Common use of Haftung und Schadensersatz Clause in Contracts

Haftung und Schadensersatz. 8.1. Die Haftung von KRITZNER auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, mangelhafter oder fal- scher Lieferung, Vertragsverletzungen, Verletzungen von Pflichten bei Vertrags- verhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der Ziffer 8. eingeschränkt. 8.2. KRITZNER haftet nicht a.) im Falle einfacher Fahrlässigkeit der Or- gane, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER; b.) im Falle grober Fahrlässigkeit nichtlei- tender Angestellten und einfachen Erfül- lungsgehilfen von KRITZNER, soweit es sich nicht um vertragswesentli- che Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen mangelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwen- dung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Xxxx und Leben von Per- sonal des Bestellers oder Dritten oder das Eigentum des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken. 8.3. Soweit KRITZNER gemäß der Ziffer 8.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden be- grenzt, die KRITZNER bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsver- letzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die KRITZNER bekannt waren oder die KRITZNER hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außer- dem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Ver- wendung der Ware typischerweise zu erwarten sind. 8.4. Die vorstehenden Haftungsaus- schlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma KRITZNER. 8.5. Im Übrigen beschränkt sich die Haf- tung von KRITZNER, soweit gesetzlich zu- lässig, auf den Umfang, den die gedeck- te Betriebshaftpflichtversicherung von KRITZNER anerkennt und erstattet. 8.6. Soweit KRITZNER technische Aus- künfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von KRITZNER geschuldeten, ver- traglich vereinbarten Leistungsumfang ge- hören, geschieht dies unentgeltlich und un- ter Ausschluss jeglicher Haftung. 8.7. Die Einschränkungen gemäß der Ziffern 8.1. bis 8.5. gelten nicht für die Haf- tung von KRITZNER wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich der groben Fahrlässigkeit der Organe, gesetz- lichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER, für garantierte Beschaf- fenheitsmerkmale, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Haftung und Schadensersatz. 8.1. Die Haftung (1) Soweit sich aus diesen Servicebedingungen nichts anderes ergibt, haftet PP GmbH bei einer Verletzung von KRITZNER auf Schadensersatz, vertraglichen und außervertragli- xxxx Xxxxxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Auf Schadensersatz haftet PP GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, mangelhafter oder fal- scher Lieferung, Vertragsverletzungen, Verletzungen von Pflichten Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vertrags- verhandlungen Vorsatz und unerlaubter Handlung ist, soweit es jeweils auf ein Verschulden ankommtgrober Fahrlässigkeit, nach Maßgabe der Ziffer 8. eingeschränkt. 8.2. KRITZNER haftet nicht a.) dem ProdHG und im Falle der Abgabe eines Garantie- versprechens. Bei einfacher Fahrlässigkeit der Or- ganehaftet PP GmbH, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER;vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenhei- ten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur b.a) im Falle grober Fahrlässigkeit nichtlei- tender Angestellten und einfachen Erfül- lungsgehilfen von KRITZNER, soweit es sich nicht um vertragswesentli- che Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen mangelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwen- dung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Xxxx und Leben von Per- sonal des Bestellers oder Dritten oder das Eigentum des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken. 8.3. Soweit KRITZNER gemäß der Ziffer 8.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden be- grenzt, die KRITZNER bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsver- letzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die KRITZNER bekannt waren oder die KRITZNER hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außer- dem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Ver- wendung der Ware typischerweise zu erwarten sind. 8.4. Die vorstehenden Haftungsaus- schlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma KRITZNER. 8.5. Im Übrigen beschränkt sich die Haf- tung von KRITZNER, soweit gesetzlich zu- lässig, auf den Umfang, den die gedeck- te Betriebshaftpflichtversicherung von KRITZNER anerkennt und erstattet. 8.6. Soweit KRITZNER technische Aus- künfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von KRITZNER geschuldeten, ver- traglich vereinbarten Leistungsumfang ge- hören, geschieht dies unentgeltlich und un- ter Ausschluss jeglicher Haftung. 