Hauptversammlung. 14 Die Hauptversammlung besteht aus 60 Mitgliedervertretern (Delegierten). Der Haupt- versammlung können nur Mitglieder der Gesellschaft angehören. Die Delegierten werden von der Hauptversammlung auf höchstens fünf Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Fünftel der im Amt befindlichen Delegierten mit dem Schluss der ordent- lichen Hauptversammlung aus. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Delegierter vorzeitig aus, so ergänzt sich die Hauptversammlung durch Zuwahl. Für jede Xxxx stellt der Aufsichtsrat einen Vorschlag auf; er hat hierbei auf eine dem Versicherungsbestand möglichst entsprechende Verteilung der Vorgeschlagenen auf das Geschäftsgebiet Bedacht zu nehmen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Tagegelder und Reisekosten nach näherer Bestimmung der Hauptversammlung. § 15 Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn dies von mindestens einem Drittel der Delegierten verlangt wird. § 16 Die Hauptversammlung beschließt über 1. die Xxxx oder Abberufung der Mitglieder der Hauptversammlung und des Auf- sichtsrates sowie deren Vergütung, 2. die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, 3. die Verwendung des Bilanzgewinns, 4. die Änderung der Satzung, 5. die sonstigen ordnungsgemäß gestellten Anträge. § 17 Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung das älteste Mitglied des Aufsichtsrates. Der Vorsitzende der Hauptversammlung leitet die Verhandlung und bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Form der Abstimmung. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 Delegierte anwesend sind. Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst, soweit sich aus dem Gesetz oder dieser Satzung nichts anderes ergibt. Wird bei Wahlen keine Mehrheit erreicht, so kommen die beiden Personen mit den meisten Stimmen in die engere Xxxx. Dort genügt einfache Mehrheit, bei Gleichheit entscheidet das Los. Schreiben gesetzliche Bestimmungen eine Mehrheit von drei Vierteln der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen vor, so können solche Beschlüsse nur bei Anwesenheit von 36 Delegierten gefasst werden. Rechte, die das Gesetz einer Minderheit von Mitgliedern einräumt, stehen einer Minderheit von einem Drittel der Delegierten zu.
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Samples: Versicherung Von Maschinen, Privat Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz Versicherung
Hauptversammlung. 14 Die Hauptversammlung besteht aus 60 Mitgliedervertretern (Delegierten). Der Haupt- versammlung können nur Mitglieder der Gesellschaft angehören. Die Delegierten werden von der Hauptversammlung auf höchstens fünf Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Fünftel der im Amt befindlichen Delegierten mit dem Schluss der ordent- lichen Hauptversammlung aus. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Delegierter vorzeitig aus, so ergänzt sich die Hauptversammlung durch Zuwahl. Für jede Xxxx stellt der Aufsichtsrat einen Vorschlag auf; er hat hierbei auf eine dem Versicherungsbestand Versicherungs- bestand möglichst entsprechende Verteilung der Vorgeschlagenen auf das Geschäftsgebiet Bedacht zu nehmen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Tagegelder und Reisekosten nach näherer Bestimmung der Hauptversammlung. § 15 Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn dies von mindestens einem Drittel der Delegierten verlangt wird. § 16 Die Hauptversammlung beschließt über
1. die Xxxx oder Abberufung der Mitglieder der Hauptversammlung und des Auf- sichtsrates sowie deren Vergütung,
2. die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
3. die Verwendung des Bilanzgewinns,
4. die Änderung der Satzung,
5. die sonstigen ordnungsgemäß gestellten Anträge. § 17 Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung das älteste Mitglied des Aufsichtsrates. Der Vorsitzende der Hauptversammlung leitet die Verhandlung und bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Form der Abstimmung. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 Delegierte Dele- gierte anwesend sind. Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst, soweit sich aus dem Gesetz oder dieser Satzung nichts anderes ergibt. Wird bei Wahlen keine Mehrheit erreicht, so kommen die beiden Personen mit den meisten Stimmen in die engere Xxxx. Dort genügt einfache Mehrheit, bei Gleichheit entscheidet ent- scheidet das Los. Schreiben gesetzliche Bestimmungen eine Mehrheit von drei Vierteln der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen vor, so können solche Beschlüsse nur bei Anwesenheit von 36 Delegierten gefasst werden. Rechte, die das Gesetz einer Minderheit von Mitgliedern einräumt, stehen einer Minderheit von einem Drittel der Delegierten zu.
