Common use of Haftung und Schadensersatz Clause in Contracts

Haftung und Schadensersatz. 6.1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet die BURGER BIENE Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur - bei Vorsatz unbeschränkt; - bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, jedoch unbeschränkt, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der BURGER BIENE verursacht wurde; - bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens, der durch die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 0.000 € pro Schadensfall, insgesamt höchstens 00.000 € aus dem Vertrag; 6.2. Für alle Ansprüche gegen die BURGER BIENE auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. 6.3. Die BURGER BIENE haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der BURGER BIENE oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der BURGER BIENE etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. 6.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung und Schadensersatz. 6.1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet die BURGER BIENE Schadensersatz oder Soweit nicht an anderer Stelle dieser Bedingungen eine abweichende Haftungsregelung getroffen ist, ist IZT nur wie folgt zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur - bei Vorsatz unbeschränkt; - bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadenseines Schadens verpflichtet, der dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar in Folge eines Verzuges von IZT, einer fehlerhaften Lieferung/Leistung oder aus irgendwelchen anderen, IZT zuzurechnenden Rechtsgründen entsteht: 10.1. Eine Schadensersatzpflicht ist grundsätzlich nur gegeben, wenn IZT ein Verschulden an dem von ihr verursachten Schaden trifft oder wenn sie eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. 10.2. Eine Haftung für Schäden, die durch die verletzte Pflicht verhindert einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Lieferung/Leistung entstehen, ist ausgeschlossen. 10.3. Ersatzansprüche wegen anderer Schäden als solche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen (unbeschadet Ziffer 10.4) nur, wenn IZT ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden sollte, jedoch unbeschränkt, soweit kann. 10.4. Im Fall der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der BURGER BIENE verursacht wurde; - bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflichthaftet IZT darüber hinaus für leichte Fahrlässigkeit. Eine wesentliche Vertragspflicht ist die Hauptleistungspflicht oder eine sonstige Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In diesen Fällen wird nur der vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schaden bis zu einer Höhe von maximal EUR 2,5 Mio., nicht aber ein unüblicherweise entstehender oder entfernterer Schaden ersetzt, insbesondere kein entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn dadurch eine andere Haftungshöchstgrenze vereinbart wurde. 10.5. Wird der Vertragszweck gefährdet Auftraggeber auf Grund von verschuldensunabhängiger Haftung nach Dritten gegenüber nicht abdingbarem Recht in Anspruch genommen, tritt IZT gegenüber dem Auftraggeber insoweit ein, wie sie auch unmittelbar haften würde. Für den Schadensausgleich zwischen Auftraggeber und IZT finden die Grundsätze des § 254 BGB entsprechende Anwendung. Dies gilt auch für den Fall einer direkten Inanspruchnahme von IZT. 10.6. Ansprüche des Auftraggebers sind insoweit ausgeschlossen, wie der Schaden zurückzuführen ist auf dem Auftraggeber zuzurechnende Pflichtverletzungen. Für Maßnahmen des Auftraggebers zur Schadensabwehr haftet IZT, soweit sie rechtlich verpflichtet ist. 10.7. Der Auftraggeber wird IZT, nur falls er diese nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Er hat IZT Gelegenheit zur Untersuchung des Schadensfalls zu geben. Über die zu ergreifenden Maßnahmen, insbesondere bei Vergleichsverhandlungen mit Dritten, werden sich die Vertragspartner abstimmen. 10.8. Bei der Höhe des typischenSchadensersatzes sind nach Treu und Glauben die wirtschaftlichen Gegebenheiten von IZT, vorhersehbaren SchadensArt, Umfang und Dauer der durch die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 0.000 € pro Schadensfall, insgesamt höchstens 00.000 € aus dem Vertrag;Geschäftsverbindung sowie der Wert der gelieferten Ware zu Gunsten von IZT angemessen zu berücksichtigen. 6.2. Für alle Ansprüche gegen die BURGER BIENE auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr10.9. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Haftung der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von IZT ist in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt gleicher Weise wie die Haftung von IZT gemäß den vorstehenden Regelungen dieses Absatzes unberührtbeschränkt. 6.310.10. Die BURGER BIENE haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der BURGER BIENE oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach Mit den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der BURGER BIENE etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. 6.4. Eine vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen Auftraggebers nicht verbunden. Ferner bleibt die Haftung von IZT nach nicht abdingbarem Recht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Schadensersatz. 6.1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher (1) Wir haften auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen: (2) Unsere Haftung leistet für Schäden, die BURGER BIENE Schadensersatz von uns oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur - einem unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt. (3) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei Vorsatz unbeschränkt; - bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, der einfach fahrlässiger Pflichtverletzung durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, jedoch unbeschränkt, soweit der Schaden durch gesetzliche uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte Erfüllungsgehilfen der BURGER BIENE verursacht wurde; - bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus Verletzung Höhe nach unbegrenzt. (4) Unbegrenzt ist unsere Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden unsererseits zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens, der durch die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 0.000 € pro Schadensfall, insgesamt höchstens 00.000 € aus garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden. (5) Die Haftung nach dem Vertrag; 6.2. Für alle Ansprüche gegen die BURGER BIENE auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln Produkthaftungsgesetz bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. 