Welche Leistungen erbringt der Versicherer? Musterklauseln

Welche Leistungen erbringt der Versicherer?. 1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, übernimmt der Versicherer im Falle seiner Leistungspflicht die ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung des Deckungsanspruches entstehenden Kosten gemäß Pkt. 6., soweit sie für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers notwendig sind.
Welche Leistungen erbringt der Versicherer?. Artikel 7 Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Welche Leistungen erbringt der Versicherer?. 1. Die Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versi- cherers für einen Versicherungsfall dar, und zwar auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere schadener- satzpflichtige Personen erstreckt oder mehrere Haushaltversi- cherungen für denselben Haushalt bei einem oder mehreren Versicherern abgeschlossen sind.
Welche Leistungen erbringt der Versicherer?. Artikel 22 Wofür besteht kein Versicherungsschutz? (Risikoausschlüsse) Artikel 23 Was muss der Versicherungsnehmer beachten? (Obliegenheiten)
Welche Leistungen erbringt der Versicherer?. Artikel 7 Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? Artikel 8 Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer zur Sicherung seines Deckungsanspruches zu beachten? (Obliegenheiten)
Welche Leistungen erbringt der Versicherer?. 1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungs- schutz, übernimmt der Versicherer im Falle seiner Leistungspflicht die ab dem Zeitpunkt der Bestäti- gung des Versicherungsschutzes entstehenden Kos- ten gem. Pkt. 6. soweit sie für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers notwendig sind.
Welche Leistungen erbringt der Versicherer? 

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.