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Samples: Hagel /Mehrgefahren Versicherung, Versicherung Von Biogasanlagen, Wohngebäude Und Glas Versicherung
Hauptversammlung. 14 Die Hauptversammlung besteht aus 60 Mitgliedervertretern (Delegierten). Der Haupt- versammlung können nur Mitglieder der Gesellschaft angehören. Die Delegierten werden von DZ BANK findet am Sitz der Hauptversammlung auf höchstens fünf Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Fünftel DZ BANK oder - nach Entscheidung des Aufsichtsrats - an Orten in der im Amt befindlichen Delegierten Bundesrepublik Deutschland, an denen die DZ BANK Niederlassungen oder Filialen unterhält, oder am Sitz eines mit dem Schluss der ordent- lichen Hauptversammlung aus. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Delegierter vorzeitig aus, so ergänzt sich die Hauptversammlung durch Zuwahl. Für jede Xxxx stellt der Aufsichtsrat einen Vorschlag auf; er hat hierbei auf eine dem Versicherungsbestand möglichst entsprechende Verteilung der Vorgeschlagenen auf das Geschäftsgebiet Bedacht zu nehmenDZ BANK verbundenen inländischen Unternehmens statt. Die Hauptversammlung ist wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger einberufen; die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem letzten für die Anmeldung der Aktionäre zur Teilnahme an den Wahlvorschlag der Hauptversammlung bestimmten Tag unter Angabe der Tagesordnung erfolgt sein. Bei der Fristberechnung werden dieser Tag und der Tag der Veröffentlichung nicht gebundenmitgerechnet. Sind die Aktionäre der DZ BANK namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung neben der in § 121 Abs. 4 Aktiengesetz erwähnten Form auch in Textform oder mit Hilfe sonstiger geeigneter Mittel der Telekommunikation einberufen werden. Alle sonstigen gesetzlich zulässigen Formen der Einberufung einer Hauptversammlung sind statthaft. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Tagegelder Hauptversammlung, die über die Entlastung von Vorstand und Reisekosten nach näherer Bestimmung der Aufsichtsrat, die Gewinnverwendung und - soweit erforderlich - über die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt (ordentliche Hauptversammlung. § 15 Die ordentliche Hauptversammlung ), findet innerhalb der ersten acht sechs Monate nach Ablauf des eines jeden Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung hat in Textform oder auf einem von der DZ BANK näher zu bestimmenden elektronischen Weg zu erfolgen und muss der DZ BANK unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens drei Kalendertage vor der Hauptversammlung zugehen. Die Vertretung in der Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufennur durch Aktionäre, wenn das Interesse die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, oder durch einen oder mehrere von der DZ BANK als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der DZ BANK zulässig. Bei juristischen Personen können ein Organmitglied oder ein Mitarbeiter der eigenen Gesellschaft es erfordert oder wenn dies von mindestens einem Drittel eines anderen Aktionärs zur Vertretung der Delegierten verlangt wirdeigenen und/oder fremden Aktien bevollmächtigt werden. § 16 Die Erteilung der Vollmacht bedarf der Textform. Die DZ BANK kann nähere Einzelheiten festsetzen, die mit der Einberufung bekannt gegeben werden. In der Einberufung der Hauptversammlung beschließt über
1. kann festgelegt werden, dass die Xxxx oder Abberufung der Mitglieder Teilnahme an der Hauptversammlung und des Auf- sichtsrates sowie deren Vergütung,
2. die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
3. die Verwendung des Bilanzgewinns,
4. die Änderung der Satzung,
5. die sonstigen ordnungsgemäß gestellten Anträge. § 17 Den Vorsitz an den Abstimmungen in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung das älteste Mitglied des Aufsichtsrates. Der Vorsitzende sowie die Übertragung der Hauptversammlung leitet die Verhandlung und bestimmt die Reihenfolge auch über sonstige geeignete, auch elektronische Mittel der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Form der Abstimmung. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 Delegierte anwesend Telekommunikation zugelassen sind. Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst, soweit sich aus dem Gesetz oder dieser Satzung nichts anderes ergibtdies gesetzlich zulässig ist. Wird bei Wahlen keine Mehrheit erreichtDarüber hinaus sind auch Gesellschafter von genossenschaftlichen Holdinggesellschaften als Gäste zur Hauptversammlung zuzulassen, so kommen sofern die beiden Personen mit den meisten Stimmen in genossenschaftliche Holdinggesellschaft ihrerseits Aktionär der DZ BANK ist. Voraussetzung hierfür ist die engere Xxxx. Dort genügt einfache Mehrheit, bei Gleichheit entscheidet das Los. Schreiben gesetzliche Bestimmungen eine Mehrheit von drei Vierteln Beachtung der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen vor, so können solche Beschlüsse nur bei Anwesenheit von 36 Delegierten gefasst werdenSatzung geregelten Verfahrensvorschrift zur Anmeldung durch die Gäste. Rechte, die das Gesetz einer Minderheit von Mitgliedern einräumt, stehen einer Minderheit von einem Drittel der Delegierten zuJede voll eingezahlte Stückaktie gewährt eine Stimme.
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Samples: Basisprospekt, Basisprospekt
Hauptversammlung. 14 Die Hauptversammlung besteht aus 60 Mitgliedervertretern (Delegierten). Der Haupt- versammlung können nur Mitglieder der Gesellschaft angehören. Die Delegierten werden von DZ BANK findet am Sitz der Hauptversammlung auf höchstens fünf Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Fünftel DZ BANK oder - nach Entscheidung des Aufsichtsrats - an Orten in der im Amt befindlichen Delegierten Bundesrepublik Deutschland, an denen die DZ BANK Niederlassungen oder Filialen unterhält, oder am Sitz eines mit dem Schluss der ordent- lichen Hauptversammlung aus. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Delegierter vorzeitig aus, so ergänzt sich die Hauptversammlung durch Zuwahl. Für jede Xxxx stellt der Aufsichtsrat einen Vorschlag auf; er hat hierbei auf eine dem Versicherungsbestand möglichst entsprechende Verteilung der Vorgeschlagenen auf das Geschäftsgebiet Bedacht zu nehmenDZ BANK verbundenen inländischen Unternehmens statt. Die Hauptversammlung ist wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger einberufen; die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem letzten für die Anmeldung der Aktionäre zur Teilnahme an den Wahlvorschlag der Hauptversammlung bestimmten Tag unter Angabe der Tagesordnung erfolgt sein. Bei der Fristberechnung werden dieser Tag und der Tag der Veröffentlichung nicht gebundenmitgerechnet. Sind die Aktionäre der DZ BANK namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung neben der in § 121 Abs. 4 Aktiengesetz erwähnten Form auch in Textform oder mit Hilfe sonstiger geeigneter Mittel der Telekommunikation einberufen werden. Alle sonstigen gesetzlich zulässigen Formen der Einberufung einer Hauptversammlung sind statthaft. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Tagegelder Hauptversammlung, die über die Entlastung von Vorstand und Reisekosten nach näherer Bestimmung der Aufsichtsrat, die Gewinnverwendung und - soweit erforderlich - über die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt (ordentliche Hauptversammlung. § 15 Die ordentliche Hauptversammlung ), findet innerhalb der ersten acht sechs Monate nach Ablauf des eines jeden Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn dies von mindestens einem Drittel der Delegierten verlangt wird. § 16 Die Hauptversammlung beschließt über