6.3(6) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir, wenn keiner der in den Ziffern 2- 5 genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. (7) Eine weitergehende Haftung der SQ auf Schadenersatz, als vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Die BURGER BIENE haftet Dies gilt insbesondere bei Verzögerung Schadenersatzansprüchen wegen Pflichtverletzung nach §§ 280 ff. und § 311 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gem. § 823 BGB. (8) Soweit die Schadensersatzhaftung für die SQ ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. (9) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Leistung in Fällen Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden. (10) Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden unsererseits als auch auf ein Verschulden des Vorsatzes oder Auftraggebers zurückzuführen, muss sich der groben Fahrlässigkeit Auftraggeber sein Mitverschulden anrechnen lassen. (11) Der Auftraggeber ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von uns verschuldeten Datenverlust haften wir deshalb der BURGER BIENE oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Höhe nach begrenzt auf die Kosten, die bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen Auftraggeber entstanden wären, insbesondere die Kosten der Verzögerung Vervielfältigung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für Daten von den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % vom Auftraggeber zu erstellenden Sicherheitskopien und für den Schadensersatz statt die Wiederherstellung der Leistung auf 10 % des Wertes Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der BURGER BIENE etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossenDaten verloren gegangen wären. 6.4. Eine Änderung (12) Geht ein Dritter gegen den Auftraggeber wegen einer Rechtsverletzung vor, wird der Beweislast zum Nachteil Auftraggeber uns nach Möglichkeit Gelegenheit geben, ihn freizustellen, sei dies durch Verhandlungen mit dem Dritten und/oder durch Lieferung eines Produkts, das die Rechte des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen Dritten nicht verbundenverletzt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Schadensersatz. 6.112.1 Die GBTEC AG haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der GBTEC AG, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der GBTEC AG beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von der GBTEC AG garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten der GBTEC AG. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet Daneben haftet die BURGER BIENE Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur - bei Vorsatz unbeschränkt; - bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen vorhersehbaren SchadensGBTEC AG unbeschränkt für Schäden, der die durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, jedoch unbeschränkt, soweit der Schaden durch gesetzliche GBTEC AG oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte der BURGER BIENE Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde; - bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus wurden. 12.2 Bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens, der durch wesentlicher Vertragspflichten haftet die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 0.000 € pro Schadensfall, insgesamt höchstens 00.000 € aus dem Vertrag; 6.2. Für alle Ansprüche gegen die BURGER BIENE auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – GBTEC AG außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- der Ziff. 12.1 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Haftung der GBTEC AG ausgeschlossen. 12.3 Die Verjährungsfrist beginnt mit Haftung nach dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln Produkthaftungsgesetz bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. 6.312.4 Für Schäden aus dem Verlust sowie für Aufwendungen für die Wiederherstellung von Daten haftet die GBTEC AG nur, wenn der Kunde durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere durch tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten, sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die BURGER BIENE haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der BURGER BIENE oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung Im Übrigen wird die Haftung des Lieferanten für Datenverlust außer in den Schadensersatz neben Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der Leistung auf 5 % bei regelmäßiger und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 12.5 Unabhängig vom Rechtsgrund verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden sind – auch gegen die GBTEC AG regelmäßig in einem Jahr ab dem Beginn der Gewährleistungsfrist, ansonsten ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Gewährleistungsfristen bestehen. Es gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen im Falle von Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der GBTEC AG sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Mängelansprüchen, wenn die GBTEC AG die Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat sowie bei Ansprüchen nach Ablauf einer der BURGER BIENE etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossendem Produkthaftungsgesetz. 6.412.6 Der GBTEC AG bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Eine Änderung Der Kunde wird insbesondere darauf hingewiesen, dass er im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten vor einer ersten Verwendung der Beweislast zum Nachteil Software prüfen muss, ob die Installation der Software zu besonderen Interferenzen mit bereits installierter Software führen könnte, und weiter für eine Sicherung seiner Daten vor der ersten Installation und während des Kunden ist mit laufenden Betriebes zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen muss. 12.7 Die GBTEC AG haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den vorstehenden Regelungen nicht verbundenKunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus der Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde die GBTEC AG auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

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Samples: Hosting Agreement