8.7. Die Einschränkungen gemäß der Ziffern 8.1. bis 8.5. gelten nicht für die Haf- tung von KRITZNER wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich der groben Fahrlässigkeit der Organe, gesetz- lichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER, für garantierte Beschaf- fenheitsmerkmale, wegen Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags- partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der PP GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens maximal bis zum Wert der gelieferten Ware begrenzt. (3) Die Haftung der PP GmbH im Falle einfacher Fahrlässigkeit für a) Produktionsausfall, entgangene Gewinne, entgangene Ge- schäftsmöglichkeiten, entgangene Nutzungsmöglichkeiten, Stillstandkosten, Stillstand- oder Wartezeiten von Personal und vom Kunden an Dritte zu zahlende Vertragsstrafe oder pauschalierten Schadensersatz sowie für b) indirekte und / oder Folgeschäden, mithin solche Schäden, die c) nicht an der Ware entstehen, zu deren Herstellung, Instandhaltung oder Änderung die Ware oder die Leistung der PP GmbH dient, oder d) nicht unmittelbar durch die Pflichtverletzung, sondern erst durch Hinzutreten eines weiteren mittelbaren Kausalereignisses entstehen, oder e) für die Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach dem typischerweise zu erwartenden Geschehensablauf nicht vorher- sehbar waren ist ausgeschlossen. (4) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden PP GmbH nach gesetzlichen Vor- schriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig ver- schwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. (5) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn PP GmbH die Pflicht- verletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbe- sondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. (6) PP GmbH haftet nicht für irgendwelche Ratschläge, die von Servicetech- nikern der PP GmbH dem Kunden aus Gefälligkeit außerhalb der Leistungs- beschreibung geben

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung und Schadensersatz. 8.1. Die Haftung von KRITZNER auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, mangelhafter oder fal- scher Lieferung, Vertragsverletzungen, Verletzungen von Pflichten bei Vertrags- verhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der Ziffer 8. eingeschränkt. 8.2. KRITZNER 7.1 Der Fotograf haftet nicht a.) im Falle einfacher Fahrlässigkeit der Or- gane, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER; b.) im Falle grober Fahrlässigkeit nichtlei- tender Angestellten und einfachen Erfül- lungsgehilfen von KRITZNER, soweit es sich nicht um vertragswesentli- che Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen mangelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichtennur für Schäden, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwen- dung er selbst oder seine Erfüllungs- gehil- fen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Xxxx und Leben von Per- sonal des Bestellers oder Dritten oder das Eigentum des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken. 8.3. Soweit KRITZNER gemäß der Ziffer 8.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden be- grenztVerletzung einer Vertragspflicht, die KRITZNER bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsver- letzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die KRITZNER bekannt waren oder die KRITZNER hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außer- dem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Ver- wendung der Ware typischerweise zu erwarten sind. 8.4. Die vorstehenden Haftungsaus- schlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma KRITZNER. 8.5. Im Übrigen beschränkt sich die Haf- tung von KRITZNER, soweit gesetzlich zu- lässig, auf den Umfang, den die gedeck- te Betriebshaftpflichtversicherung von KRITZNER anerkennt und erstattet. 8.6. Soweit KRITZNER technische Aus- künfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von KRITZNER geschuldeten, ver- traglich vereinbarten Leistungsumfang ge- hören, geschieht dies unentgeltlich und un- ter Ausschluss jeglicher Haftung. 8.7. Die Einschränkungen gemäß der Ziffern 8.1. bis 8.5. gelten nicht für die Haf- tung Erreichung des Vertragszwecks von KRITZNER wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitwesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), einschließlich der groben Fahrlässigkeit der Organe, gesetz- lichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER, für garantierte Beschaf- fenheitsmerkmale, wegen sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Ins- besondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. 7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem Produkthaftungsgesetzgesetzlichen Verjährungs- beginn. Davon ausgenommen sind Schadens- ersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver- letzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Scha- densersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatz- ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rech- nung des Auftraggebers. 7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftrag- geber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 0.000 € für jedes Origi- nal und von 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nach- weist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höhe- ren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten. 7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weiterga- be ei- nes Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzel- fall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens- ersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. 7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (5.4) oder wird der Name des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauer- haft verknüpft (6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 €pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehen- den Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Schadensersatz. 