1. die Xxxx oder Abberufung der Mitglieder Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und des Auf- sichtsrates sowie deren Vergütung,
2rechtzeitig angemeldet sind. die Entlastung des Vorstandes Die Anmeldung hat in Textform oder auf einem von der DZ BANK näher zu bestimmenden elektronischen Weg zu erfolgen und des Aufsichtsrates,
3muss der DZ BANK unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens drei Kalendertage vor der Hauptversammlung zugehen. die Verwendung des Bilanzgewinns,
4. die Änderung der Satzung,
5. die sonstigen ordnungsgemäß gestellten Anträge. § 17 Den Vorsitz Die Vertretung in der Hauptversammlung führt ist nur durch Aktionäre, die selbst zur Teilnahme an der Vorsitzende des Aufsichtsrates Hauptversammlung berechtigt sind, oder dessen Stellvertreter durch einen oder bei dessen Verhinderung das älteste Mitglied des Aufsichtsratesmehrere von der DZ BANK als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der DZ BANK zulässig. Bei juristischen Personen können ein Organmitglied oder ein Mitarbeiter der eigenen Gesellschaft oder eines anderen Aktionärs zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien bevollmächtigt werden. Die Erteilung der Vollmacht bedarf der Textform. Die DZ BANK kann nähere Einzelheiten festsetzen, die mit der Einberufung bekannt gegeben werden. Der Vorsitzende Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung leitet auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist des Weiteren ermächtigt vorzusehen, dass die Verhandlung und bestimmt Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist ferner ermächtigt festzulegen, dass die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Form der AbstimmungHauptversammlung ganz oder teilweise in Bild und/oder Ton übertragen wird. Die dazu jeweils getroffenen Regelungen sind unter Beachtung der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu geben. Der Vorstand ist beschlussfähigbis zum Ablauf des 31. Mai 2028 ermächtigt, wenn mindestens 30 Delegierte anwesend sindvorzusehen, dass die Hauptversammlung in diesem Zeitraum ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasstDie dazu getroffenen Regelungen sind unter Beachtung der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu geben. Darüber hinaus sind auch Gesellschafter von genossenschaftlichen Holdinggesellschaften als Gäste zur Hauptversammlung zuzulassen, soweit sich aus dem Gesetz oder dieser Satzung nichts anderes ergibtsofern die genossenschaftliche Holdinggesellschaft ihrerseits Aktionär der DZ BANK ist. Wird bei Wahlen keine Mehrheit erreicht, so kommen Voraussetzung hierfür ist die beiden Personen mit den meisten Stimmen in die engere Xxxx. Dort genügt einfache Mehrheit, bei Gleichheit entscheidet das Los. Schreiben gesetzliche Bestimmungen eine Mehrheit von drei Vierteln Beachtung der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen vor, so können solche Beschlüsse nur bei Anwesenheit von 36 Delegierten gefasst werdenSatzung geregelten Verfahrensvorschrift zur Anmeldung durch die Gäste. Rechte, die das Gesetz einer Minderheit von Mitgliedern einräumt, stehen einer Minderheit von einem Drittel der Delegierten zuJede voll eingezahlte Stückaktie gewährt eine Stimme.
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Samples: Basisprospekt
Hauptversammlung. 14 Ort und Einberufung der Hauptversammlung
(1) Die Hauptversammlung besteht aus 60 Mitgliedervertretern findet am Sitz der Gesellschaft, in Frankfurt am Main oder im Umkreis von 50 km um den Sitz der Gesellschaft statt. Sie wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen.
(Delegierten2) Die Hauptversammlung wird unter Einhaltung der gesetzlich bestimmten Fristen einberufen und die Einberufung wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am letzten Tag der gesetzlichen Anmeldefrist unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Die Einzelheiten werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
(2) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Haupt- versammlung können nur Mitglieder Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Online-Teilnahme zu treffen; diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.
(3) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, nähere Bestimmungen zum Verfahren der Briefwahl zu treffen; diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.
(4) Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft angehören. Die Delegierten werden von bedürfen der Hauptversammlung auf höchstens fünf Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Fünftel Textform; in der im Amt befindlichen Delegierten mit dem Schluss der ordent- lichen Hauptversammlung aus. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Delegierter vorzeitig aus, so ergänzt sich die Hauptversammlung durch Zuwahl. Für jede Xxxx stellt der Aufsichtsrat einen Vorschlag auf; er hat hierbei auf Einberufung kann eine dem Versicherungsbestand möglichst entsprechende Verteilung der Vorgeschlagenen auf das Geschäftsgebiet Bedacht zu nehmen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Tagegelder und Reisekosten nach näherer Bestimmung der HauptversammlungErleichterung hiervon bestimmt werden. § 15 Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn dies von mindestens einem Drittel der Delegierten verlangt wird. § 16 Die Hauptversammlung beschließt über
1. die Xxxx oder Abberufung der Mitglieder der Hauptversammlung und des Auf- sichtsrates sowie deren Vergütung,
2. die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
3. die Verwendung des Bilanzgewinns,
4. die Änderung der Satzung,
5. die sonstigen ordnungsgemäß gestellten Anträge. § 17 Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung das älteste Mitglied des Aufsichtsrates. Der Vorsitzende der Hauptversammlung leitet die Verhandlung und bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Form der Abstimmung. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 Delegierte anwesend sind. Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst, soweit sich aus dem Gesetz oder dieser Satzung nichts anderes ergibt. Wird bei Wahlen keine Mehrheit erreicht, so kommen die beiden Personen mit den meisten Stimmen in die engere Xxxx. Dort genügt einfache Mehrheit, bei Gleichheit entscheidet das Los. Schreiben gesetzliche Bestimmungen eine Mehrheit von drei Vierteln der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen vor, so können solche Beschlüsse nur bei Anwesenheit von 36 Delegierten gefasst werden. Rechte, die das Gesetz einer Minderheit von Mitgliedern einräumt, stehen einer Minderheit von einem Drittel der Delegierten zu135 AktG bleibt unberührt.