Haftung und Schadensersatz. 6.14.1 easycash haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter sowie der Personen, derer easycash sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedient. 4.2 Darüber hinaus haftet easycash für die einfach fahrlässige Verletzung von für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In allen Fällen vertraglicher einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von easycash auf einen Betrag von EUR 25.000 je Schadensereignis, insgesamt auf einen Betrag von EUR 50.000 je Kalenderjahr sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines POS-Systems typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung der easycash für die Nichteinhaltung von Garantien, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und außervertraglicher Gesundheit und im Rahmen der Haftung leistet nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus dem Gesichtspunkt der Produzentenhaftung bleibt unberührt. 4.3 Da alternative Zahlungsmöglichkeiten bestehen, wird davon ausgegangen, dass dem Unternehmen kein Schaden, der über technische Belange hinaus geht, entsteht. Dem Unternehmen bleibt vorbehalten, der easycash einen weiter gehenden Schaden nachzuweisen. 4.4 Schadensersatzansprüche des Unternehmens gegen easycash verjähren innerhalb von einem Jahr, beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Kenntnis von dem Anspruch erlangt hat. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz. 4.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von easycash. 4.6 Für die BURGER BIENE Schadensersatz Haftung von easycash bei nicht erfolgter oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsvorgangs im Rahmen eines Zahlungsdienstes easy accounting gilt Folgendes: easycash haftet nach § 675y BGB nur - für schuldhafte Pflichtverletzungen bei Vorsatz unbeschränkt; - bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen vorhersehbaren der Ausführung von Zahlungsvorgängen. Eine verschuldensunabhängige Haftung von easycash nach § 675y BGB besteht nicht. Die Haftung von easycash gegenüber dem Unternehmen für einen wegen nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsvorgangs entstandenen Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, jedoch unbeschränkt, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der BURGER BIENE verursacht wurde; - bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet nicht von § 675y BGB erfasst ist, nur in Höhe wird auf EUR 12.500 je Zahlungsvorgang begrenzt. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und für Gefahren, die easycash besonders übernommen hat. Die Vorschriften des typischen, vorhersehbaren Schadens, der durch die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 0.000 € pro Schadensfall, insgesamt höchstens 00.000 € § 676b BGB und des § 676c BGB bleiben unberührt. Etwaige Ansprüche des Unternehmens aus dem Vertrag; 6.2Auftragsrecht nach § 667 BGB und/oder ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. Für alle Ansprüche gegen die BURGER BIENE auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes bleiben unberührt. 6.34.7 Die Laufzeit der Clearing-Vereinbarung ist an die Laufzeit des Vertragsverhältnisses zwischen dem Unternehmen und dem KNB gebunden. Die BURGER BIENE haftet bei Verzögerung Clearing-Vereinbarung endet ohne Weiteres mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem KNB und dem Unternehmen. Das Unternehmen ist verpflichtet, easycash unverzüglich über die Beendigung des Vertrages mit dem KNB in Kenntnis zu setzten. 4.8 Unabhängig von der Leistung Laufzeit des Vertragsverhältnisses zwischen dem Unternehmen und dem KNB, kann diese Vereinbarung von beiden Parteien auch mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. 4.9 Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Es liegt insbesondere ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung in folgenden Fällen vor: - sofern das Unternehmen gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt (z.B. die unrichtige Angabe von Informationen im Rahmen des Vorsatzes geldwäscherechtlichen Identifizierungsprozesses bzw. die Aktualisierung dieser Angaben), - über das Vermögen des Unternehmens ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung eingeleitet wurde, - das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb auf eine Branche umstellt, die unter die Ausschlussliste fällt, - easycash/dem vermittelnden KNB/dem Unternehmen die Fortführung der groben Fahrlässigkeit vertraglich vereinbarten Tätigkeit von der BURGER BIENE Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder eines Vertreters einer anderen, zur Aufsicht befugten Behörde, untersagt wird oder Erfüllungsgehilfen eine solche Untersagung droht bzw. eine behördliche Erlaubnis für die vertraglich vereinbarte Tätigkeit notwendig wird, die nicht bereits zum Vertragsschluss vorliegt oder gesellschaftliche Verhältnisse von easycash/des Unternehmens oder rechtliche Voraussetzungen sich so ändern, dass ein gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Tatbestand erfüllt wird, der dazu führt, dass die vereinbarte Tätigkeit von einer oder beiden Vertragsparteien nicht weiter erbracht werden darf, - im Falle der Beendigung des Vertrages zwischen easycash und dem vermittelnden KNB. 4.10 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Das jederzeitige Kündigungsrecht des Unternehmens nach den gesetzlichen Bestimmungen§ 675h Abs. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung 1 BGB wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der BURGER BIENE etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausdrücklich ausgeschlossen. 6.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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Samples: Clearing Agreement