8.1. Die Haftung von KRITZNER auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, mangelhafter oder fal- scher Lieferung, Vertragsverletzungen, Verletzungen von Pflichten bei Vertrags- verhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der Ziffer 8. eingeschränkt. 8.2. KRITZNER 7.1 Der Fotodesigner haftet nicht a.) im Falle einfacher Fahrlässigkeit der Or- gane, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER; b.) im Falle grober Fahrlässigkeit nichtlei- tender Angestellten und einfachen Erfül- lungsgehilfen von KRITZNER, soweit es sich nicht um vertragswesentli- che Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen mangelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichtennur für Schäden, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwen- dung er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Xxxx und Leben von Per- sonal des Bestellers oder Dritten oder das Eigentum des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken. 8.3. Soweit KRITZNER gemäß der Ziffer 8.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden be- grenztVerletzung einer Vertragspflicht, die KRITZNER bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsver- letzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die KRITZNER bekannt waren oder die KRITZNER hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außer- dem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Ver- wendung der Ware typischerweise zu erwarten sind. 8.4. Die vorstehenden Haftungsaus- schlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma KRITZNER. 8.5. Im Übrigen beschränkt sich die Haf- tung von KRITZNER, soweit gesetzlich zu- lässig, auf den Umfang, den die gedeck- te Betriebshaftpflichtversicherung von KRITZNER anerkennt und erstattet. 8.6. Soweit KRITZNER technische Aus- künfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von KRITZNER geschuldeten, ver- traglich vereinbarten Leistungsumfang ge- hören, geschieht dies unentgeltlich und un- ter Ausschluss jeglicher Haftung. 8.7. Die Einschränkungen gemäß der Ziffern 8.1. bis 8.5. gelten nicht für die Haf- tung Erreichung des Vertragszwecks von KRITZNER wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitwesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), einschließlich der groben Fahrlässigkeit der Organe, gesetz- lichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER, für garantierte Beschaf- fenheitsmerkmale, wegen sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit Gesundheit, für die der Fotodesigner auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Der Fotodesigner übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. 7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotodesigners oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem Produkthaftungsgesetzgesetzlichen Verjäh- rungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotodesigners oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotodesigners oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotodesigner ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 € für jedes Original und von 200,00 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotodesigner vorbehalten. 7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotodesigner berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen verein- barten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. 7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotodesigners (5.4) oder wird der Name des Fotodesigners mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotodesigner bleibt auch insoweit die Gel- tendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung und Schadensersatz. 8.18.1 Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter und alle mit ihm verbundenen Unternehmen von jeglicher Haftung freizuhalten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietsache durch den Mieter (z.B. Verstoß des Fahrzeugführers gegen Gesetze, Verkehrsunfälle, Haftung als Zustandsstörer usw.) entstehen, sofern den Vermieter kein diesbezügliches Verschulden trifft. 8.2 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz. Wobei die Haftung für Erfüllungsgehilfen auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt ist. Die Haftung des Vermieters für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei Verletzung von KRITZNER Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf Schadensersatzderen Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) haftet der Vermieter jedoch für jedes Verschulden, gleich aus welchem Rechtsgrundaber beschränkt auf den typischen, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, mangelhafter vorhersehbaren Schaden; dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder fal- scher Lieferung, Vertragsverletzungen, Verletzungen Vorsatz von Pflichten bei Vertrags- verhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten des Vermieters. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Ziffer 8. eingeschränkt. 