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Samples: Satzung
Hauptversammlung. 14 Die Hauptversammlung besteht aus 60 Mitgliedervertretern (Delegierten). Der Haupt- versammlung können nur Mitglieder findet am Sitz der Gesellschaft angehören. Die Delegierten werden von der Hauptversammlung auf höchstens fünf Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Fünftel der im Amt befindlichen Delegierten mit dem Schluss der ordent- lichen Hauptversammlung aus. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Delegierter vorzeitig aus, so ergänzt sich die Hauptversammlung durch Zuwahl. Für jede Xxxx stellt der Aufsichtsrat einen Vorschlag auf; er hat hierbei auf eine dem Versicherungsbestand möglichst entsprechende Verteilung der Vorgeschlagenen auf das Geschäftsgebiet Bedacht zu nehmen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätigoder einem vom Vorstand bestimmten Ort innerhalb Deutschlands statt. Sie erhalten Tagegelder und Reisekosten nach näherer Bestimmung der Hauptversammlungwird durch den Vorstand einberufen. § 15 Die ordentliche Hauptversammlung findet wird innerhalb der ersten acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres statteines jeden Geschäftsjah- res abgehalten. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn dies von mindestens einem Drittel der Delegierten verlangt wird. § 16 Die Hauptversammlung Sie beschließt über
1. die Xxxx oder Abberufung der Mitglieder der Hauptversammlung und des Auf- sichtsrates sowie deren Vergütung,
2. zumindest über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
3. Aufsichtsrates sowie über die Verwendung des Bilanzgewinns,
4, wobei sie an den festgestellten Jahresabschluss ge- bunden ist. Außerordentliche Hauptversammlungen sind einzuberufen, wenn das Wohl der Gesell- schaft es erfordert. Im Übrigen ist sie, abgesehen von dem durch Gesetz und Satzung bestimmten Fällen einzuberufen, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert. Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem letzten Tag der Anmeldefrist zusammen mit der Mitteilung der Tagesordnung durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Sind die Änderung Aktionäre der Satzung,
5Gesellschaft bekannt, kann die Einberufung auch durch eingeschriebenen Brief, Telefax oder per E-Mail erfolgen. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden die sonstigen ordnungsgemäß gestellten AnträgeAktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am siebten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. § 17 Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Falle seiner Ver- hinderung sein Stellvertreter. Wenn sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung das älteste Mitglied als auch sein Stellver- treter verhindert sind, wird der Vorsitzende unter Leitung des Aufsichtsratesältesten anwesenden Aktionärs durch die Hauptversammlung gewählt. Der Vorsitzende der Hauptversammlung leitet die Verhandlung und bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Form Art der AbstimmungAb- stimmung. Der Vorsitzende ist berechtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu be- schränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Ver- laufs den zeitlichen Rahmen des Frage- und Rederechts für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und/oder für einzelne Frage- und Redebeiträge angemessen fest- zusetzen. Je EUR 1,- Nennbetrag der Aktien gewähren in der Hauptversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt, wenn auf die Aktien die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die Textform erforderlich und ausreichend. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 Delegierte anwesend sindmehr als die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist. Erweist sich eine Hauptversammlung als nicht beschlussfähig, so ist unverzüglich eine neue Haupt- versammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen, die stets beschlussfähig ist. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden durch einfache mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfa- xxxx Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, soweit sich aus dem sofern nicht Gesetz oder dieser Satzung nichts anderes ergibteine größere Mehrheit zwingend vorschreiben. Wird Wenn bei Wahlen im ersten Wahlgang keine Mehrheit erreichterzielt wird, so kommen werden die beiden Personen Bewerber mit den meisten Stimmen in erreichten höchsten Stimmzahlen zur engeren Xxxx gestellt. Ergibt die engere Xxxx. Dort genügt einfache MehrheitXxxx eine Stimmengleich- heit dieser beiden Bewerber, bei Gleichheit so entscheidet das Los. Schreiben gesetzliche Bestimmungen eine Mehrheit von drei Vierteln der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen vor, so können solche Beschlüsse nur bei Anwesenheit von 36 Delegierten gefasst werden. Rechte, die das Gesetz einer Minderheit von Mitgliedern einräumt, stehen einer Minderheit von einem Drittel der Delegierten zu.
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Samples: Basisprospekt
Hauptversammlung. 14 Die Hauptversammlung besteht aus 60 Mitgliedervertretern (Delegierten). Der Haupt- versammlung Hauptversammlung können nur Mitglieder der Gesellschaft angehören. Die Delegierten werden von der Hauptversammlung auf höchstens fünf Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Fünftel der im Amt befindlichen Delegierten mit dem Schluss der ordent- lichen ordentlichen Hauptversammlung aus. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Delegierter vorzeitig aus, so ergänzt sich die Hauptversammlung durch Zuwahl. Für jede Xxxx stellt der Aufsichtsrat einen Vorschlag auf; er hat hierbei auf eine dem Versicherungsbestand möglichst entsprechende Verteilung der Vorgeschlagenen auf das Geschäftsgebiet Bedacht zu nehmen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Tagegelder und Reisekosten nach näherer Bestimmung der Hauptversammlung. § 15 Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn dies von mindestens einem Drittel der Delegierten verlangt wird. § 16 Die Hauptversammlung beschließt über
1. die Xxxx oder Abberufung der Mitglieder der Hauptversammlung und des Auf- sichtsrates sowie deren Vergütung,
2. die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
3. die Verwendung des Bilanzgewinns,
4. die Änderung der Satzung,
5. die sonstigen ordnungsgemäß gestellten Anträge. § 17 Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung das älteste Mitglied des Aufsichtsrates. Der Vorsitzende der Hauptversammlung leitet die Verhandlung und bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Form der Abstimmung. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 Delegierte anwesend sind. Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst, soweit sich aus dem Gesetz oder dieser Satzung nichts anderes ergibt. Wird bei Wahlen keine Mehrheit erreicht, so kommen die beiden Personen mit den meisten Stimmen in die engere Xxxx. Dort genügt einfache Mehrheit, bei Gleichheit entscheidet das Los. Schreiben gesetzliche Bestimmungen eine Mehrheit von drei Vierteln der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen vor, so können solche sol- che Beschlüsse nur bei Anwesenheit von 36 Delegierten gefasst werden. Rechte, die das Gesetz einer Minderheit von Mitgliedern einräumt, stehen einer Minderheit von einem Drittel der Delegierten zu.