Haftung und Schadensersatz. 6.18.1. In allen Fällen vertraglicher Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. 8.2. Die Zusendung und außervertraglicher Haftung leistet Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 8.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 EUR für jedes Original und von 200,00 EUR für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die BURGER BIENE Schadensersatz geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Bildautor vorbehalten. 8.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur Weitergabe eines Bildes - bei Vorsatz unbeschränkt; egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form - bei grober Fahrlässigkeit nur ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadensfünffachen vereinbarten oder, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden solltemangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch unbeschränkt, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der BURGER BIENE verursacht wurde; - bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens, der durch die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 0.000 € 500,00 EUR pro Schadensfall, insgesamt höchstens 00.000 € aus dem Vertrag; 6.2. Für alle Ansprüche gegen die BURGER BIENE auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher Bild und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem JahrEinzelfall. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt von den Regelungen dieses Absatzes hiervon unberührt. 8.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer 5.4.) oder wird der Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3. Die BURGER BIENE haftet bei Verzögerung .), so hat der Leistung Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der BURGER BIENE oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 Höhe von 100 % des Wertes der Lieferung begrenztvereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 EUR pro Bild und Einzelfall. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – Dem Bildautor bleibt auch nach Ablauf einer der BURGER BIENE etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlosseninsoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. 6.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fotografen (Agb/Bff)

Haftung und Schadensersatz. 6.17.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. In allen Fällen vertraglicher Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. • 7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesonde- re haftet er nicht für die wettbewerbs- und außervertraglicher Haftung leistet markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. • 7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die BURGER BIENE sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsge- hilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. • 7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. • 7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen - 4! - Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und von 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur - bei Vorsatz unbeschränkt; - bei grober Fahrlässigkeit nur wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten. • 7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadensfünffachen vereinbarten oder, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden solltemangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch unbeschränkt, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der BURGER BIENE verursacht wurde; - bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens, der durch die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 0.000 500 € pro Schadensfall, insgesamt höchstens 00.000 € aus dem Vertrag; 6.2. Für alle Ansprüche gegen die BURGER BIENE auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher Bild und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem JahrEinzelfall. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt von den Regelungen dieses Absatzes hiervon unberührt. • 7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (Ziffer 5.4) oder wird der Name des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3. Die BURGER BIENE haftet bei Verzögerung ), hat der Leistung Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der BURGER BIENE oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 Höhe von 100 % des Wertes der Lieferung begrenztvereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – Dem Fotografen bleibt auch nach Ablauf einer der BURGER BIENE etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlosseninsoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. 6.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Schadensersatz. 6.1. In allen Fällen vertraglicher (1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und außervertraglicher Haftung leistet die BURGER BIENE Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur - bei Vorsatz unbeschränkt; - bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, jedoch unbeschränktunerlaubter Handlung ist, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der BURGER BIENE verursacht wurde; - bei es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. VIII eingeschränkt. (2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation der Ware, dessen Freiheit von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflichtunerheblich beeinträchtigen, wenn dadurch sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Vertragszweck gefährdet ist, nur in Höhe Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des typischen, vorhersehbaren Schadens, der durch die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 0.000 € pro Schadensfall, insgesamt höchstens 00.000 € aus dem Vertrag;Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. 6.2(3) Soweit wir gemäß Ziff. Für alle Ansprüche gegen die BURGER BIENE auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 VIII Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunktdem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt, d.h. Sie tritt spätestens mit Ablauf auf solche Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen und die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührtWare typischerweise zu erwarten sind. 6.3. (4) Die BURGER BIENE haftet bei Verzögerung der Leistung vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der BURGER BIENE oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % Vertreter, Angestellten und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der BURGER BIENE etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossensonstigen Erfüllungsgehilfen. 6.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden (5) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. (6) Der Kunde ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbundenverpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Haftung und Schadensersatz. 6.17.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. In Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung, ebenso nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekten. Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Der Fotograf übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Fotograf und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presseund strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Fotograf von allen Fällen vertraglicher damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, der Fotograf trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt. 7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und außervertraglicher Haftung leistet Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die BURGER BIENE gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und von 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur - bei Vorsatz unbeschränkt; - bei grober Fahrlässigkeit nur wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten. 7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadensfünffachen vereinbarten oder, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden solltemangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch unbeschränkt, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der BURGER BIENE verursacht wurde; - bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens, der durch die Pflicht verhindert werden sollte, jedoch beschränkt auf 0.000 500 € pro Schadensfall, insgesamt höchstens 00.000 € aus dem Vertrag; 6.2. Für alle Ansprüche gegen die BURGER BIENE auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher Bild und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem JahrEinzelfall. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt von den Regelungen dieses Absatzes hiervon unberührt. 7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (Ziffer 5.4) oder wird der Name des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3. Die BURGER BIENE haftet bei Verzögerung ), hat der Leistung Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der BURGER BIENE oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 Höhe von 100 % des Wertes vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. 7.8 Das Unternehmen gewährt dem Fotografen in jedem Fall das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschräntke Recht, mit den vertragsgegenständlichen Leistungen Eigenwerbung für sich zu betreiben, um für seine professionellen Dienste zu werben bzw. diese zu vermarkten (sämtliche Medien, insbesondere Printprodukte, Internet, Messen und andere Veranstaltungen, pitchings, „beauty contests“ und „road shows“). Auf diese Zwecke der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche Eigenwerbung beschränkt, hat der Fotograf ferner das Recht, den Namen oder die Firma des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der BURGER BIENE etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. 6.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil zu nennen und etwaige Kennzeichen des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden(z.B. Marke, Logo, Schriftzug) abzubilden (Referenz), es sei denn, der Kunde weist dem Fotografen ein dem entgegenstehendes berechtigtes Interesse unter Angabe wichtiger Gründe in Schriftform nach.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Schadensersatz. 6.1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher (1) Die Haftung leistet die BURGER BIENE Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur - bei Vorsatz unbeschränkt; - bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadensein, wenn der Schaden a) durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, jedoch unbeschränkt, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der BURGER BIENE verursacht wurde; - bei einfacher Fahrlässigkeit nur aus schuldhafte Verletzung einer wesentlichen vertragswesentlichen Pflicht in einer das Errei- chen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Haftet der Auftragnehmer gem. der vorhergehenden Ziff. a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, wenn dadurch ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Vertragszweck gefährdet istAuftragnehmer bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt be- kannten Umstände typischerweise rechnen musste. Unabhängig davon, haftet der Auftragnehmer nur in bis zur Höhe des typischender nach dem Auftrag zu zahlenden Gesamtvergü- tung (ohne USt), vorhersehbaren Schadens, der durch die Pflicht verhindert werden sollte, höchstens jedoch beschränkt auf 0.000 € pro Schadensfall, insgesamt höchstens 00.000 € aus dem Vertrag; 6.2. Für alle Ansprüche gegen die BURGER BIENE auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist bis zu einem Betrag von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührtEURO 50.000,00. 6.3. Die BURGER BIENE haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der BURGER BIENE oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird (2) Bei Personenschäden ist die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung Auftragnehmers auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung EURO 5.000.000,00 begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der BURGER BIENE etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. 6.4(3) Diese Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für Schäden, die auf- grund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten des Auftragnehmers verursacht werden, welche nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. (4) Der Auftragnehmer haftet in den vorgenannten Fällen jedoch nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. (5) Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Herstellung haftet der Auftragnehmer ebenfalls nur bis zur Höhe des Auftragswertes (ohne USt), höchstens jedoch in Höhe eines Betrages von EURO 50.000,00 und auch nur insoweit, als die- ser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Auftraggebers, ins- besondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Program- me, vermeidbar gewesen wäre. (6) SAD Stiller Alarm GmbH haftet nicht für auftretende Mängel, die im Zusammen- hang mit einer durch den Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Ände- rung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen. Es obliegt dem Kunden nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen. (7) Die vorhergehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zuguns- ten der Mitarbeiter und Beauftragten des Auftragnehmers. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil eventuelle Haftung des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbundenAuftragnehmers für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)