Haftungsbeschränkung / Gewährleistung Musterklauseln

Haftungsbeschränkung / Gewährleistung. Der Kunde erkennt an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Gewährleistung für die Fehlerfreiheit der Software wird deshalb nur für die Übereinstimmung mit der bei Lieferung der Software gültigen Spezifikationen und für insoweit zugesicherte Eigenschaften übernommen, sofern die Software gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird; im übrigen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Von AVL DiTEST gelieferte oder bereitgestellte Software darf nur durch geschultes und dafür autorisiertes Fachpersonal verwendet werden. Die bei der Benutzung der Software gegebenen Hinweise sind zu beachten. AVL DiTEST weist darauf hin, dass von AVL DiTEST mitgeteilte Inhalte und Anlagen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt wurden. Es ist AVL DiTEST nicht möglich, alle gelieferten Informationen, Dokumente und Daten zu überprüfen. AVL DiTEST gewährleistet daher nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte der Informationen, Dokumente und Daten. Bei dem durch AVL DiTEST gelieferter oder bereitgestellter Software zur Fehlerprognose erzielten Ergebnis handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um die Fehlerursache; es können aber auch andere Ursachen für den Fehler vorhanden sein. Das System ersetzt nicht eine eigenverantwortliche Prüfung durch den Bediener. Eine Gewähr dafür, dass es sich bei dem durch das System ermittelten Ergebnis tatsächlich um die Fehlerursache handelt, wird ausdrücklich nicht übernommen. Sollte ein Datenträger im Rahmen eines der hier geregelten Dienstleistungsverträge schadhaft sein, kann der Kunde kostenlos Ersatzlieferung verlangen. Davon ausgenommen sind durch unsachgemäßen Einsatz entstandene elektrische bzw. mechanische Beschädigungen. Der Kunde muss dazu den Datenträger mit einer Kopie des Lieferscheines an AVL XxXXXX zurück liefern. Sollte durch einen schadhaften Datenträger ein von AVL DiTEST geliefertes Produkt/System beschädigt werden, so erfolgt durch AVL DiTEST eine Instandsetzung. Der Kunde erkennt an, dass AVL DiTEST über Hotline oder Software nur Empfehlungen zur Verfügung stellen kann. Die Umsetzung der jeweiligen Empfehlung hat der Kunde eigenverantwortlich zu prüfen. Die Durchführung obliegt dem Kunden selbst. AVL DiTEST schließt jegliche Haftung welche durch ausgesprochene Empfehlungen direkt oder indirekt entst...
Haftungsbeschränkung / Gewährleistung a) Die Kraus Baumaschinen GmbH schließt jede Haftung auf Schadensersatz für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern dies keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berühren.
Haftungsbeschränkung / Gewährleistung. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Xxxx durch Verbesserung, Austausch oder Pre- isminderung zu erfüllen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre ab Lieferung. Von einer vereinbarten Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, wenn Eingriffe in gelieferte Bauteile/ Geräte durch nicht von uns autorisierte Personen vorgenommen werden. Insbesondere haften wir dann nicht für Schäden infolge fehlerhaften Einbaus, Bedienungsfehlern und äußerlichen Einwirkungen. Eine vereinbarte Gewährleistung entfällt auch, wenn die Seriennummer eines gelieferten Bauteils/Xxxxxx unkenntlich ist oder entsprechende Sicherungsmarkierungen entfernt oder zerstört wurden. Teile, die aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem schnellen Verschleiß un- terliegen, z.B. Anzeigelampen, Sicherungen, Schaltrelais, Heizelemente, Schalter und Druckknöpfe sind von der Gewährleistung ausgenommen, sowie alle Schäden, die durch außergewöhnliche Belastungen wie Lichtbogen, Strahleneinwirkung, elektrostatische und elektromagnetische Störfelder, Umwelteinflüsse und Betriebsbedingungen etc. hervorgerufen werden. Zur vereinbarten Gewährleistung sind wir nur verpflichtet, wenn der Vertragspartner seinerseits die ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere den Kaufpreis bezahlt hat. Ansprüche des Vertrag- spartners wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Trans- port-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind im Einzelfall schrift- liche Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und sentiotec.
Haftungsbeschränkung / Gewährleistung. Der Kunde anerkennt, dass es nicht möglich ist Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. rota KG ist daher keinesfalls für irgendwelche Schäden (eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten, sowie aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung dieser Software oder der Unfähigkeit diese Software zu verwenden, entstehen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens rota KG verursacht worden ist. Ebenso bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt. Jedenfalls ist die Haftung von rota KG auf den Betrag (einmalige Lizenzgebühr) beschränkt, den der Kunde tatsächlich für das Produkt bezahlt hat. rota KG verpflichtet sich, den Kunden für alle berechtigten Ansprüche Dritter, die diese wegen einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte im Zusammenhang mit der Verwendung der Software „rota“ geltend machen, schad- und klaglos zu halten, sofern der Kunde rota KG umgehend von der Anspruchsstellung schriftlich und vollständig in Kenntnis setzt. Alle in „rota“ berechneten Kosten sind nur kalkulatorische Werte (Schätzwerte) und stimmen nicht notwendigerweise mit den von der Lohnverrechnung errechneten Werten immer überein. Diese Software wurde für allgemeine Zwecke entwickelt und angeboten, nicht jedoch für besondere Zwecke des Kunden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.