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Samples: Gewerbliche Gebäude Versicherung
Hauptversammlung. 14 33 Einberufung
(1) Die Hauptversammlung besteht aus 60 Mitgliedervertretern (Delegierten). Der Haupt- versammlung können nur Mitglieder findet am Sitz der Gesellschaft angehören. Die Delegierten werden von der Hauptversammlung auf höchstens fünf Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Fünftel der im Amt befindlichen Delegierten mit dem Schluss der ordent- lichen Hauptversammlung aus. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Delegierter vorzeitig aus, so ergänzt sich die Hauptversammlung durch Zuwahl. Für jede Xxxx stellt der Aufsichtsrat einen Vorschlag auf; er hat hierbei auf eine dem Versicherungsbestand möglichst entsprechende Verteilung der Vorgeschlagenen auf das Geschäftsgebiet Bedacht zu nehmen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Tagegelder und Reisekosten nach näherer Bestimmung der Hauptversammlung. § 15 statt.
(2) Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten von acht Monate Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.
(3) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse Sind der Gesellschaft es erfordert sämtliche Aktionäre namentlich bekannt, kann die Hauptver- sammlung schriftlich, durch Telefax oder wenn dies von mindestens einem Drittel der Delegierten verlangt wird. § 16 Die Hauptversammlung beschließt überper E-Mail einberufen werden.
(1. die Xxxx oder Abberufung der Mitglieder ) Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
(2) An der Hauptversammlung können nur Aktionäre teilnehmen, die in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
(3) Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten des Aktionärs ausge- übt werden. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und des Auf- sichtsrates sowie deren Vergütung,ist dem Sitzungslei- ter der Hauptversammlung auf Verlangen vorzulegen.
2. die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
3. die Verwendung des Bilanzgewinns,
4. die Änderung der Satzung,
5. die sonstigen ordnungsgemäß gestellten Anträge. § 17 (1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder dessen Auf- sichtsrates, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch der Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung das älteste verhindert, übernimmt ein durch Wahlbeschluss der Haupt- versammlung zu bestimmendes anderes Mitglied des Aufsichtsrates. Aufsichtsrates den Vorsitz.
(2) Der Vorsitzende der Hauptversammlung leitet die Verhandlung und bestimmt Versammlung. Er legt die Reihenfolge der Gegenstände Tages- ordnung und die Reihenfolge und die Art der Tagesordnung sowie die Form der Abstimmung. Abstimmungen fest.
(1) Die Hauptversammlung ist beschlussfähigbeschließt insbesondere über folgende Angele- genheiten:
a) Satzungsänderungen; diese bedürfen der Genehmigung der Aufsichts- behörde,
b) Verwendung des Bilanzgewinns,
c) Xxxx und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder,
d) Bestellung des Abschlussprüfers,
e) Bestellung von Prüfern zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung,
f) Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
g) Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung, wenn mindestens 30 Delegierte anwesend sindaus- genommen die Maßnahmen gem. § 14 der Satzung,
h) Vereinigung von Sparkassen,
i) Auflösung der Gesellschaft nach Anhörung des Aufsichtsrates und des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein; die Auflösung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde,
j) Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates.
k) Die Hauptversammlung kann einen Beirat bilden und die Bezüge der Mitglieder festsetzen.
(2) Beschlüsse der Hauptversammlung werden durch einfache Stimmenmehrheit mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit sich aus dem sofern nicht Gesetz oder dieser Satzung nichts anderes ergibteine qualifizierte Stimmenmehrheit verlangen. Wird bei Wahlen keine Mehrheit erreicht, so kommen die beiden Personen mit den meisten Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ungültige Stimmen in die engere Xxxx. Dort genügt einfache Mehrheit, bei Gleichheit entscheidet das Los. Schreiben gesetzliche Bestimmungen eine Mehrheit von drei Vierteln der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen vor, so können solche Beschlüsse nur bei Anwesenheit von 36 Delegierten gefasst werden. Rechte, die das Gesetz einer Minderheit von Mitgliedern einräumt, stehen einer Minderheit von einem Drittel der Delegierten zugelten als nicht abgegeben.
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Samples: Satzung Der Sparkasse Zu Lübeck Ag
Hauptversammlung. 14 Die Einberufung der Hauptversammlung besteht aus 60 Mitgliedervertretern (Delegierten)kann durch den Vorstand, den Aufsichtsrat oder durch Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, erfolgen. Der Haupt- versammlung können nur Mitglieder Sofern das Wohl der Gesellschaft angehörenes erfordert, hat der Aufsichtsrat eine Hauptversammlung einzuberufen. Die Delegierten werden von der Hauptversammlung auf höchstens fünf Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Fünftel der im Amt befindlichen Delegierten mit dem Schluss der ordent- lichen Hauptversammlung aus. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Delegierter vorzeitig aus, so ergänzt sich die Hauptversammlung durch Zuwahl. Für jede Xxxx stellt der Aufsichtsrat einen Vorschlag auf; er hat hierbei auf eine dem Versicherungsbestand möglichst entsprechende Verteilung der Vorgeschlagenen auf das Geschäftsgebiet Bedacht zu nehmen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Tagegelder und Reisekosten nach näherer Bestimmung der Hauptversammlung. § 15 Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate nach Ablauf des eines je- den Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Die Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse findet am Sitz der Gesellschaft es erfordert in Köln, in Bad Homburg vor der Höhe oder wenn dies an einem deutschen Börsenplatz statt. Tagesordnungspunkte der ordentlichen Hauptversammlung sind neben den gesetzlich vorgesehenen Fällen insbeson- dere: • Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und gegebenenfalls des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats; • Verwendung des Bilanzgewinns; • Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats; • Xxxx des Abschlussprüfers. Jede auf den Inhaber lautende Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende Vorschriften des AktG oder die Satzung etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stim- men gefasst. Soweit das Aktiengesetz zur Beschlussfassung zusätzlich eine Mehrheit des ver- tretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit gesetzlich zulässig, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals. Weder das Aktienrecht noch die Satzung der Gesellschaft sehen eine Mindestbeteiligung von Aktionären für die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung vor. Nach dem Aktienrecht und anderen Gesetzen erfordern Beschlüsse von grundlegender Bedeu- tung neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch eine Mehrheit von mindestens einem Drittel drei Vierteln des bei der Delegierten verlangt wirdBeschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Zu diesen Beschlüssen mit grundlegender Bedeutung gehören insbesondere: • Satzungsänderungen; • Kapitalerhöhungen mit Ausschluss des Bezugsrechts; • Kapitalherabsetzungen; • die Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital; • Umwandlungen nach § 16 1 Umwandlungsgesetzes (Verschmelzungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen und Formwechsel) sowie die Übertragung des gesamten Vermögens der Gesellschaft; • der Abschluss von Unternehmensverträgen (insbesondere Beherrschungs- und Ergeb- nisabführungsverträge); • die Auflösung der Gesellschaft. Die Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Hauptversammlung beschließt über
1muss, sofern das Gesetz keine kürzere Frist vorsieht, mindestens dreißig Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre zur Hauptversammlung anzumelden haben (Anmeldestichtag), im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden; dabei werden der Tag der Bekanntmachung und der letzte Anmeldetag nicht mitgerechnet. die Xxxx oder Abberufung der Mitglieder Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Auf- sichtsrates sowie deren Vergütung,
2. Stimmrechts sind nur diejeni- gen Aktionäre berechtigt, die Entlastung sich bis zum Ablauf des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
3. die Verwendung des Bilanzgewinns,
4. die Änderung der Satzung,
5. die sonstigen ordnungsgemäß gestellten Anträge. § 17 Den Vorsitz in siebten Tages vor der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung das älteste Mitglied des Aufsichtsrates. Der Vorsitzende der Hauptversammlung leitet die Verhandlung und bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Form der Abstimmung. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 Delegierte anwesend sind. Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst, soweit sich aus dem Gesetz oder dieser Satzung nichts anderes ergibt. Wird bei Wahlen keine Mehrheit erreicht, so kommen die beiden Personen mit den meisten Stimmen in die engere Xxxx. Dort genügt einfache Mehrheit, bei Gleichheit entscheidet das Los. Schreiben gesetzliche Bestimmungen eine Mehrheit von drei Vierteln unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Schriftform, per Telefax oder in Textform zugehen und muss in deut- scher oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Dieser Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen, hat sich auf den einundzwanzigsten Tag vor der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen vorzu be- ziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse spä- testens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten wei- teren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form er- bracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Fällt der letzte Tag der Anmeldefrist oder der Tag, auf den sich der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts beziehen muss, auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Gesellschaft, so können solche Beschlüsse nur bei Anwesenheit von 36 Delegierten gefasst werdentritt der letzte diesem Tag vorher- gehende mitzählende Werktag an die Stelle des nach den vorstehenden Bestimmungen maß- geblichen Tages. RechteDer Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Regelung. Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsablaufs, die das Gesetz einer Minderheit von Mitgliedern einräumt, stehen einer Minderheit von einem Drittel der Delegierten zuAussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- und Fragebeitrags an- gemessen festsetzen.
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Samples: Wertpapierprospekt
Hauptversammlung. 14 Die Hauptversammlung besteht aus 60 Mitgliedervertretern (Delegierten). Der Haupt- versammlung können nur Mitglieder der Gesellschaft angehören. Die Delegierten werden von DZ BANK findet am Sitz der Hauptversammlung auf höchstens fünf Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Fünftel DZ BANK oder - nach Entscheidung des Aufsichtsrats - an Orten in der im Amt befindlichen Delegierten Bundesrepublik Deutschland, an denen die DZ BANK Niederlassungen oder Filialen unterhält, oder am Sitz eines mit dem Schluss der ordent- lichen Hauptversammlung aus. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Delegierter vorzeitig aus, so ergänzt sich die Hauptversammlung durch Zuwahl. Für jede Xxxx stellt der Aufsichtsrat einen Vorschlag auf; er hat hierbei auf eine dem Versicherungsbestand möglichst entsprechende Verteilung der Vorgeschlagenen auf das Geschäftsgebiet Bedacht zu nehmenDZ BANK verbundenen inländischen Unternehmens statt. Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger einberufen; die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem letzten für die Anmeldung der Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung bestimmten Tag unter Angabe der Tagesordnung erfolgt sein. Abweichend von vorgenanntem ist an den Wahlvorschlag eine Hauptversammlung, deren Tagesordnung allein oder neben anderen Gegenständen der Beschlussfassung eine Kapitalerhöhung enthält, mit einer Frist von mindestens zehn Tagen vor der Hauptversammlung einzuberufen, wenn die in § 36 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen aufgeführten Voraussetzungen vorliegt. Bei der jeweiligen Fristberechnung werden der Tag der Einberufung und der letzte für die Anmeldung bestimmte Tag oder bei Einberufung mit verkürzter Frist der Tag der Hauptversammlung nicht gebundenmitgerechnet. Sind die Aktionäre der DZ BANK namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung neben der in § 121 Abs. 4 Aktiengesetz erwähnten Form auch in Textform oder mit Hilfe sonstiger geeigneter Mittel der Telekommunikation einberufen werden. Alle sonstigen gesetzlich zulässigen Formen der Einberufung einer Hauptversammlung sind statthaft. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Tagegelder Hauptversammlung, die über die Entlastung von Vorstand und Reisekosten nach näherer Bestimmung der Aufsichtsrat, die Gewinnverwendung und - soweit erforderlich - über die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt (ordentliche Hauptversammlung. § 15 Die ordentliche Hauptversammlung ), findet innerhalb der ersten acht sechs Monate nach Ablauf des eines jeden Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn dies von mindestens einem Drittel der Delegierten verlangt wird. § 16 Die Hauptversammlung beschließt über