8.2. KRITZNER haftet nicht a.) im Falle einfacher Fahrlässigkeit der Or- gane, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER;des Vermieters. b.) im Falle grober Fahrlässigkeit nichtlei- tender Angestellten 8.3 Der Xxxxxx erklärt sich einverstanden und einfachen Erfül- lungsgehilfen von KRITZNERbestätigt: erstens, soweit Unternehmer i.S.d. § 14 I BGB zu sein; zweitens, dass der Vermieter dem Mieter gegenüber nicht auf Erstattung / Minderung der Miete oder sonstigen Schadenersatz haftet, wenn die Mietsache repariert wird oder aus anderen Gründen dem Mieter nicht zur Verfügung steht, es sich nicht um vertragswesentli- che Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind sei denn, der Vermieter hätte die Verpflichtungen zur rechtzeitigen mangelfreien Lieferung sowie Beratungs-Einschränkung zu vertreten; drittens dass der Vermieter ihm geraten hat, Schutz- und Obhutspflichtenalle Güter, die der Mieter beabsichtigt, in dem Besteller Mietgegentand zu transportieren, ausreichend zu versichern und regelmäßig zu prüfen, dass die vertragsgemäße Verwen- dung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Xxxx und Leben von Per- sonal des Bestellers oder Dritten oder das Eigentum des Bestellers vor erheblichen Schäden bezweckenGüter fachgerecht gesichert transportiert werden. 8.3. Soweit KRITZNER gemäß der Ziffer 8.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden be- grenzt, die KRITZNER bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsver- letzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die KRITZNER bekannt waren oder die KRITZNER hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außer- dem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Ver- wendung der Ware typischerweise zu erwarten sind. 8.4. Die vorstehenden Haftungsaus- schlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma KRITZNER. 8.5. Im Übrigen beschränkt sich die Haf- tung von KRITZNER, soweit gesetzlich zu- lässig, auf den Umfang, den die gedeck- te Betriebshaftpflichtversicherung von KRITZNER anerkennt und erstattet. 8.6. Soweit KRITZNER technische Aus- künfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von KRITZNER geschuldeten, ver- traglich vereinbarten Leistungsumfang ge- hören, geschieht dies unentgeltlich und un- ter Ausschluss jeglicher Haftung. 8.7. Die Einschränkungen gemäß der Ziffern 8.1. bis 8.5. gelten nicht für die Haf- tung von KRITZNER wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich der groben Fahrlässigkeit der Organe, gesetz- lichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER, für garantierte Beschaf- fenheitsmerkmale, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

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Samples: Mietvertrag

Haftung und Schadensersatz. 8.1. Die Haftung (1) Soweit sich aus diesen Servicebedingungen nichts anderes ergibt, haftet PP GmbH bei einer Verletzung von KRITZNER auf Schadensersatz, vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Auf Schadensersatz haftet PP GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, mangelhafter oder fal- scher Lieferung, Vertragsverletzungen, Verletzungen von Pflichten Rechts- grund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vertrags- verhandlungen Vorsatz und unerlaubter Handlung ist, soweit es jeweils auf ein Verschulden ankommtgrober Fahrläs- sigkeit, nach Maßgabe der Ziffer 8. eingeschränkt. 8.2. KRITZNER haftet nicht a.) dem ProdHG und im Falle der Abgabe eines Garantieverspre- chens. Bei einfacher Fahrlässigkeit der Or- ganehaftet PP GmbH, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER;vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerheb- liche Pflichtverletzung), nur b.a) im Falle grober Fahrlässigkeit nichtlei- tender Angestellten und einfachen Erfül- lungsgehilfen von KRITZNER, soweit es sich nicht um vertragswesentli- che Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen mangelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwen- dung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Xxxx und Leben von Per- sonal des Bestellers oder Dritten oder das Eigentum des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken. 8.3. Soweit KRITZNER gemäß der Ziffer 8.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden be- grenzt, die KRITZNER bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsver- letzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die KRITZNER bekannt waren oder die KRITZNER hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außer- dem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Ver- wendung der Ware typischerweise zu erwarten sind. 8.4. Die vorstehenden Haftungsaus- schlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma KRITZNER. 8.5. Im Übrigen beschränkt sich die Haf- tung von KRITZNER, soweit gesetzlich zu- lässig, auf den Umfang, den die gedeck- te Betriebshaftpflichtversicherung von KRITZNER anerkennt und erstattet. 8.6. Soweit KRITZNER technische Aus- künfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von KRITZNER geschuldeten, ver- traglich vereinbarten Leistungsumfang ge- hören, geschieht dies unentgeltlich und un- ter Ausschluss jeglicher Haftung. 