üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftrag- geber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und typischen Schadensvon 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, max. jedoch für Vermögens-sofern nicht der Auftraggeber nach- weist, Sach- und Tätigkeitsschäden bis zu der 10-fachen sowie für Datenverlustschäden bis zu der 5-fachen monatlichen Vergütungssummedass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Haftung für entgangenen Gewinn Geltendmachung eines höhe- ren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten. 7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist ausgeschlossender Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen übliche Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körper- und PersonenschädenGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. 9.2 Resultieren Schäden 7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Kunden aus Urhebers (5.4) oder wird der Name des Fotografen mit dem Verlust digitalen Bild nicht dauer- haft verknüpft (6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von Daten100 Prozent des vereinbarten oder, so haftet der Anbieter hierfür nichtmangels Vereinbarung, soweit des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch Geltendmachung eines weitergehen- den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlichSchadensersatzanspruchs vorbehalten. 9.3 Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Anbieter keine Haftung. 9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

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Haftung und Schadensersatz. 9.1 7.1 Der Anbieter leistet SchadensersatzFotograf haftet nur für Schäden, gleich die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit in voller Höhe; in sonstigen Fällen bei der Verletzung einer PflichtVertrags- pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich istvon wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zu- lässigkeit der Nutzung. 7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfül- lungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenom- men sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beru- hen, und zwar beschränkt Schadensersatzansprüche wegen Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtver- letzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftragge- bers. 7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Ver- wendung nach den Ersatz des vorhersehbaren üblichen Gepflogenheiten aus- schließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und typischen Schadensvon 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, max. jedoch für Vermögens-sofern nicht der Auftraggeber nachweist, Sach- und Tätigkeitsschäden bis zu der 10-fachen sowie für Datenverlustschäden bis zu der 5-fachen monatlichen Vergütungssummedass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadens- pauschale. Die Haftung für entgangenen Gewinn Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten. 7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Um- gestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist ausgeschlossender Foto- graf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünf- fachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körper- und PersonenschädenGeltendmachung eines weitergehenden Schadenser- satzanspruchs bleibt hiervon unberührt. 9.2 Resultieren Schäden 7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Kunden aus Fotografen (5.4) oder wird der Name des Fotografen mit dem Verlust digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (6.3), hat der Auftraggeber eine Vertrags- strafe in Höhe von Daten100 Prozent des vereinbarten oder, so haftet der Anbieter hierfür nichtmangels Vereinbarung, soweit des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlichGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. 9.3 Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Anbieter keine Haftung. 9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

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Haftung und Schadensersatz. 9.1 7.1 Der Anbieter leistet SchadensersatzFotograf haftet nur für Schäden, gleich die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit in voller Höhe; in sonstigen Fällen bei der Verletzung einer PflichtVertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich istvon wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. 7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und zwar beschränkt Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den Ersatz des vorhersehbaren üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000.- € für jedes Original und typischen Schadensvon 200.- € für jedes Duplikat zu verlangen, max. jedoch für Vermögens-sofern nicht der Auftraggeber nachweist, Sach- und Tätigkeitsschäden bis zu der 10-fachen sowie für Datenverlustschäden bis zu der 5-fachen monatlichen Vergütungssummedass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Haftung für entgangenen Gewinn Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten. 7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist ausgeschlossender Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500.- € pro Bild und Einzelfall. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körper- und PersonenschädenGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. 9.2 Resultieren Schäden 7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Kunden aus Fotografen (5.4) oder wird der Name des Fotografen mit dem Verlust digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von Daten100 Prozent des vereinbarten oder, so haftet der Anbieter hierfür nichtmangels Vereinbarung, soweit des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200.- € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlichGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. 9.3 Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Anbieter keine Haftung. 9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fotografen

Haftung und Schadensersatz. 9.1 8.1 Der Anbieter leistet SchadensersatzFotograf haftet nur für Schäden, gleich die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit in voller Höhe; in sonstigen Fällen bei der Verletzung einer PflichtVertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich istvon wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 8.2 Der Fotograf haftet nicht für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. 8.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und zwar beschränkt Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 8.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 8.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den Ersatz des vorhersehbaren üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und typischen Schadensvon 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, max. jedoch für Vermögens-sofern nicht der Auftraggeber nachweist, Sach- und Tätigkeitsschäden bis zu der 10-fachen sowie für Datenverlustschäden bis zu der 5-fachen monatlichen Vergütungssummedass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Haftung Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten. 8.6 Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe eines Bildes durch den Auftraggeber ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten Nutzungshonorars zu fordern. Fehlt es an einer Vereinbarung zum Nutzungshonorar, ist als Vertragsstrafe das Fünffache desjenigen Nutzungshonorars zu zahlen, das sich bei Anwendung der zum Zeitpunkt der unberechtigten Nutzung gültigen Bildhonorarliste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) ergibt. Alternativ kann der Fotograf als Vertragsstrafe das Fünffache seines üblichen Nutzungshonorars fordern, wenn er den Nachweis erbringt, dass er für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossendie in Frage stehende Nutzung üblicherweise ein höheres als das in der MFM-Bildhonorarliste ausgewiesene Honorar berechnet. Unabhängig davon, wie das Nutzungshonorar im konkreten Fall ermittelt wird, beträgt die Vertragsstrafe mindestens 500,00 € pro Bild und Einzelfall. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körper- und PersonenschädenGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. 9.2 Resultieren Schäden 8.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Kunden aus dem Verlust von DatenFotografen (Ziffer 5.4 Satz 1) oder erfolgt die Benennung nicht beim Bild (Ziffer 5.4 Satz 2), so haftet ist Ziffer 8.6 analog anzuwenden mit der Anbieter hierfür nichtMaßgabe, soweit dass als Vertragsstrafe nicht das Fünffache, sondern 100 % des Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall zu zahlen sind. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlichGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. 9.3 Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Anbieter keine Haftung. 9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

