Haftung und Schadensersatzansprüche. Die Bewilligungsempfängerin haftet für alle Schäden, die der DFG dadurch entstehen, dass die Bestimmungen der Bewilligung und dieser Verwendungsrichtlinien nicht be- achtet werden, es sei denn, der Bewilligungsempfängerin gelingt der Nachweis, dass sie die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hat. Die DFG behält sich das Rücktritts- recht ausdrücklich vor (§ 325 BGB).
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Samples: Förderverträge, Förderverträge, Funding Agreement
Haftung und Schadensersatzansprüche. Die Bewilligungsempfängerin haftet Bewilligungsempfängerinnen bzw. Bewilligungsempfänger haften für alle Schäden, die der DFG dadurch entstehen, dass die Bestimmungen der Bewilligung und dieser Verwendungsrichtlinien Ver- wendungsrichtlinien nicht be- achtet beachtet werden, es sei denn, der Bewilligungsempfängerin den Bewilligungsempfängerin- nen bzw. Bewilligungsempfängern gelingt der Nachweis, dass sie die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hathaben. Die DFG behält sich das Rücktritts- recht Rücktrittsrecht ausdrücklich vor (§ 325 BGB).
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Samples: Fördervertrag, Fördervertrag
Haftung und Schadensersatzansprüche. Die Bewilligungsempfängerin haftet für alle Schäden, die der DFG dadurch entstehen, dass die Bestimmungen der Bewilligung und dieser Verwendungsrichtlinien nicht be- achtet beach- tet werden, es sei denn, der Bewilligungsempfängerin gelingt der Nachweis, dass sie die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hat. Die DFG behält sich das Rücktritts- recht ausdrücklich Rücktrittsrecht aus- drücklich vor (§ 325 BGB).
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Samples: Förderverträge