8.7. Die Einschränkungen gemäß der Ziffern 8.1. bis 8.5. gelten nicht für die Haf- tung von KRITZNER wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich der groben Fahrlässigkeit der Organe, gesetz- lichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER, für garantierte Beschaf- fenheitsmerkmale, wegen Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver- trags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der PP GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintreten- den Schadens maximal bis zum Wert der gelieferten Ware begrenzt. (3) Die Haftung der PP GmbH im Falle einfacher Fahrlässigkeit für a) Produktionsausfall, entgangene Gewinne, entgangene Geschäfts- möglichkeiten, entgangene Nutzungsmöglichkeiten, Stillstandkosten, Still- stand- oder Wartezeiten von Personal und vom Kunden an Dritte zu zahlende Vertragsstrafe oder pauschalierten Schadensersatz sowie für b) indirekte und / oder Folgeschäden, mithin solche Schäden, die c) nicht an der Ware entstehen, zu deren Herstellung, Instandhaltung oder Änderung die Ware oder die Leistung der PP GmbH dient, oder d) nicht unmittelbar durch die Pflichtverletzung, sondern erst durch Hinzutreten eines weiteren mittelbaren Kausalereignisses entstehen, oder e) für die Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach dem typischerweise zu erwartenden Geschehensablauf nicht vorhersehbar waren ist ausgeschlossen. (4) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden PP GmbH nach gesetzlichen Vorschrif- ten zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. (5) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn PP GmbH die Pflicht- verletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbeson- dere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die ge- setzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. (6) PP GmbH haftet nicht für irgendwelche Ratschläge, die von Servicetechni- kern der PP GmbH dem Kunden aus Gefälligkeit außerhalb der Leistungsbe- schreibung geben

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung und Schadensersatz. 8.1. Die Haftung von KRITZNER auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, mangelhafter oder fal- scher Lieferung, Vertragsverletzungen, Verletzungen von Pflichten bei Vertrags- verhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der Ziffer 8. eingeschränkt. 8.2. KRITZNER 11.1 Der Anbieter haftet nicht a.) im Falle einfacher Fahrlässigkeit der Or- gane, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER; b.) im Falle grober Fahrlässigkeit nichtlei- tender Angestellten und einfachen Erfül- lungsgehilfen von KRITZNER, soweit es sich nicht um vertragswesentli- che Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen mangelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichtenfu¨r Schaden des Kun- den, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwen- dung der Ware ermöglichen sollen vors¨atzlich oder den Schutz von Xxxx und Leben von Per- sonal des Bestellers oder Dritten oder das Eigentum des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken. 8.3. Soweit KRITZNER gemäß der Ziffer 8.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden be- grenzt, die KRITZNER bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsver- letzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die KRITZNER bekannt waren oder die KRITZNER hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschädengrob fahrlassig verur- sacht wurden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, sind außer- die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten ( Kardinalpflichten“) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Ge- sundheit, des Korpers oder des Lebens sind, oder fu¨r die eine Haftung nach dem nur ersatzfähigProdukthaftungsge- setz vorgesehen ist, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Ver- wendung der Ware typischerweise zu erwarten sindnach den gesetzlichen Bestim- mungen. 8.411.2 Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfu¨llung die ordnungsgema¨ße Durchfu¨hrung des Vertrages u¨berhaupt erst ermo¨glichen und auf deren Einhaltung der Ver- tragspartner regelma¨ßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefa¨hrdet. 11.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leich- ter Fahrl¨assigkeit beruht – beschra¨nkt auf solche Schaden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenstandlichen Software typischerweise gerechnet werden muss. Die vorstehenden Haftungsaus- schlüsse ten durch den Kunden vermieden worden wa¨ren. Der Kunde wird eine regelma¨ßige und -beschränkungen gelten vollsta¨ndige Datensicherung selbst oder durch einen Drit- ten durchfu¨hren bzw. durchfu¨hren lassen und ist hierfu¨r allein verantwortlich. 11.5 Fu¨r Scha¨den, Folgescha¨den oder entgange- nem Gewinn aufgrund von Umsta¨nden, die nicht im gleichen Umfang zu Gunsten der OrganeEinflussbereich des Anbieters liegen, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma KRITZNERwird keine Haftung u¨bernommen. 8.5. 11.6 Im Übrigen beschränkt sich U¨ brigen ist die Haf- tung von KRITZNER, soweit gesetzlich zu- lässig, auf den Umfang, den die gedeck- te Betriebshaftpflichtversicherung von KRITZNER anerkennt und erstattetHaftung – gleich aus wel- chem Rechtsgrund – ausgeschlossen. 8.6. Soweit KRITZNER technische Aus- künfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von KRITZNER geschuldeten, ver- traglich vereinbarten Leistungsumfang ge- hören, geschieht dies unentgeltlich und un- ter Ausschluss jeglicher Haftung. 8.7. Die Einschränkungen gemäß der Ziffern 8.1. bis 8.5. gelten nicht für die Haf- tung von KRITZNER wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich der groben Fahrlässigkeit der Organe, gesetz- lichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER, für garantierte Beschaf- fenheitsmerkmale, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

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Samples: Nutzungsvereinbarung