1. die Xxxx oder Abberufung der Mitglieder Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und des Auf- sichtsrates sowie deren Vergütung,
2rechtzeitig angemeldet sind. die Entlastung des Vorstandes Die Anmeldung hat in Textform oder auf einem von der DZ BANK näher zu bestimmenden elektronischen Weg zu erfolgen und des Aufsichtsrates,
3muss der DZ BANK unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens drei Kalendertage vor der Hauptversammlung zugehen. die Verwendung des Bilanzgewinns,
4. die Änderung der Satzung,
5. die sonstigen ordnungsgemäß gestellten Anträge. § 17 Den Vorsitz Die Vertretung in der Hauptversammlung führt ist nur durch Aktionäre, die selbst zur Teilnahme an der Vorsitzende des Aufsichtsrates Hauptversammlung berechtigt sind, oder dessen Stellvertreter durch einen oder bei dessen Verhinderung das älteste Mitglied des Aufsichtsratesmehrere von der DZ BANK als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der DZ BANK zulässig. Bei juristischen Personen können ein Organmitglied oder ein Mitarbeiter der eigenen Gesellschaft oder eines anderen Aktionärs zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien bevollmächtigt werden. Die Erteilung der Vollmacht bedarf der Textform. Die DZ BANK kann nähere Einzelheiten festsetzen, die mit der Einberufung bekannt gegeben werden. Der Vorsitzende Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung leitet auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist des Weiteren ermächtigt vorzusehen, dass die Verhandlung und bestimmt Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist ferner ermächtigt festzulegen, dass die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Form der AbstimmungHauptversammlung ganz oder teilweise in Bild und/oder Ton übertragen wird. Die dazu jeweils getroffenen Regelungen sind unter Beachtung der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu geben. Der Vorstand ist beschlussfähigbis zum Ablauf des 31. Mai 2028 ermächtigt, wenn mindestens 30 Delegierte anwesend sindvorzusehen, dass die Hauptversammlung in diesem Zeitraum ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasstDie dazu getroffenen Regelungen sind unter Beachtung der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu geben. Darüber hinaus sind auch Gesellschafter von genossenschaftlichen Holdinggesellschaften als Gäste zur Hauptversammlung zuzulassen, soweit sich aus dem Gesetz oder dieser Satzung nichts anderes ergibtsofern die genossenschaftliche Holdinggesellschaft ihrerseits Aktionär der DZ BANK ist. Wird bei Wahlen keine Mehrheit erreicht, so kommen Voraussetzung hierfür ist die beiden Personen mit den meisten Stimmen in die engere Xxxx. Dort genügt einfache Mehrheit, bei Gleichheit entscheidet das Los. Schreiben gesetzliche Bestimmungen eine Mehrheit von drei Vierteln Beachtung der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen vor, so können solche Beschlüsse nur bei Anwesenheit von 36 Delegierten gefasst werdenSatzung geregelten Verfahrensvorschrift zur Anmeldung durch die Gäste. Rechte, die das Gesetz einer Minderheit von Mitgliedern einräumt, stehen einer Minderheit von einem Drittel der Delegierten zuJede voll eingezahlte Stückaktie gewährt eine Stimme.
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Samples: Basisprospekt
Hauptversammlung. 14 Die Hauptversammlung besteht aus 60 Mitgliedervertretern (Delegierten). Der Haupt- versammlung können nur Mitglieder ist die Versammlung der Gesellschaft angehören. Die Delegierten werden von der Hauptversammlung auf höchstens fünf Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Fünftel der im Amt befindlichen Delegierten mit dem Schluss der ordent- lichen Hauptversammlung aus. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Delegierter vorzeitig aus, so ergänzt sich die Hauptversammlung durch Zuwahl. Für jede Xxxx stellt der Aufsichtsrat einen Vorschlag auf; er hat hierbei auf eine dem Versicherungsbestand möglichst entsprechende Verteilung der Vorgeschlagenen auf das Geschäftsgebiet Bedacht zu nehmenAktionäre. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in der näheren Umgebung oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. Das Stimmrecht entsteht erst mit der vollständigen Leistung der Einlage. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist an den Wahlvorschlag die schriftliche Form erforderlich und genügend. Beschlüsse werden, sofern nicht gebundenzwingende Vorschriften entgegenstehen, in der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst und, soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Weder das Aktienrecht noch die Satzung sehen eine Mindestbeteiligung für die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung vor. Nach dem Aktienrecht erfordern Beschlüsse von grundlegender Bedeutung neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Zu diesen Beschlüssen mit grundlegender Bedeutung gehören insbesondere: ▪ Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts, ▪ Kapitalherabsetzungen, ▪ die Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital, ▪ Auf- oder Abspaltung sowie die Übertragung des gesamten Vermögens der Gesellschaft, ▪ der Abschluss von Unternehmensverträgen (z.B. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge), ▪ der Wechsel der Rechtsform der Gesellschaft und ▪ die Auflösung der Gesellschaft. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätigHauptversammlung wird im Regelfall einmal jährlich einberufen (ordentliche Hauptversammlung). Sie erhalten Tagegelder Die Einberufung der Hauptversammlung unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgt durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat. Sofern das Wohl der Gesellschaft es erfordert, hat der Vorstand oder der Aufsichtsrat eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Aktionäre, die zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals halten, können ebenfalls die Einberufung einer Hauptversammlung vom Vorstand verlangen. Das Verlangen hat schriftlich zu erfolgen und Reisekosten nach näherer Bestimmung muss den Zweck und die Gründe der HauptversammlungEinberufung enthalten. § 15 Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate nach Ablauf des eines jeden Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn dies von mindestens einem Drittel der Delegierten verlangt wird. § 16 Die Hauptversammlung beschließt über
1. die Xxxx oder Abberufung der Mitglieder Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Auf- sichtsrates sowie deren Vergütung,
2. Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die Entlastung sich bis zum Ablauf des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
3. die Verwendung des Bilanzgewinns,
4. die Änderung der Satzung,
5. die sonstigen ordnungsgemäß gestellten Anträge. § 17 Den Vorsitz in siebten Tages vor der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung das älteste Mitglied des Aufsichtsrates. Der Vorsitzende der Hauptversammlung leitet die Verhandlung und bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Form der Abstimmung. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 Delegierte anwesend sind. Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst, soweit sich aus dem Gesetz oder dieser Satzung nichts anderes ergibt. Wird bei Wahlen keine Mehrheit erreicht, so kommen die beiden Personen mit den meisten Stimmen in die engere Xxxx. Dort genügt einfache Mehrheit, bei Gleichheit entscheidet das Los. Schreiben gesetzliche Bestimmungen eine Mehrheit von drei Vierteln unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse angemeldet haben. Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen vorzu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Fällt der letzte Tag der Anmeldefrist oder der Tag, auf den sich der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts beziehen muss, auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Gesellschaft, so können solche Beschlüsse nur bei Anwesenheit von 36 Delegierten gefasst werdentritt der letzte diesem Tag vorhergehende mitzählende Werktag an die Stelle des nach den vorstehenden Bestimmungen maßgeblichen Tages. Rechte, die das Gesetz einer Minderheit von Mitgliedern einräumt, stehen einer Minderheit von einem Drittel der Delegierten zuDer Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Regelung.
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Samples: Wertpapierprospekt
Hauptversammlung. 14 Die Hauptversammlung besteht aus 60 Mitgliedervertretern (Delegierten). Der Haupt- versammlung können nur Mitglieder der Gesellschaft angehören. Die Delegierten werden von der Hauptversammlung auf höchstens fünf Jahre gewählt. Alljährlich scheidet ein Fünftel der im Amt befindlichen Delegierten mit dem Schluss der ordent- lichen Hauptversammlung aus. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Delegierter vorzeitig aus, so ergänzt sich die Hauptversammlung durch Zuwahl. Für jede Xxxx stellt der Aufsichtsrat einen Vorschlag auf; er hat hierbei auf eine dem Versicherungsbestand möglichst entsprechende Verteilung der Vorgeschlagenen auf das Geschäftsgebiet Bedacht zu nehmen20 § 21
1. Die Hauptversammlung wird gemäß § 105 Aktiengesetz einberufen.
2. Zwischen dem Tag der Veröffentlichung der Einberufung in der Wiener Zeitung und dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung muss ein Zeitraum von mindestens 28 Tagen liegen.
3. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebundenjeder Aktionär berechtigt. Die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Tagegelder Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Reisekosten zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach näherer Bestimmung der Eintragung im Aktienbuch am Beginn des Tages der Hauptversammlung. § 15 Die ordentliche Für die im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung findet innerhalb eingetragenen Aktionäre bedarf es keiner Anmeldung als Voraussetzung für die Teilnahme an der ersten acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn dies von mindestens einem Drittel der Delegierten verlangt wird. § 16 Die Hauptversammlung beschließt überHauptversammlung.
1. die Xxxx oder Abberufung Das Stimmrecht ergibt sich aus der Mitglieder Anzahl der Hauptversammlung und des Auf- sichtsrates sowie deren Vergütung,Stückaktien (§7).
2. Die Ausübung des Stimmrechtes durch Bevollmächtigte ist nur mit schriftlicher Vollmacht, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,von der Gesellschaft zurückzubehalten ist, zulässig.
31. die Verwendung des Bilanzgewinns,
4. die Änderung der Satzung,
5. die sonstigen ordnungsgemäß gestellten Anträge. § 17 Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter einer seiner Stellvertreter. Ist keiner von diesen erschienen oder bei dessen Verhinderung das älteste Mitglied des Aufsichtsrateszur Leitung der Versammlung bereit, so leitet der zur Beurkundung beigezogene Notar die Versammlung bis zur Xxxx eines Vorsitzenden.
2. Der Vorsitzende der Hauptversammlung leitet die Verhandlung Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Art und Form der Abstimmung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung ist beschlussfähigwerden, wenn mindestens 30 Delegierte anwesend sindsoweit nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend etwas Abweichendes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außerdem eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Beschlüsse über folgende Beschlussgegenstände werden unter Ausschluss jeglicher anderer Mehrheitsbildungen und unter Kompetenzvorbehalt ausschließlich durch einfache Stimmenmehrheit die Hauptversammlung mit ¾ Mehrheit des vertretenen Kapitals gefasst:
a. Kapitalmaßnahmen jeglicher Art, soweit sich aus dem Gesetz oder dieser Satzung nichts anderes ergibtUmfang und Rechtsgrundlage;
b. Emission von Instrumenten des harten Kernkapitals gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. Wird bei Wahlen keine Mehrheit erreicht, so kommen 575/2013 des Europäischen Parlaments und Rates vom 26. Juni 2013 ("CRR") sowie allfälliger weiterer substanzbeteiligter Kapitalinstrumente. In diesen Beschlussgegenständen ist die beiden Personen mit den meisten Stimmen in die engere Xxxx. Dort genügt einfache Mehrheit, bei Gleichheit entscheidet das Los. Schreiben gesetzliche Bestimmungen eine Mehrheit von drei Vierteln der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen vor, so können solche Beschlüsse nur bei Anwesenheit von 36 Delegierten gefasst werden2/3 des Kapitals beschlussfähig. RechteWenn bei Wahlen im ersten Wahlgang keine einfache Mehrheit erzielt wird, so findet die das Gesetz einer Minderheit von Mitgliedern einräumtengere Xxxx zwischen den Bewerbern statt, stehen einer Minderheit von einem Drittel welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Delegierten zuVorsitzende der Versammlung.
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Samples: Satzung