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Samples: Fotografenvertrag

Haftung und Schadensersatz. 9.1 7.1 Der Anbieter leistet SchadensersatzFotograf haftet nur für Schäden, gleich die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit in voller Höhe; in sonstigen Fällen bei der Verletzung einer PflichtVertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich istvon wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. 7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Foto- grafen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und zwar beschränkt Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahr- lässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rech- nung des Auftraggebers. 7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den Ersatz des vorhersehbaren üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und typischen Schadensvon 200 € für jedes Duplikat zu ver- langen, max. jedoch für Vermögens-sofern nicht der Auftraggeber nachweist, Sach- und Tätigkeitsschäden bis zu der 10-fachen sowie für Datenverlustschäden bis zu der 5-fachen monatlichen Vergütungssummedass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Haftung für entgangenen Gewinn Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten. 7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist ausgeschlossender Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen ver- einbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körper- und PersonenschädenGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. 9.2 Resultieren Schäden 7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Kunden aus Fotografen (5.4) oder wird der Name des Fotografen mit dem Verlust digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von Daten100 Prozent des verein- barten oder, so haftet der Anbieter hierfür nichtmangels Vereinbarung, soweit des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, min- destens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlichGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. 9.3 Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Anbieter keine Haftung. 9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Schadensersatz. 9.1 7.1 Der Anbieter leistet SchadensersatzFotograf haftet nur für Schäden, gleich die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit in voller Höhe; in sonstigen Fällen bei der Verletzung einer PflichtVer- tragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich istvon wesentlicher Bedeutung ist (Kardinal- pflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. 7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Er- füllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und zwar beschränkt Schadensersatzan- sprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf ei - ner leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftragge - bers. 7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den Ersatz des vorhersehbaren üblichen Gepflogenhei- ten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und typischen Schadensvon 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, max. jedoch für Vermögens-sofern nicht der Auftraggeber nachweist, Sach- und Tätigkeitsschäden bis zu der 10-fachen sowie für Datenverlustschäden bis zu der 5-fachen monatlichen Vergütungssummedass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Haftung für entgangenen Gewinn Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehal- ten. 7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist ausgeschlossender Fo- tograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Verein- barung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körper- und PersonenschädenGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hier- von unberührt. 9.2 Resultieren Schäden 7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Kunden aus Fotografen (5.4) oder wird der Name des Fotografen mit dem Verlust digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von Daten100 Prozent des vereinbarten oder, so haftet der Anbieter hierfür nichtmangels Vereinbarung, soweit des übli- chen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotogra - fen bleibt auch insoweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlichGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. 9.3 Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Anbieter keine Haftung. 9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

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Haftung und Schadensersatz. 9.1 7.1 Der Anbieter leistet SchadensersatzFotograf haftet nur für Schäden, gleich die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeifüh- ren. Davon ausgenommen sind Schäden aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit in voller Höhe; in sonstigen Fällen bei der Verletzung einer PflichtVertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich istvon wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wett- bewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. 7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatz ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und zwar beschränkt Scha- densersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahr- lässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurück- gegeben, der eine weitere Verwendung nach den Ersatz des vorhersehbaren üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000€ für jedes Original und typischen Schadensvon 200€ für jedes Duplikat zu verlangen, max. jedoch für Vermögens-sofern nicht der Auftraggeber nachweist, Sach- und Tätigkeitsschäden bis zu der 10-fachen sowie für Datenverlustschäden bis zu der 5-fachen monatlichen Vergütungssummedass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Haftung für entgangenen Gewinn Geltendmachung eines höheren Schadensersatzan- spruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten. 7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist ausgeschlossender Fotograf berechtigt, eine Ver- tragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500€ pro Bild und Einzelfall. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körper- und PersonenschädenGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. 9.2 Resultieren Schäden 7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Kunden aus Fotografen (Ziffer 5.4) oder wird der Name des Fotografen mit dem Verlust digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von Daten100% des verein- barten oder, so haftet der Anbieter hierfür nichtmangels Vereinbarung, soweit des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200€ pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlichGeltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. 9.3 Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt der Anbieter keine Haftung. 9.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

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