Haftung und Schadensersatz. 8.11. Die Haftung von KRITZNER auf SchadensersatzEVP haftet dem Auftraggeber für Schadenser- satz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, mangelhafter oder fal- scher Lieferung, Vertragsverletzungen, Verletzungen von Pflichten bei Vertrags- verhandlungen Rechtsgrund und unerlaubter Handlung ist, soweit es jeweils dabei auf ein Verschulden ankommtan- kommt, unbeschadet der sonstigen gesetzli- chen Anspruchsvoraussetzungen, allein nach Maßgabe der dieser Ziffer 8V. 2. eingeschränkt. 8.2. KRITZNER haftet nicht a.) im Falle Bei einfacher Fahrlässigkeit der Or- ganevon EVP, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER; b.) im Falle grober Fahrlässigkeit nichtlei- tender Angestellten und einfachen Erfül- lungsgehilfen von KRITZNER, soweit es sich nicht um vertragswesentli- che Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen mangelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwen- dung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Xxxx und Leben von Per- sonal des Bestellers oder Dritten oder das Eigentum des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken. 8.3. Soweit KRITZNER gemäß der Ziffer 8.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden be- grenzt, die KRITZNER bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsver- letzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die KRITZNER bekannt waren oder die KRITZNER hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außer- dem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Ver- wendung der Ware typischerweise zu erwarten sind. 8.4. Die vorstehenden Haftungsaus- schlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet EVP nicht, es sei denn, es werden vertragswesent- liche Pflichten verletzt. Vertragswesentlich sind Verpflichtungen, deren Verletzung die Er- reichung des Vertragszwecks gefährdet, oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch- führung des Vertrags überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung die Vertrags- parteien regelmäßig vertrauen. Die Haftung von EVP ist in diesen Fällen jedoch begrenzt auf die bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Firma KRITZNERVertragsverletzung vorausgesehe- nen oder bei üblicher Sorgfalt voraussehbaren Schäden. Mittelbare Schäden und Folgeschä- den, die in Folge einer mangelhaften Entwick- lung entstehen sind nur ersatzfähig, soweit diese Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Entwicklungen typischer- weise zu erwarten sind. 8.53. Im Übrigen beschränkt sich Der Haftungsausschluss und die Haf- tung Haftungsbe- schränkungen gelten zugleich für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte und sons- tige Erfüllungsgehilfen von KRITZNER, soweit gesetzlich zu- lässig, auf den Umfang, den die gedeck- te Betriebshaftpflichtversicherung von KRITZNER anerkennt und erstattetEVP. 8.64. Soweit KRITZNER technische Aus- künfte gibt Der Haftungsausschluss und die Haftungsbe- schränkung gelten bei einer gemeinsamen Haftung auch im Innenverhältnis der Parteien. 5. Für die Haftung bei der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegenüber einer oder beratend tätig wird bei- den Parteien gilt Folgendes: 5.1. Wird nur eine Partei von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist die an- dere verpflichtet, sie nach besten Kräf- ten bei der Abwehr der ihr gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu un- terstützen. 5.2. Der Auftraggeber stellt EVP (und un- sere verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Organe, Vertreter, selb- ständige und unselbständige Mitarbei- ter) auf erstes Anfordern von allen An- sprüchen und der Haftung frei, die auf Inanspruchnahmen durch Dritte beru- hen und zurückzuführen sind auf: • Vermarktung, Vertrieb und Verkauf der von EVP entwickelten Produkte und Werbung dafür, • Verstoß gegen Verpflichtungen des Auftraggebers nach diesem Vertrag oder Nichteinhaltung der Verant- wortlichkeiten des Auftraggebers, o- der • Verstoß der entwickelten Produkte gegen Schutzrechte Dritter. 6. Die Freistellung beinhaltet insbesondere die Übernahme der Verteidigung und die Zahlung angemessener Rechtsanwalts- und sonstige Verteidigungskosten. In jedem Fall stellt der Auftraggeber EVP auf erstes Anfordern von solchen Ansprüchen und solcher Haftung ge- genüber Dritten frei, für die er EVP einen Re- gressverzicht erklärt hat (vgl. Ziff. C. VII. 3). 7. EVP ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers anzuerkennen. 8. Dieser Haftungsausschluss und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von KRITZNER geschuldeten, ver- traglich vereinbarten Leistungsumfang ge- hören, geschieht dies unentgeltlich und un- ter Ausschluss jeglicher Haftung. 8.7. Die Einschränkungen gemäß der Ziffern 8.1. bis 8.5. Haf- tungsbeschränkung gelten nicht für vorsätzli- ches Handeln, garantierte Beschaffenheits- merkmale und die Haf- tung von KRITZNER wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich der groben Fahrlässigkeit der Organe, gesetz- lichen Vertreter und leitenden Angestellten von KRITZNER, für garantierte Beschaf- fenheitsmerkmale, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit Gesundheit oder für eine Haftung bei arglistig verschwiegenen Män- geln. Eine Haftung nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaf- tungsgesetz bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen