Common use of Heilbehandlung Clause in Contracts

Heilbehandlung. elipsLife übernimmt die notwendigen Auslagen für ärztliche bzw. ärztlich verordnete Heilbehandlungen in der Schweiz, in Liechtenstein und im Ausland, die durch einen Leistungserbringer nach Art. 10 UVG erbracht werden, sowie die Kos- ten für Aufenthalte in der halbprivaten oder privaten Abteilung von Spitälern und Reha-Kliniken in der Schweiz, in Liech- tenstein und im Ausland. Bei Heilbehandlung im Ausland gilt: Ist die versicherte Person medizinisch betrachtet transportfähig, entscheidet elipsLife, ob die Kosten für die Heilbehandlung in der Schweiz, in Liechtenstein oder im Ausland übernommen werden. elipsLife übernimmt die Kosten für die durch einen Unfall verursachten Schäden an Sachen, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen. Für Brillen, Kontaktlinsen, Hörapparate und Zahnprothesen besteht ein Ersatzan- spruch nur, wenn eine behandlungsbedürftige Körperschädigung vorliegt. In Betracht fallen die Auslagen für die Repa- ratur oder den Ersatz (Neuwert) der vorerwähnten Sachen. elipsLife übernimmt die Kosten für:

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Heilbehandlung. elipsLife übernimmt die notwendigen Auslagen für ärztliche bzw. ärztlich verordnete Heilbehandlungen in der Schweiz, in Liechtenstein und im Ausland, die durch einen Leistungserbringer nach Art. 10 UVG oder Art. 10 UVersG erbracht werden, sowie die Kos- ten Kosten für Aufenthalte in der halbprivaten oder privaten Abteilung von Spitälern und Reha-Kliniken in der Schweiz, in Liech- tenstein Liechtenstein und im Ausland. Bei Heilbehandlung im Ausland gilt: Ist die versicherte Person der Versicherte medizinisch betrachtet transportfähig, entscheidet elipsLife, ob die Kosten für die Heilbehandlung in der Schweiz, in Liechtenstein oder im Ausland übernommen werden. elipsLife übernimmt die Kosten für die durch einen Unfall verursachten Schäden an Sachen, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen. Für Brillen, Kontaktlinsen, Hörapparate und Zahnprothesen besteht ein Ersatzan- spruch Ersatz- anspruch nur, wenn eine behandlungsbedürftige Körperschädigung vorliegt. In Betracht fallen die Auslagen für die Repa- ratur Reparatur oder den Ersatz (Neuwert) der vorerwähnten Sachen. elipsLife übernimmt die Kosten für:.

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Heilbehandlung. elipsLife übernimmt die notwendigen Auslagen für ärztliche bzw. ärztlich verordnete Heilbehandlungen in der Schweiz, in Liechtenstein und im Ausland, die durch einen Leistungserbringer nach Art. 10 UVG erbracht werden, sowie die Kos- ten für Aufenthalte in der halbprivaten oder privaten Abteilung von Spitälern und Reha-Kliniken in der Schweiz, in Liech- tenstein und im Ausland. Bei Heilbehandlung im Ausland gilt: Ist die versicherte Person medizinisch betrachtet transportfähig, entscheidet elipsLife, ob die Kosten für die Heilbehandlung in der Schweiz, in Liechtenstein oder im Ausland übernommen werden. elipsLife übernimmt die Kosten für die durch einen Unfall verursachten Schäden an Sachen, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen. Für Brillen, Kontaktlinsen, Hörapparate und Zahnprothesen besteht ein Ersatzan- spruch nur, wenn eine behandlungsbedürftige Körperschädigung vorliegt. In Betracht fallen die Auslagen für die Repa- ratur oder den Ersatz (Neuwert) der vorerwähnten Sachen. elipsLife übernimmt die Kosten für:.

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